Protocol of the Session on December 8, 2016

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Schaft das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, auch am Livestream! Frau Muhsal, es ist schon bezeichnend, ich glaube, Sie sollten mal eine Erwachsenenbildungseinrichtung von innen besuchen und dort vielleicht einen Kurs „verstehendes Lesen“ belegen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dann würden Sie hier nämlich vielleicht auch mal zum Gesetzentwurf sprechen, was Sie vielleicht in den letzten 30 Sekunden getan haben. Ansonsten will ich Sie nur daran erinnern: Wo waren denn Ihre

(Abg. Muhsal)

Nachfragen im Ausschuss? Sie haben nicht eine Nachfrage gestellt

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und Sie haben nicht einen Änderungsantrag gestellt. Sich jetzt hier hinzustellen und als große Verteidigerin der Erwachsenenbildungseinrichtungen zu generieren, ist dann einfach nur ein Witz und eine Farce, auch wenn Sie sich dann noch selber widersprechen. Sie reden immer von Integration, Integration, Integration und wollen sie dann aber den Menschen verwehren, wenn Sie hier davon sprechen, dass wir durch die Integration, die jetzt hier als Aufgabe in das Gesetz aufgenommen wird, vermeintlich Politik gegen das Volk machen würden. Was wir hier machen, ist, den Auftrag zu leisten, den die Erwachsenenbildungseinrichtungen schon längst wahrgenommen haben, sich nämlich als Teil dieser Gesellschaft zu verstehen und allen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft,

(Beifall DIE LINKE)

die soziale Teilhabe zu gewähren und damit auch den Zugang zu Bildungseinrichtungen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber jetzt noch mal zum Gesetz: Wenn die Anhörung am 23. November eines gezeigt hat, dann das, dass die Erwartungen der Träger der Erwachsenenbildungseinrichtungen an den Landtag als Gesetzgeber hoch sind. Mehrfach haben die Anzuhörenden eines deutlich gemacht, seit dem Einschnitt der CDU Regierung durch die Gesetzesänderung im Jahr 2005 erholt sich die Erwachsenenbildung in Thüringen nur sehr langsam von dem finanziellen Eingriff. Mit dem nun vorliegenden Änderungsantrag wollen wir einen Schritt in Richtung Erholung machen, das wurde schon angesprochen, die Sockelbetragserhöhung für die Einrichtungsgruppen um 30.000 Euro pro Einrichtungsgruppe und die Dynamisierung um 1,9 Prozent des Sockelbetrags. Wir sind uns dabei natürlich bewusst, dass wir mit den vorliegenden Änderungen noch lange nicht das finanzielle Niveau aus dem Jahr 2005 erreichen, denn hier kann man tatsächlich sagen, die CDU hat langfristig gewirkt, aber im negativen Sinne, und das lässt sich auch aufgrund der finanziellen Gesamtsituation so einfach nicht aufholen.

Hier will ich noch mal einen Bezug zur ersten Lesung zum Gesetz nehmen, Herr Grob, denn ich empfand es da, als ich noch mal in das Protokoll geguckt habe, schon ein bisschen als Hohn, wenn Sie dort sagen, Zitat: „Seit dem Jahr 2005 verfügt Thüringen über ein Erwachsenenbildungsgesetz, welches die Erwachsenenbildung neben der frühkindlichen Bildung, Schul- und Hochschulbildung als eigenen gleichberechtigten Bereich des Bildungswesens verankert.“ Spätestens mit den ein

drücklichen Schilderungen der Folgen aus der 2005er-Entscheidung in der Anhörung am 23.11. hätte ich aber gedacht, dass auch in der CDU-Fraktion der Wille reift, das Gesetz wieder substanziell zu verbessern.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Haben wir doch gemacht!)

Nein, das ist allerdings nicht der Fall, wenn wir jetzt die Änderungsanträge angucken. Die Änderungsanträge, die Sie vorgelegt haben, haben wir ja begrüßt, das ist richtig, aber eine substanzielle Änderung ist darüber hinaus nur noch eine Verbesserung dessen, was momentan bei der Finanzierung vorgeschlagen wurde, wie beispielsweise die Erhöhung der Sockelbeträge um 1,9 Prozent ab dem 01.01.2019. Wir wollen nämlich diesen Versuch tatsächlich unternehmen, das Gesetz auch substanziell und damit auch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung finanziell besser auszustatten. Und wir haben auch, das ist auch schon erwähnt worden, natürlich noch einen wichtigen Punkt im Gesetz verankert: das Schlechterstellungsverbot, was auch mehrfach natürlich in der Anhörung angesprochen wurde, um hier zu verhindern, dass die Sockelbetragserhöhung um die 30.000 Euro ab dem 01.01.2018 zulasten des variablen Anteils geht. Ich glaube, das wäre eine Folge gewesen aus dem Gesetz, die keiner von uns hier hätte mittragen können.

Ob die Änderungen das gewünschte Ziel in Gänze erreichen, werden wir nun durch die im Gesetz verankerten Evaluationsfristen zur finanziellen Förderung, einmal zum 31.12.2018, und dann auch durch den ersten vorzulegenden Bericht zur Entwicklung der Erwachsenbildung am 30.06.2019 sehen. Die Evaluation der Struktur der Förderung wird uns dann auch noch mal die Möglichkeit geben, beispielweise noch einmal einen Vorschlag zu diskutieren, den auch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung gebracht haben, nämlich die gesetzliche Verankerung eines Stundensatzes von 10 Euro pro geleisteter Unterrichtseinheit, aber dazu brauchen wir und auch die beteiligten Anzuhörenden erst eine transparente Einsicht in die Förderstruktur und das versuchen wir dann entsprechend mit der Evaluation vorzulegen.

Zudem haben wir – die Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hat das schon gesagt – die Forderung der freien Träger aufgenommen, die Gleichstellung im Bereich der Alphabetisierung zu erreichen, ein wichtiges Aufgabenfeld. Der strikte Vorbehalt aus § 14 Abs. 3 wird gestrichen, sodass nun auch die Einrichtungen der freien Träger und Heimvolkshochschulen ergänzende Maßnahmen zur Alphabetisierung anbieten können, immer natürlich unter der gemeinsamen Abstimmung auch mit den Volkshochschulen im Thüringer Bündnis für Alphabetisierung. Denn die freien Träger haben bei der Anhö

rung deutlich gemacht, dass sie beispielsweise eben über ihre Kontakte im Bereich der betrieblichen Weiterbildung wichtige Partner sind, um auch in Betrieben oder Unternehmen vor Ort oder auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen zu sensibilisieren. Die Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hat schon darauf hingewiesen.

Wie schon erwähnt, haben wir aber auch den Vorschlag aufgenommen, wo wir uns mit der CDU einig waren, die Integrationsmaßnahmen aufzunehmen. Aber auch hier noch einmal, warum wir gesagt haben, wir wollen das ein bisschen zusammendampfen: Der Katalog war uns zum einen zu abschließend und hätte möglicherweise verhindert, dass auch vollkommen neue Konzepte im Bereich der Integrationsarbeit hätten eingeführt werden können, und ansonsten waren aber auch Begriffe dabei, die tatsächlich zu schwammig waren. Wir tragen aber trotzdem mit dem neuen Absatz 5 in § 14 der Verantwortung Rechnung, welche die Einrichtungen, wie gesagt, schon selbstverständlich wahrnehmen, wenn sie beispielsweise wie die Volkshochschulen seit diesem Jahr die sogenannten „Start Deutsch“-Kurse eingerichtet haben, um eben auch den Menschen eine Chance zu geben, den Zugang zur gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten, die eben momentan keinen regulären Zugang zu Integrations- und Sprachkursen bekommen haben, weil ihnen beispielsweise eine vermeintlich schlechte Bleibeperspektive bescheinigt wird. Ich glaube, hier an der Stelle gilt es auch noch einmal in dem Zusammenhang allen Einrichtungen und Tätigen in der Erwachsenenbildung in Thüringen den Dank auszusprechen, nicht nur, dass sie die Verantwortung im Bereich der Integrationsarbeit ganz selbstverständlich aufgenommen haben, sondern darüber hinaus natürlich schon seit Jahren im gesamten Bereich der Erwachsenenbildung bei der Demokratiebildung, bei der Medienbildung oder auch anderen Bereichen ein wichtiger und verlässlicher Partner sind und wir mit diesem Gesetz und auch mit den Änderungsanträgen einen Schritt in Richtung Verbesserung gehen wollen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen haben wir unseren Teil dazu beigetragen. Ich bitte daher auch um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Vielleicht noch eine letzte Anmerkung: Der vorliegende Gesetzentwurf und die Änderungsanträge sind für uns natürlich, aber jetzt auch für die koalitionstragenden Fraktionen, eine Hausaufgabe, nämlich mit Blick auf die Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019. Wir müssen auch am Ende ganz ehrlich sagen: Ohne die Erhöhung der Sockelbeträge, die zusätzlichen Mittel für die Dynamisierung und auch für Projekte beispielsweise im Bereich Integration oder investive Maßnahmen unter dem inklusiven Aspekt geht es nicht. Wir werden dem Ganzen nur gerecht, wenn wir das natürlich

auch entsprechend im Haushalt untersetzen. Das haben wir vor und da auch noch mal der Wink an die CDU: Wir würden uns natürlich auch über Ihre Unterstützung freuen, damit wir unserem eigenen Anspruch hier gerecht werden können. Ansonsten haben wir, glaube ich, heute einen wichtigen Schritt gemacht. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten kann ich keine weiteren Wortmeldungen mehr erkennen. Ich erteile für die Landesregierung der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie das Wort, weil die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport zur Kultusministerkonferenz weilt und ich noch einmal erwähnen möchte, dass die Staatssekretärin kurzfristig erkrankt ist. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nicht, dass das eine Erprobung ist und sie über- nimmt das dann!)

Wir sprechen mit einer Stimme, das ist überhaupt gar kein Problem.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung macht Ernst mit „Gute Bildung für alle“. Vier Säulen hat die Bildungslandschaft. Jede dieser Säulen ist wichtig. Wir sorgen dafür, dass jede Säule solide und tragfähig ist. Wir setzen das beitragsfreie Kitajahr um. Wir bringen mehr neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer an die Schulen. Wir machen das Berufsschulnetz zukunftsfest und wir stärken die vierte Säule der Bildungslandschaft, die Erwachsenenbildung.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie können ja nichts dafür, aber ist ja gut! Ist ja wie bei Pippi Langstrumpf hier!)

Wir leben heute in einer sogenannten Wissensgesellschaft. Das meint unter anderem, dass die Herausforderungen komplexer geworden sind. Jeder von uns muss heute mehr Informationen verarbeiten als früher. Manchen fällt das sehr schwer. Wir merken das gerade.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wir merken auch, dass es die Strategie einiger gibt, Frau Muhsal hat dafür ein gutes Beispiel geliefert, sich in Vereinfachungen zu flüchten. Das wird

(Abg. Schaft)

aber auf Dauer nicht helfen. Es hilft nur, am Ball zu bleiben, offen und neugierig zu bleiben, Dinge auch begreifen zu wollen. Lebenslanges Lernen ist heute mehr denn je also die Voraussetzung dafür, dass wir aktiv teilhaben können und so unser Zusammenleben gut gestalten. Deswegen sorgen wir dafür, dass in Thüringen möglichst viele Menschen Zugang zum lebenslangen Lernen haben. In fast jedem anderen Land ist Bildungsfreistellung schon lange eine Selbstverständlichkeit. Thüringen hat ein bisschen länger dafür gebraucht, aber seit diesem Jahr können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen endlich vom Bildungsfreistellungsgesetz profitieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben nun das Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen und wir stärken weiter die Erwachsenenbildung. Das haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt und mit der Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes setzen wir diese Forderung um. Auch ich muss sagen, mit diesem Gesetz wird eine weitere Fehlentscheidung der damaligen CDU-regierten Landesregierung zurückgenommen, die umfangreiche Kürzungen in diesem Bereich vorgenommen hat.

(Beifall DIE LINKE)

Außerdem sorgen wir mit dem Gesetz dafür, dass mehr Menschen mit Behinderung die Angebote der Thüringer Erwachsenenbildung wahrnehmen können. Deswegen ist der Gedanke der Inklusion als Ziel der Erwachsenenbildung verankert. Wir wollen den Gedanken der Qualitätssicherung stärken. Deswegen haben wir Regelungen aus der bisherigen Thüringer Verordnung über die Evaluation und Förderfähigkeit von Einrichtungen der Erwachsenenbildung in das Gesetz aufgenommen. Wir wollen dem steigenden Bedarf an Alphabetisierungsangeboten begegnen: von funktionalen Analphabeten, also Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben haben, und von Menschen, die die deutsche Sprache noch lernen. Das haben Sie, Frau Muhsal, verschwiegen, dass die Alphabetisierungsangebote sich an alle hier lebenden Menschen richten. Aber nein, Sie argumentieren wieder ideologisch ausgrenzend.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, künftig können zusätzlich zu den Angeboten der Volkshochschulen auch freie Träger der Erwachsenenbildung ergänzende Maßnahmen zur Alphabetisierung anbieten. Schließlich sieht das Gesetz eine Berichtspflicht vor, die der Qualitätssicherung und der Selbstkontrolle dient. Die Landesregierung wird dem Landtag natürlich sehr gern künftig alle fünf Jahre schriftlich

über die Entwicklung der Erwachsenenbildung berichten. Noch etwas ist uns wichtig: Erwachsenenbildung ist eine Daueraufgabe. Das Gesetz dient der Erfüllung dieser Daueraufgabe. Deswegen soll das Gesetz unbefristet in Kraft treten.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag hat ein Anhörungsverfahren durchgeführt. 35 Verbände und Institutionen waren zur Stellungnahme aufgefordert. 25 schriftliche Stellungnahmen sind beim Thüringer Landtag eingegangen. Am 23. November wurde eine mündliche Anhörung mit 16 Beteiligten durchgeführt. Die Anmerkungen aus der Anhörung wurden intensiv diskutiert und auf der Grundlage der Anhörung haben die regierungstragenden Fraktionen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Der Änderungsantrag wurde gestern im Ausschuss diskutiert. Man war sich einig: Erwachsenenbildung braucht eine solide Ausstattung. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Mittel für die Erwachsenenbildung zu erhöhen. Konkret heißt das, Volkshochschulen und freie Träger sollen ab dem Haushaltsjahr 2018 zusätzlich 30.000 Euro pro Einrichtung für Personalund für Sachkosten erhalten. Insgesamt fließen damit 1,2 Millionen Euro pro Jahr mehr in die Erwachsenenbildung, sofern der Landeshaushalt 2018/ 2019 entsprechende Mittel bereitstellt. Das ist immerhin ein Plus von rund 20 Prozent. Damit dieser Aufwuchs auch Aufwuchs bleibt und nicht von der Erhöhung der Personalkosten nivelliert wird, sieht der Gesetzentwurf eine Dynamisierung der Sockelbeträge für jede Einrichtung um 1,9 Prozent pro Jahr vor. Diese Dynamisierung soll ab 2019 wirksam werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, Erwachsenenbildung braucht wohnortnahe Angebote. Gerade im ländlichen Raum ist es manchmal nicht so einfach, bei den Kursen auf die Mindestteilnehmerzahl von acht Personen zu kommen. Deswegen räumt der Gesetzentwurf den Einrichtungen der Erwachsenenbildung das Recht ein, bis zu 5 Prozent ihrer Veranstaltungen und Kurse dennoch anbieten zu dürfen, auch wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, Erwachsenenbildung leistet einen wichtigen Beitrag bei der Integration. Der Gesetzentwurf trägt diesem Umstand Rechnung und nimmt zusätzlich zur Alphabetisierung auch Integration als feste Aufgabe der Erwachsenenbildung im Gesetz auf. Ich möchte allen danken, die sich in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebracht haben. Thüringen braucht eine starke Erwachsenenbildung. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass Erwachsenenbildung leistungsstärker wird. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Ministerin Werner)

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zur Abstimmung zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in Drucksache 6/3182. Wer der Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung in Drucksache 6/3182 angenommen.

Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/2676 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und Abgeordneter Gentele. Gegenstimmen? Die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.