Die zwischen Rot-Rot-Grün vereinbarten jugendpolitischen Zielsetzungen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Jugendpauschale und die Fortschreibung des Landesjugendförderplans, setzen wir auf Landesebene Schritt für Schritt um. Dafür brauchen wir keine zusätzlichen Anträge, aber es ist immer mög
lich, solche zu stellen. Immerhin kommen wir dann hier auch zu solchen Debatten. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die eigenständige Jugendpolitik mit den vielfältigen Akteurinnen und Akteuren der Jugendarbeit und Jugendverbände zu stärken. Die Stärkung von eigenständiger Jugendpolitik bedeutet für uns, dass wir einen Politikansatz stärken wollen – da kann ich nur an Diana Lehmann anschließen –, der die Jugendlichen und die Jugendphase in der Gesamtheit in den Blick nimmt, also eine umfassende Strategie, und sie tatsächlich bei allen Entscheidungen mit berücksichtigt und die Interessen und Belange von jungen Menschen auch immer wieder aufgreift. Man könnte es auch so nennen: Wir wollen Kinder- und Jugendpolitik nicht nur auf Kinder- und Jugendaugenhöhe, sondern eben auch auf Kinder- und Jugendnasenhöhe gestalten.
Dies tun wir beispielsweise durch eine intensive Einbindung der jugendpolitischen Akteure im Rahmen der aktuellen Neufassung des Landesjugendförderplans. Ich habe das erwähnt, da haben wir mit Beteiligungsformaten gearbeitet, die es so vorher noch nicht gab. Außerdem wird bereits eine Landesstrategie, die Sie in den vier Punkten Ihres Antrags ja auch wünschen, für die Mitbestimmung von Jugendlichen erarbeitet, welche die Initiativen auch auf kommunaler und Landesebene zusammenführt. Es gibt bereits viele Mitbestimmungsmöglichkeiten, beispielsweise Jugendparlamente, ich habe sie gerade genannt, auch der Kindergipfel ist hier zu nennen. Was aus diesen Gremien auch immer wieder an uns herangetragen wird – das Wahlalter 16 war auch so eine Frage –, das war ganz deutlich, dass uns die Jugendlichen sagen: Traut uns doch mehr zu! Wir wollen uns einbringen, wir wünschen uns mehr politische Debatte, im Übrigen auch politische Bildung in der Schule, das war auch ein Thema, was die Jugendlichen hier letzten Samstag an uns herangetragen haben. Es braucht aber auch eine Stärkung von Mitbestimmung und die lässt sich eben nicht von oben herab verordnen, sondern sie muss gemeinsam mit den Jugendlichen entwickelt werden. Darauf hat auch Christian Schaft schon hingewiesen. Wie gesagt, dazu brauchen wir sicherlich nicht den Antrag der CDU, aber wenn wir uns einig sind, kommen wir da sicherlich ganz gut ins Gespräch.
In Ihrem vierten Punkt fordern Sie die Entwicklung von Kriterien für den Jugend-Check und Sie, Herr Bühl, haben das eben noch mal ein bisschen ausgeführt. Ich will das auch noch mal sagen, weil das ja keine Erfindung aus diesem Haus oder in diesem Rahmen ist. Wir sehen die Forderung nach einem Jugend-Check durchaus positiv. Er ist ja im Prinzip eine abgeschriebene Forderung aus einem etwas älteren Koalitionsvertrag, nämlich von SPD und CDU im Bund. Der Jugend-Check ist ein aus meh
reren Modulen zusammengesetztes Instrument mit dem Ziel – bei allen relevanten Maßnahmen der Bundesregierung auf Bundesebene wird das ja gerade diskutiert, vor allem geht es da um Gesetzgebungsverfahren, Verordnungen, Programme –, die Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen systematisch und frühzeitig, das heißt bereits in der Entwicklung, zu berücksichtigen.
Der Jugend-Check könnte damit durchaus – da sind wir uns mal ganz nah, Herr Bühl – ein Beitrag zu einer jugendgerechten Gesellschaft sein und besonders Politik und Verwaltung für jugendgerechtes Handeln sensibilisieren, denn da hakt es, glaube ich, an der einen oder anderen Stelle immer mal wieder. Im Moment wird der Jugend-Check unter Mitwirkung von einer Reihe von Organisationen, zum Beispiel dem Deutschen Bundesjugendring, dem Ministerium auf Bundesebene, der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, der Bundesjugendkonferenz und dem Deutschen Jugendinstitut, entwickelt. Die Entwicklung auf Bundesebene soll so konzipiert werden, dass die Länder und Kommunen jeweils für sich passende Module aufgreifen, weiterentwickeln und dann auch entsprechend nutzen. Daher ist die Forderung nach der Entwicklung von eigenen Thüringer Kriterien nicht wirklich zielführend, denn dieses Gesamtkonzept ist einfach anders angelegt. Wir müssen, glaube ich, tatsächlich schauen, was dort kommt und wie wir das für uns anwenden und nutzen können.
Zusammenfassend will ich also sagen: Die CDU wirkt schon ein bisschen unglaubwürdig mit ihrem plötzlichen Interesse an der Jugendpolitik, aber wir nehmen natürlich das neu aufgeflammte Interesse gern auf und wahr. Es wird eine Landesstrategiemitbestimmung gefordert, die bereits erarbeitet wird, und Sie fordern einen Jugend-Check, der bereits auf Bundesebene in der Entwicklung ist.
Nichtsdestotrotz sollten wir weiter diskutieren, wie wir die eigenständige Jugendpolitik gemeinsam stärken können. Ich freue mich auch auf die Diskussion im Ausschuss. Ich möchte Sie aber außerdem darauf hinweisen, dass am 8. September, ab 14.00 Uhr, ein großes Fachgespräch „Fokus Jugend“ hier im Thüringer Landtag stattfindet, veranstaltet von drei Fraktionen, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es ist überschrieben „Für eine eigenständige Jugendpolitik in Thüringen“. Da sind Sie herzlich eingeladen und wir freuen uns auf ein gutes Miteinander.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine Wortmeldungen vor. Das Wort für die Landesregierung hat Staatssekretärin Ohler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, leider sind jetzt bis auf ein Kind alle Jugendlichen nicht mehr da. Aber ich denke, sie haben vorher noch einen Teil der Debatte mitbekommen. Alle Rednerinnen und Redner haben es bereits gesagt: Eigenständige Jugendpolitik ist ein wichtiges Thema. Aber was meint eigenständige Jugendpolitik? Eigenständige Jugendpolitik nimmt die Sichtweise der Jugendlichen ernst und bezieht ihre Interessen bei Entscheidungsprozessen ein. Eigenständige Jugendpolitik nimmt die Lebensphase Jugend als Ganzes in den Blick, sie begreift Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe über Zuständigkeiten und Ressortgrenzen hinweg. Eigenständige Jugendpolitik will einen Perspektivwechsel zugunsten der Heranwachsenden herbeiführen. Das betrifft auch Fragen von Bildung und Ausbildung, von gesellschaftlicher Teilhabe und politischer Mitbestimmung.
Die Landesregierung macht sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen stark. Wir wollen ein Klima der Anerkennung und des Respekts für Jugendliche und ihre spezifische Lebenssituation, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen und ob sie Eltern haben oder keine. Wir wollen die Belange der Jugendlichen noch mehr als zentrales Politikfeld betrachten. Dazu braucht es eine bessere Zusammenarbeit all jener Akteure, die die Interessen von Jugendlichen vertreten. Wir wollen die Strukturen stärken, die schon jetzt Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und wir wollen, dass Kinder und Jugendliche nicht in Armut leben müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann nicht verhehlen, dass wir in Thüringen noch am Anfang dieses Prozesses stehen. Ich verrate Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, keine Geheimnisse, wenn ich sage, dass hier in den vergangenen Jahrzehnten wenig geschehen ist. Es wurde schon darauf hingewiesen. Mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche, das war ja bisher nicht so Ihr Thema. Ich erinnere hier nur – das wurde auch schon gesagt – an die Debatte um die Herabsetzung des Wahlalters. Wer Jugendliche ernst nehmen will, der muss ihnen eine Stimme geben, auch eine Stimme an der Urne. Dank der Regierungsfraktionen können in den Kommunen Mädchen und Jungen ab 16 Jahren wählen. Weil die CDU-Fraktion damals geblockt hat, gibt es diese Möglichkeit bei Landtagswahlen noch nicht. Sehr geehrter Herr Bühl, nur weil man sich für aktive Mitbestimmung einsetzt, ist das kein Argument gegen ein Wahlrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Möglichkeiten der Mitbestimmung gibt es bisher also in Thüringen? Das Herzstück der Jugendarbeit ist die Jugendverbandsarbeit. Die Jugendverbandsarbeit
wird grundsätzlich von jungen Leuten organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Sie entscheiden selbst, welche Programme angeboten und wie Räume gestaltet werden sollen. Mit der schrittweisen Erhöhung der örtlichen Jugendförderung stärken wir auch die Jugendverbandsarbeit. Die Stärkung der Jugendverbandsarbeit war uns bei der derzeitigen Erstellung des Landesjugendförderplans für die Jahre 2017 bis 2021 ein Anliegen. In den Prozess haben wir erstmals junge Menschen mit einbezogen. Das war höchste Zeit. Jugendliche haben gute Ideen, wie sie ihr direktes Umfeld verbessern können. Sie schätzen es sehr, wenn es Möglichkeiten gibt, sich einzubringen.
Mitbestimmung ist auch ein wichtiger Faktor im Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Im Rahmen dieses Landesprogramms fördern wir mit Unterstützung des Bundes lokale Jugendforen. Jugendlichen steht ein Budget zur Verfügung, mit dem sie unter eigener Regie Projekte durchführen können. Aktuell werden überall im Land verteilt 22 dieser lokalen Jugendforen eingerichtet, eben nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum.
Eine wichtige Einrichtung sind die örtlichen Jugendparlamente, Frau Rothe-Beinlich hat schon darauf hingewiesen. Jugendparlamente bestehen aus Kindern und Jugendlichen, die sich regelmäßig treffen und Themen diskutieren, die ihnen unter den Nägeln brennen. Aktuell gibt es mehr als 15 Jugendparlamente in Thüringen.
Tradition hat bereits der Thüringer Kindergipfel, der seit 2007 stattfindet. Das Motto lautet: „Kinder reden, Erwachsene hören zu.“ Es ist gut, wenn Erwachsene auch einmal zuhören. Einen herzlichen Dank an die Naturfreundejugend Thüringen für die Initiative und Durchführung.
Viel Arbeit mit Jugendlichen geschieht in den Kommunen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und andere kommunal Verantwortliche haben immer wieder um fachliche Unterstützung gebeten. Wir lassen die Kommunen nicht allein. Seit wenigen Monaten, seit November vergangenen Jahres, gibt es ein entsprechendes Fortbildungsangebot. Aktuell lassen sich 34 Fachkräfte zu Moderatoren für Jugendbeteiligungsprozesse ausbilden. Jugendbeteiligungsprozesse sind für viele noch Neuland. Handreichungen sind daher umso wichtiger. Der Landesjugendhilfeausschuss hat zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit der LIGA Thüringen und mit den Jugendverbänden eine fachliche Empfehlung erarbeitet. Diese Arbeitshilfe beinhaltet umfangreiche Checklisten für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen der Jugendhilfe. Die Broschüre dazu ist soeben erschienen und wird die Arbeit vor Ort erleichtern.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, es gibt Einzelprojekte und wir haben seit Beginn der Legislatur viel angekurbelt. Uns geht es jetzt darum, diese Einzelprojekte besser zu vernetzen. Im Koalitionsvertrag haben wir eine Landesstrategie „Mitbestimmung“ verankert und diese Landesstrategie entwickeln wir jetzt. Die Landesstrategie will Erfahrungen und erfolgreiche Ansätze aus der Arbeit an Jugendbeteiligungsprozessen bündeln, den fachlichen Austausch aus Wissenschaft und Praxis anregen und Öffentlichkeitsarbeit für die Beteiligung junger Menschen vorantreiben. Der Zeitplan steht. Im November 2015 haben die „NaturFreunde Thüringen“ nach einem Ausschreibungsprozess die federführende Entwicklung der Landesstrategie übertragen bekommen. Diese Woche endet die Bewerbungsphase für eine Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Landesstrategie „Mitbestimmung“. Spätestens 2019 soll dann der Implementierungsprozess abgeschlossen sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir entwickeln in Thüringen die eigenständige Jugendpolitik weiter. Entscheidend ist, dass wir dies mit den Jugendlichen gemeinsam tun. Vielen Dank.
Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition und der CDU. Gegenstimmen? Gegenstimmen der Fraktion der AfD. Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1970 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
Gesunde Ernährung in Kindergarten und Schule verbessern – regionale Lebensmittel wertschätzen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1999 dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2601
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Antrags? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Muhsal, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, es ist kein Geheimnis, dass das, was wir essen, tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden hat. Und gerade für Kinder hat die Ernährung nicht nur Auswirkungen auf die derzeitige Gesundheit und das derzeitige Wohlbefinden, sondern auch für ihr Wachsen und Aufwachsen, für ihr späteres Essverhalten und für ihre Gesundheit ein Leben lang.
Von gut 900 Thüringer Schulen sind knapp 700 als voll- oder teilweise gebundene oder offene Ganztagsschulen ausgerichtet, also nehmen viele Kinder am Mittagessen in der Schule teil. Mit unserem Alternativantrag fordern wir die Landesregierung auf, zu drei wesentlichen Themen zu berichten, die die Gesundheit und die Verpflegung unserer Kinder in der Schule betreffen. An erster Stelle steht dabei die Gesundheitssituation von Kindern in Thüringen.
Um über wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssituation nachdenken zu können, müssen wir uns zunächst ein Bild über die Gesundheitssituation machen. Wir möchten wissen, wie viele Kinder schon gesundheitliche Probleme wie Übergewicht oder Mangel- oder Überflusserscheinungen haben und welche Maßnahmen ergriffen werden, um dagegen anzugehen.
Über die Situation der Schulverpflegung konnten wir bereits einiges in Erfahrung bringen. Aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage wissen wir bereits, dass circa 49 Prozent aller Schüler am Mittagessen an der Schule teilnehmen und dass die Teilnahme mit zunehmendem Alter sinkt. Jedoch sind damit noch nicht alle Fragen beantwortet. Wichtig sind die Fragen nach der Qualität des angebotenen Essens, nach der Herkunft der Produkte und der Zusammensetzung der Speisen.
Weiterhin möchten wir gern von der Landesregierung informiert werden über das EU-Schulobstprogramm, seine Umsetzung und die etwaigen Probleme, die bei der Umsetzung entstehen.
Uns als AfD ist darüber hinaus wichtig, dass die Ernährung der Kinder in der Schule nicht nur gesund ist, sondern auch regionaltypisch und auch auf regionalen und saisonalen Produkten basiert. Dementsprechend fordern wir die Landesregierung auf, basierend auf diesen Grundsätzen der gesunden und regionalen Ernährung eigene verbindliche Qualitätsstandards zu erarbeiten und für ihre Einhaltung Sorge zu tragen.
Wir wissen bereits, dass die Qualitätsstandards der DGE kaum über Akzeptanz verfügen und sie von keiner Schule in Thüringen umgesetzt werden. Da
aber alle Kinder in Thüringen gleichermaßen gesunde, regionale und saisonale Verpflegung an Schulen vorfinden sollen, halten wir die Erarbeitung von eigenen Standards für notwendig, an die alle Schulen gleichermaßen gebunden sind.
Außerdem möge die Landesregierung sich für eine generelle Besteuerung des Schulessens mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent einsetzen und die finanziellen Möglichkeiten schaffen, dass alle Schulträger kinderreichen oder einkommensschwachen Familien einen Zuschuss zum Schulessen gewähren können.
Ein besonders wichtiger Punkt für alle Eltern, insbesondere für solche mit vielen Kindern oder solche mit einem geringen Einkommen, ist, wie teuer das Schulessen pro Kind ist und insbesondere auch, inwieweit von entsprechend belasteten Eltern ein niedrigerer Preis gezahlt werden kann. Nur 16 der 28 Schulträger gewähren momentan eine finanzielle Unterstützung für das Schulessen. Diese Situation ist unserer Ansicht nach nicht haltbar. Denn unsere Kinder müssen in allen Bereichen des Freistaats gleichermaßen die Möglichkeit haben, ein günstiges Schulessen in Anspruch zu nehmen.
Mit unserem Alternativantrag zeigen wir Wege auf, die Situation für viele Eltern mit schulpflichtigen Kindern zu verbessern. Daher werbe ich natürlich wie immer um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
Danke schön, Frau Muhsal. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU. Frau Staatssekretärin Ohler, Sie haben das Wort.
Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, gesunde Nahrung ist wichtig, dies gilt ganz besonders für Heranwachsende. Mit dem richtigen Essen ist es gleich viel leichter, im Unterricht wach und fit zu sein und Leistung zu erbringen. Für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen sind die Träger der Kindertageseinrichtungen zuständig, so steht es auch im Thüringer Kita-Gesetz. Die Eltern haben das Recht, bei der Entscheidung über die Verpflegung mitzubestimmen. Kita-Verpflegung ist Aufgabe der Träger, also der Kommunen, Kirchen und der freien Träger. Zahlen zur Verpflegung liegen uns daher nicht vor. Das Land nimmt lediglich die Aufsicht darüber wahr, dass die Träger ihrer Verantwortung, täglich ein Essen auszurei
chen, nachkommen. Schulspeisung wiederum ist eine Aufgabe der Schulen, der Schulträger und der Kommunen. Geregelt ist das im Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Die Schulkonferenz an der Schule entscheidet, welche Pausenverpflegung es geben soll und orientiert sich darin an den Grundsätzen einer gesunden Ernährung. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die meisten Tischgänge gibt es an den Grundschulen. Drei Viertel, 76 Prozent genau, aller Grundschülerinnen und Grundschüler essen mittags an der Schule. An den Förderschulen sind es über die Hälfte, nämlich 54 Prozent. An den weiterführenden Schulen sind die Zahlen niedriger. Kinder, die autonomer werden, haben ihre eigenen Vorstellungen, wie sie die Mittagspause gestalten wollen. Ab der 7. Klasse sinken die Zahlen deutlich – an den Regelschulen 26 Prozent, an den Gesamtschulen 27 Prozent und an den Gymnasien 27 Prozent –, es nimmt nur noch in etwa jeder Vierte das schulische Angebot an. Die Thüringer Gemeinschaftsschulen stechen hier hervor. Hier nehmen rund 40 Prozent am Mittagessen teil. Insgesamt nimmt knapp die Hälfte – 49 Prozent – aller Schülerinnen und Schüler in Thüringen das Mittagessen an der Schule ein. Jede fünfte Lehrkraft nutzt das schulische Angebot.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kosten für ein warmes Mittagessen betrugen bei der letzten Erhebung 2013 durchschnittlich 2,18 Euro pro Mahlzeit. Damit liegt Thüringen mit 65 Cent unter dem Bundesdurchschnitt von 2,83 Euro. Schulträger können heute schon Zuschüsse für das Schulessen gewähren. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten und Modelle, die von der Bezuschussung aller Essen unabhängig von Elterneinkommen und Schulart über eine Bezuschussung abhängig von Elterneinkommen und/oder Familiengröße bis hin zu einer indirekten Unterstützung durch die Übernahme der Betriebskosten bei der Essensausgabe reichen. Wichtig ist auch: Bei Kindern, deren Eltern Hartz IV beziehen, greift die 1-Euro-Regelung. Das heißt, egal, was das Schulessen kostet, diese Kinder zahlen lediglich einen Eigenanteil in der Höhe von 1 Euro. Kommunen können auch diesen Eigenanteil bezuschussen, müssen das aber nicht. Bei der letzten Erhebung 2013 hat über die Hälfte aller Schulträger in irgendeiner Form Schulspeisung bezuschusst. Wie die Kommunen haushalten, das ist Aufgabe der Kommunen. Kommunen wissen selbst am besten, wofür sie ihre Mittel einsetzen. Ich sehe hier keinen Bedarf und keine Rechtfertigung für einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Möglichkeit zur Reduzierung des Umsatzsteueransatzes für Schulspeisung auf 7 Prozent existiert bereits. Je nach Ausgestaltung der Verpflegungsleistung kann unter bestimmten Umständen der ermäßigte Steuersatz oder gar eine Umsatzsteuerbefreiung für Schulspeisung in Betracht kom