Windenergieanlagen planen und errichten lassen sowie Förderungen für solche Projekte beantragen. Danke schön.
Ich hätte zwei Nachfragen. Frage 1: In welchem Verhältnis zueinander sollen die in der Breitbandausbaurichtlinie genannten Technologien im Idealfall gefördert werden und welche Kriterien bestimmen den idealen Breitbandausbau?
Zweite Frage: Können Sie den Ausschussmitgliedern die eben genannten Datengrundlagen zum Zweck der Beantwortung der gestellten Fragen zur Verfügung stellen und wenn nein, welche Gründe sprächen dagegen?
Vielen Dank. Weitere Fragen sehe ich nicht. Wir kommen zur nächsten Anfrage, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Herold, Fraktion der AfD, in der Drucksache 6/1822.
Zum Ende des Jahres 2015 hat die Stadt Steinach vom Land einen Fördermittelbescheid für den Ausbau der Skiarena erhalten. Geplant sind Gesamtausgaben von 10 Millionen Euro, 90 Prozent davon sind Fördermittel. Die Stadt selbst muss in mehreren Jahren insgesamt 1 Million Euro beisteuern. Geplant sind unter anderem eine Gondelbahn und eine komplett neue Beschneiungsanlage.
1. Wie bewertet die Landesregierung das geplante Vorhaben in Steinach, insbesondere vor dem Hintergrund des Schneemangels und der geringen Nutzung der Skiarena in den vergangenen Jahren?
2. Wurde das der Zustimmung auf Förderung zugrunde liegende Ganzjahresnutzungskonzept auf solide Wirtschaftlichkeit von einer unabhängigen Instanz überprüft?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Bedenken, die durch die Bürgerinitiativen in Steinach geäußert werden, insbesondere die Bürgerinitiativen „Kontra Stadionlift“ und „Kontra Gondellift“?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold wie folgt:
Frage 1: Steinach ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. Nach der Einzelstandortbewertung gehört die Skiarena Silbersattel neben dem Fallbachhang in Oberhof aufgrund ihres sportlichen Ganzjahresangebots und den Beschneiungsmöglichkeiten zu den am besten geeigneten Gebieten für alpinen Skisport im Thüringer Wald. Mit dem Vorhaben würden die Handlungsempfehlungen der Konzeption „Wintersporttourismus im Thüringer Wald“ der deutschen Sporthochschule Köln, Institut für Natursport und Ökologie, vom April 2008 realisiert werden. Das Vorhaben „Erlebnis- und Aktivpark Silbersattel Steinach, Optimierung und Erweiterung der Skiarena Silbersattel für eine Ganzjahresnutzung“ wird vom Regionalverbund Thüringer Wald e. V. und den umliegenden Gemeinden unterstützt, da der Thüringer Wald mit der Rennsteigregion insgesamt von der Umsetzung der angedachten Maßnahme profitieren kann. Es geht hier gerade um die Schaffung von Möglichkeiten des Aktivseins über das ganze Jahr hinweg.
Frage 2: Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des an der Planung beteiligten Büros Montenius Consult Deutschland aus Köln wurde mit den Antragsunterlagen der Stadt Steinach bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Die Prüfung der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung durch unabhängige Dritte wurde mit der Bescheiderteilung beauflagt. Die Bestätigung der Wirtschaftlichkeit ist spätestens mit dem ersten Mittelabruf der Stadt Steinach der Thüringer Aufbaubank vorzulegen. Für das in Rede
stehende Vorhaben wurde durch die Stadt Steinach diese Bestätigung noch nicht vorgelegt, ebenso wurden von der Stadt Steinach noch keine Fördermittel abgerufen.
1. Die folgenden noch ausstehenden Unterlagen sind nach Vorliegen umgehend, spätestens jedoch mit dem ersten Mittelabruf einzureichen: Genehmigungen des Baus und Betriebes von Liftanlagen nach dem Thüringer Bergbahngesetz, baurechtliche Genehmigung gemäß Thüringer Bauordnung, Lagepläne und Regelquerschnitte der Ausführungsplanung, Darstellung der geplanten Betreibung, Stellungnahme des Behindertenbeauftragten und Prüfung und Bestätigung des ermittelten Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Montenius Consult vom 30.11.2015 hinsichtlich Plausibilität und Realisierbarkeit durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer.
2. Die folgenden noch ausstehenden Unterlagen sind nach Vorliegen umgehend, spätestens jedoch bis zum 30.09.2017 einzureichen: ein Nachweis des Abschlusses der eigentumsrechtlichen Regelungen zu den antragsgegenständlichen Flurstücken und ein Nachweis des Abschlusses der eigentumsrechtlichen Regelungen zu den Flurstücken, welche zur Realisierung der Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Frage 4: Die Landesregierung hat die Bedenken der Bürgerinitiative zur Kenntnis genommen. Ebenso wurde zur Kenntnis genommen, dass insbesondere mit der Ablehnung der stadtnahen Anbindung des Skigebiets durch die Bürgerinitiative eine maßgebliche Zielstellung der städtischen Planung, nämlich eine bessere An- und Einbindung der Skiarena an die Stadt Steinach zu erzielen, nicht erreicht würde. Am 14.09.2015 wurden verschiedene Planungsvarianten in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats vorgestellt. Der Stadtrat von Steinach fasste mehrheitlich den Beschluss zur Optimierung und Erweiterung der Skiarena Silbersattel für eine Ganzjahresnutzung auf Grundlage der Planungsvariante zwei. Der Beschluss sieht die Erschließung des Skigebiets durch einen Gondellift vom Stadion bis zum Fellbergplateau vor. Die Landesregierung hat die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung getroffene Mehrheitsentscheidung zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde vonseiten der Landesregierung der Bürgerinitiative mehrfach empfohlen, auch weiterhin die Möglichkeit des Gesprächs zu suchen, um doch noch zusammen mit der Stadt Steinach als der zuständigen Maßnahmeträgerin eine Lösung zu finden, die möglichst von einer breiten Mehrheit der Bürger mitgetragen werden kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Antwort zu Frage 3. Sie hatten gesagt, was die Auflagen unter anderem enthalten, und dann kam Ihre Aufzählung. Fehlen da noch irgendwelche Auflagen in Ihrer Aufzählung? Wenn ja, kann ich die bitte schriftlich bekommen?
Ja, der Bescheid enthält noch weitere Auflagen. Insgesamt sind es 16, die jedoch eher allgemeiner Natur sind, also die von mir nicht erwähnten, wie zum Beispiel Dauer der Zweckbindung und Beachtung der Vergabevorschriften. Es besteht aber kein Problem, ich kann Ihnen das auch schriftlich nachreichen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/1827. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kießling, AfD-Fraktion.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime hatte noch im letzten Jahr den Vorschlag unterbreitet, Asylbewerbern das Grundgesetz in arabischer Sprache auszuhändigen. Seiner Meinung nach würde es dazu beitragen, den Asylbewerbern zu zeigen, wie unser Gemeinwesen aussieht.
1. Welche Position vertritt die Landesregierung zu dem Vorschlag des Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime?
2. Ist für den Fall, dass die Landesregierung der Übersetzung des Grundgesetzes und seiner Verteilung an Asylbewerber positiv gegenübersteht, auch eine Übersetzung in andere Herkunftssprachen der Asylbewerber angedacht?
3. Wann soll gegebenenfalls mit der Verteilung des Grundgesetzes in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften begonnen werden?
4. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Schaffung von herkunftssprachlichen Informations
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Staatssekretärin Dr. Albin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Vorschlag von Herrn Mazyek, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime, zielte nach Kenntnis der Landesregierung darauf, das Grundgesetz auf Arabisch zu übersetzen und auf diese Weise zugänglich zu machen. Dies ist bereits geschehen. Sowohl auf der Homepage des Deutschen Bundestags als auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung ist das Grundgesetz in arabischer Sprache zu bestellen und auch elektronisch herunterzuladen. Dieses Angebot begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Es stellt eine hilfreiche Ergänzung zu weiteren gedruckten und institutionalisierten Integrations- und Orientierungsangeboten dar und bietet eine Möglichkeit, sich im Selbststudium oder im Rahmen von Bildungsangeboten vertiefend mit dem deutschen Rechtssystem auseinanderzusetzen.
Zu Frage 2: Arabisch ist für viele Geflüchtete in Deutschland Muttersprache. Andere sind mit dieser Sprache einigermaßen vertraut, weil sie eine Amtssprache in ihren Heimatstaaten darstellt oder in ihrer bisherigen religiösen Praxis verortet ist. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass Arabisch neben Deutsch und Englisch momentan die Sprache ist, die den höchsten Verbreitungsgrad unter den in Deutschland lebenden Geflüchteten – vor allem jenen mit bisher kurzer Aufenthaltsdauer – hat. Daher ist die Lektüre einer arabischen Ausgabe des Grundgesetzes in dieser Gruppe auch am wahrscheinlichsten. Übersetzungen in andere Sprachen, wie Dari oder Farsi, wären aus Sicht der Landesregierung wünschenswert, wenn sich ein entsprechender Bedarf an über die bisher bestehenden Angebote hinausgehender Erstorientierung zeigen sollte. Ein solcher ist der Landesregierung momentan nicht bekannt.
Zu Frage 3: Die ausgeführte positive Bewertung des Angebots arabischer Ausgaben des Grundgesetzes durch die Landesregierung heißt nicht, dass eine formalisierte Verteilung dieser Ausgaben an alle Geflüchteten in Thüringen zu einem bestimmten Zeitpunkt – sei es in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes oder in den Kommunen – für zielführend erachtet wird. Eine solche wäre mindestens in
effektiv, in Einzelfällen möglicherweise sogar kontraproduktiv, weil es in der jeweiligen Lebenssituation von Geflüchteten subjektiv als Überforderung wahrgenommen würde.
Natürlich ist die Auseinandersetzung mit der deutschen Gesellschaftsordnung von besonderer Bedeutung für gelungene Integration. Die dafür notwendige Vermittlung gelingt jedoch vor allem durch sukzessiv aufeinander aufbauende, lebensweltnahe und persönliche Bildungsangebote. Eine diesbezüglich wichtige Einführung leisten die Erstorientierungs- und Integrationskurse in Erstaufnahmeeinrichtungen und Kommunen. Sie sind aus Sicht der Landesregierung das erste Mittel, welches durch weitere gesellschaftliche Integrationsmaßnahmen entsprechend den unterschiedlichen Lebenslagen und Voraussetzungen der Migrantinnen und Migranten weiter ergänzt werden muss. Der Text des Grundgesetzes – sei es in Arabisch, Deutsch oder einer anderen Sprache – kann dabei eine hilfreiche Ergänzung zur weiteren Vertiefung sein. In den Einrichtungen des Landes wird bei Bedarf dementsprechend der Bezug bei den genannten Quellen ermöglicht.