Protocol of the Session on January 29, 2015

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird durch den Verzicht auf Abschiebungen in sichere Herkunftsstaaten die Unterbringung von

(Vizepräsidentin Jung)

Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen sowie politisch Verfolgten erschwert und wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?

2. Wie viele Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge hat Thüringen seit dem Erlass des Winterabschiebestopps aufgenommen (bitte nach Herkunftsland gliedern)?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Minister Lauinger, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Holbe, Ihre erste Frage beantworte ich wie folgt:

Bei dem Erlass des Abschiebestopps vom 9. Dezember 2014 handelte es sich um einen humanitären Akt, der aufgrund des bevorstehenden Winters keinen Aufschub geduldet hat. Der Winterabschiebestopp bezieht sich auf 15 Staaten, von denen nur die drei Länder Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind. Nach Schätzung des Thüringer Landesverwaltungsamts hätten im Zeitraum des Winterabschiebestopps insgesamt ca. 100 bis 150 Abschiebungen von Personen in die 15 betroffenen Staaten vollzogen werden können. Genauere Angaben hierzu sind nicht möglich, da die Durchführbarkeit einer Abschiebung von verschiedenen Kriterien wie etwa dem Gesundheitszustand des Betroffenen, vom Vorliegen von Heimreisedokumenten oder der Aufnahmebereitschaft des Heimatstaats abhängig ist. In Anbetracht des Umstands, dass gegenwärtig etwa 7.000 Plätze für die Aufnahme von Flüchtlingen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorhanden sind, geht die Landesregierung davon aus, dass durch den Verzicht von Abschiebungen in die genannten sicheren Herkunftsstaaten die Unterbringung von Flüchtlingen nicht beeinträchtigt worden ist.

Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Thüringen hat seit Erlass des Winterabschiebestopps am 9. Dezember 2014 bis zum 18. Januar 2015 insgesamt 1.125 Asylbewerber aufgenommen. Die Hauptherkunftsländer der aufgenommenen Asylbewerber waren der Kosovo mit 377 Personen, Albanien mit 201 Personen, Syrien mit 183 Personen, Serbien mit 134 Personen und Afghanistan mit 81 Personen. Eine Differenzierung bei der Registrierung in der Landesaufnahmestelle Thüringen in Eisenberg, ob es sich dabei um Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge handelt, findet nicht statt.

Danke schön, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage in Drucksache 6/83 auf. Herr Abgeordneter Thamm, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident!

Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag kündigte der für Migration zuständige Minister Dieter Lauinger am 17. Dezember 2014 gegenüber den Medien an, einen Flüchtlingsgipfel in Thüringen durchführen zu wollen. Ziel des Gipfels soll sein, unter Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte offene Fragen bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu klären.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Stadium befinden sich die Vorbereitungen für die Durchführung des angekündigten Flüchtlingsgipfels?

2. Wann plant die Landesregierung den Flüchtlingsgipfel durchzuführen?

3. Welche Vorschläge hat die Landesregierung bereits erarbeitet, um das oben genannte Ziel des Gipfeltreffens einer konstruktiven Lösung zuzuführen?

Danke schön. Es antwortet Herr Minister Lauinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Thamm, Ihre erste Frage beantworte ich wie folgt:

Am 14. Januar 2015 fand im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ein erstes Arbeitsgespräch für die Durchführung eines Flüchtlingsgipfels in Thüringen statt. Hieran nahmen Vertreter aller betroffenen Fachministerien teil. Eine weitere Besprechung hat gestern stattgefunden. Vertreter der Kirchen, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sowie der kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen der Sitzung des Landesintegrationsbeirats am 21. Januar 2015 informiert und gebeten, Vorschläge für eine bessere Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen in Thüringen zu machen.

Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Es ist beabsichtigt, den Flüchtlingsgipfel im April 2015 durchzuführen. Ein konkreter Zeitpunkt und Ort stehen noch nicht fest.

Ihre dritte Frage beantworte ich wie folgt: Mit dem Flüchtlingsgipfel soll eine verbesserte Unterbrin

(Abg. Holbe)

gung und Versorgung der Flüchtlinge in Thüringen erreicht werden. Daneben sollen insbesondere die Angebote zur Förderung der sprachlichen Kompetenzen ausgebaut sowie die Integration der in Thüringen lebenden Migranten in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die zuständigen Fachministerien befinden sich hierzu in einem umfassenden Dialog. Entscheidungen der Landesregierung werden vorbereitet. Die Meinungsbildung hierzu, was genau passieren soll, ist noch nicht abgeschlossen.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Ich rufe die nächste Frage in der Drucksache 6/90 auf. Herr Abgeordneter Kowalleck, CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Naphthalinbelastung in Thüringer Schul- und Kindergartengebäuden

Zeitungsberichten zufolge wurde in den letzten Monaten in mehreren Schul- und Kindergartengebäuden in Thüringen eine Raumluftbelastung durch Naphthalin festgestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung insgesamt das Ausmaß der durch Naphthalin belasteten Schulund Kindergartengebäude in Thüringen ein?

2. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung bzw. seitens des jeweiligen Schulträgers eingeleitet, um eine Gesundheitsgefährdung bei Kindern und Jugendlichen sowie pädagogischem Personal auszuschließen?

3. Kam es in den belasteten Einrichtungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Kindern, Erziehern oder Lehrern, und wenn ja, waren diese der jeweiligen Kita- bzw. Schulleitung bekannt?

4. Wie wird die Situation durch die Einrichtungen kommuniziert und wie werden die Betroffenen über den Sachstand und die weiteren Maßnahmen informiert?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Kowalleck! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Schulen melden besondere Vorkommnisse, zu denen unter anderem solche Geruchsbelästigungen zählen, über das jeweilige Staatliche Schulamt an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Kindertagesstätten sind ebenfalls verpflichtet, Vorkommnisse, die das Kindeswohl gefährden können, an das Ministerium zu melden. Die Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport folgt aus der Fürsorge für die Kindergartenkinder, die Schülerinnen und Schüler, die Pädagoginnen und Pädagogen. Für die sächlichen Bedingungen sind die Schulträger und Träger der Kindertagesbetreuung zuständig. Im Zeitraum 2011 bis 2014 wurden dem Ministerium von insgesamt vier Schulen in einem oder mehreren Unterrichtsräumen erhöhte Werte in Bezug auf Naphthalin oder andere organische Emissionen gemeldet. Durch das Landesamt für Verbraucherschutz im Auftrag des Gesundheitsamts wurden in acht öffentlichen Gebäuden Thüringens, davon sieben Schulen und eine Kita, Richtwertüberschreitungen für den Schadstoff Naphthalin identifiziert.

Zu Frage 2: Bei Verdacht auf eine Belastung der Raumluft werden vom Schulträger Raumluftuntersuchungen zum Beispiel über die Gesundheitsämter, durch die Unfallkasse Thüringen oder private Labore veranlasst. Hierbei sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Staatlichen Schulämter einbezogen. Die dabei getroffenen Empfehlungen werden unmittelbar umgesetzt. Hierzu zählt bei geringfügiger Belastung häufigeres Lüften. Bei stärkerer Belastung werden die betroffenen Räume nicht mehr genutzt. Eine Einrichtung, die Regelschule Wartburgschule Eisenach, musste geschlossen werden und wird derzeit saniert. Die Schülerinnen und Schüler werden zurzeit in anderen Schulgebäuden unterrichtet.

Zu Frage 3: Im Zeitraum 2011 bis 2014 klagten in einer der belasteten Einrichtungen Schülerinnen und Schüler über gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ob es einen Zusammenhang zwischen den Beeinträchtigungen und der Raumluftbelastung gibt, ist bisher nicht belegt. Schon vor der Meldung dieser gesundheitlichen Beeinträchtigungen handelte die Schulleitung, indem sie Schadstoffmessungen veranlasste.

Zu Frage 4: Die Betroffenen wurden bei Elternabenden und in Elternbriefen informiert. Entsprechende Informationen wurden auch über die Presse zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter, bitte.

(Minister Lauinger)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Ich habe noch eine Nachfrage: Ist eine strukturierte Sachstandserhebung möglicher betroffener öffentlicher Gebäude geplant, und wenn ja, wird für das Krisenmanagement bei naphthalinbelasteten Gebäuden die Einrichtung einer Taskforce für notwendig erachtet?

In Anbetracht der Tatsache, dass es überschaubare Gebäude betrifft, glaube ich, dass die Taskforce jetzt erst einmal nicht angedacht ist. Das können wir aber mitnehmen und prüfen. Ähnliches würde ich auch zu dem ersten Teil Ihrer Frage sagen, dass wir das prüfen werden.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Nachfragen? Herr Walk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe folgende Nachfrage: Werden erforderliche Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel in der Eisenacher Wartburgschule – Frau Staatssekretärin, Sie haben es angesprochen –, deren Sanierung nach derzeitigem Stand mindestens einen hohen sechsstelligen Betrag, wahrscheinlich aber einen siebenstelligen Betrag kosten wird, seitens der Landesregierung unterstützt? In zweifacher Hinsicht ist die Frage gemeint, einmal in organisatorischer Hinsicht, aber auch in finanzieller Hinsicht.

In organisatorischer Hinsicht sind die Ministerien damit betraut und in finanzieller Hinsicht geht die Frage an das Ministerium für Infrastruktur, das ein Schulbausanierungsprogramm auflegt. Da wird sicher seitens des Ministeriums investiert werden.

Abgeordnete Engel, bitte.

Bezug nehmend auf die Schule in Eisenach wollte ich Sie fragen, ob Sie meiner Ansicht zustimmen, dass das Krisenmanagement der Stadtverwaltung in Eisenach den Umständen entsprechend angemessen und richtig war?

Dieser Einschätzung stimme ich zu.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Frau Wolf darf auch mal gelobt werden!)

Herzlichen Dank, weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/92. Herr Abgeordneter Gruhner, CDU-Fraktion.