Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Publikum! Auch ich will das noch mal erneuern, Herr Brandner – damit alle Menschen auf der Tribüne das noch mal nachvollziehen können –, Sie haben sich ja außerordentlich echauffiert, als ich im letzten Plenum gesagt habe: Zeigen Sie sich doch selber an! In einer der Tageszeitungen stand, dass die AfD-Fraktion Steuergelder insofern verschwendet, indem sie es rechtswidrig für Parteienwerbung einsetzt. Und es gibt auch eine Aussage von Herrn Möller in diesem Artikel dazu. Herr Möller, Sie haben gesagt, Sie sind eine junge Partei, Sie müssen noch üben. Sie haben nicht gesagt, dass Sie es nicht getan haben.
Wo bleibt dann die Anzeige von Herrn Brandner mir gegenüber, dass ich hier eine falsche Aussage getroffen habe?
Sehr geehrte Damen und Herren, was Herr Brandner hier macht, ist nicht nur die Beschädigung des Standes der Juristinnen und Juristen. Das will ich für den Landesrechnungshof, der hier nicht sprechen kann, sagen. Herr Brandner braucht sich auch nicht hinter dem Pamphlet, das er grade in der Hand hat, zu verstecken. Herr Brandner unterstellt den Juristinnen und Juristen des Landesrechnungshofs, dass sie abhängig von Parteien bzw. der Landesregierung sind, dass sie sich im Zweifel dann
doch lieber so konform verhalten, dass sie keine Kritik üben. Herr Brandner, auch wenn Sie nach wie vor hinter Ihrem Blatt sitzen und es offensichtlich nicht gern hören:
Wenn Sie sich einmal Rechnungshofberichte anschauen würden und dazu die Diskussion im Finanzausschuss und in anderen Ausschüssen verfolgen würden, würden Sie wissen, dass dieser Landesrechnungshof unabhängig ist.
Sie haben unterstellt, dass nur mit Ihrem Gesetz die Möglichkeit besteht, unabhängig zu sein. Deswegen will ich noch mal zitieren, aus dem, was ich schon das letzte Mal zitiert habe: Der Landesrechnungshof hat natürlich die Pflicht, tätig zu werden, wenn er bestimmte Dinge sieht. Das tut er auch. Aber er hat noch viele andere Rechte, die Dritte nicht haben, und deswegen hat der Landesrechnungshof selbst zu dieser Problematik ausgeführt. Ich zitiere erneut: Die vorgesehene Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Landesrechnungshofgesetzes sehen wir kritisch, da sie die Arbeit des Rechnungshofs beeinträchtigen könnte, Herr Brandner, beeinträchtigen könnte.
Bei der Finanzkontrolle und der Strafverfolgung handelt es sich um unterschiedliche Funktionskreise, die getrennt gehalten werden sollten. Etwaige Durchbrechungen sollte es nur für wenige, herausgehobene und ausdrücklich gesetzlich festgelegte Fälle geben. Nach der Landeshaushaltsordnung besteht nämlich eine Auskunftspflicht der geprüften Stellen gegenüber dem Landesrechnungshof. Alle Behörden sind quasi zur Kooperation verpflichtet. Etwaige Verweigerungsrechte, wie sie die Strafprozessordnung kennt, sieht das Haushaltsrecht dagegen nicht vor. Über den Umweg des Haushaltsrechts müssten sich Betroffene unter Umständen selbst belasten. Das Strafprozessrecht würde umgangen. Der Rechnungshof als Organ der Finanzkontrolle verfolgt einen ganz anderen Ansatz. Das Zitat würde dann weitergehen.
Also, es ist tatsächlich so, wie Herr Helmerich gesagt hat: Hier geht es nur darum, zu versuchen, den Menschen einzureden, dass die demokratischen Parteien in diesem Landtag nicht in der Lage wären, einen unabhängig arbeitenden Rechnungshof auch arbeiten zu lassen. Herzlichen Dank.
Ich kann Ihnen aber versichern: Wenn ich Sie nicht ansehe beim Reden – wenn Sie reden –, verstehe ich Sie trotzdem! Wenn ich Sie nicht hören wollte, würde ich mir die Ohren zuhalten und nicht die Augen. Verstehen Sie: Das ist der Unterschied zwischen dem, wie wir handeln und wie Sie handeln.
Ihre Angriffe, Frau Taubert, werden auch nicht besser. Ich dachte, der Mensch wäre ein lernfähiges Wesen, bis ich Sie gerade hier vorn wieder habe reden hören. Immer noch auf dem Niveau der Boulevardpresse verbreiten Sie hier substanzlose Gerüchte, was Sie morgens bei Kaffee und Kuchen aufgeschnappt haben. Als Landesministerin, Frau Taubert!
Ich habe vorhin was zu Ihrer mutmaßlichen Fähigkeit, ein Staatsamt zu bekleiden, gesagt. Ich habe auch dazu gesagt, dass ich mir schon eine Meinung gebildet habe. Ich glaube, nach der Äußerung, die Sie gerade hier vorn abgelassen haben, sind der Meinung inzwischen viele.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/1758 in zweiter …
Deswegen stimmen wir trotzdem über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, jetzt in namentlicher Abstimmung, ab. Ich bitte die Schriftführer und eröffne die Abstimmung.
Ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben: anwesende Abgeordnete 89. Es wurden 82 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 8, mit Nein 74 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich eröffne die Fragestunde. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Als erster Fragesteller hat Abgeordneter Krumpe mit der Drucksache 6/1815 das Wort.
Aus der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Breitbandausbaurichtlinie geht hervor, dass für den Breitbandausbau in Thüringen auch Richtfunk als Technologie gefördert wird.
Anhand der regionalplanerischen Vorranggebiete für Windkraftanlagen, dem Digitalen Geländemodell, dem Digitalen Oberflächenmodell sowie ergänzender topografischer Karten können Informationen abgeleitet werden, wie viele Haushalte per Richtfunk erreicht werden können. Vor dem Hintergrund begrenzter Fördermittel für den Breitbandausbau sind diese Informationen für einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz essenziell. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf eine angenommene Richtfunkstrecke von 15 Kilometer. Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 11. Januar 2016, Drucksache 6/1807, ergeben sich weitere Nachfragen.
1. Wie viele Haushalte der breitbandunterversorgten Gebiete können anhand der oben genannten Datengrundlagen bei einer Windkraftanlagen-Gesamthöhe von 100 Meter, 160 Meter und 200 Meter durch Richtfunk erreicht werden?
2. Wie viele Gemeinden mit bis zu 100 Haushalten können anhand der oben genannten Datengrundlagen bei einer Windkraftanlagen-Gesamthöhe von 100 Meter, 160 Meter und 200 Meter durch Richtfunk erreicht werden?
3. Können auch Gemeinden mit bis zu 500 Haushalten unter Verwendung mehrerer Funkfrequenzen erreicht werden und wenn ja, wie viele Gemeinden mit bis zu 500 Haushalten können anhand der oben genannten Datengrundlagen bei einer Windkraftanlagen-Gesamthöhe von 100 Meter, 160 Meter und 200 Meter durch Richtfunk erreicht werden?
4. Welches Thüringer Ministerium würde im Fall einer gemeinsamen Planung des Ausbaus von Windkraftanlagen mit Richtfunktechnologien die Federführung übernehmen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Maier.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Die Möglichkeit der Erschließung durch Richtfunk auf Windenergieanlagen ist im Einzelfall zu prüfen. Pro Richtfunkanlage kann ein Empfänger erreicht werden. Wie viele Haushalte mit diesem Empfänger versorgt werden können, kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt von den individuellen Gegebenheiten am Standort ab.
Frage 2: Grundsätzlich ist die Erreichbarkeit durch Richtfunk unabhängig von der Anzahl der Haushalte in einer Gemeinde. Relevant ist hingegen, wie bereits erwähnt, dass im Gegensatz zu Mobilfunkanlagen die Richtfunkstrecke nicht unterbrochen werden darf, da sie nach jeder Unterbrechung neu synchronisiert werden müsste. Dies kann im Einzelfall mehrere Sekunden dauern. Im Normalbetrieb würde ein Rotorblatt einer Dreiflügelanlage bei mittlerer Rotationsgeschwindigkeit etwa einmal pro Sekunde die Verbindung unterbrechen, sodass keine Aufnahme der Datenübertragung mehr möglich wäre. Daher könnte die Richtfunkanlage nur unterhalb der Flügelradien am Turm oder Mast – je nach Typ – sinnvoll montiert werden. Die Höhe der Windenergieanlage richtet sich vorrangig nach den Rahmenbedingungen, die für den Betreiber bedeutend sind. Darunter fallen die Höhe der umliegenden Bepflanzung und die Ergebnisse von Windmessungen. Unabhängig davon führt ein höherer Mast nicht zwingend zu einer Erhöhung der potenziellen Reichweite einer dort befestigten Richtfunkanlage, insbesondere wenn keine Sichtverbindung besteht. Daher müssten theoretische Möglichkeiten der Erreichbarkeit von Gemeinden mittels Richtfunk individuell für jeden einzelnen Standort ermittelt werden. Diese Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.
Frage 3: Hierzu kann auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen werden, da die Anzahl von Haushalten in einer Gemeinde nichts daran ändert, dass die Erreichbarkeit mittels Richtfunk individuell für jeden einzelnen Standort ermittelt werden müsste.
Frage 4: Die Errichtung von Windenergieanlagen wird im wettbewerblichen Energiemarkt durchgeführt und nicht durch die öffentliche Hand. Dies ist ebenso im Bereich des selbsttragenden Breitbandausbaus der Fall. Die Planung des geförderten Breitbandausbaus hingegen liegt bei den Kommunen. Diese können im zu prüfenden Einzelfall in Kooperation mit Unternehmen Richtfunkanlagen an