Protocol of the Session on June 24, 2016

(Abg. Henke)

da will ich Ihnen ein kurzes Beispiel aus dem Leben bringen.

Ich hatte den Anruf einer Bürgerin aus meinem Wahlkreis Gotha, die vor, glaube ich, vier oder fünf Wochen völlig entsetzt bei mir anrief und erst einmal am Telefon schrie: Keiner in ihrer Straße würde jetzt mehr wählen gehen. Nach etwa drei bis vier Minuten hatte sie sich dann beruhigt und dann habe ich gefragt: Was ist denn eigentlich los? Dann sagte sie: Das hängt mit den Müllsäcken zusammen, die direkt auf der Straße vor ihrem Haus liegen. Dann hat sie mir folgende Geschichte erzählt: Tatsächlich ist da Müll abgelagert. Sie hat bei der Stadt Gotha – so denkt sich das der Bürger immer – angerufen, hat sich da im Rathaus beschwert, die haben das Ordnungsamt vorbeigeschickt und das hat festgestellt, dass das in Rede stehende Grundstück, das die Dame meint, gar nicht der Stadt gehört, sondern der Baugesellschaft. Das ist eine städtische Gesellschaft, also quasi eine Art Unterabteilung. Die Baugesellschaft, die damit beauftragt wurde, zu prüfen, was denn mit diesen wild abgelagerten Müllsäcken passiert, aus denen schon alles herausquoll, hat dann festgestellt, dass dieses Objekt vor ungefähr einer Woche – damals war das so – an eine Erbengemeinschaft veräußert wurde und man damit mehrere Investoren hatte, denen das gehörte. Das hat man der Frau auch mitgeteilt, die daraufhin entnervt – nachdem die Baugesellschaft gesagt hat, wenn es um Müll geht, ist übrigens nicht das Rathaus verantwortlich, sondern – Gotha ist eine kreisangehörige Stadt – das Landratsamt

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: In meinem Dorf wäre der Bauhof schon hin und hätte es geholt!)

dazu komme ich gleich –, zur Müllentsorgung sind die dort verpflichtet, rufen Sie doch mal da an. Die Frau hat das auch getan. Es war dann, glaube ich, ihr dritter oder vierter Anruf und dort hat man gesagt, man schickt jemanden vorbei. Das hat man getan und hat dann die Frau informiert, man könne den Müll jetzt nicht selbst wegräumen, nur dann, wenn eine Gefahr von diesem Müll ausginge, und das sei nicht der Fall. Daraufhin hat sie die Nerven verloren und mich angerufen. Was ich mit diesem Beispiel sagen will, ist, dass es allein schon im kommunalen Bereich ein ziemliches Tohuwabohu gibt, zumindest für den Bürger, der nicht mehr genau durchschauen kann, wer denn hier irgendetwas regelt, wenn ich eine Dienstleistung oder einen Verwaltungsdienst in Anspruch nehmen soll, geschweige denn, wenn wir es komplexer denken – und da sind wir bei dem Thema auch dieses Gesetzes – und da zum Beispiel ein Investor ist, der das erste Mal nach Thüringen kommt und hier beispielsweise eine große Industrieansiedlung vollziehen möchte und dann guckt, wie viele Behörden, Ämter, Mittelbehörden usw. er überhaupt ansprechen muss. Ein entscheidender Aspekt ist, dass – und genau das

hat Herr Prof. Dr. Hoff auch angesprochen – der Bürger erwarten kann, dass eine klare Zuständigkeit gegeben ist, eine klare Effizienz. Dafür zahlt er schließlich auch seine Steuern. Das ist, wie gesagt, eine ganz wichtige Geschichte, wenn es um Aufgaben geht; zu sehen, was sind das für Aufgaben, wer soll die erledigen und wie geht das am effizientesten.

Ich bin nun selbst 14 Jahre lang im Landesdienst und drei Jahre im kommunalen Bereich tätig gewesen und weiß, dass sich das eine oder andere Mal natürlich auch, sei das im ministeriellen Bereich, sei das im Bereich auch von Kommunen, in größeren Verwaltungen, Dinge verselbstständigen, dass manches so verzweigt und verästelt ist, dass manchmal nicht mal städtische Bedienstete genau wissen, wer denn wann wofür zuständig ist, wo man denn da genau anrufen muss. Wie soll es dann erst dem Bürger gehen? Auch das ist natürlich eine Sache, die unter anderem bei einer Funktionalreform in Rede steht und in irgendeiner Art und Weise auch mit angepasst und angefasst werden muss. Weil Sie eben sagten, Frau Tasch, bei Ihnen hätte es der Bauhof schon längst weggeräumt:

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ich hätte auch sofort angerufen!)

Ja, ich habe mir den Spaß gemacht – das muss ich auch noch mal kurz erzählen –, ich habe dann dieselbe telefonische Tippeltappeltour wie die Frau gemacht. Ich habe mich am Apparat – das gebe ich gerne zu – mit „Cornelius“ gemeldet, denn wenn ich in der Stadtverwaltung mit „Hey“ anrufe, sind die immer in Habtachtstellung, und habe mir den ganzen Spaß sowohl von dort als auch von der Baugesellschaft, also vom Landratsamt, noch mal erzählen lassen und nach zwei Wochen war ich selbst so entnervt, dass ich persönlich mit zwei Handschuhen und meinem Pkw hingefahren bin und die Müllsäcke eingeladen habe. Das ist natürlich letzten Endes …

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr gut! Da hätte ich aber nicht erst zwei Wochen ge- wartet!)

(Beifall CDU)

Ja, das ist aber kein …

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber nicht die Lösung!)

Nein, das ist eben nicht Lösung. Ich bin auch nicht begeistert davon, wie das alles so gelaufen ist.

Jetzt kommt aber noch eines – ich muss auf meine Redezeit achten –, was Herr Fiedler hier zu diesem Gesetz gesagt hat, dass alles nicht in der richtigen Reihenfolge und auch viel zu spät kommt. Was das „zu spät“ betrifft, lieber Wolfgang Fiedler, da bin ich ganz der Auffassung, die eben auch schon von dir

hier vorn am Pult mit geäußert wurde, dass wir nicht nur einen Reformstau in der Frage der Gebietsstrukturen hier in Thüringen hatten, auch in der letzten Legislatur – ich will das ganz ruhig und ganz sachlich vortragen –, sondern auch in der Frage der Funktionalreform. Da ist, wenn wir ganz ehrlich sind, nicht allzu viel passiert.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gar nichts!)

Ich nenne mal aus drei Bereichen so leuchtende Beispiele: Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, das war eine ganz vorbildliche Geschichte. Wir haben im Bereich des Schulischen, als die Schulämter zusammengeführt wurden, etwas, was man im Prinzip auch als Beispiel nehmen kann. Und was die Frage der Arbeitsgerichtsbarkeit betrifft, da ist auch viel in der letzten Legislatur passiert. Na ja, ansonsten war da wirklich nicht allzu viel, was da im Funktionalreformbereich passiert ist. Jetzt könnte ich, wenn ich an die gestrige Debatte anknüpfe, natürlich auch noch aufzählen, wem damals alles, weil ich die Beispiele genannt habe, die jeweils zuständigen Ministerien zugeordnet waren. Das will ich heute aber, wie gesagt, auch gar nicht machen – es ist ja noch genug Testosteron auch hier vorn auf dem Pult, und es war ja auch gestern schon eine sehr engagierte Debatte –, also ich will das heute nur ganz ruhig und ganz sachlich sagen: Natürlich müssen wir im Gleichklang mit einer Strukturreform, die die Gebiete, die gemeindlichen Strukturen in Thüringen quasi mit beinhaltet, uns aber auch mit den Funktionen und den Aufgaben beschäftigen. Das tun wir jetzt; das ist das, was ich gestern schon sagte: Dieser Zug fährt jetzt und wird, wie gesagt, mit einem Extrawaggon für genau diese Gesetzesvorlage komplettiert, die – soweit das meine Fraktion betrifft – auch im Innenausschuss und begleitend im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt werden sollte. Auf diese interne Beratung freuen wir uns sehr.

Das soll in der Frage der jetzt in Rede stehenden ganz kurzen Redezeit auch von meiner Seite her schon alles gewesen sein. Ich wünsche uns eine gute Beratung in den Ausschüssen. Ich glaube, einer sinnvollen Funktionalreform werden wir uns alle hier im Hohen Hause – und da schaue ich vor allen Dingen mal auf diese Seite – auch gar nicht verschließen können und wollen. Denken Sie beispielsweise an die Bürgerinnen und Bürger in Gotha. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kuschel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einschätzung von Herrn Fiedler, dass manches hier im Haus zu spät kommt, kann man teilen, aber die Ursache, die muss er mit benennen. Bei der Gebietsreform hätten wir auch ab 2004 intensiv über Funktional- und Verwaltungsreform debattieren müssen, dann wäre manches eben nicht unter Zeitdruck. So stehen wir alle vor einer hohen Herausforderung, uns dieser Frage zu stellen.

Meine Damen und Herren, es gibt immer mehrere Wahrheiten, mehrere Modelle, mehrere Konzepte. Das betrifft auch die Kombination von Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Das von Rot-RotGrün gewählte Konzept, nämlich der Gleichklang aller drei Säulen, hat unbestritten Vorteile. Der Grad der Kommunalisierung ist natürlich in erster Linie abhängig von den Kommunalstrukturen, die wir künftig vorfinden. Insofern können wir durch diesen Dreiklang jetzt im Rahmen der Funktional- und Verwaltungsreform zielgenau über diese Frage diskutieren, welche Ebene künftig welche Aufgaben am sinnvollsten wahrnimmt, weil wir genau wissen, wie die kommunale Ebene künftig aussieht. Wie die Landesebene aussieht, das entscheiden wir im Wesentlichen selbst.

Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetzentwurf wird auch die Vorhaltung der Kritiker widerlegt, dass wir uns zu sehr und zu einseitig auf die Gebietsreform konzentrieren und die Fragen der Funktional- und Verwaltungsreform völlig ausblenden. Sie sehen: Für Rot-Rot-Grün ist hier der Dreiklang ganz wichtig.

Welche Ziele sind im Gesetz formuliert? Da will ich gleich dem Vorwurf begegnen, dass das Gesetz noch gar keinen Aufgabenkatalog beinhaltet. Das kann auch noch gar nicht sein, weil wir als Landtag jetzt den Rahmen bestimmen, in dem sich dann die Exekutive zu bewegen hat. Die Exekutive kann also zurzeit noch gar nicht entscheiden, welche Aufgaben wem zugeordnet werden, weil wir erst die Grundsätze beschließen. Und die, die jetzt einen Aufgabenkatalog fordern, die würden in gleicher Art und Weise empört aufschreien, wenn es jetzt schon einen Aufgabenkatalog gäbe, und würden den Vorwurf machen, der Landtag wäre gar nicht erst einbezogen worden und hätte nicht vorher Grundsätze definiert. Von daher sind wir davon überzeugt, dass die jetzige Reihenfolge richtig ist: Wir legen die Grundsätze fest und wenn diese Grundsätze stehen, ist das der Handlungsauftrag an die Exekutive, also an die Landesregierung, dann konkrete Aufgaben entsprechend festzulegen.

Meine Damen und Herren, wir sind der Landesregierung und insbesondere der Staatskanzlei als koordinierende Stelle sehr dankbar dafür, dass die Ziele, die sich bereits im Leitbild wiederfinden, jetzt gesetzgeberisch umgesetzt werden. Es ist kein Ge

(Abg. Hey)

heimnis, dass wir den Grundsatz der Kommunalisierung von Landesaufgaben schon seit Längerem verfolgen. Das betrifft alle Aufgaben mit einem örtlichen Bezug. Voraussetzungen sind natürlich Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Kommunen, deshalb geht es nur kombiniert mit einer Gebietsreform. Ich betone noch mal: Es geht hier um einen Grundsatz der Kommunalisierung. Das heißt nicht, dass wir dogmatisch alle Landesaufgaben krampfhaft kommunalisieren, weil das, insbesondere was die Fachlichkeit betrifft, der Sache nicht gerecht werden würde. Ich darf darauf verweisen, dass wir über eine Funktionalreform I und II debattieren. Insbesondere die sogenannte interkommunale Funktionalreform spielt in der Öffentlichkeit noch gar nicht so eine Rolle, ist aber ganz bedeutsam. Dort geht es um die Übertragung von bisherigen Landkreisaufgaben auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Das ist für uns von großer Bedeutung, weil sich daraus auch Effizienzpotenziale entwickeln lassen.

2017 wird es dann ein Funktionalreformgesetz mit dem Ziel der Übertragung von Aufgaben zum 01.01.2019 geben. Zentraler Punkt des Gesetzes sind die Bürgerservicebüros. Das ist etwas Neues. Hier wird insbesondere der Gebrauchswert für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft, für die Öffentlichkeit sichtbar, weil sich Behördenwege verringern werden. Es muss künftig niemand mehr in die Kreisverwaltung, er kann alles in der Gemeinde organisieren. Das Modell wird ähnlich ausgestaltet sein wie das Jobcenter, eine Gemeinschaftseinrichtung zwischen Gemeinde und Landkreis. Der Bürger merkt aber gar nicht, wer wofür zuständig ist. Für ihn ist wichtig, dass er diese Aufgabe ortsnah erfüllt bekommt.

Meine Damen und Herren, vor welcher Aufgabe wir stehen, was die Bewertung von Kommunalisierungsmöglichkeiten betrifft, machen zwei Zahlen deutlich: In den Mittelbehörden arbeiten derzeit rund 18.500 Beschäftigte. Diese erfüllen 23.500 Aufgaben und mit jeder einzelnen wird man sich beschäftigen müssen.

Warum müssen wir uns mit den Mittelbehörden beschäftigen? Die Mittelbehörden haben ein Eigenleben entwickelt und sehen ihren Schwerpunkt insbesondere bei der Aufsicht. Wir wollen aber, dass die Landesbehörden Dienstleistungsbehörden für Bürgerinnen und Bürger und für Kommunen sind, also weg von dieser ausschließlichen Orientierung zur Aufsicht hin zur Dienstleistung. Deshalb beschäftigen wir uns so intensiv mit den Mittelbehörden. Auch hier wird es dann im Jahr 2017 ein Gesetz zur Anpassung der Organisation der Landesverwaltung geben.

Das, was die CDU niemals gepackt hat, nämlich das Prinzip der Einräumigkeit, gehen wir auch an. Es muss Schluss sein, dass wir Landesbehörden

strukturen haben, die von der allgemeinen Verwaltungsstruktur völlig losgelöst sind. Das führt zu Verwirrungen bei allen Beteiligten. Das können wir uns nicht leisten.

Abschließend möchte ich – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin – die Geschäftsführerin der Internationalen Bauausstellung, IBA Thüringen, aus der „Ostthüringer Zeitung“ vom 18.06. zitieren. Sie bringt es, glaube ich, auf den Punkt – ich darf zitieren –: „Kosten- und Effizienzargumente können keine ausreichende Überzeugungskraft entfalten, wenn wir die Reform“ – gemeint ist die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform – „nicht mit einer starken Idee verbinden, die auch Vorteile verspricht.“ Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Dürfen die das überhaupt? Die sollen ihre Arbeit ma- chen!)

Herr Abgeordneter Kräuter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Drucksache 6/2275 – heute in erster Lesung – hat schon verschiedene Aspekte von Grundsätzen zum Inhalt gehabt. Auf eines will ich aber besonders eingehen: Wir müssen den Blick auch auf das Personal richten. Genau deswegen hat dieses Grundsätzegesetz ein Personalentwicklungsgesetz zum Inhalt. Seit 2003 ist die Personalentwicklung in Thüringen stehen geblieben, das ist Verdienst der CDU. Ich denke mal an das Papier „PERMANENT“; wir konnten es nicht weiterentwickeln. Die Personalräte haben in den letzten 13 Jahren Druck gemacht und nichts ist geschehen. Wir wollen es landesübergreifend bzw. ressortübergreifend machen, dazu wird es allerhöchste Zeit.

Zu diesem Konzept gehört auch, dass wir uns die Personalvertretungsarbeit anschauen. Genau deswegen wollen wir das Personalvertretungsgesetz modernisieren, weil die Personalvertretungen in diesem gesamten Prozess der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform einen entscheidenden Faktor einnehmen werden. Sie sind in Zukunft natürlich Gestalter des Prozesses, gemeinsam mit den jeweiligen Behördenleitungen. Ich lade alle ein, an diesem Prozess mitzumachen.

Ein „Weiterso“ in der Kleingliedrigkeit der Thüringer Verwaltungsebene kann es nicht geben. Ich werbe dafür, dass wir ein Gesetz für die Beschäftigten auf den Weg bringen, was es verdient, Personalvertretung genannt zu werden. Vielen Dank.

(Abg. Kuschel)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vizepräsidentin Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Doch, hier!)

Doch, Herr Abgeordneter Mohring, 2 Minuten.

Danke, Frau Präsidentin. Zwei Minuten reichen mir, mehr ist das Papier auch nicht wert. Ich will es kurz sagen: Ich glaube, wenn man diesen vermeintlichen Gesetzentwurf zu den Grundsätzen liest, dann entspricht er eher einem Selbstbesinnungsaufsatz, als dass er Regierungshandeln dokumentiert. Das will ich mal deutlich sagen.

(Beifall CDU, AfD)

Vor allen Dingen merkt man das an einer ganz entscheidenden Stelle: Sie schreiben in Ihren Grundsätzen, in Ihrer Selbstbesinnung, Sie wollen den Personalabbau konsequent fortsetzen. Es wäre schon viel geholfen, wenn Sie überhaupt etwas machen würden.

(Beifall CDU, AfD)

Aber so weit, wie ich Ihre Haushalte lese, so weit, wie ich Ihr Regierungshandeln verstehe, an manchen Stellen auch nachvollziehen kann, was die innere Sicherheit betrifft, tun Sie alles, nur nicht den Personalabbau konsequent fortsetzen. Deswegen macht es schon Sinn, dass Sie das, was Sie an Grundsätzen für Ihr Regierungshandeln formulieren, auch irgendwie in praktisches Regierungshandeln umsetzen – erster Punkt.

Zweiter Punkt: Sie äußern sich hier auch zur Zweistufigkeit der Landesverwaltung. So weit, wie wir das vernehmen, haben Sie in der Koalition nicht einmal Einigkeit hergestellt, ob Sie nun mit einem Landesverwaltungsamt oder ohne ein Landesverwaltungsamt zurechtkommen wollen, legen dem Landtag aber ein Gesetz vor, wo Sie vermeintlich diese Einigung darstellen, aber bei sich selbst gar nicht wissen, wohin die Reise gehen soll. Dann erwarten Sie, dass dieses Land auf den Maßgaben dieser Grundsätze, die Sie formuliert haben, irgendwie aktiv wird. Aber Sie wissen selbst nicht, welchen Weg Sie eigentlich gehen wollen. Deswegen ist dieses Gesetz schwach, wie es formuliert ist. Es ist aus der Kiste gegriffen, weil Sie gemerkt haben: Ihr Innenminister hat vergessen, zuerst eine Funktionalreform zu machen und erst dann die Gebietsreform anzugehen. Deswegen haben Sie aus der Staatskanzlei nachgeliefert, den Innenminister bloßgestellt. Aber weil Sie den Besinnungsaufsatz schneller schreiben konnten als ein gutes Gesetz,

legen Sie uns dieses Ungetüm hier vor. Es ist der Rede nicht länger wert als zwei Minuten.

(Beifall CDU)