Sie können doch dann gern hier noch mal vorkommen. Wir können doch gern diskutieren. Mit den anderen lässt sich schlecht diskutieren, denn da sind auch keine Argumente, sondern nur Populismus und das Zurschaustellen völlig weltfremder Anschauungen.
Wissen Sie, wenn Sie wenigstens mal einigermaßen in dieser Zeit etwas miterlebt hätten, dann könnten Sie sich irgendwann mal dazu äußern. Das, was Sie haben, ist vielleicht angelesen, wie beim größten Teil Ihrer Fraktion auch. Sie haben nichts – und zwar überhaupt nichts – hier beizutragen.
Jetzt aber trotz alldem noch mal zu diesem sogenannten Gesetzesvorschlag. Ich habe schon das letzte Mal ausgeführt, wie wir es sehen, inwiefern dieser Gesetzesvorschlag notwendig ist und inwiefern er überhaupt zielführend ist. Man kann sich natürlich darüber unterhalten und es ist auch sinnvoll, sich darüber zu unterhalten, inwiefern eine Sozialstaffelung, wie sie im Gesetz steht, auch tatsächlich ausgestaltet sein sollte. Da sehen auch wir noch Veränderungsbedarfe. Das werden wir auch bei der Novellierung des KitaG miteinander diskutieren, wie Kollege Kowalleck schon sagte, dann natürlich auch im Ausschuss, und sind da auch sehr gespannt auf die Meinung der CDU-Fraktion, aber immer unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung. Da werden wir keine Eingriffe vornehmen. Wir werden den Kommunen nicht strikt vorschreiben, wie sie in ihrer eigenen Hoheit befindliche Aufgaben zu erledigen haben. Das wollen und können wir auch gar nicht. Von daher erübrigt sich eigentlich die weitere Diskussion um diese Initiative der AfD, zumal ja allgemein bekannt ist, dass die Novellierung des KitaG ansteht.
Trotz alledem möchte ich noch mal kurz darauf hinweisen, was es doch für eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, und die drei Säulen in der Kita-Finanzierung noch mal beschreiben. Die Kitas in Thüringen sind insgesamt mit 656 Millionen Euro ausgestattet – 656 Millionen Euro ist viel Geld. Das
ist gut angelegtes Geld, denn es geht in die Köpfe und die Herzen unserer Kinder. Wir haben dort eine Drei-Säulen-Finanzierung: Erstens das Land mit den besonderen Finanzzuweisungen in einem Umfang von 221,5 Millionen Euro. Das ist für uns wichtig. Wir haben diese besondere Finanzzuweisung, weil sie zweckgebunden und damit auch in den Kommunalhaushalten ausweisbar ist, auch noch einmal im Doppelhaushalt erhöht. Wir haben die allgemeine Finanzzuweisung in der Schlüsselzuweisung im Umfang von 107 Millionen Euro und wir haben die Investpauschale von 17 Millionen Euro. Das sind insgesamt vom Land 318 Millionen Euro. Da stemmen wir schon richtig viel.
Die Eltern als zweite Säule sind mit insgesamt 92 Millionen Euro beteiligt, in den unterschiedlichen Ausprägungen, was Sozialstaffelung anbetrifft. Das haben wir schon diskutiert, dies sind insgesamt 1.045 Euro pro Platz und Jahr. 14 Prozent der Gesamtkosten werden allein durch die Eltern getragen. Aber – und das kommt bei uns noch mit dazu – 17 Millionen Euro werden noch einmal zusätzlich über die Anteile des SGB VIII vom Land getragen. Das ist für die Eltern, die diese Aufgabe selbst nicht stemmen können.
Trotz alledem – und da unterscheiden wir uns wohlwollend auch in den Vorgängerjahren im Übrigen von anderen Bundesländern – haben wir keine stundenmäßige Begrenzung oder überhaupt eine Begrenzung von Familien zum Beispiel aufgrund dessen, dass sie zu wenig oder weniger Einkommen haben oder erwerbslos sind. Diese können genauso ihre Kinder an den Kitas betreuen und bilden lassen wie andere Familien ihre Kinder auch.
Die Kommunen aus ihrer eigenen Steuerkraft finanzieren 245 Millionen Euro über das Thüringer Partnerschaftsmodell im Kommunalen Finanzausgleich. Wir sehen also, das ist viel Geld und wenn wir dort etwas bewegen wollen – und wir wollen etwas bewegen –, dann ist das eine große Aufgabe. Nun hat Kollege Kowalleck ausgeführt, was das beitragsfreie Kita-Jahr anbetrifft, und sich insbesondere auf die Diskussion bei der Landeselternvertretung bezogen, wo wir zusammen waren – natürlich die Fraktion, die hier männlicherseits vertreten ist, wieder nicht. Kollege Kowalleck fragt: Warum das letzte Jahr und warum nicht das erste Jahr? Weil im Koalitionsvertrag – Kollege Kowalleck, da muss man auch einmal weiterlesen – steht, dass wir das in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Gewerkschaften etc. abstimmen werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben uns ganz klar gesagt: Wenn ihr das angeht, dann geht es so an, dass der Aufwand diesbezüglich überschaubar bleibt. Dementsprechend sagt zum Beispiel die SPD – und auch wir sehen das zum Teil so –: Es ist nicht nur eine Frage der gerechten Bildung, sondern es ist auch eine familien
Es kommt auch nicht, Kollege Kowalleck, drei Jahre später oder zu spät. Ich kann ja – das habe ich auch schon oft betont – Ihre Vorfreude, dass sich jetzt endlich in Thüringen etwas bewegt nach diesen 25 Jahren Mehltau oder zumindest den letzten zehn Jahren Mehltau, durchaus nachvollziehen. Aber auch im Koalitionsvertrag ist verankert, dass wir nach Auslaufen des Landeserziehungsgelds diese Mittel einsetzen werden. Wir wissen heute, dass wir noch einmal Mittel werden drauflegen müssen, um das auszufinanzieren. Das werden in etwa 25 bis 26 Millionen Euro sein, das Landeserziehungsgeld sind etwa 19 Millionen Euro. Diese Mittel werden wir dann auch einsetzen. Das Landeserziehungsgeld läuft erst Mitte 2017 aus. So einfach ist das. Wir handeln und arbeiten koalitionsvertragsgetreu. So einfach ist das, sehr geschätzter Kollege Kowalleck.
Da Sie der Meinung sind und das hier kundgetan haben, dass es Familien geben könnte, die davon gar nicht partizipieren, sage ich Ihnen: Genau falsch herum gedacht! Denn wir haben dort Familien in Größenordnungen, die jetzt sowohl noch das Landeserziehungsgeld haben, als auch dann im letzten Jahr die Beitragsfreiheit. Das ist doch ganz logisch. Also hören Sie auf, hier so einen Popanz zu machen, dass wir irgendjemanden benachteiligen. Nein, in der ersten Runde wird es für den größten Teil der Familien sogar eine doppelte Bezahlung geben. Dazu stehen wir und das machen wir auch. Das beitragsfreie Kita-Jahr wird kommen, es wird Anfang 2018 kommen. Wir sind derzeit in der Endabstimmung, wie wir es ausgestalten. Das ist wichtig und richtig. Rot-Rot-Grün hält hier Wort. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und im Internet! Wenn man die Wortbeiträge der Fraktionen der CDU, der Linken, der Grünen und der SPD zu unserem Gesetzentwurf im letzten Plenum zusammenfasst, kann man sagen: Alle Altparteien sind sich darin einig, dass Mehrkindfamilien nicht entlastet werden sollen. Alle Altparteien sind sich darin einig, dass es in Ordnung ist, wenn Mehrkindfamilien bei der Berechnung der Kita-Gebühren so behandelt werden können, als seien sie
Einkindfamilien. Nach den Worten von Herrn Wolf und den Linken ergibt sich ein Regelungsbedarf aus der Faktenlage gerade nicht. Herr Kowalleck meint, dass dieser Gesetzentwurf ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sei.
Es ist uns aber bekannt, dass es durchaus gut geführte, solide finanzierte Städte gibt, vielleicht nicht gerade mit SPD- oder Links-Bürgermeistern, die das schaffen, die Eltern bei den Kindergartengebühren gerecht zu behandeln. Frau Rothe-Beinlich von den Grünen möchte den Gesetzentwurf getrost ablehnen und die SPD meint, einen Vorschlag von der AfD brauche sie bei Gott nicht.
Es kam viel heiße Luft, aber nichts Substanzielles. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Beitrag der Landesregierung aus dem Munde von Frau Staatssekretärin Ohler, die sagte, es gäbe durchaus Kommunen, bei denen mit der sogenannten Geschwisterregelung nur dann eine Ermäßigung vorgenommen wird, wenn die Geschwister gleichzeitig die gleiche Tageseinrichtung besuchen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß.
Eine Änderung der Bestimmungen wird als unproblematisch angesehen. Mit anderen Worten: Die Fraktionen weigern sich, über einen Vorschlag nachzudenken, der von der AfD kommt. Die Landesregierung erkennt die Faktenlage an, dass der Vorschlag eine nicht mehr zeitgemäße Situation aufgreift und meint, dass man so etwas unproblematisch umsetzen könnte.
Weil es unser Gesetzentwurf ist, der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, wird er rundheraus abgelehnt. Er wird nicht einmal zur Debatte an den Ausschuss überwiesen. Das ist ein Armutszeugnis für die Altparteien, die zwar immer von Demokratie reden, aber an der Umsetzung hapert es.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass Elternbeiträge nach dem Einkommen der Eltern, dem vereinbarten Betreuungsumfang und vor allem auch nach der Anzahl der Kinder, für die die Eltern kindergeldberechtigt sind, gestaffelt werden muss. Diese Regelung ist nicht nur sozial gerecht, sie orientiert sich im Übrigen auch an den Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII zu diesem Thema. Unser Gesetzentwurf löst also das Problem, das viele Eltern mit mehreren Kindern haben, dass nämlich ihre Kinder bei der Gebührenberechnung für die Kita so behandelt werden, als ob sie Einzelkinder seien. Gerade deswegen, weil dieser Gesetzentwurf sozial gerecht ist und weil er die finanzielle Belastung, die
Gerade deswegen verdient er Zustimmung von allen, die sich Familienfreundlichkeit auf die Fahnen geschrieben haben.
Leider scheint das nach wie vor in diesem Haus hier nur die AfD zu sein. Leider entziehen sich die Altparteien nicht nur der Debatte, indem sie den Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überweisen. Sie entziehen sich auch der Debatte, indem sie vom eigentlichen Gesetzentwurf ablenken und vom angeblich kostenfreien Kita-Jahr reden. Die bisher bekannten Fakten zum angeblich kostenfreien KitaJahr sind: Entgegen der Festlegung im Koalitionsvertrag wird es nicht das erste, sondern das letzte Jahr. Warum eigentlich? Ganz einfach: Das kommt die gebeutelten Kommunen wesentlich billiger als das betreuungsintensive erste Kita-Jahr. Die Landesregierung weiß immer noch nicht, wie sie dieses angeblich kostenfreie Kindergartenjahr finanzieren soll. Prioritäten werden auf andere Dinge gesetzt, wie zum Beispiel in Erfurt die Finanzierung von Pleite-GmbHs wie Arena mit einer völligen Fehlplanung und Unterfinanzierung ambitionierter Prestigeobjekte wie einer Fußballarena. Kinder haben eben keine Lobby.
Die Gelder aus der Abschaffung des Landeserziehungsgelds reichen vorn und hinten nicht, um irgendein kostenfreies Kita-Jahr zu finanzieren. Weiterhin steht fest: Auch für die Erhöhung der Qualität in Kindergärten ist kein Geld eingeplant. Die Regierungsfraktionen hoffen, dass die Eltern sagen, „einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ und also dann, wenn die Qualität ihrer Kindereinrichtungen nicht stimmt, sich nicht mehr beschweren, weil es ja dann irgendwann ein Jahr lang kostenlos ist. Das ist ein Armutszeugnis für Rot-RotGrün. Diesen Nebeneffekt hätten Sie mit unserem Familiengeld nicht. Denn mit dem Familiengeld bezahlen Eltern immer eine konkrete Leistung und es wirkt sich natürlich positiv auf die Qualität des Angebots und den Wettbewerb der Betreuungsangebote aus.
Weiterhin steht bei dem angeblich kostenfreien Kita-Jahr fest: Auch die Kommunen wissen, dass die Landesregierung das kostenfreie Kita-Jahr nicht finanzieren kann und rechnen daher damit, dass sie die Kosten auf die anderen Kita-Jahre werden umlegen müssen, so wie es beispielsweise vor Kurzem hier in Erfurt geplant war. Für diejenigen, die das nicht verfolgt haben: Die Kindergartenbeiträge hier in Erfurt sollten massiv erhöht werden. Von der Erhöhung sah man erst vorläufig ab, als eine Elterninitiative zur Demo aufrief und auch die Alternative für Deutschland den Finger in die Wunde legte.
Insgesamt gesehen ist das angeblich kostenfreie Kita-Jahr ein Haushaltsloch, von dem die Koalition noch nicht weiß, wie sie es stopfen soll, wofür sie aber im Zweifel auf die Eltern zurückgreifen muss. Das angeblich kostenfreie Kita-Jahr ist eine Luftnummer, mit deren Hilfe jetzt versucht wird, einen guten Gesetzentwurf, eine echte Verbesserung für die Eltern mit mehr Kindern abzulehnen. Das ist asoziale Politik von Rot-Rot-Grün.
Zum Abschluss kann ich Sie nur bitten, lehnen Sie diese asoziale Politik ab und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, der eine sozial gerechte Regelung für Mehrkindfamilien trifft. Herzlichen Dank.
Frau Herold, den Vorwurf der Asozialität würde ich jetzt rügen. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Interessierte! Es gibt hier einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der gerade mal zwei Punkte beinhaltet, das haben wir auch schon in der letzten Debatte zur ersten Lesung ausgeführt. Er beinhaltet nicht, wie Frau Herold eben glauben machen wollte, irgendwelche Regelungen zu einem wie auch immer gearteten Familiengeld.
Er beinhaltet auch viele andere Dinge nicht, die Sie hier vorgetragen haben. Sie benutzen das Parlament einmal mehr als Showbühne, diesmal zwar nicht verkleidet, aber dafür tun Sie es mit Worten und das finde ich genauso problematisch, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Was haben wir als Koalitionsfraktionen vor? Wir wollen uns das Kindertageseinrichtungsgesetz in Gänze vornehmen. Das ist auch in der Diskussion,