von der Durchführungsbestimmung, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, abweicht und dass zweitens der Junge bzw. die Familie einen schriftlichen Bescheid seitens der Schule hatten.
Das war Frau Ministerin zu dem Zeitpunkt nicht bekannt. Es war also nicht so, wie von Ihnen hier formuliert, dass es einen Sinneswandel aufgrund eines Namens gab, sondern es gab aufgrund einer neuen Faktenlage ein neues Überdenken und damit auch einen neuen Entscheid. Nun ist es so, dass die CDU vor – und das ist natürlich ihr gutes Recht …
Herr Kollege Wolf, ich bin jetzt ein bisschen irritiert. Ist diese Information, die Sie der Öffentlichkeit geben, gestern auch im Ausschuss bekannt gegeben worden?
Also die Information, die ich hier vermittle, ist Grundlage des Redemanuskripts, welches am Ende der Ausschusssitzung allen Anwesenden auch in schriftlicher Form vorgelegt worden ist. Nur darauf kann sich ja beziehen, was Herr Mohring hier als Auswertung in der Fraktionssitzung und als Auswertung danach noch darstellt. Wenn man dann eben nur einen halben Absatz zitiert und die andere Hälfte des Absatzes wohlweislich unter den Tisch fallen lässt,
Also noch einmal zu dem eigentlichen Anliegen der CDU, was man ja durchaus verstehen kann: Noch vor dem gestrigen Tag hieß es seitens der CDU, sie wünsche mit dem Sonderausschuss eine umfassende Aufklärung. Diese umfassende Aufklärung ist im Ausschuss passiert. Es ist hier schon mehrfach dargestellt worden, dass wir mit Erklärung der Landesregierung, mit Nachfragen zur Erklärung der Landesregierung, mit extra Lesepause – die der Ausschuss natürlich frei entschieden hat, auch wie lang diese Lesepause ist – und danach, nach anderthalbstündiger Diskussion und mehrmaligen, vonseiten der Landesregierung auch eingeforderten – oder nicht eingeforderten, sondern angebotenen – Fragemöglichkeiten, immer wieder – was könnte hier noch, hier im Ausschuss, wir wollen hier im Ausschuss alles beantworten – … Und es ist nicht genutzt worden. Wohl wissend, dass wir heute hier ein Sonderplenum haben, und wohl wissend, dass Sie einen entsprechenden Antrag sozusagen aus der Schublade ziehen, mit dem wir uns nachher noch befassen müssen.
Doch, so war es in der Öffentlichkeit zu vernehmen. Sie wollte eine Entschuldigung. Und wie heute schon ausgeführt worden ist, kommt es nicht allzu häufig vor, dass jemand sagt: Ich habe mich nicht in allem immer und sofort klug verhalten. Ich habe mich nicht in allem immer so verhalten, dass die Öffentlichkeit mein Verhalten auch tatsächlich so nachvollziehen kann. Ich mag familiär gute Gründe gehabt haben, weil es eben eine besondere Situation war. Aber das eine oder andere würde ich heute anders machen. Das ist etwas – und sich dafür
auch entschuldigt hat –, was es hier im Thüringer Landtag, glaube ich, sehr selten gegeben hat – und der Anlässe wären wirklich genügend gewesen, gerade in Ihrer Regierungszeit, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Also, ich fasse zusammen: Das, was Sie als eigenen Anspruch an den Sonderausschuss gestellt haben, ist gänzlich erfüllt. Wir haben Klarheit über das, was abgelaufen ist. Sie hatten die Möglichkeit, alles nachzufragen. Herr Minister selbst hat auch noch einmal seine eigenen Verfehlungen in dem Verfahren eingestanden. Nun haben wir heute auch noch mal dazu diskutiert – und das ist ja auch Ihr gutes Recht – und haben es auch noch mal in der Öffentlichkeit dargestellt, obwohl das ja auch schon ein öffentlicher Ausschuss war.
Damit sage ich: Für mich und für meine Fraktion ist der Sachverhalt abgeschlossen. Was denn sonst? Er ist abgeschlossen.
Ich sage aber auch noch etwas anderes: Wenn es darum geht zu fragen, was da eigentlich passiert ist, dann muss man ja fragen: Was ist die Grundlage all dessen? Und da frage ich mal – und das ist auch schon angesprochen worden: Was ist der bildungspolitische Kern? Es gibt eine Durchführungsbestimmung zur Thüringer Oberstufe. Kollege Mohring hat sich letzte Woche hier hingestellt und damit in der Luft herumgewedelt. Jetzt frage ich mal: Wenn es in dieser Durchführungsbestimmung klare Regelungen gegeben hätte, hätte es da eventuell eine klarere Entscheidung der Klassenkonferenz gegeben? Wahrscheinlich schon.
Hätte es seitens des Schulamts eine präzisere rechtliche Würdigung gegeben? Wahrscheinlich schon. Wären Familie Lauinger dann nicht die Rechtsfolgen eines Entscheides der Schule bekannter gewesen, insbesondere wenn auf einer anderen Grundlage eine Einschränkung oder eine Nichtgenehmigung erfolgt wäre? Wahrscheinlich schon. Wäre ab dem 20.06., wo Familie Lauinger wusste, was auf sie zukommt, dann nicht auch mit Blick in die Durchführungsbestimmung nicht auch die Rechtsfolge klarer gewesen? Wahrscheinlich schon. Hätte es Expertisen bedurft, Stellungnahmen oder gar Einzelfallentscheidungen, die zum Wohle des Kindes gefällt worden sind? Nein, wahrscheinlich nicht. Hätte es Sonderausschüsse hier im Landtag oder eines Sonderplenums bedurft? Wahrscheinlich nicht. Also das heißt doch – das haben wir heute hier auch schon gesagt und das ist auch gestern klargestellt worden –, mit dem 05.07. hat Frau Ministerin die notwendigen Konsequenzen gezogen und hat im Haus in Auftrag gegeben, die Durchführungsbestimmung ändern zu lassen.
Genau darum geht es doch, dass jeder Mensch hier in diesem Land Rechtssicherheit hat und die soll wiederhergestellt werden. Aber stattdessen geht es der CDU hier natürlich nicht um die Herstellung von Rechtssicherheit oder um Vorschläge dazu. Nein, es wird auf dem Rücken eines Kindes ein politischer Popanz betrieben – ich sage das bewusst –, der schäbig und zurückzuweisen ist. Ich sage es jetzt mal abschließend von meiner Seite aus: Lessing hat in seinem „Nathan der Weise“ – ich kann es auch zitieren – geschrieben: Nicht selten fand das Auge des Forschers, was er zu finden hoffte. – So ist das bei Ihnen in Ihrem Antrag und in dem, was Sie vorhaben. Sie wollen das Thema auf dem Rücken des Kindes treiben
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache. Zunächst einmal kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Oder gibt es dagegen Widerspruch?
Wir sind jetzt bei der Feststellung, ob das Berichtsersuchen erfüllt worden ist oder eben nicht. Dazu hat die CDU-Fraktion Widerspruch eingelegt und deswegen lasse ich darüber abstimmen. Wer der Auffassung ist, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke, das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer dem widerspricht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung des Abgeordneten Gentele. Damit stelle ich fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist.
Jetzt kommen wir zu den Entschließungsanträgen, zunächst der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/2557. Gibt es den Wunsch nach der Begründung des Entschließungsantrags? Das kann ich nicht erkennen. Ausschussüberweisung habe ich auch nicht vernommen, sodass wir jetzt direkt über den Entschließungsantrag in der Drucksache 6/2557 abstimmen. Wer dem seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen aus den Reihen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Stimmenthaltungen? 2 Stimmenthaltungen von den Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich komme jetzt zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/2560. Gibt es hier den Wunsch nach einer Begründung? Herr Abgeordneter Brandner, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren, Vertrauensschutz ist der zentrale Begriff heute. Bevor ich dazu komme, komme ich noch zum Datenschutz und zu Persönlichkeitsrechten. Herr Blechschmidt, also es wundert schon sehr, dass Sie und auch andere Mitglieder Ihrer Fraktion den Namen hier öffentlich nennen und dass Sie die halbe Schulvita eines unbeteiligten Jungen hier vorn ausbreiten. Das ist aus unserer Sicht erstaunlich.
Meine Damen und Herren, Aufklärung war gestern im Ausschuss. Heute ist die Zeit, Antworten zu geben und Forderungen zu stellen. Das vermischen Sie von der linken Seite ganz geschickt. Diese Antworten und Forderungen können nicht darin bestehen, dass hier eine lauwarme Entschuldigungsbitte eines Ministers geäußert wird, sondern diese Konsequenzen können nur darin bestehen, dass alle drei beteiligten „Mittäter“ ihren Hut nehmen oder
Wir hatten zunächst überlegt, weil Sie immer gegen alles stimmen, was wir beantragen, ob wir nicht den Verbleib der Minister in der Regierung beantragen, damit Sie das dann ablehnen, aber da haben wir gedacht, vielleicht lesen Sie unsere Anträge doch ab und zu mal gründlich. Deshalb sind wir bei dieser Fassung geblieben.
Meine Damen und Herren, bevor Herr Ramelow sich wahrscheinlich hier gleich für seinen fähigsten Minister in die Bresche wirft, lassen Sie mich einige Worte zum Vertrauensschutz sagen. Diesen Vertrauensschutz haben ausschließlich die Staatssekretärin Ohler, die Ministerin Klaubert und die Staatskanzleispitze gesehen. Kein anderer, die gesamte Fachebene hatte diesen Vertrauensschutz nicht, wie man so schön sagt, auf dem Schirm. Die Beamten haben angedroht, zu remonstrieren, wenn diese aus ihrer Sicht rechtswidrige Entscheidung gefällt wird. Von diesem Pult aus herzlichen Dank an die mutigen Beamten in den Ministerien, die sich tatsächlich trauen,