Protocol of the Session on June 24, 2016

Herr Kollege, das war jetzt ein gutes Schlusswort.

Danke, Herr Präsident.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Höcke, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, mit Ihren destruktiven Reformen öffnen Sie die Blutgefäße des ländlichen Raums und lassen ihn ausbluten.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hören Sie auf! Was Sie für Bilder bemühen!)

Anders kann man das nicht ausdrücken, das sind die richtigen, das sind die zielführenden Bilder. Ich will das jetzt hier nicht weiter vertiefen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gut!)

Meine Vorredner haben dazu alles Notwendige gesagt. Wir finden den Antrag der CDU-Fraktion in den Punkten 1 bis 3 zielführend. Auch uns liegen die notleidenden Kommunen am Herzen. Wir würden gerne diesem Antrag in den Teilen 1 bis 3 zustimmen. Punkt 4 ist für meine Fraktion leider nicht zustimmungsfähig. Wir würden die antragstellende Fraktion bitten, eine getrennte Abstimmung zu beantragen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich schaue noch mal in das Rund, gibt es noch weitere Wortmeldungen? Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Götze.

(Unruhe CDU, SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Mohring, ich lausche Ihnen noch eine Weile, ansonsten würde ich jetzt anfangen wollen. Ich kann mich noch an die Festwochen erinnern, die 2013 in der kommunalen Familie stattgefunden haben, als Herr Voß seinen KFA vorgelegt hat. Das war wirklich beachtlich

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ich war dabei!)

und ich kann mich nicht erinnern, dass das zu einer sehr großen Zufriedenheit bei den betroffenen Kommunen und Landkreisen geführt hätte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin mir auch nicht sicher, ob die folgende Entwicklung, die ich gestern dem Abgeordneten Kuschel auf Nachfrage dargestellt hatte, unter der Verantwortung des Finanzministers Voß so stattgefunden hätte.

(Beifall DIE LINKE)

Die Finanzausgleichsmasse ist von rund 1,893 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf rund 1,901 Milliarden Euro im Jahr 2016 gestiegen. So viel zu der Behauptung, wir hätten dort 100 Millionen Euro aus dem System genommen. Wenn Sie die Zuweisungen außerhalb des KFA betrachten, dann stellen Sie fest, dass nach Anlage 3 zum Gesetzentwurf in Drucksache 5/1062 die veranschlagten Mittel in Höhe von 813 Millionen Euro dargestellt wurden. Die Summe der Zuweisungen ausweislich Anlage 3 zum Gesetzentwurf in Drucksache 6/1097 beläuft sich in diesem Bereich auf 1,108 Milliarden Euro für das Jahr 2016. Wenn Sie sich daneben die kommunalen Steuereinnahmen anschauen – auch das wurde hier schon erwähnt –, dann stellen Sie fest, dass die im Zeitraum von 2013 bis 2015 von rund 1,347 Milliarden Euro auf 1,478 Milliarden Euro gestiegen sind und für das Jahr 2016 rechnen wir aktuell mit Einnahmen von 1,491 Milliarden Euro. Man darf vor diesem Hintergrund nicht so tun, als würde es allen Kommunen schlecht gehen, als würden alle unsere Kommunen hier am Hungertuch nagen und als würde es völlig im Belieben des Gesetzgebers stehen, hier für Abhilfe zu sorgen oder nicht. Dieser Eindruck ist bei mir entstanden, als ich Ihre

(Abg. Kuschel)

Wortbeiträge gehört habe. Auch da wurde richtigerweise schon darauf hingewiesen, dass wir hier an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden sind.

(Beifall DIE LINKE)

Und die hat unser Verfassungsgerichtshof – auch das Urteil wurde schon erwähnt – im Jahr 2005 deutlich formuliert. Er führte unter anderem aus, dass die Zuweisungen an die Kommunen so zu bemessen sind, dass die Kommunen die Personalund Sachausgaben für die Pflichtaufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis bestreiten können und ihnen darüber hinaus ein gewisser finanzieller Spielraum für Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten verbleibt. Das haben wir uns nicht ausgedacht, das ist der Verfassungsgerichtshof, der uns das mit auf den Weg gegeben hat bzw. dem damaligen Finanzminister, der aufgefordert war, den KFA zu überarbeiten. Und wie hat er das wohl gemacht? Er hat an die Leistungsfähigkeit der Gemeinden angeknüpft, und das ist auch ganz richtig, denn wir sprechen hier im Kern von kommunaler Selbstverwaltung. Und da sprechen wir erst einmal von eigener Einnahmenbeschaffung und dann von Hilfen und Unterstützung des Landes. Da haben Sie recht, dass wir im Freistaat Thüringen ein ganz unterschiedliches Bild haben, was die Leistungskraft unserer Gemeinden angeht. Und auch um diese Unterschiede auszugleichen, haben wir ein Finanzausgleichsgesetz.

Die Kommunen erhalten aus dem Finanzausgleich Schlüsselzuweisungen zur Stärkung ihrer eigenen Finanzkraft und um die unterschiedlichen Finanzstärken zwischen den Gebietskörperschaften auszugleichen. Das ist in § 6 ThürFAG normiert und das Finanzausgleichsgesetz stellt hierzu neben einer Betrachtung der Einnahmen – ich hatte bereits erwähnt, wie die sich hier darstellen – auch auf die jeweiligen Bedarfe in Form der Bedarfsmesszahl ab. Aus der Differenz beider Größen lässt sich erst eine Aussage über die Höhe der Schlüsselzuweisung aus dem Kommunalen Finanzausgleich treffen.

Zur Festsetzung der konkreten Schlüsselzuweisung – und auch das ist Ihnen bekannt – werden 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Steuerund Umlagekraftmesszahl und Bedarfsmesszahl als Schlüsselzuweisung festgelegt. Dadurch wird eine unterschiedliche Leistungskraft der Gemeinden und Landkreise zu einem erheblichen Teil über die Schlüsselzuweisung kompensiert bzw. nivelliert.

Nehmen wir jetzt den Antrag der CDU-Fraktion und bewerten diesen, dann stellen wir Folgendes fest: Die CDU blendet diese Systematik schlicht aus und stellt allein auf die Steuer- und Umlagekraft ab. Diese Idee ist allerdings nicht zu Ende gedacht, denn sie führt nicht zu sachgerechten Ergebnissen. Pauschale Zuweisungen nach den Ziffern 2 und 3 des

Antrags würden gerade im Verhältnis der Gemeinden oder Landkreise, die sich knapp über bzw. unterhalb der durchschnittlichen Steuer- oder Umlagekraftmesszahl befinden, zu einer Übernivellierung führen. Ich kann Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen: Nehmen wir die Stadt Bad Langensalza und die Stadt Rudolstadt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist ein Zufall! Ich weiß genau, was Sie jetzt sagen wollen! Was für ein Zufall!)

Das ist ein reiner Zufall. Sagen Sie es mir, was ich sagen will?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU)

Nein, etwas ganz anderes, Herr Mohring.

Die beiden Städte weichen nur geringfügig nach oben oder nach unten von der durchschnittlichen Steuerkraftmesszahl je Einwohner der Thüringer Gemeinden ab. Das wollte ich Ihnen sagen. So liegt die Stadt Rudolstadt mit einer Steuerkraftmesszahl von 584 Euro je Einwohner rund einen Euro über dem Durchschnitt aller Thüringer Gemeinden und die Stadt Bad Langensalza liegt bei circa 576 Euro je Einwohner, also 7 Euro unter diesem Durchschnitt. Beide Städte liegen damit lediglich rund 8 Euro auseinander. Ihr Ansatz würde jetzt dazu führen, dass Bad Langensalza die Zuweisungen von 34,17 Euro je Einwohner in voller Höhe und damit insgesamt rund 600.000 Euro zusätzlich erhielte. Rudolstadt ginge hingegen leer aus. Insoweit würde es mir für die dort verantwortlichen Abgeordneten wirklich leidtun, wenn sie das erklären müssten,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

insbesondere wenn der Vorschlag aus der eigenen Fraktion kommt. Bad Langensalza läge in diesem Fall in der Summe aus eigener Steuerkraft und Sonderzuweisungen des Landes 16 Euro vor Rudolstadt. Die Zuweisung würde damit nicht nur für Ungleichheit sorgen, sondern die kommunale Einnahmesituation quasi auf den Kopf stellen. Das kann nicht gewollt sein. Sie sehen, dieser Antrag kann aus unserer Sicht nur abgelehnt werden. Unabhängig davon kann ich Ihnen aber versichern, dass wir den Kommunalen Finanzausgleich überarbeiten, und dann haben Sie Gelegenheit, die Frage mit uns hier noch mal im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich schaue noch mal ins Rund: Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.

(Staatssekretär Götze)

War das eine Meldung zur Geschäftsordnung? Herr Abgeordneter Emde, bitte schön.

Herr Präsident, ich möchte die getrennte Abstimmung zu den einzelnen Unterpunkten beantragen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer hat sich gleich noch mal über die AfD beschwert?)

Das ist okay. Das hätte ich ohnehin jetzt abgefragt, weil das schon der Wunsch eines anderen Abgeordneten dieses Hauses gewesen ist. Dann tun wir das so, wenn der Antragsteller dem so zustimmt.

Dann stimmen wir jetzt ab über die Ziffer 1 des Antrags in Drucksache 6/2004 der CDU-Fraktion. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU, der AfD und des Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Koalitionsfraktionen. Bei den Zustimmungen war noch der Abgeordnete Reinholz dabei. Ja, der Blick da rüber ist relativ selten – deswegen.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Gut, dann ist dieser Antrag zu Ziffer 1 des Antrags in Drucksache 6/2004 abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 2 dieses Antrags. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Zustimmung aus der CDU-Fraktion und aus der AfD-Fraktion, des Abgeordneten Gentele und des Abgeordneten Reinholz. Die Gegenstimmen bitte? Die Gegenstimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 3 des Antrags in Drucksache 6/2004. Herr Abgeordneter Emde, ein Antrag zur Geschäftsordnung?

Jawohl, Herr Präsident. Ich beantrage zu Ziffer 3 die namentliche Abstimmung.

Zu Ziffer 3 des Antrags in Drucksache 6/2004 erfolgt namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben? Es gibt immer noch ein paar Nachzügler. Ich bitte doch darum, das Stimmkartenabgeben etwas zu beschleunigen. Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann bitte ich um Auszählung.

Es gibt ein Ergebnis zur Abstimmung zur Ziffer 3 des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachennummer 6/2004. Es wurden 85 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 41, mit Nein 44. Es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.