Jetzt gestatten Sie mir bitte, mich doch in spezieller Weise mal so ein wenig der Blickrichtung – und ich erlaube es mir jetzt von dieser Bühne aus – des Schülers Niklas zuzuwenden. Also Niklas, ein Schüler, möchte in Absprache, davon gehe ich aus, mit seinen Eltern circa drei Monate Auslandserfahrung, Sprachtraining im Fach Englisch in Neuseeland im Rahmen des erprobten Schüleraustauschprogramms durchführen. Er besucht dort in den drei Monaten eine seinem hiesigen Gymnasium entsprechende Schule. Dafür braucht er eine Freistellung vom Unterricht an der Thüringer Schule, die er besucht. Er geht zurzeit in die 10. Klasse. In dem Schuljahr muss er eine Prüfung – Besondere Leistungsfeststellung – ablegen. Dies hängt auch mit der Versetzung in die 11. Klasse zusammen. Deshalb muss auch geklärt werden, wie sich der Auslandsaufenthalt gegebenenfalls auf seine weitere Schulbiografie auswirkt. Seine Eltern, so habe ich es zumindest gestern verstanden, wenden sich zur Klärung dieser Fragen – ich sage auch, wie jedes andere Elternpaar es auch tun würde – an die Schule. Nach mehreren Gesprächen, mündlichen und schriftlichen Anträgen sowie einer Entschei
dung der Klassenkonferenz gibt es von der Schule ein Schreiben mit dem schriftlichen Bescheid, dass Niklas nach Neuseeland fahren kann, ehe er nach seiner Rückkehr, die schon in die Sommerferien fallen wird, ein Zeugnis mit der Versetzung in die 11. Klasse erhalten wird.
Die Eltern haben in diesem Zusammenhang gegenüber der Schule auch unterschrieben, dass er damit keine dem Realschulabschluss entsprechende Qualifikation bekommt.
Ich kann es zumindest. Wissen Sie, Sie haben nur immer das schöne Grinsen auf dem Gesicht. Das ist dann Ihr Ausdruck, Politik zu machen: Grinsen nach außen und im Inhalt nichts dahinter.
Vorhin hat der Kollege Lauinger in seiner Ansprache auch deutlich gemacht, dass sie sich sehr wohl bewusst gewesen sind, was sie damals entschieden und unterschrieben haben. Auf die Frage vom Kollegen Mohring oder die Feststellung – es war ja keine Frage, es war eine Feststellung –, dass seit dem 10. Dezember bis zum 24. bzw. 23. Juni, als die Entscheidung gefallen ist, keiner darauf gekommen ist, dass da irgendwas Unrechtliches gewesen ist, muss ich nur darauf verweisen, dass auf den Seiten 5 bis 8, also ganze vier Seiten lang, gesagt worden ist, was dort ist. Aber davon konnte Niklas fünf Monate lang nichts wissen.
Auch der Jurist Lauinger, auch der Vater Lauinger musste und konnte zwangsläufig davon nichts wissen. Alle Voraussetzungen für die Versetzung waren aus Sicht der Eltern – und ich sage ausdrücklich, auch vielleicht aus Sicht Niklas‘ – schriftlich und mündlich vorhanden. Ich wiederhole mich: Auch die Klassenkonferenz hatte seiner Versetzung entsprechend des Thüringer Schulgesetzes nach ihren Vorstellungen zugestimmt. Nun werden seine Eltern, nachdem sie da Kenntnis haben, dass es nicht so sein wird – und das kurz vor dem Schuljahresende mit Blick auf die Versetzung –, aktiv, um ihrem Sohn Niklas diese überraschende und angesichts seiner bisherigen guten schulischen Leistungen aus ihrer Sicht ungerechte Wendung seiner Schullaufbahn zu ersparen. Wie sich herausstellt, ist der Fall des Schülers fünf Monate nach dem Bescheid der Schule noch einmal auf einem anderen Weg in die Schulaufsicht des Bildungsministeriums gekommen. Wenn dort nicht gehandelt worden wäre, ich frage mich, was dann hier in diesem Haus abgelaufen wäre. Wenn das Ministerium nicht ent
schieden hätte, wenn das Ministerium nicht gehandelt hätte, dann hätte man auch gefragt, wieso entsprechende Vorgänge, die an das Ministerium geraten, nicht abgearbeitet werden. Gestern habe ich im Ausschuss zur Kenntnis genommen, dass wöchentlich mehrere, wenn nicht sogar zahlreiche – das Wort ist vielleicht sogar günstiger – Anliegen an das Ministerium herangetragen werden. Ich sage auch mit Blick auf Entscheidungen von Fachabteilungen – und das gebe ich ins gesamte Rund –: Ich weiß nicht, ob ein Minister immer die Entscheidung seiner Fachabteilung trägt oder nicht gegebenenfalls auch eine andere Entscheidung trifft. Es ist auch hier kein ungewöhnlicher Vorgang. Man darf nicht unterstellen – und genau das tut die CDU –, dass es eine zielgerichtete Aktion gewesen ist.
Wieso kann eine Fachabteilung – natürlich entsprechend der Gesetzlichkeit – eine Vorgabe machen und wieso kann ein Ministerium, ein politisches Leitungsgremium, hier nicht andere Überlegungen einbringen? Die anderen Überlegungen werden sogar noch begründet. Ich knüpfe hier an die Kollegin Marx an: Der Vertrauensschutz ist nicht dem Kollegen Lauinger oder dem Vater Lauinger,
sondern nach meinem Verständnis mit der Entscheidung der Schule dem Schüler gegeben worden, in seiner Schullaufbahn. Diesen Vertrauensschutz und diesen Blickwinkel hat nach meinem Verständnis die Ministerin in ihre Entscheidung einbezogen und hat die Fachabteilung überstimmt. Mittlerweile ist Niklas ja bekanntermaßen wieder aus Neuseeland zurück und sieht sich unfreiwillig und ungewollt als quasi öffentliche Person im Rampenlicht dieser gesellschaftlichen Debatte und das im Besonderen auch natürlich gegen seinen Vater politisch instrumentalisiert, weil sein Vater derzeit Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist und weil, wie festgestellt, die CDU versucht
Derzeit ist morgen noch und derzeit ist übermorgen noch und derzeit wird in einem Monat sein und ich gehe davon aus, es wird bis zum Ende der Legislaturperiode sein.
Zweitens: Wir haben festgestellt, die CDU versucht, über eine politische Kampagne aus Vorgängen rund um die schulischen Angelegenheiten politisches Kapital zu schlagen. Das halten wir für sehr verwerflich.
Dabei geht es um Vorgänge, in die Niklas selbst praktisch keinen Einblick, geschweige denn daran in irgendeiner Form Handlungsanteile hat und auch keine Verantwortung. Dennoch soll im Grunde genommen über diese Kampagne letztendlich auch eine Entscheidung gegen ihn getroffen werden, gegen den Vertrauensschutz. Das hebt nicht, das will ich ausdrücklich sagen, die Bereitschaft und die Möglichkeit auf, durch eine besondere Leistungsprüfung hier diesen Nachweis zum Übergang in die 11. Klasse noch nachzuvollziehen. Ich weiß nicht, ob Niklas mittlerweile sagt, er macht es trotzdem. Das könnte ja auch eine Überlegung sein. Dennoch finde ich, ist der Vorgang, wie er jetzt politisch ausgeschlachtet wird, nicht hilfreich. Dieser kritische Aufruf, dass es nicht hilfreich ist, ich wiederhole mich, darf und soll nicht und in keiner Weise eine Absage gegen Transparenz und Offenheit bei der Aufklärung von Missständen sein. Im Gegenteil, die haben wir gestern auch vernommen, die Ministerin im Bereich Kultus hat schon reagiert, indem sie am 05.07. – wenn ich richtig liege, jetzt gucke ich die Ministerin an – eine entsprechende Entscheidung getroffen hat, dass diese Ausführungsbestimmungen klargestellt werden, verändert werden, dass solche Vorgänge nicht mehr auftreten und nicht mehr zu Missverständnissen führen. Nachdrücklich haben die oben aus Sicht des betroffenen Schülers geschilderten Vorgänge auch eine verwaltungstechnische und behördliche Seite, wie ich sie eben geschildert habe. Auf dieser behördlichen Seite der Tatsache ist es nicht mal nicht optimal gelaufen. Also, es ist verheerend gelaufen, von der Schule über das Schulamt bis hin
ja, es geht noch besser, überhaupt keine Frage. Deshalb muss man sich der Sache sachorientiert zuwenden, das heißt, auch sehr differenziert und kritisch anschauen. Soweit geboten, müssen auch die notwendigen Konsequenzen, so wie sie die Ministerin getroffen hat, auf den Tisch und sie müssen durchgeführt werden. Dafür sind wir der Ministerin jetzt schon dankbar, dass sie so schnell reagiert hat.
Ich will abschließend zur Frage des Amtsmissbrauchs deutlich machen: Ich gebe ganz ehrlich zu, ich verstehe unter Amtsmissbrauch, wenn ein Minister Einfluss auf Entscheidungen in anderen Bereichen der Gesellschaft oder gegebenenfalls Ministerien oder Vorgängen nimmt. Der Vorwurf, den ich Minister Lauinger machen muss, ist, dass er nicht die Sensibilität entwickelt hat, mit dem Telefonat sozusagen von seinem Apparat weg, vom Handy meinetwegen, auf dem Balkon des Ministeriums oder wo auch immer zu telefonieren.
Auch die sogenannte Vorstellung, es könnte Frau Meier oder Herr Schulze nicht an das Ministerium herantreten, halte ich für ein wenig weit hergeholt. Jeder Bürger in diesem Land kann sich auch an die Ministerien wenden. Und ich habe vorhin schon gesagt, das machen die auch und das machen die zahlreich pro Woche. Und das Ministerium muss zahlreich arbeiten. Dass aber über das Ministerbüro ein Telefonat angeknüpft wird, das ist natürlich eine Form, wo ich sagen muss – und dafür hat sich Minister Lauinger entschuldigt –, da fehlt die entsprechende Sensibilität. Es wurde auch gesagt, aus dieser Geschichte kann man nur lernen.
Mit Blick auf die politischen Konsequenzen, die hier in den Entschließungsanträgen auf dem Tisch liegen, kann ich seitens meiner Fraktion sagen, diese Konsequenzen sehen wir nicht, sondern wir halten die Entschuldigung für ausreichend und wir werden auch weiterhin in dem Prozess, sollte es offene Fragen geben, offen entgegentreten und für Aufklärung sein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rede von André Blechschmidt hat mich bewogen, noch mal einen Sachverhalt zu schildern, der die Bewertung des Vorgangs einordnet. Natürlich – mit Blick auf die schräge Wortmeldung von rechts außen – kann man auch einen Sachverhalt beurteilen, selbst wenn man persönlich und familiär nicht betroffen ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass das geht und dass man keine schrägen Wortmeldungen von rechts braucht, um das einordnen zu können. Aber das ist eine andere Frage.
Die Frage, die sich stellt: Was hat die Ministerin wie gemacht und sich sozusagen über das Votum ihres Hauses hinweggesetzt? Das war sozusagen der Tenor, den Sie geschildert haben. Ich will noch mal den Sachverhalt aufklären. Am 13. Mai 2016 hat die Kultusministerin entschieden, ohne den Namen zu kennen, ohne die Personen zu kennen, dass die Schüler, um deren Vorgang es in der Bewertung ging, beide die BLF zu absolvieren haben. Kenntnis hatte das Haus schon am 4. Mai. Das heißt, nur um das einzuordnen, ich rede über diese Frage Vertrauensschutz und wie lange hat er gegolten, und dann ist plötzlich alles gekippt. Wenn also am
4. Mai der Sachverhalt erstmals im Ministerium bekannt wird, kann man davon ausgehen, dass auf weiter unteren Ebenen der Vorgang viel früher virulent und ein Gesprächsthema war und dann im Ministerium aufgeschlagen ist. Am 13. Mai hat die Ministerin entschieden, ohne Kenntnis der Person, dass die dort in Rede stehenden Schüler – und das war mehr als einer und mehr als der Ministersohn – die BLF zu absolvieren haben. Abschließend hat das Ministerium am 13. Juni dann diese Entscheidung auch dem Schulamt schriftlich mitgeteilt.
Was ich damit beschreiben möchte, ist der Sachverhalt, dass eben nicht, wie behauptet wird, sozusagen kurzfristig der Vertrauensschutz irgendwie im Raum stand, dass er nicht mehr gewährleistet werden konnte. Sondern viel wichtiger ist, nachdem die Ministerin und ihr Haus durch den Anruf des Ministers Lauinger am 20. Juni, 8.30 Uhr früh, so war es gestern im Ausschuss gesagt worden, durch das Diensttelefon, Kenntnis hatten, dass der Kollege betroffen ist und der sich politisch eingemischt hat, dass dann erst die neue Entscheidung der Ministerin am 23. Juni folgte, dann Bestätigung nach dem Gutachten der Staatskanzlei am 27. Juni. Revidiert wurde das gegen das Votum des Hauses. Aber bevor sie wusste, dass ihr Kollege betroffen ist, bevor der sich politisch eingemischt hat, hat sie die fachlich richtige Entscheidung getroffen, so wie es im Schulgesetz steht.
Deswegen bleibt es dabei: In dem Moment, in dem der Minister zum Telefonhörer gegriffen und die Angelegenheit politisch gemacht hat, war er nicht mehr nur der Vater, der wie jeder andere Vater um das Recht seines Kindes kämpft, sondern da war er politisch. Und diese politische Einflussnahme hat zur Änderung der Ministerin-Entscheidung vom 13. Mai durch eine neue Entscheidung am 23. Juni geführt. Das ist der politische Sachverhalt, über den wir hier reden. Nur über den reden wir und nicht über die Vater-Entscheidung, sondern über die politische Einflussnahme.
Genau dieser Sachverhalt, diese Entscheidungshorizonte vom 13. Mai zum 23. Juni und dann verstärkt durch die Entscheidung, Gutachten und Bestätigung am 27. Juni, das ist der politische Aspekt. In diesem politischen Aspekt hat der Minister für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in seinem Amt politisch gewirkt. Damit hat er dem Amt geschadet. Deswegen haben wir uns heute Morgen in der CDU-Fraktionssitzung nach der Debatte und Auswertung, die gestern Abend und bis spät in die Nacht bei uns gelaufen ist, entschieden, dass dieser Minister, unabhängig von notwendiger weiterer Aufklärung, dem Amt derart geschadet hat, weil er es für private Zwecke missbraucht hat, dass er in diesem Amt nicht zu halten ist. Aber die Aufforderung zur Entlassung befreit nicht von weiterer not
wendiger Aufklärung, die kommen muss, weil offensichtlich noch Größeres aufzuklären ist, als nur, was den Minister betrifft.
Das ist die Entscheidung und deswegen müssen Sie leider gehen, auch wenn es schwerfällt, für Ihre ganz persönliche Entscheidung. Aber Sie haben Ihr Amt und Ihre Maßstäbe, die dem Amt zugemessen sind, an der politischen Einflussnahmestelle überzogen. Und es bleibt dabei: Sie werden den Beweis nicht antreten können, dass es einen anderen Fall in Thüringen gibt, wo jemand, um seine persönlichen Interessen durchzusetzen, so eine fachliche Entscheidung, die bis hin zur Ministerin ging, anschließend revidiert hat. Es wird zu klären sein, warum die zuständige Ministerin zunächst richtig entschieden hat und dieselbe Ministerin unter Ansehung des Namens dann ihre eigene Entscheidung gegen das Votum der Fachhausleitung revidiert hat. Das ist der Fakt, den es weiter aufzuklären gilt, und der bedarf weiterer Nachfragen und der bedarf natürlich auch Akteneinsicht, im besten Fall, wie wir das erbeten und vorgeschlagen haben, bis nächste Woche, indem Sie das selbstständig liefern, oder eben durch Durchsetzung parlamentarischer Minderheitenrechte. Aber natürlich braucht man die Kenntnisnahme. Und mit Verlaub, bei allem ehrlichen Herzen, das Sie vielleicht an den Tag legen, Herr Minister Hoff, aber eine Nummer geht nicht: Ich trage Ihnen vor, was Sie wissen müssen, und darauf können Sie Ihr Wissen stützen. – Das wollen wir schon selber wissen. Sie mögen klug sein, aber allwissend und uns belehrend sind Sie nicht. Unsere Rechte stehen unabhängig von Ihrer Person in der Geschäftsordnung und stehen uns auf Dauer zu, ob Sie da sind oder nicht.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. – Kollege Wolf, war das eine Wortmeldung? Dann hat Herr Kollege Wolf von der Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, wie schon in seiner ersten Wortmeldung so äußert sich Kollege Mohring auch hier wieder in einer Weise, die sich mir als verzerrend und nicht dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechend, so wie er uns zur Kenntnis gegeben worden ist, darstellt. Denn so, wie es Kollege Mohring gerade eben formuliert hat, wäre es so gewesen, dass Frau Ministerin eine am 13. Mai getroffene Entscheidung am 23. Juni revidiert hätte, nachdem sie den Namen gewusst hat. Und das stimmt so nicht, Herr Mohring. Ich will Ihnen
das auch ausführen. Fakt ist, dass Frau Ministerin Klaubert am 13. Mai ohne Kenntnis des Schülernamens eine Entscheidung getroffen hat, die auf einer Empfehlung der Fachebene beruhte.
nicht gesagt haben, ist, dass in dieser Entscheidung nichts bekannt war, was den Zeitraum der Reise des Jungen anbetrifft – Punkt 1 –, dass es also wesentlich