Protocol of the Session on April 21, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben dem Erhalt dieses umfassenden Angebots ist es außerdem im Sinne des Hochschulstandorts Thüringen, wenn wir den Studierenden die üblichen Kostensteigerungen nicht eins zu eins übertragen. Denn auch durch die vergleichsweise geringen Semesterbeiträge kann sich das Thüringer Studentenwerk sehen lassen. Aktuell liegt der Studentenwerksbeitrag in Thüringen bei 58 Euro pro Semester. Der Ländervergleich zeigt, Studierendenwerke mit vergleichbarer Größe erheben deutlich höhere Beiträge, zum Beispiel die Studierendenwerke Dresden 77,50 Euro, Gießen 83,70 Euro oder Ostniedersachsen bis zu 94,00 Euro.

Zusammenfassend bietet das Studierendenwerk also ein hoch attraktives Angebot, das Thüringen als guten Studienstandort ausweist und das zu vergleichsweise günstigen Konditionen für die Studierenden. Diesen Zustand wollen wir erhalten. Wir haben – ich habe es vorhin schon gesagt – mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 reagiert – diesbezüglich von dieser Stelle aus meinen herzlichsten Dank noch einmal an die Finanzministerin – und wollen dem Studierendenwerk Thüringen mehr Landeszuschüsse zur Verfügung stellen.

An dieser Stelle möchte ich auf den Vorwurf eingehen, die Regierungskoalition würde das Studierendenwerk zum Bittsteller degradieren. Zunächst einmal ist das Studentenwerksgesetz in der jetzigen Form eine absolute Ausnahmeerscheinung. In nahezu keinem anderen Gesetz werden Landeszuschüsse in Form eines Fixbetrages festgelegt und

dies aus gutem Grund. Die jetzt festgelegten 5 Millionen Euro sind die Höchstgrenze dessen, was momentan als Landeszuschuss an das Studentenwerk möglich ist. Die Verantwortung, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der CDU, für diese exotische Regelung ist bei Ihnen zu suchen. Das kam aus dem damals CDU-geführten Finanzministerium vom Kollegen Voß, der in der letzten Legislaturperiode auf diese Deckelung – und nichts weiter ist es als eine Deckelung – der Landeszuschüsse an das Studierendenwerk bestanden hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, diesen Zustand werden wir nun ändern und damit eine bedarfsgerechte Finanzierung des Studierendenwerks nach Maßgabe des Landeshaushalts wieder ermöglichen.

Lassen Sie mich noch eine kleine Anmerkung von meiner Seite zur Umbenennung machen. Sprache entwickelt sich weiter. Ich bin sehr froh, dass manche diskriminierenden Bezeichnungen von Straßennamen, die im öffentlichen Raum zu finden waren, entfernt wurden.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Beispie- le?)

Diesbezüglich halte ich diese Umbenennung nicht für einen Skandal. Es handelt sich dabei schließlich nicht nur um eine Forderung der regierungstragenden Fraktionen, sondern es handelt sich auch um eine Forderung der Studierenden selbst. Ich empfehle einen Blick auf die studentischen Vertretungen der Universität und Hochschulen in Jena, Erfurt, Weimar, Nordhausen, Schmalkalden und Ilmenau, die allesamt den Namen „Studierendenrat“ führen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Debatte und freue mich auf weiterführende Diskussionen im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Ihnen auch, Frau Mühlbauer. Nun hat das Wort Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Finanzierungsfrage haben sowohl der Staatssekretär als auch der Kollege Schaft und die Kollegin Mühlbauer schon viel gesagt. Ich will nur mal in zwei Sätzen sagen, liebe CDU, was Sie hier fordern. Sie fordern ganz konkret, wir sollen die Zuschüsse für das Studentinnen- und Studentenwerk – vielleicht ist das Ihnen ja lieber – nicht erhöhen. Das ist die Forderung, die Sie hier stellen. Sie sagen, die müssen mit den 5 Millionen Euro, so wie es im Gesetz

(Abg. Mühlbauer)

steht, weiter auskommen. Die Konsequenz wäre, wenn wir das so machen würden, dass wir die Semesterbeiträge erhöhen müssten und dass die Studierenden an dieser Stelle mehr Geld zahlen müssen. Das muss man schon mal nach vorn stellen, dass Sie das hier ganz konkret fordern. Das finde ich schon ein starkes Stück. Diese 5 Millionen Euro, die da drinstehen, sind als Deckel zu verstehen und das ist unser Problem. Wir haben das Geld im Doppelhaushalt eingestellt, da stehen 600.000 Euro mehr drin und die wollen wir gern dem Studierendenwerk zur Verfügung stellen. Das können Sie gerne boykottieren. Mit dem Echo in der Studierendenschaft müssen Sie dann an dieser Stelle leben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich glaube, wir werden im Ausschuss noch mal darüber reden, wie wir diese Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Studierendenwerk ausgestalten. Ich glaube, da ist sicherlich auch eine große Diskussionsbereitschaft bei allen da.

Ich komme noch mal zur Namensänderung. Ja, wir haben es im Koalitionsvertrag relativ prominent festgeschrieben. Es steht in einem ziemlich knappen, aber doch sehr deutlichen Satz, dass wir das umbenennen wollen in Studierendenwerk. Auch das ist heute schon erwähnt worden, dass mittlerweile im Prinzip fast die Hälfte der vergleichbaren Einrichtungen bundesweit Studierendenwerk heißen. Es gibt auch noch andere Namen, aber da muss ich ganz ehrlich sagen, die machen das jetzt nicht wirklich treffender, was das Studierendenwerk eigentlich alles beinhaltet. Es geht also hier nicht um einen bloßen Umgestaltungswahn, wie das hier von Ihnen kolportiert wird, sondern es geht darum, dass die Selbstsicht eines großen Teils der Studierenden hier in dieses Gesetz einfließt und auch entsprechend so heißt. Das Hilfswerk, das sich als Klientel der Studierendenschaft verschrieben hat, kann das nicht unberücksichtigt lassen, dass die Studierenden sich auch selbst so bezeichnen. Auch das hat die Kollegin Mühlbauer hier schon ausgeführt.

Es geht in einer besonders exemplarischen Weise darum, die gesellschaftliche Realität zu institutionalisieren. Dabei spielt Sprache eine immens große Rolle. Da kann Herr Gruhner sicherlich von da hinten rufen, ob wir nichts Besseres zu tun haben. Das finde ich in einem Parlament ein bisschen witzig, dass Sie das tun, im Parlament, wo Sprache quasi das ist, was wir am Wichtigsten finden, weil wir uns darüber nämlich austauschen. Dass Sprache Macht ist, wird hier wohl hoffentlich keiner infrage stellen, denn ich glaube, es ist wirklich deutlich, wenn wir diese in der Politik permanent benutzen. Da kommt es eben darauf an, wie wir etwas sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sprache ist nach ihrem inneren Wesen dazu geschaffen, zu unterscheiden. Da das Vokabular menschlicher

Sprache hierarchisch gegliedert ist, haben bei jeder Unterscheidung vor allem diejenigen Kategorien eine besondere gegenseitige Prominenz, die unter eine gemeinsame Oberkategorie fallen, die sie durch immer feinere Unterscheidungen ausdifferenzieren. Jetzt wird es ein bisschen sprachwissenschaftlich, aber da müssen Sie durch, wenn Sie uns hier vorwerfen, wir würden das aus reinem Spaß an der Freude machen. Ich zitiere Anatol Stefanowitsch, der ist Professor für die Struktur des heutigen Englisch an der Freien Universität Berlin. Der sagt: „Man übersieht leicht, dass auch Unterscheidungen, die anhand scheinbar objektiver Merkmale getroffen werden, rein sprachlicher Natur sind; schließlich gibt es keinen zwingenden Grund, ausgerechnet diese Merkmale zur gegenseitigen Abgrenzung von Wortbedeutungen zu machen. […] Aber wenn solche Kategorien einmal sprachlich codiert und muttersprachlich erworben wurden, erscheinen uns die zugrunde liegenden Unterschiede als selbstverständlicher Teil der Wirklichkeit.“ Um es kurz zu sagen: Sprache schafft Realität. Das war schon immer so und man muss es sich nur bewusst machen, um alle vermachteten Prozesse dahinter auch offenzulegen. Damit stecken wir quasi mittendrin in so einem sozialpsychologischen Feld. Aber ich glaube, das würde an dieser Stelle zu weit führen. Die Omnipräsenz vermeintlicher Männlichkeit hat in der Vergangenheit die hässlichsten Früchte hervorgebracht, weil Sprache hier immer auch dazu genutzt wurde, charakterliche und soziale Zuschreibung mitzunehmen und zu habitualisieren. Wenn im Bewusstsein der Studierenden dieser Prozess bereits reflektiert wurde, sollten die Institutionen ihrer Gesellschaft dies auch abbilden. Eine geschlechtsorientierte Unterscheidung ergibt bei einem Studierendenwerk natürlich keinen Sinn. Es unterstützt Studierende aller Geschlechterzuschreibungen gleichermaßen, Familien sowie Alleinerziehende. Diese Vielfalt darf sich sprachlich nicht einschränken lassen oder um es mit der Feministin und Journalistin Laurie Penny zu sagen: „Ich will eine Meuterei. Ich will, dass Frauen und Queers und alle anderen, die unter den Gender-, Macht- und Eigentumsstrukturen leiden – und das sind die meisten von uns –, nicht weiter darauf warten, dass sie für ihr Wohlverhalten belohnt werden. […] Die freundliche Bitte um Veränderungen bringt uns nicht weiter. Wir brauchen Meuterei. Eine Klassenmeuterei, eine Geschlechtermeuterei, eine Sexmeuterei, eine Liebesmeuterei. Es muss die Meuterei unserer Zeit sein.“

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ein Kä- se!)

Und wir meutern ein bisschen mit dem Studierendenwerksgesetz. Herzlichen Dank.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ein Schwachsinn!)

Jetzt sind wir aber hier im Landtag und meutern nicht, sondern machen Gesetze. Es wäre schön, wenn wir uns dann auch sprachlich daran ausrichten. Jetzt haben wir Herrn Brandner für die AfDFraktion. Ach, Frau Muhsal, gemeldet ist Herr Brandner.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Warum auch immer!)

Dann Frau Muhsal.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, wir haben schon gehört: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes hat zwei Themen, zum einen die Neuordnung der staatlichen Finanzhilfe an das Studentenwerk und zum anderen die – ich sage es mal so deutlich – Vergewaltigung der deutschen Sprache, denn das Studentenwerk soll in Studierendenwerk umbenannt werden. Ich erläutere Ihnen das auch gleich noch.

(Beifall AfD)

Beim letzteren Punkt ist es zweifellos offensichtlich, dass es sich um ideologisch motivierten Unsinn handelt. Mich freut, dass sogar Herr Schaft das bemerkt hat.

(Beifall AfD)

Der erste Punkt – Änderung der staatlichen Finanzhilfe für das Studentenwerk – klingt auf den ersten Blick natürlich neutraler, hat auf den zweiten Blick aber eben auch einen ideologisch motivierten Hintergrund. Momentan bekommt das Thüringer Studentenwerk 5 Millionen Euro jährlich und hat damit zwar eine starre Festlegung, aber auch Planungssicherheit. Die rot-rot-grüne Landesregierung will eben nicht nur diesen Betrag erhöhen, sondern sie möchte das Ganze von Ziel- und Leistungsvereinbarungen abhängig machen. In meiner Rede zu der Großen Anfrage von der CDU vor einigen Plenarsitzungen bin ich schon auf diese sogenannten Zielund Leistungsvereinbarungen eingegangen. Der Name „Ziel- und Leistungsvereinbarung“ verschleiert nämlich gerade, dass es in keiner Weise um Leistung geht, sondern um leistungsferne Vorgaben – Vorgaben zum Beispiel wie die Frauenquoten, wie der Ausländeranteil an Studenten, die Abhängigkeit der Forschung von Drittmitteln, wenn der Freistaat Thüringen eben nicht genügend Grundmittel für die Unis zur Verfügung stellen möchte, und den reinen Indikator, wie schnell jemand studiert, und nicht, wie gut jemand studiert. Gerade an so etwas wie Frauenquoten sieht man, dass diese

leistungsfernen angeblichen Ziel- und Leistungsvereinbarungen ideologisch motiviert sind. Wenn die Thüringer Landesregierung solche Ziel- und Leistungsvereinbarungen nun auch für das Studentenwerk einführen möchte, dann ist davon auszugehen, dass die Zielrichtung ebenso wenig leistungsorientiert und ideologisch sein wird wie bei den Hochschulen. Deswegen lehnen wir diese Reform ab.

(Beifall AfD)

Herr Hoppe, Sie sagen natürlich, Sie wollen an sich die Mittel erhöhen. Das nehme ich Ihnen jetzt erst mal so ab, das wäre auch grundsätzlich begrüßenswert, aber man sieht an den Hochschulen: Diese kriegen ja ihre ganzen Mittel nur, wenn sie diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfüllen. Daran sieht man, dass es Ihnen nicht nur um die Erhöhung geht, sondern um die ideologische Beeinflussung. Wir sagen: Auch das Studentenwerk braucht Verlässlichkeit und auch das Studentenwerk braucht die Unabhängigkeit von der ideologisch motivierten Einflussnahme einer Landesregierung.

Dann möchte ich noch näher auf die Umbenennung des Thüringer Studentenwerks in Studierendenwerk eingehen. Eingangs hatte ich – unter großem Beifall – gesagt, dass es sich um eine Vergewaltigung der Sprache handelt. Das Studentenwerk selbst sagt zu der Änderung, dass seine Mitarbeiter das – ich zitiere – „eher skeptisch sehen“ und dass „die sprachliche Korrektheit zweifelhaft“ sei. Die Sprecherin des Thüringer Studentenwerks, Elke Voß, wird noch deutlicher. Sie sagt, das Wort „Studierende“ sei eine „furchtbare Verbiegung der deutschen Sprache“. Sie erklärt richtigerweise dazu, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Das Wort Studierende zeigt an, dass Personen in einem Moment studieren. Abends sind Studenten aber Biertrinkende, Lernende oder Tanzende.“ Für diejenigen, für die das nicht eingängig ist, dass es sich bei Studierenden um ein Partizip Präsens handelt, möchte ich den deutschen Schriftsteller Max Goldt zitieren, der das Ganze durch eine Zuspitzung noch deutlicher gemacht hat. Er sagt: „Wie lächerlich der Begriff ‚Studierende‘ ist, wird deutlich, wenn man ihn mit einem Partizip Präsens verbindet. Man kann nicht sagen: ‚In der Kneipe sitzen biertrinkende Studierende.‘ Oder nach einem Massaker an einer Universität: ‚Die Bevölkerung beweint die sterbenden Studierenden.‘ Niemand kann gleichzeitig sterben und studieren.“

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Bravo!)

Mit anderen Worten, die Landesregierung will ihre Ideologie nicht nur gegen den Willen der Betroffenen, sondern auch gegen die deutsche Grammatik durchsetzen. Ich muss sagen, mit Verwunderung nehme ich das zur Kenntnis, was die CDU hier

(Abg. Henfling)

sagt. Herr Bühl regt sich auf. Herr Gruhner sagt: Kümmert euch um wichtige Sachen und nicht um so einen Quatsch. Grundsätzlich stimme ich da überein, aber ich sage auch, die CDU ist der Wegbereiter für so etwas. Beispielsweise hat ein CDUMinisterium 2007 eine Broschüre herausgegeben „Gleichstellung von A – Z“, darin steht zu geschlechtergerechter Sprache unter anderem: „Die geschlechtergerechte Sprache ist ein Beitrag zum Prozess der Gleichstellung, in dem die Gesellschaft sensibel auf die Bedürfnisse von Mann und Frau eingeht und dies auch in Wort und Schrift ausdrückt.“ Herr Minister Zeh, ebenfalls von der CDU, sagt in seinem Grußwort in dieser Broschüre: „Gender Mainstreaming wird immer mehr zu einer anerkannten Strategie zur Schaffung von Chancengleichheit von Frauen und Männern.“

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Chancenge- rechtigkeit!)

Da muss ich Ihnen doch die Frage stellen, wenn Sie diesen Quatsch selber verzapft haben, warum Sie sich jetzt noch aufregen? Sie sind der Wegbereiter für solch einen Unsinn.

(Beifall AfD)

Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass es Nachhilfe in deutscher Grammatik nicht nur für Schüler gäbe, sondern auch Nachhilfe für Minister, damit sie wenigstens die Grundlagen der deutschen Sprache nachträglich erlernen können.

(Beifall AfD)

Umso schlimmer, wenn die Bildungslücke der Minister – und offenbar auch des Ministerpräsidenten, der da nicht steuernd eingreift – den Staat mindestens 100.000 Euro kostet. Denn der ganze Spaß soll – zumindest laut der Landesregierung – 100.000 Euro kosten: 5.000 Euro für die Änderung der Beschriftung der Berufswäsche, 70.000 Euro für die Änderung der Beschilderung, 15.000 Euro für die Änderung des Internetauftritts. Da muss ich sagen, das wäre eigentlich auch einmal eine Schlagzeile: „Die Thüringer Landesregierung gibt 15.000 Euro aus, um grammatikalische Fehler in die Internetseite des Studentenwerks einzubauen“ – super.

(Beifall AfD)

Weiterhin werden 1.000 Euro ausgegeben für die Änderung der Visitenkarten, 2.500 Euro für die Änderung der Stempel und 6.000 Euro für die Änderung der KFZ-Beschriftungen. Wenn die Bürger hören, dass die Landesregierung 100.000 Euro ausgibt, um eine grammatisch falsche Sprache auf allen Kanälen zu installieren, dann weiß doch jeder Bürger, warum die AfD-Fraktion erst kürzlich einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Steuergeldverschwendung ins Plenum eingebracht hat.

(Beifall AfD)

Ich glaube, ehrlich gesagt, dass jeder von Ihnen in der Landesregierung, von den Abgeordneten aus der rot-rot-grünen Koalition, in diesem Moment froh ist, dass Sie diesen Gesetzentwurf mit Ihrer Mehrheit noch ablehnen konnten. Denn, die Umbenennung des Studentenwerks ist nichts anderes als hemmungslose Steuergeldverschwendung.

(Beifall AfD)

Einen weiteren Haken hat das Gesetz, der hier auch schon mal anklang. Das Studentenwerk, das diese Umbenennung gar nicht will, muss die Umbenennung aus seinen eigenen Mitteln bezahlen. Das heißt doch automatisch, dass das Geld an anderen Stellen, für die das Geld eigentlich gebraucht wird, fehlt. Zum Beispiel bei der Verpflegung in den Mensen oder bei der Kinderbetreuung, die das Studentenwerk für die Kinder der Studenten zur Verfügung stellt.