Protocol of the Session on September 1, 2016

Ein krasser Ausdruck der entsprechend religiösen Überzeugung besteht im Tragen der Burka oder des Niqab, das heißt in der Verschleierung des Gesichts. Die Gesichtsverschleierung ist ein besonders augenfälliges Symbol jener islamischen Parallelgesellschaften, mit denen sie sich demonstrativ von den Prinzipien und den Anforderungen unserer offenen republikanischen Ordnung nicht einfach nur abgrenzen, nein, die Gesichtsverschleierung bedeutet vielmehr die dezidierte Ablehnung unserer freiheitlichen Ordnung.

(Beifall AfD)

Burka und Niqab sind verfassungsfeindliche Symbole.

Damit kommen wir zu den Gründen, die die Mehrheit der Deutschen zu Recht für ein Verschleierungsverbot plädieren lässt. Das Tragen einer Gesichtsverschleierung widerspricht schlicht und ergreifend den Grundlagen und dem Selbstverständnis einer freiheitlichen Ordnung. Diese Ordnung

kann nämlich nur in einem öffentlichen Raum Bestand haben,

(Beifall AfD)

der sich als Raum freier, erkennbarer und unverhüllter Menschen darstellt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagt wer?)

Seit jeher, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, zeigt man in unserer abendländischen Kultur im öffentlichen Raum sein Gesicht und das gilt ausdrücklich auch für Frauen – selbstverständlich.

Schauen wir uns die Alltagsdarstellung frühneuzeitlicher oder mittelalterlicher Maler an, so erkennen wir dort selbstverständlich nur Menschen mit unverhülltem Gesicht. Nur mit unverdecktem Gesicht, mit freiem Antlitz sind wir als die erkennbar, die wir sind. Nur mit unverdecktem Gesicht sind wir als verantwortliche Personen identifizierbar. Und verantwortliche Personen sind die Subjekte unserer Rechtsordnung. Das freie Antlitz bildet insofern – und für Sie sicherlich auch nachvollziehbar, Herr Adams, auch wenn Sie jetzt wieder lachen – den Kern unserer freiheitlichen Rechtsordnung und ist daher auch eine wesentliche und unersetzliche Bedingung dafür, dass es überhaupt individuelle Rechte geben kann.

(Beifall AfD)

Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, es kann gar keinen Zweifel geben – das ist die Meinung meiner Fraktion, das ist meine persönliche Meinung –, das Tragen einer Gesichtsverschleierung widerspricht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – Punkt.

(Beifall AfD)

Das gilt umso mehr, als das religiös begründete Tragen der Gesichtsverschleierung zugleich auf der Vorstellung einer grundsätzlichen Ungleichheit von Frauen und Männern beruht. Diese Vorstellung der Ungleichheit ist fester Bestandteil der schariatischen Rechtsordnung, Frau Rothe-Beinlich – oder wollen Sie das etwa leugnen? Die Gesichtsverschleierung ist daher zugleich ein Faktor, durch den die freie Entfaltung der Persönlichkeit heranwachsender Mädchen und junger Frauen aus islamisch geprägten Familien und Klans verhindert wird. Diese Gesichtsverschleierung, die entsprechend eine Anforderung der schariatischen Rechtsordnung ist, raubt den jungen Frauen und die raubt den Mädchen nicht nur ihre Weiblichkeit – und auch das ist für mich schon traurig genug –, nein, sie raubt ihnen ihr Antlitz und damit ihre individuelle Menschenwürde.

(Beifall AfD)

Gelegentlich wird argumentiert, dass die Mädchen und jungen Frauen die Verschleierung aus Scham

gefühl freiwillig trügen. So kann man sich natürlich auch in die Tasche lügen, denn es besteht in meinen Augen gar kein Zweifel daran, dass in streng islamistisch-patriarchalisch ausgerichteten Familien eine freie Willensbildung zur Entwicklung eines eigenen Schamgefühls bei den Mädchen und jungen Frauen kaum möglich ist. Die Mädchen und Frauen hatten dort nie eine Wahl, weil sie sich von Beginn an in das Korsett islamistischer Frauenverachtung hineingezwungen finden. Die Gesichtsverschleierung ist mithin ein symbolischer Akt der grundsätzlichen Ablehnung unserer republikanischen, auf der gleichen individuellen Freiheit beruhenden öffentlichen Ordnung. Aber es ist gerade diese Ordnung, die die Grundrechte und damit auch die Religionsfreiheit garantiert.

Deshalb, weil diese Argumente hier von verschiedenen Fraktionen auch oft ins Feld geführt werden und wir uns sicherlich nicht über den Wert und den Bestand der Religionsfreiheit unterhalten müssen, für die wir selbstverständlich eintreten, deshalb kann man sich in diesem Kontext aber auch nicht auf die Religionsfreiheit berufen, um der Ausbreitung der Vollverschleierung tatenlos zuzusehen. Wir sind nicht zur Tatenlosigkeit verurteilt und können sehr wohl den aus fremden Traditionen stammenden autoritär-repressiven Familienstrukturen, aus denen die Vollverschleierung resultiert, entgegentreten. Wir können es nicht nur, nein, wir müssen es!

(Beifall AfD)

Die Religionsfreiheit, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, darf eben kein Vehikel des Islams sein, um die politische Macht im Land zu erlangen. Diese Gefahr besteht und diese Gefahr wird größer mit jeder Million muslimischer Einwanderung, die wir in Deutschland zu konstatieren haben.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie erzählen einen dramatischen Unfug!)

(Beifall AfD)

Nein, das ist kein dramatischer Unfug.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Schwachsinn!)

Wer meint, die Vollverschleierung schütze die betroffenen Frauen oder sie sei als Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses hinzunehmen, spricht einer zynischen Gleichgültigkeit das Wort. Aber diese zynische Gleichgültigkeit ist eine Gleichgültigkeit, die den Werten unserer Verfassung schlicht widerspricht.

(Beifall AfD)

Eine solche Gleichgültigkeit, wie wir sie von hier vorn leider schon des Öfteren mal artikuliert bekommen haben, mündet am Ende in zivilisationsmüde

Unterwerfungslust. Wir von der AfD verwechseln Toleranz nicht mit Selbstaufgabe.

(Beifall AfD)

Ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist ein Beitrag, unsere freiheitliche Ordnung und unsere Kultur des offenen Antlitzes zu verteidigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. Bitte schön, Frau Abgeordnete Marx.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Einzigen, die sich über eine Rede wie die von Herrn Höcke freuen, dürften radikale Islamisten sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie reden hier ja in Wirklichkeit nicht der Freiheit das Wort, weder der Freiheit der Religionsausübung noch der Freiheit des Staats, sondern Sie möchten dies als Vorwand benutzen, um Ausgrenzung zu betreiben. Wir wissen die ganze Zeit – und darüber gibt es Studien –, dass die Radikalisierung von Menschen – egal aus welcher Richtung, religiös oder politisch – durch Ausgrenzung gefördert wird.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Warum gren- zen Sie uns dann immer aus, Frau Marx? Ihr seid schuld!)

Stattdessen brauchen wir Integration. Es gibt auch genügend Untersuchungen darüber, dass ein Verbot der Vollverschleierung kein Befreiungsakt für Frauen ist, sondern diese Frauen dann im Gegenteil möglicherweise sogar nicht mehr den Weg in die Öffentlichkeit finden können. Das heißt, sie werden ausgegrenzt. Damit ist die Gefahr der Radikalisierung größer und nicht kleiner. Sie führen hier Schattengefechte. Dann muss ich mich hier auch noch mal gegen Ihren wirklich grottigen Vergleich mit der Statistik von Mordfällen und Burkaträgerinnen verwahren. Sie haben gesagt, weil es Mörder auch nur in dem Prozentsatz wie Burkaträgerinnen gäbe, würde deswegen sozusagen das Strafgesetzbuch, das Mord verbietet, nicht überflüssig.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Um die Ab- surdität der Argumentation des Herrn Dittes (Abg. Höcke)

aufzuzeigen, deswegen! Was ist denn das für eine Argumentation!)

Um Ihnen mal die Absurdität Ihres Arguments aufzuzeigen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es den Mordparagrafen, also den § 211 Strafgesetzbuch, der Morden unter strenge Strafen stellt, deswegen gibt, damit es nur sehr wenige Mörder gibt. Möglicherweise führt das dazu, dass wir nur diese ganz geringe Anzahl von Mördern haben. Wir machen sozusagen ein Gesetz nicht für Mörder, sondern wir machen ein Gesetz für eine Gesellschaft, der wir insgesamt sagen, den 80 Millionen hier in diesem Land: Mord steht unter Strafe, lasst das besser. So, und wenn es nicht unter Strafe stehen würde, dann weiß ich nicht, ob der eine oder andere …

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sehen Sie, genauso geht es uns bei der Burka! Wenn wir die verbieten, setzen wir ein Signal!)

Ja, jetzt haben wir aber kein Burkaverbot. Es ist eben andersrum, aber Logik war noch nie Ihre Stärke.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich glaube, Sie haben sich gerade verheddert, Frau Marx!)

Nein, ich verheddere mich nicht. – Und die Burkaträgerinnen sind …

Jetzt bitte ich mal um etwas mehr Aufmerksamkeit. Das ist hier kein Zwiegespräch. Frau Marx hat das Wort.

Logik, das möchten Sie nicht so gern. Und jetzt wollen Sie die Burkaträgerinnen verbieten?

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, nicht die Burkaträgerinnen!)

Doch, Sie verbannen sie und das Tragen der Burka ja aus der Öffentlichkeit. Das möchten Sie. Diese Anzahl haben Sie mit der Anzahl überführter Mörder verglichen. Das ist doch, ich weiß nicht. Da fehlen einem doch die Worte. Ihre ganze Argumentation …

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir treffen uns hier am Samstag wieder zu einem Fest der Kulturen und das heißt „Achava“, Brüderlichkeit – man könnte es auch modern „Schwesterlichkeit“ nennen. Da muss man in der Tat mit den Betroffenen selbst mal reden und fragen: Wie sieht denn überhaupt eine demokratische, eine freie Gesellschaft aus? Wie ermöglichen wir religiöse Toleranz und wie ermöglichen wir Leuten durch unser