Protocol of the Session on March 17, 2016

Zu Frage 1: Nach Abschluss der Regionalberatungen sowie einer eigens für die künftige Schulnetzgestaltung im Berufsfeld Bautechnik durchgeführten Beratung mit den Schulträgern und den gemäß Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen – also den Kammern – war festzustellen, dass eine einvernehmliche, abgestimmte, tragfähige Lösung hinsichtlich der zukünftigen Schulstandorte für die Bautechnik nicht zu erreichen ist. Die Auswertung der einschlägigen Schülerzahlen der aktuellen Schuljahresstatistik macht deutlich, dass eine Fortschreibung der bestehenden Schulnetzstruktur im Berufsfeld Bautechnik nicht sachgerecht gewesen wäre. Eine abschließende Meinungsbildung ist noch nicht erfolgt. Die endgültige Lösung befindet sich noch in der Diskussion über die eventuelle Zusatzaufnahme von Schulstandorten. Unter Berücksichtigung der thüringenweiten deutlich zurückgegangenen Zahl der Auszubildenden im Baubereich sowie der hohen Zahl der in Kürze aus dem aktiven Schuldienst ausscheidenden Lehrkräfte der SBBS hat sich das TMBJS daher dazu entschlossen, die Beschulung im Berufsfeld Bautechnik an nur noch

drei Standorten – Erfurt, Weimar und Gera – zu konzentrieren. Dies ermöglicht einen effizienteren Lehrkräfteeinsatz und damit auch die Aufrechterhaltung der Beschulung vergleichsweise gering frequentierter Bauberufe in Thüringen. Diese Verfahrensweise gewährleistet ein hohes Maß an Unterrichtsabsicherung sowie Unterrichtsqualität. Die betreffenden Schulträger können zudem künftige Investitionen in die räumlich-sächlichen Gegebenheiten gezielt und nachhaltig tätigen. An den nunmehr vorgesehenen Standorten sind Stätten der überbetrieblichen Lehrunterweisung angesiedelt, sodass gute Voraussetzungen für eine intensive Lernortkooperation gegeben sind. Dieser Ansatz ist allen Beteiligten bereits im Rahmen der oben genannten Veranstaltungen erläutert worden.

Zu Frage 2: Bei genauerer und umfassenderer Betrachtung des Koalitionsvertrags, vgl. insbesondere Ziffern 2.14, 5.2 sowie 7.1, ist ersichtlich, dass sich das TMBJS durchaus an die jeweiligen Vorgaben hält. Programmgemäß orientiert sich die Berufsschulnetzplanung an den mit den kommunalen Spitzenverbänden beschlossenen Eckwerten. Auch der im Programm festgeschriebene Ansatz, den Fortbestand traditioneller Ausbildungsberufe in Thüringen zu sichern, findet vielfach Berücksichtigung. Um dies zu ermöglichen, bedarf es eines effizienten Einsatzes der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte. Dies steht aus Sicht des TMBJS dem in Ziffer 7.4 formulierten Ziel nicht entgegen, zumal das Ministerium frühzeitig eine Vielzahl von Akteuren in den Abstimmungsprozess mit einbezogen hat. Bereits zu der im Vorjahr diesbezüglich stattgefundenen Auftaktveranstaltung ging der Teilnehmerkreis weit über den gemäß Schulgesetz zu beteiligenden Teilnehmerkreis hinaus. Wie zuvor dargelegt ist eine Neustrukturierung im Konsens leider nicht möglich gewesen, sodass das Ministerium im Interesse tragfähiger und zukunftssicherer Lösungen nunmehr die notwendigen Anpassungen vornehmen musste.

Zu Frage 3: Am Schulstandort Erfurt hat die Beschulung von Bauberufen eine lange Tradition. Es bestehen keine zusätzlichen Investitionskosten für die sächliche Ausstattung im Rahmen der Erteilung des Berufsschulunterrichts der Maurer, Hochbaufacharbeiter, Schwerpunkt Maurerarbeiten.

Zu Frage 4: Derzeit sind am Standort Erfurt ausreichend qualifizierte Lehrkräfte vorhanden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Wucherpfennig, Sie haben eine Nachfrage, bitte.

(Abg. Wucherpfennig)

Vielen Dank. Ist dieses Vorhaben der Verlagerung von Leinefelde im Eichsfeld in die Landeshauptstadt nicht auch ein weiterer Mosaikstein für die gegenwärtigen Zentralisierungsprozesse der Landesregierung mit dem Ziel der Stärkung der Oberzentren zulasten der ländlichen Räume?

Das ist eine Interpretation, die wir nicht teilen. Wir haben sehr viele Berufsfachklassen, Berufsklassen in den ländlichen Räumen gesichert, haben auch viele Berufsstandorte im ländlichen Raum gesichert. Insofern würde ich dieser Aussage nicht zustimmen.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Lehmann. Bitte schön.

Ist der Landesregierung bekannt, dass diverse Landkreise gegen die Neufassung des Berufsschulnetzes klagen wollen und wenn ja, welche Klagen sind Ihnen schon bekannt?

Uns ist in Gesprächen gesagt worden, dass Landkreise überlegen, ob sie klagen. Wir sind aber noch in Gesprächen mit besagten Landkreisen, zum Beispiel mit dem Landkreis Eichsfeld. Der Schulverwaltungsleiter Henning war vor drei Tagen bei mir. Gestern hatte der Ministerpräsident Gespräche mit Vertretern der Handwerkskammer. Ich denke, ob es dann zu Klagen kommen wird, wird sich zeigen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Je- der darf klagen! Jeder hat das Recht zu kla- gen!)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 24, Fragestunde.

Wir setzen unsere Beratungen fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1762 ZWEITE BERATUNG

Dazu eröffne ich die Aussprache und mir liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Höcke vor.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Besucher auf der Tribüne, leider, muss man sagen, geht unser vernünftiger und notwendiger Gesetzentwurf heute ohne Ausschussberatung in die zweite und abschließende Lesung. Unser Gesetzentwurf basiert – darauf möchte ich noch mal explizit hinweisen – auf Begriffsklarheit und konsequenter Ehrlichkeit. Die Bürger in diesem Land haben nämlich ein Recht darauf, dass man ihnen den Blick auf die Wirklichkeit vonseiten der Politik nicht versperrt, sondern ihn öffnet. Die Bürger in Thüringen wollen nicht wie unmündige Kinder behandelt werden.

(Beifall AfD)

Wenn man sich in einer Katastrophensituation befindet – es war beispielsweise der bayrische Justizminister, der im Rahmen der Asylkrise von einem drohenden Staatszerfall gesprochen hat –, dann muss man selbige auch so bezeichnen. Wenn man diese Ehrlichkeit an den Tag legt, dann darf man den Bürgern mit Recht auch einiges abverlangen. Dann muss es selbstverständlich auch möglich sein, Turnhallen zumindest zeitweise als Wohnunterkünfte zu nutzen. Immer wieder geschah das in der Vergangenheit. Während eines Hochwassers oder einer anderen Naturkatastrophe ist es ja schon oft vorgekommen, dass Turnhallen genutzt wurden, um Menschen zu schützen. Genau für solche Ereignisse haben wir das bewährte Katastrophenschutzgesetz.

In § 25 dieses Gesetzes wird die Katastrophe definiert. Ich zitiere aus § 25 Katastrophenschutzgesetz: „Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden“.

Dass der Asyl-Tsunami von den Altparteien selbst verursacht wurde, steht in diesem Kontext auf einem anderen Blatt und darauf möchte ich jetzt auch nicht näher eingehen. Dass er aber katastrophale – im Wortsinn – Auswirkungen hat im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes, ist in unseren Augen unverkennbar. Genau deswegen, weil die katastrophalen Auswirkungen eben auch verifizierbar und erlebbar sind, haben beispielsweise die Stadt München oder auch der Main-Taunus-Kreis in Hessen mit Rückgriff auf die entsprechende Norm – wie in § 25 des Katastrophenschutzgesetzes – den Katastrophenfall ausgerufen.

Man fragt sich natürlich: Warum fehlt Ihnen, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, dieser Mut zur Wahrheit und dieser Mut zur Wirklichkeit?

(Beifall AfD)

Unser Gesetzentwurf will eben nicht die zweckentfremdende Nutzung von Turnhallen unter allen Umständen verhindern. Das ist nicht sein Ansatz, nein, das ist nicht seine Intention. Er will lediglich eine willkürliche, zweckentfremdete Nutzung unterbinden.

(Beifall AfD)

Die von uns vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte darüber hinaus eine entlastende Wirkung entfalten. Denn unsere Landräte und Bürgermeister sind nicht nur viel näher dran an den Sorgen und Nöten der Menschen in diesem Lande, sondern sie stehen dadurch eben auch unter einem besonderen Rechtfertigungsdruck.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Der Land- rat!)

Das Land/die Landesregierung darf ihre Verantwortung nicht einfach abschieben und zusehen, wie die Kommunen kämpfen und den Unmut der Bürger auf sich ziehen.

Unser Gesetzentwurf verlangt Mut zur Wahrheit, er verlangt Mut zur Ehrlichkeit und Mut zur Verantwortung. Wir freuen uns über die Aussprache im Rahmen der zweiten Beratung.

(Beifall AfD)

Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Tischner, CDU-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, Kollegen, Besucher hier im Thüringer Landtag! Eine Katastrophe, Herr Höcke, war Ihre Rede und war Ihre Begründung!

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Naturkatastrophen mit humanitären Katastrophen gleichzusetzen, schafft auch nur die AfD.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das passt vielleicht in Ihren Willen, die Welt einfach zu erklären. Aber eigentlich müssten Sie langsam – anderthalb Jahre sind Sie auch schon hier im Landtag – gemerkt haben, dass die Welt doch nicht so einfach ist, wie sie die AfD immer versucht medial rüberzubringen.

Die CDU-Fraktion hat bereits in der Februarsitzung des Thüringer Landtags ausführlich zum Antrag Stellung genommen und die verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Mit Blick auf diese vorgeschlagene Gesetzesänderung und alle anderen in Pla

nung befindlichen offenen und verdeckten Angriffe auf unser erfolgreiches Thüringer Schulsystem stelle ich für meine Fraktion noch einmal fest, dass wir als CDU Thüringen nicht an der Änderung des Thüringer Schulgesetzes, dem Grundgesetz unserer Bildungslandschaft, interessiert sind, wenn sie aus ideologischen und aus populistischen Zielstellungen heraus erfolgt.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das nützt je- mand anderem mehr!)

Die Thematik der Schulturnhallen als vorläufige Flüchtlingsunterkunft ist keine neue. Die CDU im Thüringer Landtag hat die Thematik verantwortungsbewusst und bereits mehrfach im Landtag und in seinen Gremien thematisiert. So hat sich der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags auf Antrag der CDU-Fraktion bereits mit Beginn des Schuljahres von der Landesregierung berichten lassen und Bürgerhinweise intensiv besprochen. Auch die CDU-Fraktion sieht eine längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen sehr kritisch. Diese Möglichkeiten sollten tatsächlich nur im Notfall von den Kommunen genutzt werden. Dennoch lehnen wir die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab, da eine Regelung, die eine solche Nutzung ausschließlich im Katastrophenfall vorzieht, unseres Erachtens zu rigide ist. Solche Festlegungen greifen in die kommunale Selbstverwaltung ein. Diese Feststellung greift durch auf das Eigentum der Schulträger. Wir wollen nicht, dass die kommunale Familie noch mehr in ihren Zuständigkeiten reduziert wird. Zentralisierung, Aushebelung des Subsidiaritätsprinzips und Einschränkung von Entscheidungsfreiheit – das ist der Kern ihres Antrages. Mit der CDU wird es eine solche Politik zu keinem Zeitpunkt geben. Die kommunale Entscheidungsfreiheit hat für uns im Freistaat höchste Priorität. Sie hat unseren Freistaat stark gemacht.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir schaffen das!)

(Beifall CDU)

Wir trauen den Kommunen durchaus zu, dass sie sehr sorgsam prüfen, wo die Menschen untergebracht werden können, und die Belegung von Schul- und Vereinssporthallen für sie nur die allerletzte Möglichkeit bei der Unterbringung von Flüchtlingen darstellt. Das ist sowohl im Interesse des Sports als auch natürlich im Interesse der Flüchtlinge.

Es bleibt dabei: Wir sehen den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hier im Thüringer Landtag in der Frage der Turnhallen als geeignetes Gremium an, eventuelle Problemlagen miteinander zu besprechen, und wir sehen den Ausschuss und das zügige Gespräch mit dem Ministerium als gutes Mittel, Situationen vor Ort zu klären und zu korrigieren. Wir greifen jederzeit alle Hinweise von Bürge

(Abg. Höcke)

rinnen und Bürgern, von Lehrerinnen und Lehrern, von Eltern, von Schülern auf, wenn es zu Problemen in der einzelnen Schule kommen sollte, und werden uns im Ausschuss darum kümmern. Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nun erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Schülerinnen und Schüler, worum geht es denn eigentlich bei dem Gesetzentwurf der AfD?