In der Presse sind auch des Öfteren Vereine genannt worden. Viele Thüringerinnen und Thüringer üben hier ein Ehrenamt aus und richtigerweise muss ich darauf hinweisen, dass das Ehrenamt vom Mindestlohn ausgenommen ist und somit dort keine Dokumentationspflichten bestehen. Sofern allerdings in Vereinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden, müssen diese auch den Mindestlohn erhalten und die Aufzeichnungspflichten einhalten. Zudem sieht das Mindestlohngesetz die bereits seit Längerem im ArbeitnehmerEntsendegesetz stehende Generalunternehmerhaftung vor. Danach haftet der Generalunternehmer, der für die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen ein anderes Unternehmen beauftragt, wie ein Bürge für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Generalhaftung wird dadurch gerechtfertigt, dass dieser auch in den Genuss der wirtschaftlichen Vorteile der Beauftragung von Nachunternehmen kommt und er den Anlass für deren Tätigwerden setzt. Zudem soll damit der Anreiz gesetzt werden, dass Unternehmerinnen und Unternehmer schon aus eigenem Interesse Subunternehmer einsetzen, die den Mindestlohn an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen. Man kann es auch so sagen: Mit diesen Pflichten nehmen die Unternehmen ihren Anteil an der gesellschaftlichen Verantwortung für auskömmliche Löhne wahr – und das ist gut so.
Meine Damen und Herren, heute haben wir den 29. Januar 2015, den Mindestlohn gibt es gerade einmal vier Wochen. Da ist es recht schwierig, ein fundiertes Bild zu zeichnen, von möglichen gesetzlichen Anpassungen ganz zu schweigen. Dennoch ist die Landesregierung nicht untätig. Wie schon angesprochen, ich habe für den 5. März 2015 die Thüringer Vertreter der Kammern, der Sozialversicherungsträger, der Arbeitsagenturen, des Zolls, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zu einem Runden Tisch Mindestlohn eingeladen. Wir werden uns über erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn austauschen. Wenn dabei, sehr geehrter Herr Dr. Voigt, herauskommen sollte, dass die Durchführungsbestimmungen so geändert werden können, dass die wirksame Durchsetzung des Mindestlohns auch mit weniger Aufwand für die Unternehmen zu
Mir ist aber auch noch etwas anderes an diesem runden Tisch wichtig – und ich weiß von vielen Unternehmern, dass sie darin die eigentliche Herausforderung beim Mindestlohn sehen: Es geht um die Frage, wie die Unternehmen mit Innovationen, mit einer verbesserten Organisation und der Qualifikation ihrer Beschäftigten das eigene Potenzial stärken können, höhere Löhne zu zahlen. Das ist nicht einfach. Nach 25 Jahren Niedriglohnbeschäftigung im Osten Deutschlands – und, Herr Wirkner, da muss ich Ihnen widersprechen: Niedriglohn wurde von der CDU als Standortfaktor für Ostdeutschland propagiert und
deshalb stehen wir jetzt in einer beschäftigungspolitischen Sackgasse. Die Nachfrage ist schwach. Die Produktivität hinkt der des Westens hinterher und wir verlieren seit Jahren Fachleute. Höhere Löhne sind ein wichtiges Element, aus dieser Sackgasse herauszukommen. Natürlich geht es nicht ohne Innovation und Qualifizierung. Wenn Unternehmen hier Unterstützung benötigen, so wird die Landesregierung sich für diese Unterstützung auch einsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir handeln nach der Devise „Sorgfalt geht vor Schnelligkeit“, so halten wir es auch beim Mindestlohn. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mir liegen nun keine Wortmeldungen mehr vor. Es gab den Antrag auf Ausschussüberweisungen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wir stimmen jetzt über die Ausschussüberweisungen ab.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.
Wir stimmen nun ab über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wer dieser Ausschussüberweisung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das kann ich erkennen. Gegenstimmen? Stimmenthaltun
Wir stimmen nun ab über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Ausschussüberweisung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen nun über die Federführung ab. Es ist die Federführung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt.
Dann ist zweierlei beantragt. Dann stimme ich jetzt ab über die Federführung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Wer der zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Federführung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit festgelegt und die Abstimmung entfällt für den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Freiheitlich demokratische Grundordnung schützen - islamistischen Terror ächten und bekämpfen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/136
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Dann rufe ich Frau Abgeordnete Holbe, Fraktion der CDU, auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuschauer, aus Syrien und dem Norden des Iraks erreichen uns nun schon über viele Wochen fast täglich neue Meldungen von grausamen Taten der Terrormiliz Islamischer Staat. Dieser Terror betrifft uns auch hier in Deutschland, entweder weil von hier verblendete, oftmals junge Menschen in den Dschihad ziehen, um als sogenannte Gotteskrieger zu kämpfen, und weil diese Menschen mit Kampferfahrung wieder nach Deutschland zurückkehren. Aufgrund der nicht unbegründeten Bedrohungslage durch den islamischen Terror in Deutschland sowie der damit verbundenen Sorge, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung anzugreifen, hat die CDUFraktion im Thüringer Landtag den vorliegenden Antrag eingebracht und legt der Landesregierung nahe, sich der in diesem Dokument festgeschriebenen Forderungen anzunehmen und diese auf den Weg zu bringen.
Bevor ich mit meinen Ausführungen zu unserem Antrag fortfahre, möchte ich quasi vorsorglich kurz auf einige Stimmen aus der Regierungskoalition eingehen. Nein, unser Antrag ist kein – ich zitiere – populistischer Schaufensterantrag. Nein, er befeuert auch keine Vorurteile gegen Muslime. Das möchte ich hier ausdrücklich sagen.
Beide Äußerungen sind wieder typische Reflexe aus der Regierungskoalition, wenn es ausnahmsweise einmal nicht um Prävention und Konsequenzen gegen Gewalt aus dem rechtsextremistischen Spektrum geht. Allein beim genauen Lesen des Antrags sollte jeder objektive Betrachter erkennen, dass es uns einzig und allein um den gewaltbereiten Salafismus, also eine der gefährlichsten Erscheinungsformen des Islamismus, geht; nicht mehr und nicht weniger. Auch sollen und werden wir mit diesem Antrag nicht die in Deutschland und in Thüringen lebenden Muslime, die ihren Glauben im Rahmen unseres Grundgesetzes ausüben, diskreditieren, beleidigen oder verunglimpfen. Im Gegenteil, jeder Gläubige bzw. nach dem Koran lebende Moslem wird unsere Forderung unterstützen und jedwede Form von Gewalt, erst recht, wenn die Taten im Namen des Propheten ausgeübt werden, verurteilen.
Aber zurück zu unserem Antrag. Sehr verehrte Damen und Herren, in den vergangenen Wochen rissen die Meldungen über salafistische Attentatspläne, Straftaten und Morde in ganz Europa nicht ab. Die Morde in Paris waren der bislang traurigste Höhepunkt einer ganzen Reihe von Anschlägen, die in Europa ausgeübt wurden und uns in Atem hielten. Auch in Deutschland sind Sicherheitskräfte inzwischen vermehrt damit beschäftigt, potenzielle islamische Aktionen und/oder Anschläge zu unterbinden. So wurden bei einem Großeinsatz der Polizei in Berlin am 16. Januar dieses Jahres zwei mutmaßliche Terroristen festgenommen. In diesem Zusammenhang führte die Spur auch nach Thüringen und es fanden am 20.01. dieses Jahres Wohnungsdurchsuchungen in Nordhausen statt. Dies zeigt uns sehr deutlich, dass Terrororganisationen wie der Islamische Staat sich mit ihren Vorstellungen zur Errichtung eines radikalislamischen Kalifats längst über das Gebiet des Nahen Ostens hinaus bis Mitteleuropa und eben auch nach Deutschland ausgedehnt haben. Die brutalen Enthauptungen von Journalisten und die Verbreitung von Videos davon sind ein Gräuel und zeugen von der Missachtung jedweder Rechtsstaatlichkeit. Diese medialen Zumutungen sind nichtsdestotrotz aber auch ein Signal der Wachsamkeit. Der Salafismus als eine ultrakonservative Strömung innerhalb des Glaubenssystems des Islam, der eine angebliche geistige Rückbesinnung anstrebt, das heißt, die Moderne vehement ablehnt und eine Unvereinbarkeit mit dem Islam propagiert – mit religiösen Traditionen
oder der Ausübung des ursprünglichen Islamismus hat dies nichts zu tun. Deshalb müssen wir extremistischen radikalisierten Salafismus und Islamismus in Deutschland entschieden mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Hierzu hat meine Fraktion einen Katalog erarbeitet, der aufgrund der bestehenden Gesetzgebungskompetenz im Bund verankert ist. Wir zielen darauf ab, hier entsprechende Bundesratsinitiativen durch die Landesregierung primär auf den Weg zu bringen. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass wir uns auch in Thüringen diesem Thema nicht verschließen sollten, weil nun gerade hier in unserem Bundesland bisher noch kein Ziel oder Ausgangspunkt salafistischer Gewalttaten festgestellt worden war bzw. in Vorbereitung ist.
Erstens in allen Landkreisen eine Beratungsstelle für Angehörige, deren Verwandte sich dem Salafismus zugewendet haben, einzurichten. Da in der Presse hier bereits Kritik aufflammte, möchte ich gleich anmerken, dass diese Beratungsstellen nicht zwingend neu und als eigenständige Institutionen ins Leben gerufen werden müssen, sondern beispielsweise in den bestehenden Institutionen, wie zum Beispiel, wenn entsprechender Bedarf ist, bei den jeweiligen Ausländerbehörden mit angegliedert werden können. Alternativ wäre auch die Überlegung sinnvoll, eine zentrale Stelle beim zuständigen Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz anzusiedeln.
Des Weiteren fordern wir die Landesregierung auf, Programme zum Ausstieg aus dem Salafismus zu initiieren und diese dem Landtag bis zum Novemberplenum dieses Jahres vorzulegen.
Drittens im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Einführung der Strafbarkeit des Werbens für in- und ausländische terroristische Vereinigungen zu initiieren, eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes herbeizuführen, um Deutschen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit, die sich den Organisationen zum bewaffneten Kampf gegen die Grundwerte unseres Grundgesetzes im In- und Ausland anschließen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen und auf die Verhinderung der Ausreise gewaltbereiter Salafisten in Krisengebiete hinzuwirken. Auch hier wurde bereits ein Anfang gelegt. Vor reichlich einer Woche wurde auf Bundesebene der Vorschlag gemacht, Islamisten an der Ausreise bzw. Wiedereinreise zu hindern und ihnen die Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Nicht zuletzt ist im Rahmen der oben angesprochenen Bundesratsinitiative eine bundesgesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf den Weg zu bringen. Zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ möchte ich nur eine Anmerkung in
Richtung der Kollegin Marx machen, dass selbst ihr nordrhein-westfälischer Parteikollege Ralf Jäger im Anschluss an die Anschläge von Paris öffentlich sagte, dass eine Vorratsdatenspeicherung zur Täterermittlung hilfreich gewesen wäre.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die hat in Frankreich aber auch nichts genützt!)
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorgenannten Maßnahmekatalog wollen wir eines sicherstellen: Wer unseren freiheitlichen Staat bekämpft, dem werden wir mit Härte und aller Schärfe begegnen.
Religiöse sowie politische Verblendungen sowie deren unheilvolle Kombination verurteilen wir aufs Schärfste, gleichwohl lehnt die Union aber eine Pauschalverurteilung und eine Verurteilung der in Deutschland lebenden, aller friedliebenden Menschen, die muslimischen Glaubens sind, weltweit ab. Deshalb wird von uns auch gemeinsam mit den christlichen Kirchen bzw. den jüdischen Gemeinden das Gespräch mit offiziellen Religionsvertretern der hier ansässigen muslimischen Gemeinden gesucht. Als gutes Beispiel möchte ich hier die am 20. Januar stattgefundene Gesprächsrunde „Toleranz. Respekt. Pluralität.“ im Augustinerkloster benennen, an der der Bundestagspräsident a.D., Dr. Wolfgang Thierse, der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen, Prof. Dr. Reinhard Schramm, der Imam der Erfurter Moscheegemeinde, Abdullah Dündar, sowie Vertreter der beiden christlichen Kirchen, Winfried Weinrich und Christhard Wagner, teilgenommen haben, um über religionspolitische Leitbegriffe zu reden.
Was die CDU jedoch nicht will – das will ich noch einmal klar sagen –, ist die Eindämmung der Freiheit zu religiösen Bekenntnissen. Deutschland ist und bleibt auch mit diesem Antrag ein offenes und tolerantes Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion geht davon aus, dass alle Fraktionen im Landtag unseren hier formulierten und eingebrachten Antrag mit unterstützen. Damit würde ein sehr wichtiges Signal von Thüringen ausgehen. Ich möchte noch mal dafür werben, dass unser Antrag zur weiteren Beratung von den Kollegen Landtagsabgeordneten an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen wird. Vielen Dank dafür.
Frau Präsidentin, sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Holbe, ich muss Sie gleich mal enttäuschen, dieses Kuckucksei lassen wir uns als Koalition nicht ins Nest legen.
Ich sage Ihnen auch, warum es ein Kuckucksei ist. Wir waren auf der gleichen Veranstaltung, Sie haben gerade Bezug darauf genommen, auf die Veranstaltung in der letzten Woche im Augustinerkloster mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften, als es um die religiöse Toleranz ging. Wie gesagt, der Imam von Erfurt war anwesend, Sie haben es ja richtig geschildert. Mit dieser religiösen Toleranz verträgt es sich nun überhaupt nicht, wenn in Ihrer Antragsbegründung auf der zweiten Seite ganz oben der Satz auftaucht: „Der ‚Islamische Staat‘ droht zum Vorbild in anderen Staaten zu werden, in denen zahlreiche Muslime oder fanatische Glaubensanhänger leben, […]“. Also allein die Tatsache, dass zahlreiche Muslime irgendwo leben, soll sozusagen schon die Gefährdung erhöhen, dass man dem Islamischen Staat nacheifert.
Diese Formulierung ist schon sehr diskriminierend und gegen die wende ich mich hier – und ich denke, die Kollegen der Koalition auch – mit aller Entschiedenheit. Das wäre so ähnlich, wenn Sie aufschreiben würden, da, wo es mehr Menschen gibt, gibt es auch mehr Menschenfresser. Ich will das hier jetzt nicht ins Lächerliche ziehen, aber das geht nun wirklich überhaupt nicht. Das ist eine Gleichsetzung.
Hier steht: „in denen zahlreiche Muslime oder fanatische Glaubensanhänger leben“. Das heißt, der Tatbestand „Muslime“ allein reicht aus, dass die Gefahr besteht,