gesetzt ist, von den Rändern her infrage gestellt zu werden, tun wir gut daran, über diesen Verfassungsvorschlag zu sprechen. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Wir reichen Ihnen die Hand, Ihnen hier im Haus und den Bürgern in diesem Land.
Aber, meine Damen und Herren, ich sage Ihnen auch: Sie müssen in diese Hand auch einschlagen. Dann ist es gut um diese Demokratie bestellt. Wir reichen Ihnen die Hand ausdrücklich. Wir sind offen für Gespräche mit Ihnen. Wir sind offen für die Erweiterung der Instrumente von direktdemokratischen Punkten, die Bürger mehr an den politischen Prozessen zu beteiligen, sich gegen Politikverdrossenheit zu engagieren, sich für mehr Demokratie in diesem Land zu engagieren und auch in eine Antwort zu gehen auf die Extremen von links und von rechts. Wir können die Demokratie in der Mitte aus dem Parlament heraus besser gestalten, wenn wir wollen und offen sind dafür und sorgfältiger arbeiten. Und vor allem eins wissen wir als Volksvertreter: Wir müssen keine Angst vor denen haben, die uns wählen, keine Angst vor dem Volk. Dann ist es gut um die Demokratie in diesem Land bestellt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Mohring. Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen hier im Thüringer Landtag! Dieser Tag ist ein Tag der Debatte um die Gebietsreform. Die CDU beginnt die Debatte um die Gebietsreform mit einer Verfassungsänderung. Die CDU beschreitet einen Paradigmenwechsel. Viele – ich war damals noch nicht hier im Haus, aber mit dabei – erinnern sich an das große Volksbegehren für mehr Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes begehrten auf. Sie wollten geringere Hürden, leichteren Zugang zu Volksbegehren. Ich habe es mir und Ihnen erspart, die Debattenbeiträge der CDU dazu heute hier zu zitieren. Sie sind uns allen gut im Gedächtnis. Nach einem zähen Ringen und einem Widersprechen der CDU-geführten Landesregierung ist es aber dennoch dazu gekommen, dass mehr Demokratie in Thüringen eine Chance bekommen hat. Es gab einige Volksbegehren, die erfolgreich waren.
und so entwickeln wir das fort. In den Wahlprogrammen von SPD, über Linke, bis hin zu den Grünen finden Sie den Ausbau der direkten Demokratie. Deshalb haben wir uns …
Wissen Sie, Herr Brandner, was Sie unter „mehr Demokratie“ verstehen, was Sie unter „Parlamentarismus“ verstehen,
ist ein weitgehender, deshalb ja Paradigmenwechsel. Denn schon in dieser Legislatur hat Rot-RotGrün, ohne zu zögern – weil es klar ist, dass so etwas eine lange Debatte ist –, die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung auf kommunaler Ebene, wo wir bisher Schlusslicht waren, auf den Weg gebracht.
Sie haben Thüringen ein Recht gegeben, in dem man auf kommunaler Ebene kaum mitbestimmen durfte. Wir haben das geändert, um das mal klarzustellen.
Heute kommen Sie mit einer Verfassungsänderung und sagen, Sie seien diejenigen, die Thüringen voranbringen. Wir sagen Ihnen: Trotz dieser Durchsichtigkeit sind wir an Ihrer Seite. Wir werden das offen diskutieren. Wir wollen mehr Demokratie wagen und wir bringen mehr Demokratie auf den Weg – nicht nur, weil ich Ende der 90er-Jahre der Vertreter des Stellvertreters für das erste erfolgreiche Bürgerbegehren in Thüringen sein durfte. Wir mussten damals 33.404 Stimmen sammeln, um dem Erfurter Stadtrat eine Frage vorzulegen – 33.404 Stimmen, um den Stadtrat zu zwingen, sich mit einer Frage auseinanderzusetzen. Wir haben das geändert. Wir sind dabei vorangegangen und wir bieten Ihnen trotz der Durchsichtigkeit Ihres Manövers an, dass wir mit Ihnen zusammenarbeiten,
Aber eines, sehr geehrter Herr Mohring, muss man auch ganz klar sagen: Mit Ihrer Rede, in der Sie einen Zusammenhang hergestellt haben zwischen der Tötung – dem feigen Mord – an einer Unterhausabgeordneten und der von Ihnen ungeliebten Gebietsreform, sind Sie einfach zu weit gegangen.
Es geht Ihnen bei diesem Antrag nicht darum, dass diese Verfassungsänderung tatsächlich wirksam wird, sondern Sie wollen eine Debatte, in der Sie mit nackten Fingern auf Rot-Rot-Grün zeigen können.
Sie haben einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, in dem Sie sehr deutlich sagen: Das Ganze ist für uns nur wichtig, wenn es vor der Gebietsreform kommt. Das ist der Punkt c.
Sie wollen eine Verfassungsänderung in sechs Monaten durchdrücken. Sie wissen ja nicht, was Sie tun!
Meine sehr geehrten Kollegen, jetzt möchte ich um etwas mehr Ruhe bitten, damit Herr Adams seinen Vortrag halten kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich komme damit zu Ihrem Entschließungsantrag, der uns heute Morgen zugegangen ist. Ich weiß nicht, wann er in die Poststelle gegangen ist, ob es gestern Abend war. Sie haben vorige Woche eine Verfassungsänderung beantragt, die – so wie ich es bemerkt habe – bisher noch nicht in Thüringen in Symposien diskutiert wurde, wie man es normalerweise macht, wenn man tatsächlich eine Verfassungsänderung hinbekommen will. Das habe ich nicht mitbekommen, ist aber trotzdem in Ordnung.
Heute Morgen kommen Sie mit einem Entschließungsantrag. Dieser Entschließungsantrag sagt im Wesentlichen zwei Dinge. Erstens: Sie haben diese Verfassungsänderung nicht ordentlich rechtlich durchdrungen und rechtlich durchdacht, denn es ist Ihnen erst später eingefallen, dass Sie dazu eine Reihe von einfachgesetzlichen Regelungen anpassen müssten. Da sagen Sie: Wir wissen ja, dass wir das anpassen müssen, wir haben es zwar nicht durchdacht, haben es nicht mit eingebracht, aber das muss noch gemacht werden. Das wollen Sie damit sagen. Das ist der eine Punkt.
Zweitens sagen Sie, wie eben schon erwähnt: Das macht für uns eigentlich nur Sinn und der Landtag soll, wenn er sich auf den Lauf einer Verfassungsänderung einlässt, schon gleich sagen, dass das Gesetz auf jeden Fall vor einem anderen Gesetz fertig sein muss. Das sind die zwei Punkte Ihres Entschließungsantrags.
Den dritten Punkt habe ich nicht so ganz verstanden, das ist der Punkt b. Sie sagen, dass diese einfachgesetzlichen Regelungen, die Sie vergessen haben aufzustellen, originäre Aufgabe des Landtags seien – ja klar, die Gesetzgebung. Aber normalerweise gibt das Parlament der Landesregierung den Auftrag, eine solche einfachgesetzliche Regelung zu erarbeiten. Das wäre eine Möglichkeit. Das tun Sie aber nicht, denn Sie bleiben kryptisch und sagen: Es ist die ureigene Aufgabe und hat in frühzeitiger Einbindung zu geschehen. Was bedeutet das für Sie? Was bedeutet das? Sagen Sie es doch bitte ganz klar! Darauf hatte ich eigentlich bei Herrn Mohring gewartet. Wollen Sie – so wie wir das mit „Mehr Demokratie“ in jedem Schritt gemacht haben –, dass man sagt, wir wollen einen Schritt weiter gehen bei mehr Demokratie, bei mehr Bürgerbeteiligung? Dann fängt man an, das mit Fachreferenten in einer größeren Veranstaltung zu diskutieren, wo verschiedene Leute, die in der Schweiz damit Erfahrungen gesammelt haben, zusammenkommen können, denn was Sie vorschlagen – das müssen alle Menschen in diesem Land wissen –, gibt es in der Bundesrepublik noch nicht. Es ist nichts, was es schon gibt.
Es ist absolutes Neuland. Wir sind gern bereit, dieses Neuland zu betreten, aber es muss sauber gemacht werden. Da kann man nicht am Morgen kommen und sagen, wir haben noch was vergessen. Das muss auch klar sein. Wenn wir das sauber angehen, wenn wir uns diese einfachgesetzlichen Regelungen ansehen wollen, wenn Sie damit meinen, dass wir ordentlich mit Fachleuten und an der Basis darüber diskutieren, haben Sie uns an der Seite. Aber da würde ich wirklich die CDU bitten, das auch noch mal klarzustellen, was Sie mit Ihrem Punkt b machen wollen.