Protocol of the Session on May 20, 2016

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rechnen Sie doch!)

Sie verbrauchen da mehr Energie und Ressourcen und Sie erzeugen dann auch mehr CO2 als beim Verbrennen der Pflanzenstoffe im Garten. Gerade das sogenannte Energieministerium, das für jeden Anlass CO2-Werte vorlegt, schweigt sich hier aus. Entscheidend ist die Gesamt-CO2-Bilanz, denn beim Verbrennen der Pflanzen wird nur so viel CO2 freigegeben, wie zuvor durch die Pflanze an CO2 aus der Luft gebunden wurde.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Besser ist es!)

Sie können ja mal die Landschaftsschutz- und -pflegeverbände fragen, die sehen das genauso, die sind auch gegen das Verbot der Brenntage. Das haben wir erst in der Rhön gesehen. Insofern gebietet es allein der Umweltschutz, von den Ausnahmetatbeständen Gebrauch zu machen, die Erlaubnis der Brenntage steht im Einklang mit dem Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Doch dafür müsste man den gesamten Energieaufwand im Blick haben. Den hat das Ministerium freilich nicht im Blick. Das zeigt sich schon allein an Aussagen der Ministerin, dass bei der Verbrennung Energie entstehen würde. Aber, sie entsteht nicht, sie wird nur gewandelt. Es ist noch ein weiter Weg, ehe das bei manchen Verantwortlichen ankommt.

Es gilt umso mehr, als dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Ausnahmen genau für den Fall vorsieht, dass im Umkreis nicht ausreichend Entsorgungsanlagen vorhanden sind. Ob davon genügend vorhanden sind, hat das Ministerium allerdings gar nicht geprüft. Das Ministerium führt hierzu aus, ich zitiere: „[…] dass zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten sein sollen.“ Das ist schon eine komische Formulierung; heißt das jetzt, die Entsorgungsmöglichkeiten sind vorhanden oder sollen sie es nur sein? Falls sie es nicht sind, dann können sie auch keine Brenntage erlauben. Ich frage noch einmal: Wurde das geprüft, dass die Entsorgungseinrichtungen vorhanden sind, gerade auch im ländlichen Raum?

Aber die Brenntage möchte das Ministerium sicherlich aus einem anderen Grund verbieten, insofern ist das Verbot eine persönliche Entscheidung. Weil die Biogasanlagen nicht laufen, müssen sie gefüllt werden. Deswegen werden jetzt alle verdonnert, ihre Abfälle zur Verfügung zu stellen. Das hat auch der Kollege von den Grünen in seiner Rede noch mal ausgeführt, dass jetzt die ganzen Abfälle dort verbrannt werden sollen. Womöglich auch die, die mit Pflanzenschädlingen befallen sind, alles auf eigene Kosten – der Bürger, selbstverständlich –,

auch das ist entlarvend. Es zeigt, dass die Grünen hier Klientelpolitik zugunsten der Biogasanlagen und auf dem Rücken der Gartenbesitzer und auch der Umwelt betreiben. Das wird auch am Zeitpunkt der Änderung der Thüringer Pflanzenschutzverordnung deutlich. Schließlich bezieht sich das Ministerium beim Verbot der Brenntage auf § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die damit einhergehende Frist wäre der 1. Januar 2015 gewesen. Die Aufhebung der §§ 4 und 5 der Pflanzenschutzverordnung erfolgte aber erst ein Jahr später, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, als Ministerin Siegesmund fehlende Förderbedingungen für Biomasse kritisierte. Deswegen nahm das Ministerium diese Förderung selbst in die Hand und schaffte mit dem Verbot der Brenntage ein größeres Angebot an Biomasse

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Was für ein Zufall!)

sicherlich Zufall. Allerdings ist auch dieses Konzept nicht zu Ende gedacht. So ist dem Fachverband Biogas klar, dass Heckenschnitt und Gartenabfälle energetisch minderwertig sind, das hat auch Kollege Primas schon ausgeführt. Einen Sinn für die sogenannte Energiebilanz macht die Nutzung in Biogasanlagen also nicht. Vor allem nicht, wenn man bedenkt, wie viel Benzin und Diesel aufgewendet werden müssen, um die Abfälle abzutransportieren. Fragen Sie auch gern mal bei den Landschaftspflegeverbänden nach, die können Ihnen das auch noch mal bestätigen.

Wir kommen auch nicht umhin, hier festzustellen, dass das Verbot einen unzulässigen Eingriff in die Gartenbenutzung darstellt. Vieles spricht für einen verantwortungsvollen und eigenverantwortlichen Umgang mit den Abfällen. Hierzu zählt beispielsweise die zügige Beseitigung von Gartenschnitt mit Schädlingsbefall. Sie erhöhen den bürokratischen Aufwand, wenn anstatt der festen Tage nun bei den Behörden Anträge gestellt werden müssen.

Auch in den anderen Fällen der Abfallverwertung haben die Gartennutzer lange Erfahrungen. Gerade für die Kompostierung von Pflanzenabfällen braucht kein Gartenbesitzer das Umweltministerium und seine Eingriffe in die Gartennutzung. Das machen die Gartenbesitzer alles selbst schon seit vielen Jahrzehnten.

Wir freuen uns, dass die CDU unserem AfD-Ansinnen mit den Ausnahmetatbeständen des § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz gefolgt ist und stimmen somit gern dem CDU-Antrag zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Becker, Fraktion der SPD.

(Abg. Kießling)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Egon Primas, Sie fordern seit Wochen – fast wöchentlich – in der TA und TLZ im Landkreis Nordhausen, das Verbot der Brenntage in Thüringen wieder aufzuheben.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jawohl, da hat er recht!)

Sie rufen damit diese rot-rot-grüne Regierung auf, gegen Bestimmungen und gegen Gesetze zu verstoßen. Sie fordern diese Landesregierung auf, rechtswidrig zu handeln.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Nein!)

Das finde ich demokratisch unwürdig, was Sie da tun, den Menschen zu versprechen, dass dieser Landtag Gesetze auf Bundes- oder in Landesebene aufheben kann, die es gar nicht gibt. Es geht überhaupt nicht. Unsere Pflanzenschutzverordnung war befristet und eine befristete Pflanzenschutzverordnung ist ausgelaufen. Jetzt gibt der Bundesgesetzgeber die Erneuerung nicht her, also haben wir nicht die Möglichkeit, eine neue Verordnung zu erlassen, die gegen Bundesgesetze...

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ihr schafft die Brenntage ab!)

Nein. Ja, gut, aber das machen sie rechtswidrig, das ist eine andere Sache, aber da war die Pflanzenschutzverordnung vielleicht auch nicht befristet. Die letzte Befristung im Herbst 2014 hat Herr Reinholz gemacht, die haben nicht Frau Siegesmund oder Herr Möller gemacht. Die wurde, noch kurz bevor der 5. Dezember kam, verlängert.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Weil wir uns um die Leute kümmern!)

Ja, ja. Alles klar.

Dann kommt noch ein Punkt, Herr Primas, auf den Sie in diesem Hohen Hause immer großen Wert legen: Der Unterschied zwischen Exekutive und Legislative. Wir können eine Verordnung nicht verändern. Sie suggerieren aber den Leuten vor Ort, dass wir die Verordnung...

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Klar, kön- nen wir!)

Der Landtag kann die Verordnung nicht verändern, nur unter bestimmten Voraussetzungen...

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da sitzen eure Minister!)

Ja, genau, unsere Landesregierung macht das gut. Aber ich finde das undemokratisch, wenn Sie Leuten vor Ort etwas versprechen, was nicht eingehalten werden kann

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und wo Sie wissen, dass es nicht eingehalten werden kann. Das führt nämlich zu Demokratieverlust, wenn Sie glauben, mit solchen Leuten populistisch umgehen zu können und mit so einem wichtigen Thema, was wir auch schon jahrelang im Landkreis Nordhausen immer flächendeckend besprochen haben. Der Umweltausschuss im Kreistag hat ganz klar beschlossen: Wir sind gegen das Verbrennen – schon vor Jahren. Dann kommt das in den Kreistag und dann gibt es eine andere Mehrheit, über Parteigrenzen hinweg. Das ist eine ganz andere Sache. Aber den Leuten das jetzt zu versprechen, diese rot-rot-grüne Regierung macht das ja nur mal so, weil sie gerade Lust hat, dem ländlichen Raum wieder zu schaden, und die grüne Ministerin will da nur mal wieder ihren Kopf durchsetzen,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Genau so ist es!)

das halte ich für undemokratisch, wenn Sie den Leuten vor Ort in dem Sinne nicht die Wahrheit sagen und sagen, was wirklich Sache ist.

(Unruhe CDU)

Ich finde das nicht in Ordnung, Herr Primas, dass Sie das so tun. Ich fand auch den Artikel, der seit März ständig und zum wiederholten Male durch unsere Medien in Nordhausen geht, vollkommen überflüssig, weil – Herr Kobelt hat es schon angesprochen – der Landkreis Nordhausen nun wirklich Vorbild für alles ist, was es in dem Sinne gibt. Wir haben im Moment mindestens zehn Stellen im Landkreis, wo Grünabfälle und Strauchschnitt auch angenommen werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zehn Stück haben wir allein immer von Montag bis Freitag im ländlichen Raum offen. In Ellrich, in Bleicherode – das ist schon wieder eine Stadt –, aber auch in Harztor gibt es überall diese Sammelstellen. Dann gibt es die Grünabfallkarte, die jeder Bürger im Landkreis Nordhausen für 15 € erwerben kann, wo er allerdings den Grünabfall zu diesen Sammelstellen bringen muss – aber so viel er hat. Ob Strauchschnitt oder Baumschnitt ist egal, er kann das alles anliefern, wenn er das kann. Dann gibt es aber noch die Möglichkeit des Grünabfallmobils. Das fährt mindestens zweimal im Jahr durch den Landkreis. Da kann eine Kleingartenanlage wie Sollstedt im Landratsamt anrufen und dann hält das Mobil dort. Da kann die Kleingartenanlage ihren Baumschnitt und ihre Abfälle abgeben. Vorbildlicher geht es also nicht. Das ist auch alles kostendeckend. Es ist vieles auch unter unserer Landrätin Frau Keller eingeführt worden, es hat nie zu Erhöhungen unserer Müllgebühren geführt. Das ist alles machbar, wenn man es gut rechnet. Die Südharzwerke haben dafür eine Biogasanlage für 6.000 Tonnen errichtet, Herr Primas. Jetzt haben wir 10.000 Tonnen und sie freuen sich halb tot. Nun

muss man vielleicht sogar noch erweitern. Also ich finde, es ist doch alles geregelt. Aber Sie wollen mit den Menschen spielen und mit den Befürchtungen und das halte ich für unlauter. Unser Osterfeuer brennt immer drei Tage, Herr Primas. Also das ist nichts Neues. Ich meine, das darf man nicht so laut sagen. Unser Maifeuer brennt auch dementsprechend.

(Unruhe CDU)

Die jungen Leute gehen durch das Dorf und holen im April – oder je nachdem, wie Ostern fällt – vor jeder Tür den Strauchschnitt ab. Gut, das ist jetzt nicht in jedem Dorf so, das ist in Wülfingerode so, das machen wir einfach. Aber die Leute haben überhaupt keine Probleme.

Dann zu Ihren Baumfällaktionen: Das Schlimme ist doch, dass in dieser Gesellschaft das Ansehen der Bäume nicht mehr da ist, also ein Baum kann einfach weg. Das hat etwas mit gesellschaftlichem Umgehen mit der Natur zu tun. Das hat nichts mit Brenntagen zu tun. Das Schlimme ist, dass die Menschen gar nicht mehr sehen, wie wichtig die Bäume für uns, für unseren Lebensraum sind, denn ohne Bäume sind wir tot. Darüber brauchen wir nicht zu reden, da gibt es keine Menschen mehr. Das ist doch das, was wir vermitteln müssen. Das hat nichts mit Brenntagen zu tun. Die Menschen sind im Moment in einer Gleichgültigkeit, dass sie die Bäume einfach umhauen – ich habe das auch gesehen –, aber ganz bestimmt nicht, weil die rotrot-grüne Regierung die Brenntage abgeschafft hat, Herr Primas. Da gibt es andere Gründe und denen sollten wir auch nachgehen. Da müssen wir auch reagieren – das ist vollkommen richtig. Ich halte das für unerträglich, was da in manchen Gemeinden passiert. Aber es hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass wir nicht mehr verbrennen können.

(Beifall SPD)

Diese Herangehensweise, dass der eine Gartennachbar gern verbrennen möchte und der andere nicht, ich glaube, das hält sich die Waage. Ich glaube, dass die Menschen, die jetzt froh sind, dass nicht mehr verbrannt werden kann, weil die Luft einfach besser ist, in der Mehrheit sind.

(Beifall SPD)

Also mein Mann war auch immer ein großer Verbrenner, aber seitdem ein neuer Nachbar eingezogen ist, hat er gesagt: Das geht ja gar nicht, was der sich da alles erlaubt. Es waren nur Qualmwolken, er hat nie trockenes Zeug verbrannt. Ich bin zweimal rübergegangen und habe gesagt, dass das doch nicht geht. Das hat den nicht gestört. Diese Überwachung des Verbrennens, das war nämlich ein Punkt im Landkreis, der sehr viel Geld gekostet hat. Die Nachbarn haben sich berechtigterweise beschwert, dass es die Qualmbelästigung gab.

Dann musste das Landratsamt vor Ort und musste Ordnungswidrigkeiten aussprechen. Das war in dem Moment viel teurer, als dass wir jetzt den Grünabfall einsammeln.

Also es gibt so viele Sachen, die dafür sprechen, in Thüringen nicht mehr zu verbrennen. Ich halte das für so populistisch, was Sie hier machen, meine Herren von der CDU. Ich sage Ihnen: Solange wie Sie in der Landesregierung waren – das hätten Sie sich nicht erlaubt. Es tut mir nicht so ganz leid, dass Sie jetzt nicht mehr in der Landesregierung sind, das wissen Sie. Also damit kann ich leben, das ist in Ordnung.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja, Sie ha- ben Rot-Rot-Grün gemacht. Das wollten Sie ja immer!)

Natürlich, da stehe ich auch dazu, das finde ich auch in Ordnung. Deshalb können wir auch nicht mehr verbrennen, das ist alles in Ordnung, keine Frage. – Nein, aber den Leuten zu suggerieren, wir können da noch etwas ändern, das ist doch falsch. Wir können es nicht ändern. Unsere Pflanzenschutzverordnung war befristet, sie ist ausgelaufen. In anderen Ländern war diese Pflanzenschutzverordnung nicht befristet.

Frau Abgeordnete Becker, lassen Sie sich bitte mal unterbrechen. Ich bitte wirklich, die Gespräche, die stattfinden, nach draußen zu verlagern und der Rednerin mal zuzuhören. Der Lärmpegel ist wirklich fast unerträglich.