Protocol of the Session on December 8, 2016

(Heiterkeit im Hause)

(Präsident Carius)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Enthal- tung, war das schon?)

Ja, ich habe alles abgefragt, Sie haben sich nicht einmal gemeldet. Ich habe zuerst die Enthaltungen abgefragt, da haben Sie sich nicht gemeldet und bei der Gegenstimme auch nicht. Die AfD hatte keine Meinung.

(Beifall CDU, SPD)

Ich habe Herrn Höcke aber gesehen, aber vielleicht war er nicht präsent, wer weiß. Es ist ja alles möglich heutzutage.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bergbahngesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3038 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Parkeisenbahnen sind relativ exotische Erscheinungen im Thüringer Verkehrswesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die früheren Pioniereisenbahnen der DDR. Parkeisenbahnen sind Schmalspurbahnen, die so groß sind, dass Fahrgäste im Fahrzeug mitfahren können.

Frau Ministerin, Entschuldigung. Liebe Kollegen, wenn Sie den Saal verlassen, dann bitte etwas ruhiger, damit wir alle, die hierbleiben, der Ministerin auch lauschen können. Bitte, Frau Ministerin.

Ausgerechnet bei so einem spannenden Thema!

Parkeisenbahnen sind Schmalspurbahnen, die so groß sind, dass Fahrgäste im Fahrzeug mitfahren können. Von der Größe her sind sie allerdings mit den eigentlichen Eisenbahnen nicht vergleichbar, sind aber dem äußeren Erscheinungsbild den Eisenbahnen ziemlich ähnlich. Eine wichtige Besonderheit ist, dass die Parkeisenbahnen die Einbeziehung von Kindern in den Betriebsdienst ermöglichen. Dies ist pädagogisch wertvoll, weil die Bahnen nicht nur eine Freizeitgestaltung für die Kinder

darstellen. Ihnen wird auch eine Aufgabe gegeben, mit der sie sich identifizieren können und bei der sie auch persönlich viel lernen können.

Auch wenn das spielerische Äußere der Parkeisenbahn etwas anderes vermuten lässt, ist der rechtliche Hintergrund unseres Gesetzentwurfs aber doch ernst. Nach der Wiedervereinigung galt zunächst die aus der Zeit der DDR stammende Vorschrift, die Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen, als Landesrecht weiter. In den anderen neuen Ländern hat sich daran auch bis heute nichts geändert. In Thüringen wurde die Vorschrift bedauerlicherweise 1996 ersatzlos gestrichen. Die Anlagen werden aber weiter betrieben und vom Land müssen sie beaufsichtigt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft eine Rechtsgrundlage. Aus Vereinfachungsgründen sollen die Mitbestimmungen in das Thüringer Bergbahngesetz integriert werden. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die wichtigsten Punkte, insbesondere die Genehmigung der Parkeisenbahnen und ihre Beaufsichtigung. Zusätzlich soll eine Verordnungsermächtigung aufgenommen werden. Auf dieser Grundlage werden im weiteren Verlauf detaillierte Regelungen insbesondere zu technischen Einzelheiten geschaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beratung und dann auch um die Zustimmung zum Entwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit eröffne ich die Beratung und als Erster und Einziger hat sich Abgeordneter Brandner für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Zu den knallharten Themen haben wir auch eine Meinung, Herr Präsident, deshalb habe ich mich gemeldet.

Meine Damen und Herren, es geht um die Änderung des Bergbahngesetzes und dabei geht es allerdings nicht um Bergbahnen, wie ja die Frau Ministerin schon gesagt hat, vielmehr geht es um die alten Pioniereisenbahnen, die jetzt „Parkeisenbahnen“ genannt werden und ich fühle mich berufen, ein paar Sätze dazu zu sagen, weil es in Gera ja auch so eine Parkeisenbahn gibt. Und dass der Betrieb solcher Bahnen, die sich großer Beliebtheit erfreuen, nicht im rechtsfreien Raum stattfinden sollte, wie es offenbar in Thüringen in den letzten 20 Jahren der Fall war, dürfte ebenfalls klar sein. In dem Fall muss ich eingestehen, das hat die AfD nicht aufgedeckt. Das ist wahrscheinlich in der Verwaltung aufgefallen. Herzlichen Glückwunsch dafür! Also nicht immer sind wir der Verwaltung voraus.

(Präsident Carius)

Trotzdem hat dieser Antrag der Landesregierung ein Geschmäckle und riecht etwas nach Klientelpolitik, meine Damen und Herren. Wie komme ich darauf? Glaubt man nämlich der Presse von vor einigen Monaten – es war wohl so Mitte September und warum sollte man der Presse nicht glauben –, schnorrte sich bekanntlich Ministerpräsident Ramelow – wo ist er eigentlich schon wieder, der ist nie da, oder? –

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist Ministerpräsidenten- konferenz!)

in Gera mal eben so durch – Zitat – und „löst seine Fahrkarte“ für die dortige Parkeisenbahn „mit Lottomitteln.“

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lesen Sie mal die Antwort auf Ihre Anfrage! Das stimmt doch alles gar nicht!)

Herr Ramelow verwandte offenbar – Frau RotheBeinlich, hören sie doch erst mal zu, bevor Sie hier rumquieken, und dann können Sie hier vorn hinkommen – quasistaatliche Gelder dazu, eigene zu sparen, um Parkeisenbahn zu fahren.

Herr Brandner, „rumquieken“ ist nicht würdig für das Haus.

Was sagt man denn zu Frau Rothe-Beinlich?

Sie haben das Frau Rothe-Beinlich entgegengeworfen.

Mir fällt da nichts mehr ein, ich habe alle Verben und Adjektive verbraucht bei der Dame.

Er wollte eigene Gelder sparen und hat dafür Lottomittel aufgewandt,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

jetzt fängt sie schon wieder an, oder habe ich schon ein Pfeifen im Ohr? –, um eigene Gelder zu sparen. Die Thüringer Presse fand das nicht weiter bemerkenswert, ich schon.

Der Parkeisenbahn – Herr Ramelow, wo immer Sie gerade stecken mögen – nützte es mehr, wenn die Nutzer, auch wenn sie Ramelow heißen, für ihre Fahrten bezahlen. Das nützt ihnen wirklich, denn dann hätten die Parkeisenbahnen Einnahmen. Weniger hingegen nützt es ihnen, wenn Ministerpräsidenten – und jetzt kommt ein schönes Wortspiel –

Zug um Zug gegen das Lockermachen von Lottomitteln und wahrscheinlich – jetzt kommen wir zur Klientelpolitik – die Zusage von einschlägiger Gesetzesarbeit wie hier umsonst Zug fahren dürfen.

(Beifall AfD)

Damit ist allerdings für die Assoziationen Ramelow und Dampfeisenbahn, muss ich Ihnen sagen, noch nicht aller Tage Abend. Sie alle kennen den Rasenden Roland auf Rügen. Der erinnert mich ganz massiv an den rasenden Ramelow, der offenbar hier in Thüringen von Lottomitteln befeuert wird. Der rasende Ramelow und seine rot-grünen Pioniere in der Staatskanzlei – viel Qualm, meine Damen und Herren, viel Rauch und schmalspuriges, langsames politisches Hingezockel, das ist allerdings ein anderes Thema, was mit Bergbahnen nicht viel zu tun hat. Dazu sage ich dann später gern noch mal was. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Frau Abgeordnete Lukin für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es gut, wenn sich ein Ministerpräsident auch für ÖPNV und für Pioniereisenbahnen interessiert. Ich finde es auch gut, wenn wertvolle Projekte mit Lottomitteln gefördert werden. Ich möchte aber, dass wir uns ernsthaft über den Gesetzesvorschlag unterhalten. Das sollten wir im Ausschuss tun. Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, damit wir uns ordentlich mit dem Thema beschäftigen und nicht auf so eine diskreditierende Art und Weise wie eben vorgetragen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Lukin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Aussprache schließe.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf.

Bitte, Herr Blechschmidt.

(Abg. Brandner)

Wir hatten in vorheriger Absprache zwischen den Fraktionen jetzt die erste und zweite Beratung angekündigt. Dennoch gibt es jetzt gegebenenfalls fachliche Hinweise, ob womöglich Anhörungsrechte von den kommunalen Spitzenverbänden betroffen wären. Deshalb würde ich diesen Antrag wieder zurücknehmen und ganz normal die erste Beratung beantragen.

Gut. Das heißt, wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 10

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3039 ERSTE BERATUNG

Frau Ministerin Werner, Sie haben für die Landesregierung das Wort zur Begründung.

Danke schön. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, das Thüringer Betreuungsgeldmehrbelastungsausgleichsgesetz trat mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft. Ziel des Gesetzes war, den Landkreisen und kreisfreien Städten die für den Vollzug des Bundesbetreuungsgeldgesetzes notwendigen Mehrbelastungen auszugleichen. Demzufolge erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte für jeden Antrag auf Betreuungsgeld vom Land eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 32,85 Euro, die zu vier Stichtagen im Jahr vom Thüringer Landesverwaltungsamt ausgezahlt wurde.