Meine sehr verehrten Kollegen, ich möchte darum bitten, dass Herr Brandner die notwendige Aufmerksamkeit erhält.
Und ich möchte Herrn Brandner darum bitten, zum Thema „Arbeitseffizienz des Thüringer Landtags“ zu reden. Das sind Ihr Antrag und Ihr Gesetzentwurf.
Die aktuelle Gesamtverschuldung – und jetzt komme ich zum Thema, auch wenn es noch einen Satz dauert – des Freistaats beläuft sich auf rund 15 Milliarden Euro. Sie von den deutschen demokratischen Fraktionen stehen politisch mit dem Rücken an der Wand und versuchen vor lauter Verzweiflung, eine überflüssige Gebietsreform durchzuboxen, die sich darauf stützt, dass die Einwohnerzahl in Thüringen dramatisch zurückgegangen sei. Daraus folgern Sie: Man müsse die Einheiten vergrößern, man müsse Bewährtes kaputtmachen, jedenfalls müsse man sparen. Alles soll schlechter und gesundgeschrumpft werden. Nur hier im Landtag soll alles so bleiben wie vor 25 Jahren. Meine Damen und Herren von den Altparteien, das ist rückwärtsgewandte Politik.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen größer machen, verstehen Sie das doch mal!)
Sie haben sich an 88 Abgeordnete plus Überhangund Ausgleichsmandate hier in diesem Landtag gewöhnt, obwohl Thüringens Einwohnerzahl dramatisch geschrumpft ist und Thüringen nach Veränderungen geradezu lechzen müsste, wenn man sich Ihre Gebietsreformargumentation vor Augen führt. Regelmäßige üppige Diätenerhöhungen, vor ein paar Tagen erst ein Zuschlag von 160 Euro im Monat, meine Damen und Herren, auch das ist in der Öffentlichkeit leider untergegangen. Davon träumt draußen fast jeder. Rückwirkend 1.000 Euro Nachzahlung – auch das wurde nicht publik gemacht. Auch das ist ein Grund, diesen Landtag zu verkleinern und die Kosten zu senken.
Wir haben es mal durchgerechnet, ich habe es auch schon mal erwähnt: Eine Stunde Landtagssitzung kostet ungefähr 250.000 Euro. Haben Sie das schon mal durchgerechnet? Jede Stunde 250.000 Euro.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie kosten uns gerade ganz viel Lebenszeit!)
Ich möchte darum bitten, dass wir kein Zwiegespräch haben. Herr Abgeordneter Brandner hat das Wort. Bitte schön, Herr Brandner.
Was ich sagen will: Nicht nur bei den anderen sparen, nämlich bei den Landkreisen und bei den kreisfreien Städten, sondern auch bei uns, Wahlkreise dann bitte schön vergrößern und Parlament verkleinern. Sie haben heute die letzte Möglichkeit vor der Sommerpause, denke ich mal, hier zu zeigen, meine Damen und Herren: Leben Sie nicht mehr eigennützig im Gestern, kommen Sie mit uns und der AfD ins Heute, werden Sie uneigennützig, modern und stimmen Sie unserem Antrag für eine Verkleinerung des Landtags zu. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Brandner. Als Nächster hat Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, drei Stichworte: Erstens habe ich keine neuen Argumente des Antragstellers gehört.
Zweitens ist der Antragsteller auf die Argumente der anderen Fraktionen hier im Haus überhaupt nicht eingegangen. Und drittens möchte ich mich letztendlich ausdrücklich den Wünschen von Kollegen Fiedler anschließen und schicke gleiche an ihn zurück.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2135 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2136 ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich heute in einer zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der AfD kurzfassen, denn auch hier hat sich seit der letzten Beratung nicht großartig was am Gesetzentwurf und der Unsinnigkeit dessen geändert.
Die Hochschuldialogforen sind mittlerweile alle zu Ende. Auch dort lässt sich noch mal feststellen: Dort hat keiner der Teilnehmenden in irgendeiner Art und Weise die, wie sie die AfD nennt, Zwangsmitgliedschaft – ich nenne sie Solidargemeinschaft der Studierendenschaft im Thüringer Hochschulgesetz – angegriffen. Im Gegenteil, es wurde doch eher diskutiert, die Studierendenschaft vielleicht noch in dem einen oder anderen Punkt zu stärken. Es bleibt auch dabei.
Seit der letzten Beratung hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Zwangsmitgliedschaft“ nicht geändert. Der Ermessensspielraum des Gesetzgebers bleibt weiter groß. Es bleibt auch dabei, dass die Studierendenvertretungen ohne die derzeitige Regelung im Thüringer Hochschulgesetz nicht die Möglichkeit haben, finanzielle Planungssicherheit durch die Bemessung ihrer Beiträge zu haben.
Was sich allerdings seit dem letzten Mal noch mal geändert hat, seitdem wir den Antrag beraten haben: Hier wurde immer sehr oft auf das Wahlergebnis auch mit der Begründung des Antrags abgestellt, dass die Wahlbeteiligung zur Wahl der Studierendenschaft beispielsweise bei der Uni Erfurt bei 8 Prozent liege. Ich will hier kurz ein paar Wahlergebnisse von den Gremien der studentischen Selbstverwaltung an der FH Erfurt vom 9. Juni anführen. Dort nahmen 36,9 Prozent an der Wahl des Fachschaftsrats Architektur teil, 39,8 Prozent an der Wahl des Fachschaftsrats Konservierung und Restaurierung und 47,9 Prozent an der Wahl des Fachschaftsrats Stadtund Raumplanung. Das zeigt, dass hier nicht ein gesetzlicher Handlungsbe
darf besteht, sondern doch eher noch mal die Studierendenvertretungen gemeinsam mit den Fachschaftsräten schauen sollten, wie sie ihre Kommunikation hochschulintern verbessern. Also noch ein Grund zu sagen: Hier sollte hochschulintern geregelt werden, statt zu versuchen, die Studierendenschaft anzugreifen. Denn es bleibt auch immer noch ein faktischer Einschnitt in die Verfasstheit. Es bleibt in unseren Augen kontraproduktiv, die demokratischen Mitwirkungsrechte der Studierenden hier so zu beschränken, denn – noch mal ganz ehrlich gesagt – es ist weiterhin so, dass eine geringe Wahlbeteiligung nicht per se ein Zeichen von Unzufriedenheit ist, sondern oft auch von politischem Desinteresse. Politisches Interesse schaffen wir nicht dadurch, dass Leute die Möglichkeit bekommen, aus der Solidargemeinschaft der Studierendenschaft auszutreten. Dann wird das Desinteresse nur größer.
Wir stehen weiter hinter der verfassten Studierendenschaft, wie sie im Gesetz festgeschrieben ist. Wir werten auch weiterhin das ehrenamtliche Engagement der Studierenden an den Hochschulen in den Fachschaftsräten und der Studierendenschaft als sehr hoch und erkennen es an, stehen daher hinter den Studierendenvertretungen und lehnen diesen Antrag der AfD weiterhin ab. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes will die AfD-Fraktion Thüringer Studenten die Möglichkeit geben, aus der verfassten Studentenschaft austreten zu können. Die nüchterne und vorbehaltlose Auseinandersetzung mit dem Thema – Herr Schaft, auch Sie sind gemeint –, führt zur Erkenntnis, dass die Voraussetzungen, die zur Gründung der Studentenschaften an deutschen Hochschulen geführt haben, schlicht nicht mehr gegeben sind. Der normale Student hat heutzutage keinerlei Verhältnis zur öffentlich-rechtlich organisierten Studentenschaft. Die Studentenschaften sind vielmehr Organisationen, die von der Masse der Studenten losgelöst agieren, zu deren Bezahlung die Studenten aber zwangsweise herangezogen werden. Unter dem jetzigen Modell haben die Funktionäre angesichts der minimalen Wahlbeteiligung und angesichts der fehlenden Handlungsmöglichkeiten für Studenten, die mit dem Agieren des Studentenrats nicht einverstanden sind, keinerlei
Meine Damen und Herren, die Möglichkeit des Austritts ist nicht nur im Interesse der Mehrheit der Studenten. Sie ist auch der Weg aus der institutionellen Krise, in der sich die verfassten Studentenschaften befinden. Deswegen werbe ich noch einmal nachdrücklich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Bei der ersten Lesung vor wenigen Wochen habe ich dargelegt, dass es sich bei den verfassten Studenten um eine klassische Zwangsmitgliedschaft handelt. Ich habe dargelegt, dass die Studentenschaften mitnichten legitime öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Studentenräte bei lachhaften Wahlbeteiligungsquoten im einstelligen Prozentbereich vollkommen unzureichend demokratisch legitimiert sind. Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass es sich bei den Studentenschaften um Selbstversorgungsvereine für Langzeitstudenten handelt. Und ich habe auf die einseitige politische Ausrichtung dieser Verbände hingewiesen, die nicht davor zurückschrecken, mittelständische Unternehmer unter Druck zu setzen, wie beispielsweise im Herbst letzten Jahres in Jena geschehen.
Der Wille oder die Fähigkeit, sich mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen, war jedoch vor allem bei den Abgeordneten der Linken und der Grünen sehr gering ausgeprägt. Bei der SPD war das so wenig ausgeprägt – offenbar war kein einziges Argument vorhanden –, dass sich die SPD gar nicht erst zu Wort gemeldet hat.
Frau Henfling empörte sich demgegenüber lang und breit und ihre Empörung darüber, dass wir der Misswirtschaft bei den Studentenräten entgegentreten wollen, gipfelte in der kruden Frage, ob wir wegen der sinkenden Wahlbeteiligung auch ein Austrittsrecht aus Deutschland fordern würden. Frau Henfling, ich kann Sie beruhigen: Das Prädikat „Deutschland-Abschafferpartei“ gebührt allein Ihnen, und dass eine öffentlich-rechtliche Zwangsmitgliedschaft etwas völlig anderes ist als Deutschland, das dürfte eigentlich auch jedem einsichtig sein.
Nur nebenbei: Ich glaube, heute haben wir auch gemerkt, dass die EU etwas gänzlich anderes ist als Europa.
Deswegen nur von mir der Hinweis: Im Gegensatz zu Ihnen begeistern wir die Menschen wieder für Politik, wir geben den Menschen Hoffnung für unser Land. In Sachsen-Anhalt hatte das beispielsweise zur Folge, dass über hunderttausend ehemalige