Protocol of the Session on January 29, 2015

Der darf sich jetzt mit solchen Pamphleten des Bundesministeriums für Arbeit auseinandersetzen. Das ist ganz klar eine Verordnung, die lebensfremd ist. Ich will es Ihnen auch an ein paar praktischen Beispielen benennen. Es kommt ein Bäckermeister zu mir, der hat in meinem Wahlkreis zehn Filialen. Der sagt: Ich habe für alle meine Arbeitnehmer, die auch manchmal zwischen den Filialen hin- und herswitchen müssen, eine Dokumentationspflicht am Ort, am Hauptsitz meines Unternehmens. Dort dokumentiere ich deren Arbeitszeiten, dort habe ich die ganze Lohnbuchhaltung. Jetzt, seit dieser Dokumentationspflicht, die Frau Nahles da initiiert hat, muss der Unternehmer aufpassen, dass jeder Arbeitnehmer immer am Ort, wo er sich gerade in der Filiale befindet, auch ja seine Nachweise hat. Wenn er die nicht dort hat und dort kommt der Zoll hin, kontrolliert das, dann ist der Unternehmer in der Haftung und die Bußgelder sind bei 30.000 Euro. Wenn es nicht richtig ist, kann es bis zu 500.000 Euro hochgehen. Das kann doch bitte schön nicht unser Ernst sein! Das ist doch lebensfremd en masse! Wenn Sie sich eines anschauen, dann betrifft das natürlich in einem zweiten Feld nicht nur die Frage der Örtlichkeit und der Dauer, es ist ja auch die Frage, wie wir mit geringfügiger Beschäftigung umgehen. Da bin ich ganz bei Ihnen: Wir dürfen nicht zulassen, dass dort Schindluder mit geringfügiger Beschäftigung getrieben wird.

(Beifall CDU)

Aber Minijobs und Aushilfskräfte sind eben auch Teil unserer Arbeitswelt. In dieser Arbeitswelt – das ist vorhin schon zitiert worden – gibt es nach Branchenangaben bis zu 10.000 Beschäftigte im Transportgewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe über 20.000 Mitarbeiter in Thüringen, die betroffen sind. Jetzt habe ich selbst während meines Studiums gejobt, auch gekellnert. Daher weiß ich relativ genau, was dort dokumentiert werden muss und was nicht. Und ich finde offen gestanden: Es reicht doch vollkommen aus, wenn ein Arbeitgeber einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hat, wo drinsteht, wie viele Stunden abzuleisten sind und wo der vereinbarte Stundenlohn drinsteht, wenn das dokumentiert ist, weil der Arbeitnehmer trotzdem ein Schutzrecht hat, das er auch einbringen und einfordern kann. Aber daraus zu schlussfolgern, dass für jeden einzelnen Minijob am Ende eine lange Dokumentationspflicht auch für Aushilfskräfte mit Beginn der Arbeitszeit, mit Abschluss der Arbeitszeit gemacht werden muss, das halte ich offen gestanden für übertrieben, funktioniert auch nicht und macht am Ende Minijobs tot, wo wir sie vielleicht brauchen und wo sie der Einzelne vielleicht auch braucht.

(Beifall CDU, AfD)

Sie müssen eines sehen: Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Dokumentationspflichten den Unternehmer quasi immer mit einem Bein vor dem Kadi ste

hen lassen, weil wir letztlich nicht Sorge tragen, dass es im Betriebsalltag erfüllbar ist. Unternehmer in meinem Wahlkreis sagen, man gewinnt manchmal den Eindruck, dass diese 1.600 Zollbeamten, die neu eingestellt worden sind, um das zu überprüfen, nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gewesen sind für diejenigen, die im Schengener Raum nicht mehr gebraucht werden. Das ist natürlich zynisch und das dürfen wir auch nicht zulassen, aber es zeigt doch, dass wir hier Erklärungsbedarf in der Politik haben.

Jetzt komme ich zu einem sehr wichtigen Punkt, der mir eigentlich zeigt, warum wir gerade aus Thüringer Perspektive dort die Initiative mit übernehmen müssen. 2.958 Euro – jeder Job darunter muss dokumentiert werden. Frau Nahles war noch im November 2014 der Auffassung: 4.500 Euro und jeder Job darunter muss dokumentiert werden. Da hat sie relativ willkürlich 2.958 Euro aufgerufen.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist nicht willkürlich!)

Natürlich ist es willkürlich. Herr Hey, ich respektiere Sie sehr, aber wir können das gern mal auseinandernehmen. Es hat nichts mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu tun. Das wird immer vorgeschoben, hat aber nichts damit zu tun.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Doch!)

Was passiert jetzt mit diesen 2.958 Euro? Wir reden immer noch über Mindestlohn 8,50 Euro. Rechnen wir das einfach mal aus. 2.958 Euro – wenn ein Arbeitnehmer mit 8,50 Euro 29 Tage im Monat 12 Stunden arbeitet, dann kommt er auf 2.958 Euro. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir für Thüringen, wo wir ungefähr ein Jahresdurchschnittseinkommen von 25.000 Euro haben, quasi fast jeden Arbeitnehmer erfassen müssen. Das rollt auf unsere Unternehmen zu, das ist eine Dokumentationspflicht, ein Bürokratiewust sondergleichen. Ich finde es vollkommen ungerechtfertigt, so etwas unseren Unternehmerinnen und Unternehmern, dem Mittelstand und den Handwerkern aufzubürden.

(Beifall CDU, AfD)

Da ein ganz praktischer Vorschlag: Wir wollen das doch gar nicht relativieren, aber wir wollen es praxisnäher machen. Deswegen ist doch vollkommen klar: 8,50 Euro mal die 170 Stunden, die ein Arbeitnehmer im Durchschnitt im Monat zu arbeiten hat, da kommen wir in der Summe auf ungefähr 1.500 Euro. Jetzt sagen wir, wir packen noch einen Sicherheitszuschlag obendrauf, für uns als Union Dokumentationspflicht bis 1.900 Euro und alles darüber muss nicht weiterführend dokumentiert werden, weil es tatsächlich auch nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun hat. Ich habe es schon mal gesagt: 29 Tage arbeiten à 12 Stunden, dann kommen Sie auf 2.958 Euro. Das hat doch nichts mit

Praxis zu tun, das sehen Sie doch bestimmt auch so. Oder ist das die Bürokratie, die Sie für nötig halten, Frau Leukefeld?

(Beifall CDU, AfD)

Ich glaube, zur Kettenhaftung und zur Generalunternehmerhaftung habe ich schon etwas gesagt. Wir kennen das aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Aber auch jetzt wird diese Generalunternehmerhaftung ausgeweitet. Unternehmen, die vorher ihren Arbeitnehmern schon deutlich mehr als Mindestlohn gezahlt haben, müssen jetzt nachweisen, dass ihr Zulieferer und auch deren Zulieferer den Mindestlohn zahlen. Das heißt, Unternehmen, die sich bisher redlich gegeben haben und auch deutlich mehr als den Mindestlohn bezahlt haben, werden von einer Bürokratie überzogen, die, glaube ich, in keinem Verhältnis steht zu der Leistung, die sie eigentlich erbringen soll. Da wundert es nicht, dass das deutsche Handwerk sagt, die Verordnung von Frau Nahles mit ihren – ich zitiere – „übertriebenen und sogar rechtsfehlerhaften Anforderungen“ geht „völlig an den Erfordernissen der betrieblichen Wirklichkeit im Handwerk vorbei“.

(Beifall CDU, AfD)

Ich könnte noch etwas zur Vertrauensarbeitszeit und zu Aufzeichnungspflichten für Vertrauensarbeitszeiten sagen. Lassen Sie mich da nur eine Fußnote machen: Wirtschaft in einer modernen globalisierten Welt – wir hatten den Punkt heute gerade – kennt in bestimmten Bereichen Aufzeichnungspflichten, weil wir eine deutliche Nachweispflicht brauchen, zum Beispiel im Baugewerbe und zum Beispiel bei Jobs mit einer hohen – sage ich mal – Örtlichkeit und gerade im Verwaltungsbereich kennt sie Vertrauensarbeitszeiten. Das wissen Sie alle selbst am besten. Diese Vertrauensarbeitszeiten, diese klassische Unterscheidung, die wir bisher hatten, wird durch die Dokumentationspflichten aufgehoben. Jeder Einzelne, der bisher mit Vertrauensarbeitszeit in seinen Aufgabenpaketen gearbeitet hat, muss jetzt auch mit Anfangs- und Endzeit nachgewiesen werden. Dadurch rutschen wir in eine alte Definition von Arbeitswelt ab, die mit moderner Personalführung einfach nichts mehr gemein hat. Wenn Sie jetzt noch nicht überzeugt sind, was das Thema Unternehmen und Handwerk angeht, dann kommen Sie bitte mit und schauen Sie es sich einfach bei Vereinen und Verbänden an. Im Ehrenamt sind viele engagiert. Sie werden später bestimmt sagen, dass das Ehrenamt ja in den Dokumentationspflichten freigestellt ist – natürlich, dafür haben wir als Union gefochten. Aber wir kennen doch in der Thüringer Wirklichkeit, in vielen Sportverbänden die Situation, dass manche Spieler oder auch Trainer manchmal mit 200 bis 300 Euro im Monat entlohnt werden für die Trainingsleistungen, die sie erbringen, oder für eine bestimmte Beteiligung im Verein. Nach dem neuen Gesetz ist das

möglich, aber nur, wenn die Spieler und die Trainer weniger als 29 Stunden im Monat arbeiten. So, jetzt denken wir mal – es ist kein Ehrenamt, sagen Sie –, jetzt denke ich einfach mal kurz darüber nach, dreimal Training in der Woche, am Wochenende auch noch ein Spiel und dann übernehme ich vielleicht noch, weil ich mich engagieren möchte, für die D-Junioren das Training mit. Da komme ich locker über 29 Stunden im Monat und da habe ich noch gar nicht darüber nachgedacht, ob Anreise zu dem Spiel und Duschen mit inbegriffen sind. Insofern kann ich nur sagen: Es ist vollkommen lebensfremd, was da als Belastung auf die Vereine zukommt und auch da müssen wir genau reinschauen.

(Beifall CDU)

Jetzt bin ich Ihnen dankbar dafür, dass Sie gesagt haben, das sehen wir uns mal zusammen in den Ausschüssen an. Befriedigt hat mich offen gestanden nicht, was Minister Tiefensee im Wirtschaftsausschuss gesagt hat: Lassen wir erst mal ein Jahr ins Land gehen und dann sehen wir es uns mal genauer an. So funktioniert das nicht. Denn wenn wir jetzt erkennen, dass da offensichtlich eine Schieflage vorhanden ist, können wir jetzt noch gemeinschaftlich handeln. In einem Jahr sind die Jobs und die Leute weg.

(Beifall CDU)

Deswegen finde ich, es ist nur fair, jetzt aufzustehen und zu sagen, wir wollen das gemeinschaftlich machen. Deswegen begrüßen wir natürlich die Initiative der Kanzlerin, freuen uns, dass angekündigt ist, einen Thüringer Mindestlohngipfel zu machen. Ich glaube, das ist auch aus der Erkenntnis heraus, dass es dort offensichtlich Probleme und Verwerfungen gibt. Weil das so ist, wollen wir das gern mit Ihnen im Ausschuss vorbereiten, wollen uns da auch gemeinschaftlich bereden, denn da gibt es noch viele andere Fragen zu klären: Unterfallen praxisbezogene Abschlussarbeiten dem Mindestlohn, Wandergesellen auf der Walz, die jetzt Anfangs- und Endzeiten dokumentieren müssen, wann sie bei jemandem gearbeitet haben? All das sind Fragen, die wir gern mit Ihnen besprechen wollen. Machen wir das bitte im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft, in dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und – ich glaube, weil es auch betroffen ist – im Bildungsbereich, dann wird es uns allen gemeinschaftlich vielleicht besser gehen und wir würden die erste Initiative auf den Weg bringen, wo wir auch Sie in Ihren Ankündigungen in der Regierungserklärung ernst nehmen. Sie wollen gemeinschaftlich für den besten Weg für Thüringen streiten und ich glaube, den liefern wir Ihnen hier. Danke.

(Beifall CDU, AfD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Voigt. Ich habe eine Rückfrage: Auch an den Ausschuss für Bildung, haben Sie das jetzt so gesagt?

(Zuruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Ja!)

Gut. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte Ihnen zunächst drei wichtige Gründe nennen, warum ein Mindestlohn in Thüringen dringend notwendig war und immer noch ist.

Erstens: Nach den Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für das Jahr 2013 unterliegen nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in Thüringen einem Tarifvertrag. Bei sinkender Tarifbindung schützt damit der Mindestlohn die Beschäftigten im Niedriglohnsegment vor ausbeuterischen Löhnen.

Zweitens betrug nach Angaben desselben Forschungsinstituts der Lohnabstand in Thüringen im Jahr 2013 immer noch 25 Prozent zum Niveau der westdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Entgeltlücke hält seit mittlerweile fast 20 Jahren an. Auch hier wird der Mindestlohn für eine lohnpolitische Harmonisierung zwischen Ostund Westdeutschland sorgen.

Und drittens: Glauben Sie mir, wenn ich Ihnen sage, dass Thüringen jenes Bundesland ist, dessen Beschäftigte vom Mindestlohn am meisten profitieren werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach Angaben des Bundesamts für Statistik hat Thüringen im Ländervergleich die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro gehabt. Thüringen wiederum war mit 24 Prozent einsamer und trauriger Spitzenreiter.

Sehr geehrte Damen und Herren, 200.000 Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, seien sie in Vollzeit, in Teilzeit oder auch nur geringfügig beschäftigt, seit dem 1. Januar durch den Mindestlohn einen höheren Lohn. Neben der Senkung der Lohnungleichheit im Niedriglohnsektor wird der Mindestlohn auch die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede endlich eindämmen. Es wurde schon gesagt, von diesen soeben genannten 200.000 Menschen, die nun den Mindestlohn erhalten, sind nämlich 60 Prozent Frauen. Zudem gibt er den betroffenen Beschäftigten die Anerkennung

(Abg. Dr. Voigt)

und die Wertschätzung, die sie verdienen. Wenn wir unseren Blick über den deutschen Tellerrand hinaus auf Europa werfen, so ist der Mindestlohn auch keine deutsche Erfindung. Deutschland ist bereits das 22. Land in Europa, das den Mindestlohn eingeführt hat und damit nicht gerade Vorreiter. Das hat aber auch Vorteile. So können wir auf die langjährigen Erfahrungen unserer Nachbarländer schauen. Die Erfahrungen lassen sich in aller Kürze zusammenfassen: Der Mindestlohn schadet der Wirtschaft nicht und auch nicht der Beschäftigung. Mit 8,50 Euro wurde für Deutschland ein sehr moderates Einstiegsniveau gewählt, das von den allermeisten Unternehmen geschultert werden kann. Die Mindestlohnkommission ist bei ihrer laufenden Bewertung der Auswirkungen des Mindestlohns laut Mindestlohngesetz verpflichtet, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen, die Beschäftigung in Bezug auf Branchen und Regionen sowie die Produktivität einzubeziehen. Der Gesetzgeber hat also den Mindestlohn unter Beobachtung gestellt. Nach vier Wochen ist es allerdings noch zu früh, die Auswirkungen verlässlich abzuschätzen.

Meine Damen und Herren, trotz alledem nehme ich natürlich die Sorgen, die aus der Thüringer Wirtschaft zu vernehmen sind, ausgesprochen ernst. Das betrifft auch den Mehraufwand, der den Unternehmen aus der Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten erwächst. Aber ich sage auch: Die Dokumentationspflicht ist keine überflüssige Bürokratie, sie ist für den Schutz der Beschäftigten zwingend notwendig.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte noch hinzufügen: Die Dokumentationspflicht dient auch denjenigen Unternehmen, die sich anständig verhalten und ihren Beschäftigten den Mindestlohn nicht vorenthalten. Sie können dadurch darauf vertrauen, dass sich auch die Konkurrenz an den Mindestlohn halten muss. Hätten wir keine Dokumentationspflicht, könnten sich einzelne Unternehmen am Mindestlohn vorbeimogeln, und das wäre unlauterer Wettbewerb. Den wollen wir nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, seien wir ehrlich, die Dokumentationspflicht gibt es in vielfältiger Weise schon lange und die deutsche Wirtschaft hat daran bisher keinen Schaden genommen. Die Arbeitgeber sind seit mehr als 20 Jahren durch das Arbeitszeitgesetz verpflichtet, auf die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten zu achten. Nach dem Mindestlohngesetz sind nun Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit aufzuzeichnen, für zwei Jahre aufzubewahren und am Ort der Beschäftigung für mögliche Kontrollen bereitzuhalten. Dies gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgezählten Wirtschaftsbranchen. Seit dem 01.01.2015 ist für

Arbeitgeber in den nach § 2 a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbranchen neu, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeiten auch für alle Arbeitnehmer erfolgen muss, denen monatlich unabhängig von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der gleiche Bruttolohn gezahlt wird, wenn dadurch in einzelnen Monaten der Mindestlohn unterschritten wird. Dies gilt bis zu einer Einkommenshöhe von 2.958 Euro. Auch hier ist die Führung von Jahresarbeitszeitkonten notwendig. Neu ist ebenso, dass auch die Arbeitszeiten für geringfügig Beschäftigte, und zwar über alle Branchen hinweg, erfasst werden müssen. Für die Dokumentationspflichten insbesondere von geringfügig Beschäftigten sehe ich gegenwärtig allerdings keinen Veränderungsbedarf. Gerade hier – und darauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ebenfalls in der Presse hingewiesen – ist der Anreiz, zu wenige Arbeitsstunden zu dokumentieren, am größten. Minijobberinnen und Minijobber haben in Thüringen stark zugenommen: von im Jahr 2000 noch 22.000 geringfügig Beschäftigten auf immerhin 54.000 Minijobberinnen und Minijobber im Jahr 2013.

Frau Ministerin, es gibt einen Wunsch auf eine Anfrage. Gestatten Sie das?

Bitte schön.

Herr Voigt, bitte.

Sehr geehrte Frau Ministerin, kurze Nachfrage: Habe ich richtig verstanden, Sie sehen keinen Veränderungsbedarf bei den Dokumentationspflichten laut der Dokumentationsverordnung zum Mindestlohn?

Im Moment.

Das ist die Position der Landesregierung?

Wir haben – ich werde darauf noch zurückkommen, Sie haben es selbst schon angesprochen – einen Runden Tisch Mindestlohn für Anfang März einbe

(Ministerin Werner)

rufen, die verschiedenen Akteure dazu eingeladen. Dort werden wir uns dann die Erfahrungen, die tatsächlich in den verschiedenen Bereichen gesammelt wurden, anhören und daraus dann gemeinsam auch Anregungen sammeln.

(Beifall DIE LINKE)