Protocol of the Session on September 29, 2016

Frau Abgeordnete Stange hat als Nächste um das Wort gebeten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuschauerinnen auf der Tribüne! Kollegin Herold, ich glaube, Sie haben die Diskussion im Gleichstellungsausschuss verschlafen. Denn Sie haben einfach nicht mitbekommen, dass inhaltliche Diskussion angesagt war. Die von Ihnen hier formulierte Kritik haben Sie nicht formuliert, Sie haben auch keine Änderungsanträge auf den Weg gebracht, Sie haben geschwiegen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die hat ganz viel zu tun, die Frau!)

Wenn ich mich richtig erinnere, Kollege Hey als Berichterstatter aus dem Ausschuss hat es gerade formuliert, gab es einen einstimmigen Beschluss im Gleichstellungsausschuss. Da frage ich mich doch ganz ernsthaft: Wo waren Sie mit Ihren Gedanken bei der Beratung des jetzigen Gleichstellungsgesetzes? –

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

scheinbar nicht im Ausschuss. Darum sind Ihre gerade aufgezählten Argumente einfach in die Tonne zu treten und wir kommen zum jetzigen Gleichstellungsgesetz, das wir heute hier in zweiter Lesung haben, zurück. Und ich sage eindeutig für die Koalitionsfraktionen: Wir sind glücklich, dass die Landesregierung nach einer gewissen Zeit das jetzt vorgelegte Statistikmodell auf den Weg gebracht hat, und wir werden diesem Gesetzentwurf hier natürlich unsere Zustimmung geben.

Frau Abgeordnete Stange, ich sehe eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fiedler. Herr Fiedler?

Nein. Das sehe ich nicht. Herr Fiedler macht scheinbar nur Übungen.

Ach so, er steht nur.

Ich würde gern noch ein, zwei Sätze zu dem heute vorgelegten Änderungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Krumpe sagen. Er hat in seinem Vorschlag aufgezeigt, dass ein neuer § 31, eine Evaluierungsklausel, in das Gesetz mit aufgenommen werden sollte. Nach dieser Evaluierungsklausel soll, so sein Vorschlag, die Landesregierung alle zwei Jahre über die Erfahrungen mit dem Gesetz berichten und soll hier im Landtag einen Bericht vorlegen. Wir haben uns darauf verständigt, diesen Antrag abzulehnen, da die Landesregierung gemäß § 14 Thüringer Gleichstellungsgesetz verpflichtet ist, dem Thüringer Landtag alle sechs Jahre einen Bericht vorzulegen. Wir sind der Auffassung, dass mit dieser Evaluierungsklausel und mit den dargelegten kurzen Fristen die Bürokratie viel weiter ausgebaut und dass es zu heute noch nicht zu beziffernden Mehrkosten kommen würde. Darum wird dieser Änderungsantrag durch die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Ansonsten bitte ich nochmals um Zustimmung zu diesem Gesetz. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Stange, ich darf nur noch einmal darauf hinweisen: Sie können selbstverständlich aus dem Ausschuss berichten, was einstimmig oder mit Mehrheit beschlossen wurde, aber die direkte Zuweisung des Stimmverhaltens zu Abgeordneten ist nicht zulässig.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das hat sie nicht getan!)

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das habe ich nicht gesagt!)

Ich wollte es nur noch einmal festhalten. Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten sehe ich nicht. Für die Landesregierung Frau Ministerin Werner, bitte schön.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, in der vergangenen 59. Plenarsitzung habe ich schon in der Begründung zur Notwendigkeit des Gesetzes dargelegt, welche Überlegungen uns zu der aktuellen Änderung des Gleichstellungsgesetzes bewogen haben. Es geht letztendlich darum, eine Datenerfassung zu haben, die kompakt und umfassend ist und die zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung führen wird, weil diese erforderlichen Datensätze künftig online zusammengeführt und ausgewertet werden können. Das war bisher nicht der Fall, sondern die personal

(Abg. Herold)

führenden Dienststellen mussten diese Daten praktisch in Handarbeit zusammentragen und diese wurden dann von der Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann per Excel-Tabellen ausgewertet. Das heißt, die vorliegende Änderung im Thüringer Gleichstellungsgesetz ist daher vor allem technischer Art und die Rechtsgrundlage ist Voraussetzung für eine noch zu erlassende Thüringer Gleichstellungsstatistikverordnung.

Die Diskussion im Ausschuss hat Herr Hey schon wiedergegeben, insofern herzlichen Dank für die Zustimmung im Ausschuss. Ich bitte sie auch um Zustimmung zur Gesetzesänderung. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich kann nun die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/2736. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Niemand. Gegenstimmen? Alle. Das ist, glaube ich, ein Novum. Herr Gentele hat dafür gestimmt?

(Zuruf Abg. Gentele, fraktionslos: Nein, ich enthalte mich!)

Ach so, Sie enthalten sich. Dennoch ist es ein Novum, dass es niemanden gibt, der für diesen Antrag stimmt. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/2267 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDUFraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion; Enthaltung des Abgeordneten Gentele. Damit mit Mehrheit angenommen, sodass wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung kommen. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Das sind die Kollegen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Die Kollegen der AfD-Fraktion bei 1 Enthaltung des Abgeordneten Gentele. Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist angenommen. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2544 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Beratung. Als Erster erhält Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der AfD zur vorgeschlagenen Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und wir hatten in der letzten Sitzung – vielleicht noch einmal zur Erläuterung für unsere Gäste – einen Eklat. Da muss ich auch sagen, ich hoffe, Frau Muhsal ist jetzt nicht wieder dabei, sich umzuziehen. Ich fand es schon verwunderlich, Frau Herold, als ich darauf hingewiesen hatte oder mich gewundert habe, warum Frau Muhsal nicht zu diesem Punkt spricht, und Sie gemeint hatten, sie wäre anderweitig beschäftigt und wir die Beschäftigung ja dann an dieser Stelle gesehen haben, als sie ihre Verschleierung entfernte. Ich muss sagen, das entspricht nicht diesem Thema „Kindergarten“ und Sie ziehen damit auch Ihren eigenen Gesetzentwurf ins Lächerliche.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da sollten Sie sich auch überlegen, wie Sie zukünftig mit diesen wirklich ernsten Themen umgehen.

Unsere fachlichen Argumente sind immer noch dieselben. Wir sehen den Gesetzentwurf als einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Im aktuellen § 20 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes werden bereits sozialverträgliche Elternbeiträge ermöglicht. Die meisten Kommunen staffeln eben auch so mit der derzeitigen Regelung in diesem Sinne. Die Frage der finanziellen Absicherung sehen wir in Ihren beabsichtigten Regelungen als nicht geklärt, und ebenso haben Sie unter dem Punkt „Alternativen“ die Forderung nach kostenlosen Kindergärten und dabei nicht geklärt, woher das Geld kommen soll. Da bedarf es dann wirklich auch schon grundsätzlicher finanzieller Darlegungen.

Am vergangenen Freitag hat die CDU-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss die Auswirkungen eines beitragsfreien Kindergartenjahrs thematisiert. Leider gab es vonseiten der Landesregierung wenig Konkretes, obwohl schon kräftig in der Öffentlichkeit diskutiert wird und es ja auch von ganz oben Weisungen gab. Wir konnten in den Medien vernehmen, dass der Ministerpräsident die Bildungsministerin angewiesen hat, für den kommenden Doppelhaushalt ein beitragsfreies Kindergartenjahr vorzubereiten. In der Koalition – das konnten wir auch lesen – gibt es da durchaus Vorbehalte und unterschiedliche Auffassungen. Ich erinnere da nur an die unterschiedlichsten Wortmeldungen aus den Reihen der Grünen, auch das haben wir entsprechend lesen können.

(Ministerin Werner)

Die Wortmeldungen wiederum zum Fachtag der Thüringer Landeselternvertretung für Kindertagesstätten haben bestätigt, dass das erste Kindergartenjahr schon aus pädagogischen Gründen eher beitragsfrei sein sollte, und hier gab es auch entsprechende Verwunderung, warum die Koalition jetzt für das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr ist. Mit dem Vorschlag und der Anweisung des Ministerpräsidenten werden somit auch alle Einwände und sogar die Vereinbarung im Koalitionsvertrag Ihrer drei Fraktionen einfach weggewischt. Das Geld, das muss man auch sagen, wäre auch besser für die Qualität der frühkindlichen Bildung und eine sozial ausgewogene Entlastung aller Eltern bei den Kindergartenbeiträgen über die gesamte Kindergartenzeit eingesetzt. Rot-Rot-Grün kann momentan nicht sagen, wie sie eine Steigerung der Beitragsjahre verhindern wollen. Da werden auch Ausführungen an dieser Stelle für uns interessant, denn hier besteht gerade die große Gefahr, dass es nur einen Verlagerungseffekt gibt. Wenn Sie sagen, wir haben ein beitragsfreies Kindergartenjahr, kann es durchaus sein, dass die Kommunen dann an anderer Stelle erhöhen. So einen Effekt müssen wir natürlich verhindern und da brauchen wir entsprechend eine Lösung. Ich bin gespannt, wie Sie hier argumentieren.

Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung besuchen fast alle Kinder eine Einrichtung; die Beitragsfreiheit unabhängig von der Einkommenssituation hat somit auch keinerlei Steuerungswirkung.

Die Linkskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das erste Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen – das hatte ich erwähnt. Dafür hat sie bereits 2015 das Landeserziehungsgeld abgeschafft. Den Eltern wurde damit eine Leistung weggenommen, die ihnen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Betreuung ihrer Kleinstkinder im zweiten Lebensjahr verschafft hatte.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das war ein bisschen anders!)

Der Verlust der finanziellen Mittel belief sich auf rund 19 Millionen Euro im Jahr. Rot-Rot-Grün konnte sich bisher nicht auf das im Gegenzug versprochene beitragsfreie Jahr einigen und ist, wie gesagt, auch da noch in der Diskussion. Wenn es jetzt drei Jahre später kommen sollte, haben viele Eltern kleiner Kinder, die im Jahr 2014 ihre Wahlentscheidung davon abhängig machten, nichts mehr davon. Es ist sinnvoller, Eltern vom ersten bis zum letzten Kindergartenjahr gleichmäßig zu entlasten. Beiträge sind ohnehin sozial gestaffelt, sodass die finanzschwächeren Eltern schon jetzt nichts zahlen. Jenseits dieser Grenze sind die Beiträge gerade für die Betreuung der Jüngsten eine echte Last. Das zeigt wiederum insbesondere das Beispiel von Erfurt. An dieser Stelle müssen wir auch ansetzen, da müs

sen wir in die Diskussion gehen. Ich wiederhole auch noch mal: Wir haben im Jahr 2010 hier gemeinsam im Landtag das neue Kindergartengesetz auf den Weg gebracht. Die Standards, die hier an dieser Stelle beschlossen wurden, sind gut und richtig. Die Kommunen haben mitunter auch die Diskussion mit uns, was die finanzielle Ausstattung angeht, aber wir sollten unser Augenmerk darauf richten, dass auch Standards gehalten werden. Hier sehen wir eine wichtige Diskussionsgrundlage. Bevor man neue Ideen einbringt, ist es wichtig, auch die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um Standards zu erhalten. Hier freue ich mich auch auf die Diskussion mit den Koalitionsfraktionen und auf Ihre Vorstellungen. Ich hoffe, es wird heute konkreter als in der vorigen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss.

(Beifall CDU)

Danke schön, Herr Kowalleck. Als Nächster hat Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch ein herzliches Willkommen hier im Landtag an die Schülerinnen- und Schülergruppen oben auf den Tribünen!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Die sind aus Gotha!)

Wir haben es schon vom Kollegen Kowalleck gehört und ich bin ihm dafür auch sehr dankbar, dass er darauf auch noch mal eingegangen ist, auf dieses unwürdige Schauspiel, was eine Fraktion hier bei der Einbringung ihres eigenen Antrags bzw. ihres eigenen Gesetzesvorschlags geliefert hat, dass eine Abgeordnete hier auf diffamierende Art und Weise dieses Haus vorgeführt hat, die Würde des Hauses verletzt hat. Man sieht ja auch deutlich an der Anwesenheit der sogenannten AfD-Fraktion, wie das Interesse ausgestaltet ist: Da sitzt hier der Oberkrakeeler – den Ordnungsruf nehme ich gern in Kauf –,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und das beim eigenen Gesetzentwurf!)

da sitzen der Haushälter und beim anderen weiß ich gar nicht, aber diejenigen, die meinen, für Bildung sprechen zu können, sind komplett nicht da.

(Abg. Kowalleck)

Für den Oberkrakeeler gebe ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Nehme ich gern in Kauf, vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Würde des Hauses, da müsste der was dazu erzählen!)