Zu Frage 2: Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 dargestellt, können die kartografischen Visualisierungen fast allen Anforderungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes gerecht werden. Gegen eine kostenfreie bzw. kostengünstige vollumfängliche Nutzung von Umweltinformationen oder eine Weiterverwendung nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz steht derzeit noch geltendes Kostenrecht.
Zu Frage 3: Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation als die für das Geoinformationswesen zuständige öffentliche Stelle muss Kosten nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz erheben. Dabei gelten das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip. Die explizite Verpflichtung zur Erzielung ausreichender Einnahmen im Zusammenhang mit der Deckung von Erfassungs-, Erstellungs-, Reproduktions- und Verbreitungskosten besteht nicht, kann aber im Zusammenhang mit dem Kostendeckungsprinzip gesehen werden.
Zu Frage 4: Beim Digitalen Oberflächenmodell, einem neuen Produkt des Landesamts für Vermessung und Geoinformation, gibt es keine gebührenrechtlichen Regelungen. Insofern ist hier bereits jetzt eine Bereitstellung im Sinne des Landesprogramms „Offene Geodaten“ möglich. Eine übergangsweise Gebührenreduzierung anderweitiger Datensätze, deren Gebühren per Rechtsverordnung vorgeschrieben sind, widerspräche dem Kostenrecht zurzeit.
Herzlichen Dank für die Ausführungen. Ich hätte eine Nachfrage: Stimmen Sie meiner Auffassung zu, dass bei einer gesetzlichen Pflicht, öffentliche Geodaten über internetbasierte Daten-Downloaddiensten bereitzustellen, die Grenzkosten für die Reproduktion, Bereitstellung und Verbreitung dieser Daten gegen null tendieren und wenn nicht, wie begründen Sie Ihre Auffassung?
Ich kann diese Frage sicher beantworten, aber ich würde sie gern durch meine Fachabteilung beantworten lassen.
Das wird dann entsprechend nachgereicht, das ist zugesagt. Eine weitere Nachfrage, Herr Krumpe, bitte.
Sind in Ihrem Ressortbereich alle Vorkehrungen getroffen, sodass eine Datenabgabe auf Antrag gemäß Informationsweiterverwendungsgesetz innerhalb der üblichen behördlichen Bearbeitungszeit vollständig bearbeitet werden kann, und wenn nicht, ab welchem Zeitpunkt sollen Anträge gemäß Informationsweiterverwendungsgesetz vollständig bearbeitet werden können?
Ich gehe davon aus, dass wir grundsätzlich auf jeden Fall, wie von mir auch erwähnt, im Januar dazu vollständig in der Lage sind, aber welche Verzögerungen sich zurzeit noch ergeben, würde ich auch nachreichen wollen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 28 – Fragestunde.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1971 ERSTE BERATUNG
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung umfasst im Wesentlichen zwei Regelungsinhalte: zum einen die Finanzierung des Studentenwerks. Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf mit dem politischen Ziel in die Beratung eingebracht, den Landeszuschuss an das Studentenwerk zu erhöhen. Ich sage dies unmissverständlich, weil die Strei
chung der bisherigen Festbetragsregelung nicht mehr Flexibilität nach unten, sondern mehr Flexibilität nach oben bringen soll. Wir halten dies nicht nur politisch für sinnvoll, sondern auch für in der Sache gerechtfertigt.
Vor diesem Hintergrund sind wir dem Thüringer Landtag besonders dankbar, dass er mit der Verabschiedung des Haushalts 2016 bereits die materiellen Voraussetzungen geschaffen hat, dass wir im Rahmen der relevanten Titelgruppe den Landeszuschuss an das Studentenwerk um etwa 10 Prozent anpassen könnten. Einzelheiten können heute noch nicht festgelegt werden, weil der Gesetzentwurf auch vorsieht, dass wir im Nachgang zur Gesetzesänderung eine Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Studentenwerk abschließen. Das bedeutet, dass das fachlich zuständige Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium auf der einen Seite, mit dem Studentenwerk auf der anderen Seite auszuverhandeln hat, um Finanzierung, Leistungen und die entsprechenden Vereinbarungen zusammenzubringen.
Warum ist das in der Sache auch gerechtfertigt? Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir mit dem Thüringer Studentenwerk ein sehr leistungsfähiges haben, das im sozialen Kontext für verschiedene studienbegleitende Dienstleistungen verantwortlich ist. Ich erwähne da die Verpflegung, insbesondere durch die Mensen, das studentische Wohnen, die Kinderbetreuung, insbesondere auch für die Studierenden, und unter anderem auch die BAföG-Verwaltung. All dies dient dazu, attraktive Rahmenbedingungen für das Hochschulstudium in Thüringen an den neun und zukünftig zehn Hochschulstandorten zu schaffen. Dies alles setzt voraus, dass der schon erwähnte Festbetrag von derzeit 5 Millionen Euro im Studentenwerksgesetz geändert wird und wir entsprechend der Maßgabe des Haushalts Möglichkeiten haben, entsprechend dem Studentenwerk jährlich mehr finanzielle Ressourcen zuweisen zu können.
Der zweite wesentliche Regelungsinhalt ist die Namensgebung. Es ist vorgesehen, das Studentenwerk zukünftig in „Studierendenwerk“ umzubenennen. Hiermit setzen wir auch einen wichtigen Punkt unseres Koalitionsvertrags um. Dort heißt es kurz, aber knapp und eindeutig – ich zitiere: „Das Studentenwerk wird in Studierendenwerk umbenannt.“ Dies ist eine zeitgemäße, weil auch geschlechtsneutrale Umbenennung, die nicht die Thüringer erfunden haben, sondern die schon in einigen anderen Landesgesetzen so vorgesehen ist. Wir würden dem gern folgen. Ich freue mich auf die Beratung im Plenum, aber auch im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne die Aussprache und als Erstem erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Bühl, CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, liebe Besucher – gerade nicht mehr so viele – und liebe Gäste am Livestream, ich will mit meinen ganz persönlichen Studentenwerkserfahrungen in diese Diskussion einsteigen. Direkt nach der Schule hatte ich die Freude, ein Dreivierteljahr beim Studentenwerk Ilmenau zu arbeiten. Es waren Erfahrungen, die ich nicht missen will: viele verschiedene Kulturen, viele verschiedene Menschen, die jeden Tag in der Mensa in Ilmenau aufeinandergetroffen sind mit ganz unterschiedlichen Problemen, die die Menschen beschäftigt haben. Wenn ich mir die chinesischen Studenten anschaue, die haben sich nicht so über das Essen gefreut, was wir dort als chinesisch gekocht haben. Wenn ich mir die Studenten anschaue, denen die Portionen zu klein waren, die Studentinnen, denen das Salatbuffet zu früh ausgegangen ist, die Mitarbeiter, deren Verträge nicht unbefristet waren bzw. die auch nicht kochen konnten, was sie wollten, weil das Budget einfach zu knapp kalkuliert war. Das Einzige, worüber sich keiner aufgeregt hat in diesem Studentenwerk, war der Name. Umso erstaunlicher, dass Sie heute hier gerade in Ihrem Studentenwerksgesetz den Namen zu einem wesentlichen Bestandteil dieses Gesetzes machen, nämlich die Änderung in „Studierendenwerk“.
einer Praxis widerspricht, die schon seit 1921 deutschlandweit praktiziert wird, nämlich dem Namen „Studentenwerk“. Dieses Jahr, am 22. November, feiert das Thüringer Studentenwerk sein 25jähriges Bestehen. Ich weiß nicht, ob das noch ein Grund zum Feiern ist, wenn man den Namen in „Studierendenwerk“ ändern will. „Erstes Jahr Studierendenwerk“ können wir dann feiern. Auf jeden Fall geschieht das alles für einen vom Rechnungshof vorprognostizierten Betrag von 200.000 Euro, den das Ganze kosten soll. Da kann man nur sagen: Wenn der 1. April nicht schon um wäre, könnte man denken, Sie würden einen schlechten Scherz machen.
Schlechte Scherze scheinen aber zu Ihrem Regierungshandeln zu gehören und man muss sich freuen, dass Sie „Studierendenwerk“ gewählt haben und nicht „Studentinnenwerk“, mit Binnen-I, oder vielleicht noch ein Sternchen dazwischen gebastelt, das kann alles vorkommen.
Abseits Ihrer Parteienideologie sollte man sich fragen: Wenn man denn mal jemanden an der Kasse im Studentenwerk fragen würde, was er von Ihrem Vorschlag hält, 200.000 Euro für eine solche Umbenennung zu investieren, könnte ich mir vorstellen, da wird man wenige finden, die mit Begeisterung „juhu!“ schreien, sondern man würde wahrscheinlich viele finden, denen andere Sachen einfallen würden, die man mit diesen 200.000 Euro machen könnte. Deswegen lehnen wir dieses Ansinnen ab.
Sie könnten zum Beispiel die Familienfreundlichkeit erhöhen, sie könnten die Arbeits- und Studienbedingungen verbessern und Sie könnten das von mir angesprochene Problem beim Personal des Studentenwerks, nämlich die Entfristung von Verträgen, damit voranbringen. Alles besser, alles praktischer, als diese 200.000 Euro für Visitenkarten, Schilder, Briefköpfe, Internetseiten oder für Flyer auszugeben – völlig witzlos.
Andere Bundesländer haben sich schon an ähnlichen Namensänderungen versucht. Wenn man nach Nordrhein-Westfalen schaut, hat dort die Sprecherin des Studierendenwerks – Essen und Duisburg haben das geändert – aus den Erfahrungen des Namenswechsels mitgeteilt, ich zitiere, wenn ich darf: „Es ist ein sperriger, nicht alltagstauglicher Begriff“. Deshalb hat die Landesregie
Gute Studienbedingungen sind das Zugpferd für die Entwicklung des Hochschulstandorts und da ist Planungssicherheit für das Studentenwerk von höchster Bedeutung. Gerade weil das Land den Hochschulen das Ziel von 50.000 Studenten vorschreibt, ist es umso wichtiger, auch eine verlässliche Finanzierung für das Studentenwerk zu sichern.
Da kommt der zweite unsinnige Vorschlag Ihres Gesetzentwurfs ins Spiel. Der Gesetzentwurf sieht vor, bei der jährlichen Finanzhilfe für das Studentenwerk von einem jährlich festgelegten Zuschuss abzurücken und diesen analog zu Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen auch für das Studentenwerk über eine noch zu verhandelnde Ziel- und Leistungsvereinbarung zu regeln.
Die CDU-Landtagsfraktion lehnt diese Art der Finanzierung des Studentenwerks ab, denn es wurde überhaupt noch nicht angefangen zu verhandeln bzw. es sorgt dafür, wenn etwas verhandelt wird, was wir in diesem Gesetz hier regeln, dass eine direkte Beteiligung des Landtags ausgeschlossen wird und wir uns damit eine Mitbestimmung an diesem wichtigen Prozess der Ausfinanzierung nehmen würden.
Bei der Finanzierung des Studentenwerks sollte der Landtag auf keinen Fall nur informiert werden, sondern sollte selbst die Entscheidung mit treffen. Durch die Abschaffung eines per Gesetz festgeschriebenen jährlichen Zuschusses und die Einbindung in Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist das Studentenwerk alle vier Jahre dem Druck ausgesetzt, seine Finanzierungsgrundlage neu verhandeln zu müssen. Da auch die Mittel für eine entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarung im Kontext mit dem jeweiligen Landeshaushalt immer wieder neu verhandelt werden müssten, wird das Studentenwerk de facto zum Bittsteller degradiert. Das kann den von uns gewünschten Qualitätssteigerungen an unseren Studienstandorten nicht zuträglich sein. Um Planungssicherheit für die studentische Sozialeinrichtung zu gewährleisten, halten wir es an dieser Stelle für besser, die langfristige Finanzierungsregelung im Studentenwerksgesetz weiter beizubehalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Vertreter von Rot-Rot-Grün. Sie schaffen finanzielle Unsicherheit und lösen eine unsinnige und zudem äu
ßerst kostspielige Namensdebatte aus. Das hat eines der leistungsstärksten Studentenwerke, das in diesem Jahr 25 Jahre alt werden will, wirklich nicht verdient. Dass die CDU-Fraktion mit dieser Einschätzung nicht allein auf weiter politischer Flur steht, zeigt eine Stellungnahme des stellvertretenden Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerks, Stefan Grob. Ich zitiere, wenn ich darf: „Für verantwortungsbewusste Landesregierungen gäbe es dringendere Maßnahmen als die Umbenennung.“ In diesem Sinne fordere ich die Landesregierung auf: Handeln Sie wie die Landesregierung in Niedersachsen und verzichten Sie auf eine Umbenennung des Studentenwerks! Nehmen Sie dem Studentenwerk nicht seine finanzielle Sicherheit und ziehen Sie ihren Gesetzentwurf zurück! Vielen Dank.
Ich wollte noch einmal nachfragen, woher Sie die Zahl von 200.000 Euro für die Umbenennung nehmen, denn wenn Sie die Begründung zum Antrag aufmerksam gelesen hätten, wüssten Sie, dass dort 100.000 Euro angegeben sind.