sondern dass es auch Verwerfungen in der Bürgerschaft gibt. Das halte ich dann schon für sehr gefährlich.
Er warf eine interessante Frage auf: weshalb man dann nicht auch gleich die Abwahl der Gemeinderäte und Stadträte in das Gesetz hineinformuliert hat.
Viele von Ihnen sitzen in kommunalen Parlamenten und wissen, dass der Bürgermeister in seinem übertragenen und eigenen Wirkungsbereich bestimmte Dinge durchsetzen muss, die nicht immer vergnügungssteuerpflichtig sind. Ich denke auch an die eingeleitete Gebietsreform von Rot-Rot-Grün, die die Anzahl der hauptamtlichen Bürgermeister enorm reduzieren wird.
Dazu kommt im Gegenzug eine – ja, versuchen zu reduzieren, völlig richtig, Kollege Fiedler. Auf der anderen Seite werden wir eine Reihe von ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeistern bekommen. Da bleibt es nur zu wünschen, dass sich hier noch Leute finden, die sich dieser Verantwortung stellen.
Die Gründe der vorgetragenen Spiegelbildlichkeit – direkt gewählt, direkt abgewählt – können wir nicht nachvollziehen.
Sie ist auch nicht notwendig. Ich habe es Ihnen eingangs erläutert. Das Abwahlverfahren ist schon jetzt möglich. Im Ergebnis wird es Sie daher nicht überraschen, dass wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
ringerinnen und Thüringer! Es ist jetzt genau 9.34 Uhr mitteleuropäischer Zeit hier im Thüringer Landtag und,
meine Damen und Herren, Sie erleben am heutigen Tag einen wahrhaft historischen Augenblick in der Geschichte des Thüringer Parlaments mit.
Zum ersten Mal, meine Damen und Herren, in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet ein Landesparlament ein eigenes Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.
Das ist eine Leistung, die den einbringenden Fraktionen der Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht hoch genug angerechnet werden kann. Die positiven Wirkungen für die Zukunft werden noch deutlich zutage treten, meine Damen und Herren.
Zum ersten Mal geben wir den Bürgerinnen und Bürgern einen deutlich erweiterten Instrumentenkasten für die politische Mitwirkung auf ihrer ureigensten Ebene ihres persönlichen Lebensumfelds an die Hand. Sie haben die Möglichkeit, viel stärker, als das jemals der Fall gewesen ist, an der Gestaltung ihres direkten Umfelds mitzuwirken. Darauf dürfen wir zu Recht stolz sein, meine Damen und Herren.
Den Kritikern hier im Hause, aber auch im Lande sei an dieser Stelle Folgendes gesagt: Wir haben uns bei der Diskussion und bei der bevorstehenden Verabschiedung dieses Gesetzes so manche Regelungen wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben alle Argumente abgewogen, sogar über einen längeren Zeitraum, als wir uns das selbst vorgestellt und von uns erwartet haben. Wir haben wirklich jedes Argument abgewogen und jede Einlassung herumgedreht und von allen Seiten beleuchtet.
Wir sind schließlich jetzt an einem Punkt, an dem wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Gesetz mit einer Tragweite vorlegen, vor allem im Lichte der durchaus anspruchsvollen Entscheidungen bei der Umstrukturierung der kommunalen Ebene in den nächsten Monaten und Jahren. Das wird sich noch als ein absolutes Positivum erweisen. Dessen
Ja, liebe Frau Tasch, das werden wir sehen! Sie werden es erleben, wenn die Bürgerinnen und Bürger gelernt haben, mit diesem Gesetz, mit diesen erweiterten Möglichkeiten umzugehen. Ich sage Ihnen voraus: Egal, wer nach 2019 oder nach 2024 die politischen Fäden in diesem Freistaat in der Hand hat, niemand wird auch nur im Ansatz auf die Idee kommen, diese erweiterten Möglichkeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger auch nur ein Jota zurückzudrehen. Niemand wird auf diese Idee kommen.
Ich habe wahrgenommen und auch heute Morgen auf der Fahrt zur Landtagssitzung ist mir wieder aufgefallen, dass in der medialen Berichterstattung einzelne Punkte herausgegriffen werden, die mehr oder weniger einen negativen Aspekt erzeugen wollen im Hinblick auf dieses Gesetz. Ich will deshalb hier ganz deutlich die aus meiner, aus unserer Sicht positiven Punkte ansprechen. Da spreche ich auch aus kommunaler Erfahrung, ganz persönlich sowohl als Bürgermeister als auch als Gemeinderat und als Kreisrat. Wie oft, meine Damen und Herren – ich spreche diejenigen an, die heute noch in den Gemeinderäten sitzen –, waren Sie in einer Situation, wo Sie Entscheidungen haben treffen müssen, wo Sie sich gewünscht hätten, jetzt bräuchten wir ein echtes Instrument, um unsere Bürgerinnen und Bürger bei dieser Frage vor einer Entscheidung mit einzubeziehen? Wie oft sind die Gemeinderäte an diesem Punkt angelangt, wenn sie sich fragen: Sind wir hier auf der richtigen Spur?
Machen wir das richtig? Ist das wirklich im Interesse aller, die wir hier zu vertreten haben? Deshalb, meine Damen und Herren, halte ich das Ratsreferendum, das hier mit diesem Gesetz eingeführt wird, für einen ganz entscheidenden Fortschritt bei der kommunalen Demokratie hier in Thüringen.
Das ist ein ganz entscheidendes Instrument. Bürgerbegehren sind ja in der Regel ein Ausdruck dessen, dass man mit der Arbeit des Rates und des Bürgermeisters nicht ganz so zufrieden ist und den Gemeinderat zu einer bestimmten Positionierung
bewegen möchte. Das ist ja der Kern, der Sinn eines Bürgerbegehrens. Wenn ein Begehren auf den Weg gebracht ist, kann der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bürgern einen Alternativvorschlag zur Abstimmung dazulegen. Ich bin davon überzeugt: Auch das ist ein Instrument, das zu mehr Demokratie auf kommunaler Ebene beitragen wird.
Liebe Frau Holbe, ich weiß, Sie sind auf kommunaler Ebene auch sehr engagiert als Bürgermeisterin. Davor kann man nur den Hut ziehen und Respekt zollen wie überhaupt allen, die auf kommunaler Ebene Verantwortung tragen. Das ist gar nicht die Frage. Aber die vermeintliche Abwahl durch die Bürgerinnen und Bürger, die im Übrigen so in dem Gesetz gar nicht drinsteht – das will ich gleich noch mal erläutern –, als einen regelrechten Popanz aufzubauen, weshalb hier der sprichwörtliche Untergang des Abendlands beschworen wird, das kann ich nicht nachvollziehen, meine Damen und Herren.
Ich sage es von dieser Stelle aus zum wiederholten Mal: Die Abwahl von Bürgermeistern durch die Bürgerinnen und Bürger war und ist Bestandteil der jetzigen Thüringer Kommunalordnung. Daran ändert dieses Gesetz nicht einen einzigen Satz.
Es gilt sehr wohl das Prinzip: direkt gewählt, direkt abgewählt. Worum geht es in unserem Gesetz? Es geht um die Initiative zu einer Abwahl. Die ist bislang ausschließlich dem Rat vorbehalten. Ich habe es an dieser Stelle schon gesagt und ich sage es gern noch einmal: Es erschließt sich in keiner Weise und es gehört zu den demokratischen Grundprinzipien und hat geradezu eine demokratische Logik in sich, dass diese Initiative zur Abwahl auch über ein Bürgerbegehren von den Bürgerinnen und Bürgern direkt ausgehen soll. Den Abwahlvorgang an sich berührt das nicht, er bleibt nach wie vor den Bürgern direkt vorbehalten. Daran ändert dieses Gesetz nichts. Deshalb geht dieser Vorwurf ins Leere.