Aber wir Sozialdemokraten wollen mit unserer Bildungspolitik auch diejenigen unterstützen, die nicht nur unzureichend von den klassischen Bildungsangeboten profitieren konnten oder die sich im späteren Leben durch erneute Bildungsteilhabe neue Wege und Chancen eröffnen wollen. Deshalb gilt es aus unserer Sicht, neben frühkindlicher Bildung, dem Schulwesen und den Hochschulen mit der Erwachsenenbildung auch stets die vierte Säule unseres Bildungssystems im Blick zu behalten und sie nachhaltig zu stärken.
Lebenslanges Lernen ist für uns das verbindende Element, das von Kindheit an bis ins hohe Alter aktive Teilhabe hat. Unsere Koalitionspartner sehen das, wenn auch mit leicht unterschiedlicher Akzentuierung im Detail ähnlich wie wir. In unserem Koalitionsvertrag haben wir daher die Erwachsenenbildung als gleichberechtigten vierten integralen Bestandteil unseres Bildungswesens benannt und so ihre Rolle und Funktion deutlich herausgehoben. Wir haben uns zudem darauf verständigt, die Erwachsenenbildung zu stärken und weiter auszubauen, den Trägerpluralismus zu erhalten, die Grundbildungs- und Integrationsarbeit der Erwachsenenbildung zu stärken und nicht zuletzt das Erwachsenenbildungsangebot als Ganzes in der Fläche und in einer Vielfalt und Qualität zu sichern, bezahlbar zu halten und weiter auszubauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung liegt uns heute ein Novellierungsvorhaben vor, das aus meiner Sicht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags entspricht. Dies möchte ich an zwei Schwerpunkten des Entwurfs deutlich machen. Zum einen ist geplant, bei der Grundförderung den Sockelbetrag für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ab 2018 um jeweils 30.000 Euro zu steigern. Dies entspricht einem Plus von 1,2 Millionen Euro im Jahr bzw. einer Erhöhung der Gesamtaufwendungen des Landes für die Erwachsenenbildung um nicht weniger als 17,4 Prozent. Sie sehen also, werte Kolleginnen und Kollegen, dass die Koalition zu ihrem Versprechen steht, die Angebots- und die Trägervielfalt der Erwachsenenbildung in der Fläche zu erhalten, nachhaltig zu stärken und weiter auszubauen.
Aber auch – das ist der zweite Schwerpunkt, den ich benennen will – im Hinblick auf den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ausbau der Grundbildung gibt der Gesetzentwurf wichtige Impulse. So sind insbesondere die Bestimmungen zur Förderung von Alphabetisierungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet und präzisiert worden. Das Gesetz stellt künftig auch auf sekundäre und funktionale Analphabeten sowohl mit deutscher als auch mit anderer Muttersprache ab. Es wird deutlich verbind
lich geregelt, dass in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt Alphabetisierungsangebote zur Verfügung stehen müssen. Und es wird festgelegt, dass die Einrichtungen sich untereinander über die jeweils zur Verfügung gestellten Angebote kontinuierlich auszutauschen und abzustimmen haben. Gegenüber den bisherigen recht allgemein gehaltenen und damit ungewollt Interpretationsspielräume eröffnenden Gesetzesbestimmungen bieten die neuen Regelungen also qualitativ einen erheblichen Fortschritt und werden sicherlich zur gewünschten Stärkung der Alphabetisierungsangebote in der Fläche führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, an den beiden Beispielen ist deutlich geworden, dass die vorliegende Gesetzesnovelle spürbare Verbesserungen mit sich bringt. Dennoch fällt die Reaktion der Träger und der Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf den Entwurf eher verhalten aus. Dies hängt mit mehreren Faktoren zusammen. Zum einen hat die Erwachsenenbildungslandschaft noch immer nicht das drastische Zusammenstreichen der Landesförderung durch die CDU-Regierung im Jahr 2005 überwunden.
Seinerzeit wurden die Haushaltsansätze binnen eines Jahres von zuvor 8,7 Millionen auf dann 4,7 Millionen Euro nahezu halbiert. Auch mit dem jetzt geplanten Mittelaufwuchs werden wir die Ausgabenhöhe des Jahres 2004 noch nicht wieder erreichen. Dieser Tatsache müssen wir uns als Regierungskoalition stellen, denn sie erklärt, warum Träger und Einrichtungen auf ein Ausgabenplus von 17,4 Prozent mit recht begrenzter Euphorie reagieren.
Zum anderen wird seitens der Erwachsenenbildung das Festhalten einer statistischen Definition der Grundförderung und der leistungsbezogenen Förderanteile kritisch gesehen. Dadurch ist es nämlich auch künftig nicht möglich, tarifvertragsbedingte und somit für Träger und Einrichtungen letztlich unausweichliche Personalkostensteigerungen adäquat abzufedern. Diesen Punkt werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren sicherlich noch einmal anschauen müssen. Der Ausschussvorsitzende, Herr Grob, hat es schon erwähnt: Morgen werden wir die Anhörungsliste beschließen können, sofern wir jetzt dieser Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmen. Daher möchte ich noch einmal zusammenfassen: Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Er findet dennoch nicht in allen Teilen der Erwachsenenbildungslandschaft Zustimmung. Für die weitere Diskussion werden wir im Bildungsausschuss bereitstehen und auch in der Anhörung die entsprechenden Fragen aufwerfen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank schon einmal an meine Vorrednerinnen. Auch Frau Ministerin Dr. Klaubert hat umfangreich dargestellt, was der Gesetzentwurf alles enthält und auch die Vorgeschichte zum Gesetzentwurf war schon Thema. Vor einem Jahr etwa hatten wir das ursprünglich zum 31. Dezember 2015 auslaufende Gesetz um ein Jahr, nämlich bis zum 31.12.2016, verlängert. Damit war Zeit, in der Tat, auch das ist schon angesprochen worden, um noch einmal intensiv am Erwachsenenbildungsgesetz zu arbeiten. Ich bin meiner Kollegin Rosin sehr dankbar, dass sie noch einmal auf die Schwierigkeiten hingewiesen hat, die die Erwachsenenbildung in den letzten zehn Jahren umschiffen musste. Es gab die drastischen Haushaltsreduzierungen der CDU-Regierung, auf die hingewiesen wurde. Wenn wir jetzt tatsächlich wieder moderate Steigerungen vorschlagen, müssen wir auch anerkennen, dass wir immer noch nicht auf einem höheren Niveau als 2004 angekommen sind. Deshalb braucht es ganz sicherlich auch noch die eine oder andere Debatte ums Geld, insbesondere wenn wir uns dann mit dem nächsten Doppelhaushalt oder dem nächsten vorliegenden Haushalt befassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Erklärtes Ziel war und ist es nämlich, dass die Erwachsenenbildung nicht nur das fünfte Rad am Wagen, sondern tatsächlich die vierte Säule unseres Bildungssystems ist. Wir wissen alle, Bildung dauert ein ganzes Leben. Wir wollen lebenslanges Lernen stärken und genau dem muss sich natürlich auch unser Gesetzentwurf stellen. Auch aus unserer Sicht möchte ich noch einmal kurz darstellen, was die wesentlichen Eckpunkte der Novelle sind. Das ist zum einen, Frau Ministerin führte es aus, dass das vorliegende Gesetz auch die Aufnahme des Inklusionsgedankens in die Ziele der Erwachsenenbildung, konkret in § 1, vorsieht. So wird künftig im Gesetz festgeschrieben, dass „Allen Menschen [...] unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen die gleichen Möglichkeiten offen[stehen], an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.“
Wir meinen, dass dies tatsächlich ein gutes Zeichen für mehr inklusive Bildung in Thüringen ist. Im Bereich der Weiterbildung gibt es durchaus Handlungsbedarfe und die Träger diskutieren das auch schon seit Längerem mit uns. Im Koalitionsvertrag hatten wir vereinbart, dass es ein Maßnahmenkonzept für die inklusive Erwachsenenbildung geben soll, deswegen ist das jetzt auch nur konsequent, dass Inklusion in § 1 direkt mit verankert wird.
Zum Zweiten – auch das war schon Thema – sollen endlich die Alphabetisierungsmaßnahmen auch für freie Träger geöffnet werden. Die Debatte hatten wir in der letzten Legislatur mehrfach hier im Thüringer Landtag. Um dem steigenden Bedarf an Alphabetisierungsangeboten zu entsprechen und auch, um die Integration von Geflüchteten zu unterstützen, können zukünftig staatlich geförderte Maßnahmen zur Alphabetisierung nicht nur von den Volkshochschulen angeboten werden – die hier im Übrigen eine sehr gute Arbeit geleistet haben, das muss man an der Stelle auch einmal deutlich machen –, sondern auch von den freien Trägern der Erwachsenenbildung. Wir meinen, das ist gut, das ist richtig und das ist wichtig, denn wir haben in Thüringen eine sehr gute, eine sehr plural, eine vielfältig gewachsene Erwachsenenbildungslandschaft. Die freien Träger können diese Aufgaben selbstverständlich auch sehr gut übernehmen, wollten das auch schon in den letzten Jahren immer und jetzt werden die Möglichkeiten dafür gegeben. Allerdings, das will ich ganz deutlich sagen, werden wir schon noch einmal darüber sprechen müssen, ob die vorgesehene Nachrangigkeit der freien Träger bei Alphabetisierungsmaßnahmen in § 14 so sachgerecht ist. Nicht umsonst haben wir im Koalitionsvertrag die Gleichbehandlung und Trägervielfalt verankert. Sie wissen, wir Grünen sind immer Streiterinnen und Streiter auch für die freien Träger, das gilt auch in der Erwachsenenbildung. Das werden wir ganz sicher auch im Ausschuss und bei der Anhörung noch einmal mit aufrufen und die Träger dazu anhören und dann sicherlich gut gemeinsam entscheiden.
Zum Dritten werden Regelungen zur Qualitätssicherung in das Gesetz aufgenommen – ein ganz wichtiger Punkt, es geht in der Tat um Klasse und nicht nur um Masse. Wir wollen, dass die Erwachsenenbildung natürlich auch den Qualitätsstandards entspricht.
Zum Vierten wird die Pflicht der Landesregierung eingeführt, regelmäßig, nämlich alle fünf Jahre, über die Entwicklung der Erwachsenenbildung in Thüringen zu berichten. Auch das ist uns wichtig. Es geht nicht um eine Befristung, das hat Frau Ministerin ja ausgeführt, weil Erwachsenenbildung in der Tat eine Daueraufgabe ist, die auch in 20, 30, 40, 50 Jahren noch bestehen wird. Aber mindestens alle fünf Jahre sollte man schon Bilanz ziehen, sollte man sich genau anschauen, was ist wie ge
laufen, was können wir vielleicht besser, anders machen, wo müssen wir vielleicht auch auf sich ändernde Gegebenheiten reagieren. Deshalb auch dieser Punkt, der uns wichtig erscheint.
Fünftens: Der für die Erwachsenenbildungseinrichtungen sicherlich wichtigste Aspekt ist die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der staatlichen Grundförderung, sie wurde auch von Frau Rosin schon angesprochen. So soll der Sockelbetrag der Grundförderung um jeweils 30.000 Euro pro Einrichtung auf 65.000 Euro für Volkshochschulen und freie Träger sowie auf 80.000 Euro für Heimvolkshochschulen – das waren vorher 50.000 Euro – erhöht werden. Damit werden wir die finanzielle Grundausstattung der Einrichtungen besser absichern und Ihnen auch eine personelle Mindestausstattung im Umfang einer halben pädagogischen Fachkraft E 13 und einer halben Verwaltungsfachkraft E 8 sowie eine entsprechende Sachmittelausstattung, das sind bis 15 Prozent der Personalkosten, garantieren. Das war ein wichtiger Punkt, der immer an uns herangetragen wurde, weil es von den Trägern der Erwachsenenbildung immer hieß – und das völlig zu Recht –: Wie sollen wir sonst unsere Arbeit personell überhaupt stemmen? Dafür wird es mehr Mittel im kommenden Landeshaushalt brauchen und das ist genau die Crux. Wir werden als rot-rot-grüne Koalition diese Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro pro Jahr selbstverständlich auch zur Verfügung stellen und hoffen hier auch auf die Unterstützung der CDU, die das ja begrüßt hat. Insofern haben wir hier eine breite Basis.
Worüber müssen wir gegebenenfalls aus grüner Sicht im Ausschuss noch einmal diskutieren? Vonseiten der Erwachsenenbildungseinrichtungen – es wurde hier schon angesprochen – wurde immer wieder gefordert, den im Gesetz enthaltenen Haushaltsvorbehalt der Grundförderung zu streichen und zudem einen echten Rechtsanspruch auf Förderung zu implementieren. Wir werden diese Forderung im Ausschuss weiter diskutieren. Da gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen, aber ich hoffe, dass wir hier zu einer guten und einvernehmlich getragenen Lösung kommen.
Zudem wurde uns gegenüber auch immer wieder deutlich gemacht, dass eine Dynamisierung der jeweiligen Förderbeträge notwendig ist. Auch darüber werden wir weiter reden müssen, denn klar ist, die Kosten für Löhne und auch für Sachausstattung steigen nun mal – das weiß jede und jeder, der oder die auch in diesem Bereich zu tun hat.
Weiterhin werden wir über die variable Stundenförderung sprechen müssen. Hier fordern die Träger einen festen Förderbetrag von 10 Euro pro Unterrichtsstunde. Der Forderung des Thüringer Volkshochschulverbands, die Mindestteilnehmerzahl für
Kurse insbesondere im ländlichen Raum müsse sinken, stehen wir als Grüne-Fraktion sehr aufgeschlossen gegenüber. Gerade bei Sprachkursen und Kursen, die von einem besonderen Interesse sind, darf es nicht an der Anzahl der Mindestteilnehmer scheitern. Wir denken, dass wir hier eine Aufgabe haben, auch im ländlichen Raum, gerade auch in strukturschwachen Regionen, entsprechend Angebote zu erhalten, zu machen und es eben nicht davon abhängig zu machen, ob stur nach einer bestimmten Teilnehmerzahl abgerechnet werden kann.
Abschließend will ich ganz deutlich sagen, wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Wir werden hier auch eine umfassende mündliche Anhörung durchführen, morgen früh wollen wir uns dazu verständigen. Wir sind uns jedenfalls sicher, dass wir zu einem guten novellierten Erwachsenenbildungsgesetz kommen werden und ich möchte an dieser Stelle auch nicht versäumen, all denjenigen, die seit über 25 Jahren in der Thüringer Erwachsenenbildung tätig sind und eine hervorragende Arbeit leisten, unser aller Dank auszusprechen. Vielen herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die rot-rot-grüne Landesregierung strebt eine Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes an. Glaubt man dem ersten Satz der Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, sollen die angestrebten Änderungen, ich zitiere, „die Bedeutung sowohl des lebenslangen Lernens als auch der Integrationswirkung von (Er- wachsenen)Bildung in der Gesellschaft betonen.“ Schaut man dann allerdings auf den Inhalt des Gesetzes, dann begegnen einem vor allem jede Menge Worthülsen: „Grundbildungskompetenzen stärken“, „Vielfalt der Teilnehmenden“, „nachhaltige Entwicklung“, „interkulturelle Öffnung“, um nur einige zu nennen. Nicht fehlen darf natürlich auch die „gendergerechte Sprache“ bzw. Sprachverunstaltung, die Sie überall in jedes Gesetz hineinschreiben. Ich darf Sie allerdings darauf hinweisen, dass Ihnen das vollständige Eindringen in die Köpfe der Mitarbeiter des Ministeriums noch nicht gelungen ist. Teilnehmer einer Unterrichtsstunde sollen zwar nach dem Entwurf zu „Teilnehmenden“ werden, vollkommen unabhängig davon, ob sie tatsächlich gerade in dem Kurs sitzen oder nicht. Diese gram
matikalisch falsche Wendung zieht der Entwurf allerdings nicht durch, denn danach wird weiterhin von einem „Teilnehmertag“ statt einem grammatikalisch falschen „Teilnehmendentag“ gesprochen. Das ist für denjenigen, der Deutsch kann, natürlich erfreulich, und ich beglückwünsche das Thüringer Bildungsministerium dazu, dass es noch Mitarbeiter hat, die ihre Fähigkeit, Deutsch zu können, auch gegen den Willen der Ministeriumsleitung anwenden.
Mein Interesse erregt hat außerdem der Passus, dass das Land Bildungsprojekte fördern möchte, die angeblich von besonderem öffentlichen Interesse sind. In der derzeitigen Version des Gesetzes liegt ein besonderes öffentliches Interesse unter anderem bei Bildungsprojekten vor, die der Weiterentwicklung der allgemeinen Erwachsenenbildung in inhaltlicher Hinsicht dienen. Nach dem Entwurf der rot-rot-grünen Landesregierung ist ein besonderes öffentliches Interesse ab jetzt anzunehmen, wenn Bildungsprojekte sich – ich zitiere – „mit aktuellen gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Problemen auseinandersetzen und einen Beitrag zu dem hierzu stattfindenden öffentlichen Diskurs erbringen sollen.“
Meine Damen und Herren, was ein aktuelles gesellschaftliches oder gesellschaftspolitisches Problem ist, das liegt häufig im Auge des Betrachters. Ich zum Beispiel sehe es als Problem an, dass Asylbewerber zu Silvester in Köln und anderen deutschen Städten Frauen bedrängen, belästigen, bestehlen und vergewaltigen und damit weitgehend straflos davonkommen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit dem Thü- ringer Erwachsenenbildungsgesetz zu tun?)
„Illegale Einwanderung beenden und geltendes Recht durchsetzen“ wäre nach meinem Empfinden ein äußerst lohnenswertes Weiterbildungsangebot für viele Erwachsene, nicht nur für Angela Merkel.
Im öffentlichen Interesse wäre es auch, wenn sich ein Seminar mit dem aktuellen gesellschaftlichen Problem des Linksextremismus beschäftigen würde. In Zeiten, in denen sich die Fraktionsvorsitzende der Linken darüber aufregt, dass die linksextremen Bodentruppen ihrer Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden, glaube ich allerdings nicht, dass eine Landesregierung diese Einschätzung so teilen würde. Im Gegenteil, die Landesregierung schafft mit dieser Regelung ein Einfallstor für mehr Extremismus, mehr Indoktrination und für die Abschaffung der freien Meinungsbildung und äußerung. Typisch Rot-Rot-Grün!
Ein weiterer Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs sind die Alphabetisierungsmaßnahmen, die Sie den Personen zukommen lassen wollen, die Sie an anderer Stelle in der Gesetzesbegründung als „neue Bürger“ bezeichnen. Nach einer Analyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben ein Drittel aller Asylantragssteller aus dem Jahr 2015, also diejenigen, die uns fortwährend nicht nur als „Neubürger“, sondern auch als „Fachkräfte“ verkauft werden, entweder gar keine Schulbildung in ihrem Herkunftsland genossen oder sie haben nur eine Grundschule besucht. Das heißt also, das vom deutschen Steuerzahler erwirtschaftete Geld soll jetzt dafür ausgegeben werden, illegalen Einwanderern aus aller Welt Lesen und Schreiben beizubringen, und das auch noch in einer Sprache, die die meisten von ihnen weder sprechen noch verstehen. Erzählen Sie das mal den Thüringern, die von wenig Rente leben müssen, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben.
Erzählen Sie das mal den Vätern und Müttern, die jahrzehntelang Kinder großgezogen und neben ihrem Lebensunterhalt auch noch eine Menge Steuergeld erwirtschaftet haben. Und erzählen Sie das mal den Analphabeten, die Sie kaum verstehen, die ihre Sozialleistungen aber trotzdem bekommen, und damit nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das ihrer Familie im Vergleich zu vorher wunderbar bestreiten können. Und nicht zuletzt, für Sie sind diese Menschen doch ohnehin schon „Fachkräfte“ und „Neubürger“, wozu soll man da noch lesen und schreiben können?
Um das ganz deutlich zu sagen: Diese Politik, die Sie betreiben, ist asozial, sie ist illoyal gegenüber dem eigenen Volk und sie ist vollkommen realitätsfern.
Interessant ist auch Ihre Aussage in der Gesetzesbegründung, die Neufassung einer bestimmten Passage entspräche „dem aktuellen Menschenbild im Hinblick auf Inklusion, Gleichstellung und Teilhabe.“ Sie als Landesregierung wollen also ein aktuelles – dann sagen Sie doch gleich: ein neues – Menschenbild prägen. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sehr deutlich sagen: Ich sehe darin eine ernste Bedrohung für unser Grundgesetz und die Werte, die unser Grundgesetz schützt.