Herzlichen Dank, weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/92. Herr Abgeordneter Gruhner, CDU-Fraktion.
Der Freistaat Thüringen ist mit einer sogenannten Fanpage unter dem Namen „Freistaat Thüringen“ auf Facebook vertreten. Im Impressum wird ersichtlich, dass die Thüringer Staatskanzlei für die Facebook-Seite verantwortlich ist.
Der Freistaat Thüringen ist mit einer sogenannten Fanpage unter dem Namen „Freistaat Thüringen“ auf Facebook vertreten. Im Impressum wird ersichtlich, dass die Thüringer Staatskanzlei für die Facebook-Seite verantwortlich ist. Auf der Fanpage „Freistaat Thüringen“ wurden mehrfach Beiträge der Fanpage „Bodo Ramelow“ geteilt. Am 10. Januar 2015 teilte die Facebook-Fanpage „Freistaat Thüringen“ Fotos der Fanpage „Bodo Ramelow“ zum Treffen des Ministerpräsidenten mit dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.
1. Hält die Landesregierung es für rechtlich zulässig, dass auf der Facebook-Fanpage „Freistaat Thüringen“ Inhalte der privat betriebenen Fanpage „Bodo Ramelow“ geteilt werden?
2. Gibt es eine Richtlinie oder einen Verhaltenskodex der Landesregierung zur Nutzung sozialer Medien, wie Facebook, durch die einzelnen Ministerien und Behörden des Freistaats?
Für die Landesregierung antwortet die Thüringer Staatskanzlei. Herr Minister Prof. Dr. Hoff, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich danke Ihnen zunächst einmal für das Interesse an der Repräsentanz des Freistaats in den sozialen Medien. Ich danke Ihnen auch für den Beitrag, den Sie hier in der analogen Kommunikation dafür leisten, darauf hinzuweisen, dass sowohl die Landesregierung, aber auch der Landtag und die in ihm vertretenen Fraktionen soziale Medien nutzen und sich darin auch repräsentieren.
Zu Ihrer ersten Frage antworte ich mit Ja, da es sich im konkreten Fall um die Dokumentation eines dienstlichen Termins des Ministerpräsidenten handelte.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Vorgängerregierung hatte eine solche Richtlinie oder einen Verhaltenskodex nicht erlassen und seit dem Amtsantritt der Regierung am 5. Dezember 2014 wurde weder in der Landesregierung insgesamt noch in den einzelnen Ressorts eine solche Richtlinie erlassen.
Zu Ihrer dritten Frage: Der Fotograf ist Herr Edelmann, der bei uns im Haus tätig ist. Er hatte die Erlaubnis zur Nutzung der Bilder sowohl dem Ministerpräsidenten für seine Seite überlassen, aber auch das Bild in der Thüringer Staatskanzlei verwendet. Sie haben das ja auch der Bildunterschrift entnehmen können, dort stand TSK, B. Edelmann. Damit ist eindeutig hinzuweisen, dass das Foto im Rahmen der sowieso erstellten Fotos gemacht wurde und veröffentlicht wurde. Insofern gibt es auch eine Kongruenz.
Vielen Dank für die Antwort. Es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Gruhner. Herr Abgeordneter, bitte.
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch eine Nachfrage. Ich will das auch gar nicht ins Lächerliche ziehen, aber es ist eine ernste Angelegenheit, schließlich sind die Mitarbeiter, die die FacebookFanpage betreuen, auch vom Steuerzahler finanziert. Sie haben unter Punkt 1 geantwortet, dass insbesondere die Facebook-Fanpage zur Verbreitung von Terminen dient, die der Ministerpräsident dienstlich wahrnimmt. Da will ich Sie fragen, ob Ihrer Ansicht nach auch dazugehört, dass beispielsweise Treffen des Hundes des Ministerpräsidenten mit anderen Hunden zu diesen dienstlichen Geschäften des Ministerpräsidenten gehören?
Ich will auf die Frage in zwei Teilen antworten. Der erste Teil war, dass ich gesagt habe, dass es sich im konkreten Fall, den Sie angesprochen hatten, um die Dokumentation eines dienstlichen Termins des Ministerpräsidenten handelte. Das war meine Aussage, und nicht, dass wir auf dieser Seite vor allem dafür Sorge tragen, dass alle Termine des Ministerpräsidenten eine breite Verteilung finden. Ich habe auf den Einzelfall geantwortet.
Was das öffentliche Interesse am Hund des Ministerpräsidenten betrifft, der ja, wie Sie vielleicht wissen, in dem sozialen Medium Twitter auch einen eigenen Account hat, da will ich mal sagen, das ist eben das Interessante an diesen sozialen Medien. Ich glaube, wir müssen uns vielleicht auch in der Diskussion – dafür ist aber vielleicht nicht das Plenum, sondern der Ausschuss für Medien der richtige Ort – einmal verständigen, inwiefern die öffentliche Kommunikation durch soziale Medien wie Facebook, die ja auf eine hohe Interaktion setzen, auch ein neues Spannungsverhältnis zwischen dienstlich und – sagen wir mal – semidienstlich hin orientiert sind – unabhängig davon, ob es sich da um die Darstellung von politischen Terminen oder auch der Persönlichkeit eines Ministerpräsidenten oder anderen Personen des öffentlichen Lebens handelt. Wenn man sich die Fanpage der CDU anschaut, beispielsweise der CDU-Fraktion, dann gibt es, glaube ich, eine hohe Dokumentation von Terminen ihres Fraktionsvorsitzenden, die auch in diesem Spannungsverhältnis zwischen unmittelbar dienstlich, politischem Signal, aber eben auch die Persönlichkeit von Herrn Mohring angesiedelt sind. Insofern sollten wir vielleicht darüber diskutieren, aber ich denke, dass das eine spannende Diskussion im Medienausschuss sein könnte, dem Sie angehören.
Erstens will ich noch einmal richtigstellen, dass ich nicht nur auf diesen Einzelfall hingewiesen habe, sondern dass das mehrfach getätigte Praxis der Staatskanzlei ist, dass diese Beiträge der Fanpage Ramelow geteilt werden. Dann will ich Sie noch einmal grundsätzlich fragen: Sind Sie der Meinung, dass diese sozialen Medien, die die Landesregierung nutzt, vor allem der politischen Bildung der Bürgerinnen und Bürger und der politischen Infor
Die Frage 3 Ihrer Mündlichen Anfrage bezog sich – ich zitiere die Frage: „Liegen die Rechte an den am 10. Januar 2015 geteilten Fotos bei der Thüringer Landesregierung?“ – in der Tat auf einen konkreten Einzelfall. Zu dem habe ich geantwortet. Ich wiederhole mich aber bezogen auf Ihre Frage, die Sie jetzt eben gestellt haben. Ich denke, genau das zu diskutieren, sollten wir uns im Medienausschuss überlegen. Ich glaube, dass tatsächlich – altersmäßig hätte ich das jetzt anders erwartet – die Meinung, die Sie in Ihrer Frage ausdrücken, eher ein tradiertes Verständnis von politischer Kommunikation in Medien darstellt und ich glaube, wie sich politische und öffentliche Kommunikation in sozialen Medien verändert, ist eine spannende Diskussion. Ich wiederhole noch mal die Einladung, lassen Sie uns das im Ausschuss diskutieren.
Gibt es weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses, vielleicht auch zu den Geschäften des Hundes des Herrn Ministerpräsidenten? Das sehe ich nicht. Damit rufe ich die nächste Frage in der Drucksache 6/93 auf. Von der CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Scherer, bitte.
Vereinbarkeit von „Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen“ und der geplanten Einführung einer Mietpreisbremse
Am 19. Juni 2014 wurde auf der Messe in Erfurt ein gemeinsames „Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen“ zwischen dem damals zuständigen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und den Vertretern der Städte Erfurt, Gera, Jena und Weimar sowie dem Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. unterzeichnet. In der Vereinbarung sehen die Unterzeichner davon ab, eine Mietpreisbremse in den Städten Erfurt, Gera, Jena und Weimar einzuführen. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist unter Punkt 8.2 zu lesen, dass die Koalitionspartner „in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Erfurt, Weimar und Jena zügig eine Mietpreisbremse (Bestandsmieten) einführen“ wollen.
2. Welche Auswirkungen sind nach Ansicht der Landesregierung mit Einführung einer Mietpreisbremse auf die Bautätigkeit zu erwarten?
3. Wie sind die Beschlüsse der Stadträte in Erfurt vom 1. Oktober 2014 und Jena vom 5. November 2014 für das „Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen“ mit dem Ziel, zügig unter anderem in diesen Städten eine Mietpreisbremse einzuführen, vereinbar?
4. Hat bereits die Arbeitsgruppe „Gutes Wohnen in Thüringen“ getagt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Ministerin Keller, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter Scherer, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Ob sich die Bautätigkeit aufgrund der Mietpreisbremse, wie von manchen vermutet, tatsächlich reduziert, bleibt abzuwarten. Wesentlich ist, dass die Mietpreisbremse zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern führt. Auch zeigt sich derzeit gerade ein verstärktes Interesse ausländischer Investoren auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Insofern ist davon auszugehen, dass dadurch die gegebenenfalls nachlassende Bautätigkeit zumindest teilweise kompensiert wird.
Zu Frage 3: Im Interesse einer ausgewogenen Verteilung der Interessen von Mietern und Vermietern gilt es, die Ausführungen des Bündnisses mit denen des Koalitionsvertrags in Ausgleich zu bringen. Im nächsten Gespräch der Arbeitsgruppe wird auch das zu erörtern sein. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Von daher vermag ich den angesprochenen Widerspruch zurzeit hier nicht zu erkennen.
Zu Frage 4: Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 8. Juli 2014 statt. In dieser Sitzung wurde vereinbart, dass der Dialog zwischen den Bündnispartnern vor allem auf Arbeitsebene fortgesetzt werden soll, um sich über Erwartungen, Anregungen und konkrete Handlungsschritte zur Intensivierung der Aktivitäten im sozialen Wohnungsbau zu verständigen. Im Mittelpunkt soll dabei die
Ausgestaltung der kommunalen Maßnahmepakete stehen. Unabhängig davon soll durch das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium die Förderung konkreter Projekte im Bereich des sozialen Wohnungsbaus geprüft werden.
Eine Nachfrage, Frau Ministerin: Sind der Landesregierung außer der Mietpreisbremse konkrete Maßnahmen bekannt, mit denen auf diesen speziellen Wohnungsmärkten eine Entspannung erreicht werden soll?
Ich weiß nicht, ob die Frage jetzt konkret auf Programme gezielt ist. Ich denke, einen Teil hatte ich in der Antwort gegeben. Eine Entspannung – das ist auch Bestandteil dieses Projekts, von dem Sie sprachen – wird dadurch gegeben, dass man natürlich zum einen Flächen abcheckt, wo überhaupt Bauen möglich ist, und zum anderen natürlich, dass der soziale Wohnungsbau in sich weiter gefördert und natürlich vorangetrieben wird. Ich weiß nicht, ob Sie konkreter nachfragen wollten. Das wäre die Antwort.