Protocol of the Session on September 29, 2016

Die Beiträge hören sich für die Betroffenen oft sehr willkürlich an. Was sind denn 50 oder 100 Euro mehr im Monat? Welche Hilfsmittel kann ich mir dafür anschaffen? Welche Dolmetscherleistungen kann ich davon bezahlen? Der derzeitige Betrag des Blindengeldes ist nicht als bedarfsdeckend anzusehen, da auch technische Hilfsmittel in größeren Abständen aufgrund technischer Entwicklungen und Abnutzungserscheinungen erneuert werden müssen. Der Bedarf an Assistenzleistungen bei ungewohnten Gängen wie zum Beispiel zum Arzt oder zu Behörden ist ebenfalls kontinuierlich im höheren Maße vorhanden. Durch die Kombination von Gehörlosigkeit und Blindheit sind taubblinde Menschen im besonderen Maße beeinträchtigt. Hilfsmittel, die bei blinden Menschen geeignet sind, durch Nutzung des Hörsinns die Sehbeeinträchtigung zu kompensieren, sind für taubblinde Menschen oft nutzlos. Sie sind in besonders hohem Maß auf

kommunikative Assistenz angewiesen. Hier verursacht insbesondere die Inanspruchnahme von in der Taubblindensprache geschulten Dolmetschern erhebliche Kosten von rund 75 Euro pro Stunde zuzüglich Fahrtkosten.

Nicht nur blinde, sondern auch taubblinde Menschen haben einen unvermeidbaren Mehrbedarf, den der Staat vor dem Hintergrund der internationalen Verpflichtung Deutschlands aus Artikel 28 der UN-Behindertenrechtskonvention auszugleichen und nicht länger von einer Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Sozialhilfe abhängig zu machen hat.

Aber ich will Ihnen auch sagen, dass wir uns zu einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik verpflichtet haben. Dazu stehen wir auch. Das bedeutet, dass wir eine Gegenfinanzierung für insgesamt 3,7 Millionen Euro brauchen. Unser Wunsch wäre eigentlich eine bundeseinheitliche Lösung gewesen, sodass benachteiligte Menschen in allen Bundesländern in den Genuss eines gleichen und angemessenen Nachteilsausgleichs kommen.

(Beifall Abg. Stange, DIE LINKE)

Es ist nicht nachvollziehbar, dass sinnesbehinderte Menschen in einem Bundesland mehr, in einem anderen Bundesland aber erheblich weniger oder gar keinen Nachteilsausgleich erhalten.

(Beifall Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Wunsch wäre auch ein Bundesteilhabegeld gewesen. Das hätte diesen Ansatz unterstützt. Was wir jetzt auf Bundesebene bekommen, ist ein Gesetz, welches zwar aus unserer grünen sozialpolitischen Sicht das größte behindertenpolitische und eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben auf Bundesebene in der Legislatur darstellt und das Leben vieler Menschen mit Behinderung für die nächsten zehn bis 20 Jahre mittragen wird. Aber ich muss auch ehrlich sagen, es besteht noch sehr viel Verbesserungsbedarf. Aus behindertenpolitischer Sicht werden in diesem Gesetz noch nicht alle fachlichen Forderungen umgesetzt, die vonseiten der Politik und der Behindertenverbände in den vergangenen Jahren gestellt wurden. Wir werden die Entwicklung auf Bundesebene sehr genau beobachten und dann natürlich auch aktiv darauf hinwirken, dass hier in Thüringen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung eintreten.

Das uns heute hier in Thüringen vorliegende Gesetz ist eine wirkliche Verbesserung. Mindestens seit der letzten Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes wurde deutlich, dass die Höhe des Einkommens und Vermögens unabhängig vom Blindengeld auch mit Blick auf die anderen Bundesländer mit derzeit 270 Euro am unteren Rand der Skala liegt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 406 Euro. Das müssen wir ändern. Diese Gelder

haben ihren Grund im behinderungsbedingten Mehrbedarf blinder und taubblinder Menschen. Diese Menschen brauchen spezielle technische Hilfsmittel und Assistenzleistungen, damit sie am Alltag adäquat teilnehmen können. Nennen möchte ich hier nur beispielhaft Farberkennungsgeräte, bei deren Beschaffung regelmäßig Restkosten in Höhe von etwa 1.000 Euro verbleiben, die von keinem Kostenträger übernommen werden, Assistenzleistungen im Haushalt für Einkäufe und sonstige Erledigungen oder für Behördengänge, zum Beispiel auch in Einzelfällen die Anschaffung eines Blindenführhundes. Der Hund kostet im Schnitt 25.000 Euro und wird nur teilweise im vollen Umfang von den Krankenkassen übernommen. Die Unterhaltskosten für den Hund von etwa 200 Euro pro Monat muss der blinde Mensch selbst tragen.

Meine Fraktion wird sich weiterhin für gleiche Rechte und Chancen für Menschen mit Behinderung starkmachen und möchte diesen Gesetzentwurf an den Sozialausschuss überweisen. Dort werden wir auch die jetzt schon von vielen an uns herangetragene Kritik der Gehörlosenverbände beraten. Diese Verbände fordern, dass es ähnlich dem Landesblindengeld auch ein Gehörlosengeld gibt, was in einigen Bundesländern auch schon der Fall ist. Wir hätten uns gefreut, wenn die Gehörlosen mit diesem Gesetzentwurf auch einen Nachteilsausgleich erhalten hätten. Aber wir werden weiter kämpfen und uns bemühen, dass dieser im nächsten Doppelhaushalt erscheint. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Zippel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Leibiger, zunächst einmal zu all diesen grundsätzlichen Dingen zum Thema Blindengeld. Ich denke, wir haben hier schon viel Richtiges gehört und ich will auch nichts dagegen sagen. Aber ich will einige grundsätzliche Dinge noch mal sagen. Auch um noch mal klar zu machen, wie die Position der CDU in diesem Zusammenhang ist. So sehen wir das Blindengeld als einen wichtigen Baustein für die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen an und als einen Ausgleich für den Mehraufwand besonders in der Situation von sehbehinderten Menschen, der hier Rechnung getragen wird. Dass Taubblinde mit einem noch höheren Mehraufwand ihr Leben bestreiten müssen, ist klar, und deswegen ist es auch sinnvoll, dass in dem Vorschlag die Kombination dieser beiden Sinnesbehinderungen berücksichtigt wird. Das Blindengeld ist aus unserer

Sicht ein Beitrag für ein selbstbestimmtes Leben, für einen eigenständig organisierten Alltag. Die CDU-Fraktion – das will ich an der Stelle deutlich sagen – steht dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber. Nicht zuletzt, weil wir auch im Landtagswahlkampf 2014 eine Erhöhung des Blindengeldes mit gefordert hatten. Um einmal grundsätzlich und deutlich zu sagen: Die CDU ist für das Blindengeld und auch, wenn in der Vergangenheit vielleicht die Landtagsfraktionen – auch mit Abgeordneten, die heute nicht mehr diesem Hohen Haus angehören –, andere Entscheidungen gefällt haben. Die Landtagsfraktion, wie sie jetzt existiert, stellt sich hinter das Blindengeld und ist für die Unterstützung dieser Bevölkerungsgruppe in Thüringen.

(Beifall CDU)

Wir tragen die Überweisung an den Sozialausschuss mit, werden die Diskussion im Ausschuss positiv, aber auch kritisch begleiten. Eins – und das tut mir leid, muss ich den Regierungskoalitionen jetzt leider unter die Nase reiben – ist schon jetzt zu erkennen: Die Umsetzung des Koalitionsvertrags gerät ins Stocken. Von den vollmundigen Wahlversprechen ist man schon abgerückt. Es wurde schon angedeutet, diese stufenweise Erhöhung ist leider schon ein erstes Schwächezeichen. Diese stufenweise Anhebung, die jetzt bis zum Jahr 2018 gestreckt wird, zeigt, dass hier Rot-Rot-Grün hinter den eigenen Ansprüchen zurückbleibt.

Ein weiterer Punkt, der uns noch wichtig ist und der im Rahmen der Diskussion im Ausschuss eine Rolle spielt, ist, dass wir jetzt keine weiteren schuldhaften Verzögerungen bei der Umsetzung mehr dulden und sehen wollen und vor allem auch keine Show mehr bei dieser Veranstaltung, bei dieser Thematik sehen wollen. Wir werden den parlamentarischen Prozess jetzt schnell zu einem erfolgreichen Ende führen und dafür danke ich allen, die daran beteiligt sind. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordnete Pelke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Kollege Zippel, es ist immer die Frage, ob das Glas halb voll oder halb leer ist. Vorhin hat Ministerin Klaubert gesagt, man muss an bestimmten Punkten Dinge, die positiv sind, auch als positiv benennen. Da ging es um das beitragsfreie Kita-Jahr, was den Einstieg in eine dann beitragsfreie vorschulische Bildung bedeutet. Und hier sind wir, denke ich – und Sie haben es ja dann am Ende auch gesagt – gemeinschaftlich auf dem richtigen Weg mit dem, was wir im Moment mit der Änderung des Thüringer

(Abg. Pfefferlein)

Blindengeldgesetzes tun. Es ist ein Nachteilsausgleich, das ist schon gesagt worden – und um noch mal auf die Worte vorhin von Frau Herold zurückzukommen –, es sind eben keine Wohltaten, sondern es ist eine politische Notwendigkeit und deswegen ganz herzlichen Dank für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs der Landesregierung.

Wir als rot-rot-grüne Koalition haben damit wieder einen Bestandteil im Koalitionsvertrag eingelöst und es ist nun mal so, dass nicht immer alles gleich sofort und im Moment und überhaupt geht. Wir wissen im Sozialausschuss von ganz, ganz vielen Dingen, die wir diskutieren, die notwendig sind. Deswegen bin ich sehr zufrieden und auch der Landesregierung sehr dankbar. Der Gesetzentwurf beinhaltet die schrittweise Erhöhung des Blindengelds von derzeit 270 auf 400 Euro; das Ganze, 400 Euro, dann im Jahr 2018. Damit vollziehen wir die Anpassung an den bundesdeutschen Durchschnitt und wir binden auch die Nachteilsausgleiche für Taubblinde mit ein, die dann zusätzlich zum Landesblindengeld noch Geld erhalten.

Deswegen ist dieser Gesetzentwurf ein Gesetzentwurf für Menschen, die einen Nachteilsausgleich brauchen, eine finanzielle Erleichterung im Alltag. Menschen mit Sehbehinderungen, das ist schon gesagt worden, haben empfindliche Mehraufwendungen, die notwendigerweise gebraucht werden, um selbstständig im Alltag tätig zu sein. Es gibt eine Vielzahl von Gebrauchsgegenständen, Frau Pfefferlein hat das eine oder andere schon genannt. Mit Gebrauchsgegenständen meine ich natürlich nicht den von Kollegin Pfefferlein angesprochenen Blindenhund, nicht dass das hier dann auch noch falsch diskutiert wird. Aber viele Gebrauchsgegenstände, die zwar nur einmalig angeschafft werden, müssen aber trotz alledem alle paar Jahre erneuert werden – wichtige Alltagsgegenstände, die dann eben nicht von den Krankenkassen in Größenordnungen finanziert werden. Deswegen braucht es diesen Nachteilsausgleich.

Und, ich will noch mal ganz kurz darauf eingehen: Taubblinde Menschen sind dazu in besonderer Weise von Dolmetschern abhängig, denn sie sind notwendig, damit taubblinde Menschen am öffentlichen Leben der Hörenden und Sehenden teilnehmen können. Durch den Einsatz von beispielsweise Taubblinden-Assistenten und -Dolmetschern, die die Kommunikationsformen der Taubblinden beherrschen, wird dem Betroffenen erst der Zugang zur Information, zur Kommunikation und auch zur Mobilität ermöglicht, beispielsweise Teilhabe an Veranstaltungen, Besuch von Behörden, Nutzung von Dienstleistungen. Barrierefreie Kommunikation und all das ist notwendig, all das ist Ausdruck von Selbstbestimmung. Deswegen freue auch ich mich, dass dieses Gesetz heute vorliegt, denn es zeigt, wie wichtig es ist, taubblinde Menschen und ihre Lebensumstände in das Landesblindengesetz mit

einzubeziehen und deswegen danke ich allen, die dazu beigetragen haben, dass es jetzt so weit ist. Wir werden auch versuchen – wenn ich „wir“ sage, meine ich den Sozialausschuss, und ich danke auch hier für die Übereinstimmung, dass wir am morgigen Tag noch darüber diskutieren –, eine Anhörung durchzuführen und wollen auch noch mal sowohl Vorteile als auch die kritische Begleitung mit einbeziehen, was dieses Gesetz, diese Gesetzesnovelle angeht.

Vielleicht noch zwei Sätze, weil Frau Pfefferlein noch mal weitere Notwendigkeiten im Bereich von Sinnesbehinderten angesprochen hat. Ja, wir haben da noch Diskussionen im Bereich der Koalition. Wir werden sicherlich auch dafür Sorge tragen, dass es auch noch zu weiteren Nachteilsausgleichen kommt. Aber wir müssen nicht alles auf einmal machen. Wir werden diese Diskussion in Ruhe führen und dann sehen, wann und wie schnell wir möglicherweise noch das eine oder andere weiter gestalten und dann auch im Sozialausschuss und auch hier im Landtag beraten und beschließen können. Deshalb bitte ich Sie um die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordnete Stange das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren und Abgeordnete, werte Zuhörerinnen am Livestream und vor allen Dingen die Betroffenenverbände, die seit Langem auf diesen Gesetzentwurf der Landesregierung gewartet haben, der uns heute hier in der Drucksache 6/2689 als Sechste Änderung des Landesblindengeldgesetzes vorliegt. Frau Ministerin, auch von uns von der Fraktion Die Linke recht herzlichen Dank für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Ich kann an der Stelle ganz eindeutig für meine Fraktion formulieren: Mit diesem Gesetzentwurf wird endlich eine Trendwende in Sachen Blindengeld hier in Thüringen eingeleitet. In drei Schritten über den Zeitraum bis 2018 verteilt werden die Leistungen des Landesblindengelds von jetzt 270 Euro auf 400 Euro angehoben. In Thüringen – das ist ein Fakt, den man vielleicht so noch nicht beleuchtet hat – leben zum Stichtag 31.12.2015 nach Angaben des Landesamts für Statistik immerhin 11.318 Menschen, die als Blinde bzw. Sehbehinderte eine Anerkennung des Schwerbehindertengesetzes nach SGB IX haben. Aber nicht alle sehbehinderten Menschen nach dem SGB IX werden auch Anspruch nach dem

(Abg. Pelke)

Thüringer Landesblindengeldgesetz erhalten. Denn aus Gleichbehandlungsgründen muss die Sehbehinderung trotz „Restsehfähigkeit“ – so der Fachbegriff – der Situation eines blinden Menschen entsprechen. Wir wissen, genau das ist ein Problem, denn eine Vielzahl von hochgradig sehbehinderten Menschen wartet auf einen Nachteilsausgleich in Form eines Blindengeldes oder eines Nachteilsausgleichs hier in Thüringen. An der Stelle kann ich nur meinen Kollegen der Koalitionsfraktionen zustimmen. Ja, an der Stelle hätten wir gehofft, dass mit dem Bundesteilhabegesetz ein Nachteilsausgleich für alle Menschen mit Behinderungen kommt. Aber das scheint in dem jetzigen Gesetzentwurf nicht so angedacht zu sein.

Aber wir sagen auch: Blindengeld für die circa 4.100 oder 4.200 anspruchsberechtigten Thüringerinnen und Thüringer ist kein Almosen, es ist nicht nach Gutdünken oder Haushaltslust zu verteilen, denn es ist wirklich als Nachteilsausgleich zu sehen. Meine Vorrednerinnen haben bereits darauf abgestellt, dass es wichtig ist, dass das Geld eingesetzt wird, um Hilfsmittel zu bezahlen, die so nicht finanziert werden können, um somit auch eine ordentliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.

Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der Teilhabe ist das so ein Problem. Kollegin Pfefferlein ging bereits darauf ein, dass das Blindengeld in den zurückliegenden Jahren eine interessante Geschichte in Thüringen durchlebt hat, das Hoch und Tief wurde bereits erwähnt und ich will es an der Stelle einfach sein lassen, dies nochmals darzustellen.

Herr Zippel, ich bin sehr erfreut, wenn Ihre Fraktion an der Stelle bei uns ist. Ich will einfach noch mal betonen: Der Koalitionsvertrag ist an der Stelle nicht ins Stocken geraten, sondern er wird umgesetzt.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sehr lang- läufig!)

Er wird umgesetzt. Auch hier möchte ich noch mal darauf verweisen, dass es auch zu Zeiten, wo das Blindengeld bereits abgeschafft worden war, also doch zu Zeiten der CDU-Alleinregierung, eigentlich einen Verfassungsbruch dargestellt hat. Denn die Thüringer Verfassung schreibt in Artikel 2 Abs. 4 die Pflicht eines solchen konkreten Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderung vor.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Deshalb ha- ben wir es ja auch wieder eingeführt! Ge- nau!)

An der Stelle muss man einfach sagen, es war falsch, was gemacht worden ist. Sie haben es ja auch in dem darauffolgenden Jahr korrigiert.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einfach auch noch einmal feststellen: Die gleichwertige

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist in der Verfassung konkret verankert, und wir müssen auch hier im Thüringer Landtag wirklich zu Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen der unterschiedlichsten Benachteiligungsarten kommen.

(Beifall Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LIN- KE)

Die Landesregierung hat mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf anvisiert, die 400 Euro Blindengeld bis 2018 auf den Weg zu bringen. Wir sind dann nicht Spitzenreiter, aber wir haben dann in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern einen guten Mittelplatz eingenommen. Hier ist auch deutlich – und ich will gern noch mal Zahlen bemühen –, dass nicht nur die sogenannten wohlhabenden Bundesländer die Vorreiterinnen sind wie zum Beispiel natürlich Bayern mit einer Höhe des Blindengelds von 576 Euro, aber auch Baden-Württemberg, dem ähnlich hohe Wirtschaftskraft zugesagt wird, zahlt nur ein Blindengeld in Höhe von 410 Euro und Mecklenburg-Vorpommern, was sich weiß Gott nicht mit so großer Wirtschaftskraft auszeichnet, zahlt auch 430 Euro. Wir werden in Thüringen einen guten Mittelplatz einnehmen, wenn wir die 400 Euro erreicht haben.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die erstmalige Einführung des Taubblindengelds in Thüringen wurde bereits erwähnt und ich denke auch, es ist ein längst überfälliger Schritt, der jetzt mit der Änderung des Blindengeldgesetzes einhergeht. Wir wissen, wir haben genau dies in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen, denn das Taubblindengeld ist in den zurückliegenden Jahren immer bei den Vorgängerlandesregierungen auf taube Ohren gestoßen.

Lassen Sie mich noch mal einen kritischen Satz zu dem heutigen Gesetzentwurf formulieren. Es ist bereits angeklungen: Auch wir hatten uns als LinkeFraktion vorstellen können, dass das Gehörlosengeld in die Änderung des Blindengelds eingeflossen wäre und dass wir hier heute ganz konkret ein Sinnesbehindertengeldgesetz diskutieren. Aber ich sehe, dass wir noch Entwicklungsmöglichkeiten haben und wir die auch in den zukünftigen Diskussionen ausschöpfen und ausloten werden. Die Thüringer gehörlosen Bürgerinnen und Bürger – und auch hier will ich das Landesamt für Statistik bemühen, es sind 873 Personen, die nach dem Schwerbehindertengesetz und nach Merkzeichen Gl als gehörlos anerkannt sind – warten schon lange auf diesen Nachteilsausgleich des Gehörlosengelds. Wir haben die Pflicht zu überlegen, wie wir dieses gemeinsam schultern können. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen in den kommenden Wochen eine Möglichkeit prüft, ob und wie in einem Doppelhaushalt 2018/2019 auch noch ein Gehörlosengeld eingeführt werden kann, denn ich möchte nicht, dass

es zu unterschiedlicher Behandlung der unterschiedlichen Sinnesbehinderten hier in Thüringen kommt. Ich spreche für meine Fraktion an der Stelle auch die Überweisung an den Sozialausschuss aus und wir sagen von hier aus, einer Anhörung mit den betroffenen Verbänden sollte nichts entgegenstehen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen im Haus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Thüringer Gesetz zur Änderung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2729 ERSTE BERATUNG