Was ist das für ein Ziel? Das Ziel heißt: Wir drücken es durch, die Dummen merken es doch nicht, und die Angler, was ist denn das schon, die 17.000 vergessen wir doch. Wir haben gerade die Macht mit einer Stimme Mehrheit und da setzen wir unseren Willen durch. Ich finde das unredlich, so geht man nicht miteinander um.
Ich bitte Sie herzlich: Sagen Sie heute, dass das verlängert wird, bis wir uns einig geworden sind. Dann sind wir einverstanden. Das soll dann in bei
de Ausschüsse auch bitte überwiesen werden; wir werden uns dann schon einig. Ich habe damit kein Problem, ich bin da ganz offen. Wir wollen Wissenschaftler hören; übrigens gibt es da schon in Ihrem Haus viele Expertisen, die müssten Sie einfach nur rausziehen, da steht alles drin. Aber wir wollen das gern machen, mit Wissenschaftlern reden, mit allen möglichen Leuten, die Sie auch wünschen und die wir gern hätten, und dann finden wir eine Lösung. Davon bin ich übrigens wirklich überzeugt. Aber nicht so rucki, zucki und heimlich machen wir das mal schnell, vielleicht merkt es keiner. Bitte eine klare Aussage von Ihnen, dann sind wir bereit, so abzustimmen! Danke.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen der Abgeordneten mehr vor. Frau Ministerin Siegesmund, Sie haben das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bin dafür, diese Debatte sachbezogen zu führen und nicht mit Schaum vor dem Mund.
Und ich bin dafür, die Debatte fachlich zu führen. Das machen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit über einem Jahr mit den Mitgliedern des Landesnaturschutzbeirats. Der Verband für Angeln und Naturschutz ist dort mit einem ordentlichen Sitz vertreten und als Stellvertretung der Landesanglerverband Thüringen. Dann muss man zu diesen Diskussionen auch kommen. Wir haben dort mehrfach darüber nicht nur geredet; es gab sogar eine Unterarbeitsgruppe, man hat sich getroffen, man hat miteinander diskutiert. Und ja, ein guter Kompromiss wird immer von zwei Seiten kritisiert. Die eine Seite ist die der Fischereiwirtschaft, die sagt, dass das alles viel zu weit geht, und die andere Seite ist die des Naturschutzes. Der NABU schreibt zum Beispiel: Der NABU Thüringen hält den Abschuss von Kormoranen generell als ungeeignete Maßnahme. – Aber was regeln wir denn mit der neuen Verordnung? Wir sagen, dass der Abschuss künftig im Nationalpark Hainich, in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie in europäischen Vogelschutzgebieten nicht mehr pauschal erlaubt sein darf. In Naturschutzgebieten wird eine ausgewiesenermaßen, keine Idee, sondern „seltene Art“ – so sagen es die Fachleute – künftig nicht mehr zu schießen sein. Ich frage Sie, wenn wir einerseits die Fischereiwirtschaft und die Interessen der Angler und auf der anderen Seite die naturschutzfachli
che Seite abwägen und am Ende dieser Kompromiss rauskommt, warum Sie dann unbedingt die Haltung vertreten müssen, dass es an der Stelle in irgendeiner Form nicht eine Berücksichtigung beider Seiten gegeben hat, sondern im Gegenteil, dann muss man sich diesem Kompromiss offen gegenüber positionieren und auch anerkennen, Herr Primas, dass es vorher eine Regelung gab, die bundesweit ihresgleichen gesucht hat. Punkt 1.
Punkt 2: Realer Interessenkonflikt heißt eben auch, dass wir austarieren müssen, was die naturschutzfachlichen Interessen sind, denn der Kormoran selbst hat keine Stimme, also müssen wir uns anschauen, wie wir damit umgehen. An der Diskussion, die wir im Übrigen überhaupt nicht heimlich geführt haben, haben sich viele beteiligt. Ich stehe dazu: Ein effektiver Fischartenschutz bedeutet, dass wir die Gewässer als Lebensräume der Fischer auch wieder in einen guten ökologischen und chemischen Zustand bringen müssen. Diese Diskussion ist das Entscheidende. Es stimmt eben nicht, dass sich seit dem Jahr 2000 an der Gewässerstruktur in Thüringen unglaublich viel verbessert hätte. 90 Prozent der Flüsse sind begradigt. Ich habe Ihnen etwas von den Querbauwerken berichtet. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir mit Abstand Schlusslicht sind bei der Frage der
Anschlüsse an Kläranlagen – 79 Prozent –, bundesweit Schlusslicht, damit Stoffeinträge, Phosphor, Nitrat, Stickstoff – all das müssen wir diskutieren. Sie kaprizieren sich hier auf ein Feindbild, weil es sich, wenn es sich hinstellt und die Flügel breitmacht, anbietet, als solches auch wahrgenommen zu werden. Ich bin dafür, den Ausgleich zu suchen. Wir haben das breit diskutiert und deswegen wird die Verordnung auch novelliert im Sinne beider Seiten: im Sinne fischereiökologischer Interessen, im Sinne fischereiwirtschaftlicher Interessen auf der einen Seite und im Sinne naturschutzfachlicher Interessen auf der anderen Seite. Vielen Dank.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Es ist keine Fortsetzung des Sofortberichts im Ausschuss beantragt.
Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Ihr habt die Angler im Stich gelassen; das muss man zur Kenntnis nehmen!)
Ich frage jetzt: Die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft ist damit erledigt, Herr Primas? Gut.
Mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 legte Abgeordneter Brandner gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme in der 64. Plenarsitzung am 30. September 2016 ein.
Der Landtag hat nunmehr gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 31. Sitzung am 1. November 2016 dazu beraten hat. Der Einspruch des Abgeordneten Brandner liegt Ihnen in der Vorlage 6/1763 vor. Die Entscheidung des Landtags erfolgt gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache. Daher kommen wir sofort zur Abstimmung über den Einspruch.
Wer stimmt dafür, dem Einspruch stattzugeben? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die von den Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist
Mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 legte Abgeordneter Brandner gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme in der 63. Plenarsitzung am 29. September 2016 ein. Der Landtag hat nunmehr gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 31. Sitzung am 1. November 2016 dazu beraten hat. Der Einspruch des Abgeordneten Brandner liegt Ihnen in der Vorlage 6/1764 vor. Die Entscheidung des Landtags erfolgt, wie vorangegangen, ohne Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer stimmt dafür, dem Einspruch stattzugeben? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU. Enthält sich jemand der Stimme? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dem Einspruch nicht stattgegeben und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Bevor ich Sie aus der Plenarsitzung entlasse, erteile ich dem Abgeordneten Kuschel für die Bezeichnung der Abgeordneten Tasch am gestrigen Tag im Rahmen des Aufrufs einer Mündlichen Anfrage als „Kalaschnikow des Eichsfelds“ einen Ordnungsruf.