Protocol of the Session on February 26, 2015

Ich erläutere Ihnen den Stimmzettel. Die Wahl wird in einem Wahlgang mit einem Stimmzettel durchgeführt. Jeder Abgeordnete hat also eine Stimme. Er kann entweder für den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke und der SPD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD stimmen. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk.

Jetzt darf ich noch einmal bitten, die Namen aufzurufen. Wie gesagt, Sie sind nicht gezwungen, in die Wahlkabine zu gehen, aber wir sind dennoch gehalten, schriftlich abzustimmen.

Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Brandner, Stefan; Bühl, Andreas; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan; Engel, Kati; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner,

Jörg; Kießling, Olaf; Klaubert, Birgit; Kobelt, Roberto; König, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank;

Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Reinholz, Jürgen; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Pfefferlein, Babett; Schaft, Christian; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Dr. Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.

Hat jeder die Gelegenheit zur Stimmabgabe gehabt? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung der Stimmen.

Ich darf wieder um etwas Aufmerksamkeit bitten und würde mich im Übrigen freuen, wenn meine Schriftführerin Frau Floßmann durch ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ersetzt werden könnte.

Ich gebe das Ergebnis bekannt: Abgegebene Stimmen 89, ungültige 10, das heißt 79 gültige Stimmen. 68 sind dabei auf den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke und SPD entfallen und auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD sind 11 entfallen. Damit gratuliere ich allen vorgeschlagenen Mitgliedern der beiden Vorlagen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 21.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertretern des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/288

Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 20 stimmberechtigte

(Präsident Carius)

Mitglieder an, von denen vier Mitglieder und deren Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Es sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein, die nicht Abgeordnete sein müssen. Das Wahlverfahren ist im Gesetz nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/288 vor.

Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Das sehe ich auch nicht, sodass wir jetzt über den Wahlvorschlag abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD mit übergroßer Mehrheit gewählt. Ich gratuliere den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 22.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23

Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/259

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 der Stiftungssatzung beruft das für Jugend zuständige Ministerium in den Stiftungsrat, der aus neun Personen besteht, fünf Mitglieder, davon zwei auf Vorschlag des Thüringer Landtags, die nicht Mitglieder des Landtags sein müssen. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Vorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/259 vor.

Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 können wir durch Handzeichen abstimmen, soweit sich kein Widerspruch erhebt. Es erhebt sich kein Widerspruch, sodass ich frage: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den Mitgliedern und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 23.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24

Wahl eines Mitglieds und dessen Stellvertreter des Stif

tungsrats der Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/260

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Stiftungssatzung wird in den Stiftungsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht, ein Mitglied und dessen Stellvertreter vom Thüringer Landtag berufen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Da die Satzung das Wahlverfahren nicht regelt, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/260 vor.

Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung können wir durch Handzeichen abstimmen, soweit sich kein Widerspruch erhebt. Das ist auch nicht der Fall, sodass ich jetzt um das Handzeichen bitte, wer diesem Wahlvorschlag zustimmt. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, damit einstimmig. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 24.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25

Wahl von Stiftungsratsmitgliedern und deren Stellvertretern für die Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung – Aufarbeitung der SED-Diktatur – Gedenkstätte Andreasstraße Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/261

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Stiftungssatzung gehören dem Stiftungsrat, der aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, drei Mitglieder des Thüringer Landtags oder von diesem vorgeschlagene Persönlichkeiten an. Gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 der Satzung benennen die als Abgeordnete entsandten Stiftungsratsmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung je einen ständigen Vertreter. Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder und deren Stellvertreter beträgt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Satzung sechs Jahre. Die letzte Wahl fand in der 148. Sitzung am 20. März 2014 statt, weshalb im Grundsatz die nächste Wahl erst spätestens im März 2020 erfolgen müsste. Allerdings findet unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses vom 7. Dezember 1999 bereits zu Beginn der Wahlperiode eine Neuwahl von Stiftungsratsmitgliedern und stellvertretenden Stiftungsratsmitgliedern statt. Da die Satzung das Wahlverfahren nicht regelt, findet

(Präsident Carius)

die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/261 vor. Aussprache wird nicht gewünscht.

Gemäß § 46 Abs. 2 kann durch Handzeichen abgestimmt werden, soweit nicht widersprochen wird. Das sehe ich auch nicht, sodass ich jetzt um Zustimmung für den Wahlvorschlag in der Drucksache 6/261 durch Handzeichen bitte. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Mit den Stimmen der AfD-Fraktion ist dennoch die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass die Gewählten das Mandat annehmen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 25.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26

Wahl von Mitgliedern des Thüringer Denkmalrats gemäß § 25 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/262

In den gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes von der obersten Denkmalschutzbehörde zu ihrer Beratung zu berufenden Denkmalrat entsendet der Landtag gemäß § 25 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes drei Abgeordnete. Da weder das Denkmalschutzgesetz noch die Satzung des Landesdenkmalrats das Wahlverfahren regeln, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.

Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/262 vor. Aussprache wird nicht gewünscht. Wir können mit Handzeichen abstimmen, soweit kein Widerspruch erfolgt. Das kann ich nicht erkennen, sodass ich jetzt um Zustimmung für den Wahlvorschlag per Handzeichen bitte. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Mit großer Mehrheit bei den Enthaltungen durch die Stimmen der AfD ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass die Mitglieder die Wahl annehmen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 26.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27

Wahl von Mitgliedern des Beirats gemäß § 4 Abs. 4 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/263

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes gehören dem Beirat

zwei Mitglieder des Landtags an, die auf Vorschlag des Landtags vom Innenministerium ernannt werden. Auch wenn das Liegenschaftsverwertungsgesetz keine Regelung zur Dauer der Mitgliedschaft im Beirat trifft, werden die Mitglieder des Landtags für den Beirat entsprechend dem Beschluss des Ältestenrats vom 7. Dezember 1999 zu Beginn der Wahlperiode neu gewählt. Das Wahlverfahren ist im Gesetz nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/263 vor.

Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Wir können per Handzeichen abstimmen, soweit kein Widerspruch erfolgt. Widerspruch erfolgt nicht, sodass ich um Handzeichen bitte, wer dem Wahlvorschlag zustimmt. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Vielen Dank. Mit großer Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, bei Enthaltung der Stimmen der AfD-Fraktion ist die Mehrheit erreicht. Ich gratuliere den Mitgliedern und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

Damit wären wir am Ende der Wahlen. Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/226 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/227

ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Bitte, Abgeordneter Tischner hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Vertreter der freien Schulen, sehr geehrte Damen und Herren, mit ihren pädagogischen Angeboten und ihrer konfessionellen und ideellen Prägung bereichern Schulen in freier Trägerschaft das Thüringer Schulsystem und erweitern für die Eltern die Möglichkeit, die passende Schule für ihr Kind auszuwählen. Als CDU stehen wir selbstverständlich an der Seite der freien Schulen. Auch ich habe einen Teil meiner Berufsausbildung an einem katholischen Gymnasium erleben dürfen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das erklärt manches!)

(Präsident Carius)