Protocol of the Session on March 17, 2016

schriftliche Anhörung durchgeführt. An dieser beteiligten sich 15 Experten, Vereine, Verbände und Institutionen, darunter viele Fachverbände und Praktikerinnen. Eine Abwägung fand im Ausschuss im Wesentlichen zwischen diesen Positionen und jenen des Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes statt. Im Ergebnis der Anhörung wurden die Punkte zur veränderten räumlichen Umgebung, zur Harmonisierung der Gebühren in Kindergärten und Kindertagespflegeeinrichtungen, zur Neuregelung der Vergütung der öffentlich geförderten Kindertagespflege intensiv diskutiert. Mit Verweis auf geltende Rechtslagen wurden diese Punkte zunächst aber ausgeklammert. Die vor einigen Monaten von der Landesregierung erlassene Verwaltungsvorschrift hat diesbezügliche Schwerpunkte gesetzt. Ergänzungsbedarf ist dabei immer möglich. In diesem Sinne wurde Punkt III des gemeinsamen Antrags neu aufgenommen, ich zitiere: „Die Landesregierung wird gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die krankenversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Personen in der Kindertagespflege auch nach 2018 Bestand haben.“

(Beifall DIE LINKE)

Beim Punkt „Gewinnung von Tagesmüttern“ wurde darauf verwiesen, dass diese sich als nicht schwierig für die Träger der örtlichen Jugendhilfe darstellt. Fast alle Fraktionen haben sich intensiv an der Kompromissfindung im Ausschuss beteiligt. Gleichwohl wurde im Ausschuss von fast allen Fraktionen festgestellt, dass es auch zukünftig gilt, die Vergütungssituation zu verbessern.

Die CDU-Fraktion stellte im Ausschuss zudem fest, dass sie sich sehr wünschen würde, wenn die Koalitionsfraktionen durchaus öfter konstruktiv CDUInitiativen aufgreifen und unterstützen würden und es keine Eintagsfliege bleibt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Kindertagespflege eine gleichberechtigte Säule der Kindertagesbetreuung neben der Betreuung in Kindertagesstätten und der Betreuung in der Familie ist und der Stellenwert der Arbeit von Tagespflegepersonen stets zu würdigen ist.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Wünscht jemand aus den Fraktionen CDU, Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Begründung des Alternativantrags? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Die Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion, hat sich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es kam eben ein kleiner Zwischenruf: „Wir machen mit

Ihnen gemeinsame Sache!“ – genau. Es ist ein gemeinsamer Antrag und ich glaube, da können wir auch alle sehr zufrieden sein. Mit dem ursprünglichen Antrag für Kindertagespflege hat die CDU vor etwa über einem Jahr eine durchaus wichtige Diskussion mit angestoßen, die aber natürlich auch uns aus den Koalitionsfraktionen schon immer klar war. Die Debatte findet heute mit dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der Union zur Kindertagespflege einen guten Abschluss, so meine ich, sagen zu können. Das zeigt und, ich glaube, das ist auch gut so, dass die demokratischen Fraktionen des Hauses sich trotz unterschiedlicher politischer Auffassungen im Detail bei wichtigen Sachfragen ohne Weiteres verständigen können. Für dieses Signal bin ich – das sage ich hier ganz deutlich – den regierungstragenden Fraktionen und auch der CDU dankbar. Ich glaube, es war eine inhaltlich gute und eine wichtige Diskussion.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Gemeinsamkeit im Grundsätzlichen basiert auch darauf, dass die Kindertagespflege als außerfamiliäre Betreuungsform dem Kitabereich in Thüringen seit nunmehr schon über zehn Jahren, Stichwort „Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz“ von 2005, gleichgestellt ist. An dieser Position haben die unterschiedlich geprägten Landesregierungen seit 2005 nicht gerüttelt und selbstverständlich will das auch die rot-rot-grüne Koalition nicht tun, denn in unserem Koalitionsvertrag heißt es nicht umsonst, ich zitiere: „Für uns gehört die Kindertagespflege (einschließlich der ergänzenden Tages- pflege) zur Kinderbetreuung wie die Kindertagesstätte. Tagesmütter und -väter sind für uns gleichberechtigte Akteurinnen und Akteure in der frühkindlichen Betreuungs- und Bildungsarbeit.“ Daran gibt es nichts zu rütteln.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Fraktion und ich selbst natürlich auch schätzen die Angebote der Kindertagespflege, denn sie ergänzen die bestehende, ja flächendeckend vorhandene Kindergartenversorgung im Freistaat. In Erfurt, Jena und Weimar ist das Engagement der Tagesmütter nicht nur ergänzend, sondern es ist geradezu grundlegend notwendig, also essenziell. Bevölkerungszuwachs und Geburtenanstieg haben in diesen Städten die Nachfrage nach Plätzen in der Kinderbetreuung in den letzten Jahren so rasch und nachhaltig ansteigen lassen, dass man mit bloßem Ausbau der Betreuungsangebote im Kitabereich dem Ganzen nicht in angemessener Zeit hätte begegnen können. Und diese Lücke – und das haben wir auch immer so gewollt – hat die Kindertagespflege mit ihren Angeboten ganz schnell und auch flexibel gefüllt. Dafür möchten ich, meine Fraktion und, ich denke, wir gemeinsam hier in die

(Abg. Tischner)

sem Hause den Tagesmüttern ein ganz deutliches und ein herzliches Dankeschön aussprechen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Der Ausbau der Kindertagespflege macht in diesen drei Städten aber nicht nur aus den sogenannten Kapazitätsgründen Sinn. Die Kindertagespflege punktet dort auch bei einer ganzen Reihe von Eltern, weil sie eine familienähnliche Betreuungsform in kleinen Gruppen bietet, meist im unmittelbaren Wohnumfeld der jeweiligen Tagesmutter und bei naturgemäß größerer zeitlicher Flexibilität, als sie teilweise in Kita-Einrichtungen unter den Bedingungen des Tagesablaufs organisierbar ist. Die Angebote der Kindertagespflege haben damit ein eigenes Profil, ein besonderes Profil und können aus Elternsicht – und das muss jeder für sich selber entscheiden, das haben wir immer gesagt, die Wahlfreiheit ist gegeben, da wurde auch nie was dran geändert, aber auch wenn es der eine oder andere anders gesehen hat, aber die Kindertagespflege hat damit ein eigenes Profil –, wer das möchte, auch durchaus Vorzüge gegenüber einer anderen angestammten Kitabetreuung aufweisen.

Es gilt allerdings auch, dass wir es in Erfurt, Weimar und Jena mit bestimmten Sonderkonstellationen zu tun haben, die sich nicht ohne Weiteres auf ganz Thüringen übertragen lassen. Nach den jüngsten Daten des Landesamts für Statistik haben wir zum Stichtag 01.03.2015 landesweit 1.159 Kinder in der Kindertagespflege, von denen rund 58 Prozent, das sind 667 Kinder, allein schon auf die genannten drei größeren Städte entfallen. Ganz ähnlich sieht es bei den Tagespflegepersonen aus. Laut Landesamt hat es zum Stichtag 01.03.2015 thüringenweit 352 gegeben, davon 174 – also fast die Hälfte – in den von mir genannten drei Städten Erfurt, Jena und Weimar. Außerhalb dieser drei Städte ist die Kindertagespflege in Thüringen bisher relativ wenig nachgefragt und das hat natürlich auch damit zu tun, dass wir seit Langem über ein sehr gut ausgebautes, auch in der Fläche sehr gut ausgebautes Kitanetz verfügen und dass in den Einrichtungen traditionell eine gute frühkindliche Bildung vermittelt wird. Und wenn ich vorhin schon den Tagesmüttern gedankt habe, dann natürlich auch den Erzieherinnen und Erziehern in den Einrichtungen, die eine hervorragende Arbeit für unsere Kinder leisten.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Vergessen Sie die Tagesväter nicht!)

(Beifall CDU)

Ach, Herr Brandner, Sie schon wieder.

Diese ohnehin schon positiven quantitativen und qualitativen Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung, für die Erziehung und für die Betreu

ung sind durch die von der SPD initiierte Kita-Reform von 2010 noch weiter verbessert worden.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das wurde von uns gemeinsam beschlossen!)

Es war eine große Mehrheit in diesem Haus, die das mitgetragen hat – Herr Mohring, das hätte ich nicht vergessen. Dass Sie an dem Punkt auch mitgestimmt haben, ist noch eine Erwähnung wert.

Aber das Stichwort war nicht nur die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag des Kindes, sondern es ging auch um die Angebote der Kindertagespflege. Das ist in Thüringen natürlich auch eine andere Situation als in den westlichen Bundesländern, in denen der mit dem Bund vereinbarte Ausbau der Kinderbetreuung ohne den verstärkten Einsatz von Tagesmüttern in den letzten Jahren oftmals kaum zustande gekommen wäre. Damit wird auch klar – das haben wir intensiv in den Ausschüssen und auch bei der Erarbeitung des gemeinsamen Antrags diskutiert –, dass die Kindertagespflege sehr differenziert betrachtet werden muss, und zwar haben wir ihre gesetzlich verankerte und bildungspolitisch gewollte Gleichstellung mit dem Kitabereich. Daraus resultiert jedoch nicht zwangsläufig eine Art Gleichgewicht mit den etablierten Kitaangeboten, weil die Nachfrage auf der Elternseite nach Plätzen in der Kindertagespflege nun mal nicht in diesem Ausmaß gegeben ist. Das hatte ich vorhin beschrieben und da gibt es eben Unterschiede.

Ein Ausbau der Kindertagespflege, wie es immer mal als Schlagwort von Bildungs- und Familienpolitikern gesagt wird, stößt in Thüringen – das haben wir auch deutlich mitdiskutiert – relativ schnell an seine faktischen Grenzen, an die Grenzen des Möglichen. Deshalb bin ich den Kolleginnen und Kollegen von der CDU sehr dankbar, dass sie diesen Punkt während der Ausschussberatungen zum ursprünglichen Antrag auch dann relativ rasch ad acta gelegt haben.

Ohnehin waren die Ausschussberatungen – das auch noch mal an dieser Stelle – von hoher Sachlichkeit und Fairness auf beiden Seiten geprägt. Die Koalition hat gemeinsam mit der CDU im Bildungsausschuss eine umfangreiche schriftliche Anhörung, wie es auch schon gesagt worden ist, zur Kindertagespflege durchgeführt. Es ist schon von Herrn Tischner erwähnt worden, wer alles daran teilgenommen hat: die Spitzenverbände, Jena, der Landkreis Sonneberg, die Familienverbände, die Interessenvertretungen der Kindertagespflege, die sich oft mit sehr umfangreichen und differenzierten Stellungnahmen beteiligt haben. Dabei sind zwei wesentliche Problemkreise noch mal deutlich geworden – auch das ist von Herrn Tischner schon angesprochen worden: die Frage einer gerechten Vergütung in der Kindertagespflege sowie die Fra

ge nach einem sachgerechten Qualifikationsniveau der Tagespflegepersonen.

Beim ersten Punkt hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits reagiert und durch die novellierte Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung von Geldleistungen in der öffentlichen Kindertagespflege die staatliche Förderung der Tagesmütter zum 01.04.2016 spürbar erhöht. Das war, denke ich, ein gutes und ein wichtiges Signal; das löst aber nicht dieses prinzipielle Problem, das wir auch angesprochen haben, dass im SGB VIII nicht von einer leistungsgerechten Vergütung der Tagespflegepersonen die Rede ist, sondern lediglich von einem Betrag zur Anerkennung der Förderleistung. Da kann man sagen, das klingt eher mal so wie Nachbarschaftshilfe als nach einer vernünftigen Vergütung, die man braucht. Deshalb besteht hier – das ist auch schon gesagt worden – zweifellos Nachbesserungsbedarf. Allerdings ist auch klar – das haben wir deutlich gemacht –, dass zunächst einmal der Bund in der Pflicht ist, wenn es zu nachhaltigen Verbesserungen für die Tagesmütter kommen soll. Die Länder können lediglich den durch das SGB VIII gesetzten Rechtsrahmen ausschöpfen. Das machen wir hier in Thüringen schon so gut wie möglich, indem die höchste Fördersumme aller neuen Bundesländer festgeschrieben wurde. Auch das, denke ich, ist eine Anerkennung wert.

Beim zweiten Punkt, der Frage nach dem Qualifikationsniveau der Tagesmütter, hat die Anhörung gezeigt, dass das 160-Stunden-Mindestcurriculum des Deutschen Jugendinstituts allgemein als nicht ausreichend erachtet wird, da beispielsweise die Arbeit im Kitabereich eine quantitativ und qualitativ weit umfangreichere Basisqualifikation und auch regelmäßige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen erfordert. Deshalb muss es bundesweit eine Weiterentwicklung geben. Wir warten da in Thüringen mit großem Interesse auf die Praxiserprobung des neuen 300-Stunden-Curriculums.

Die Anhörung hat letztendlich auch gezeigt, dass der von der CDU ursprünglich angedachte Runde Tisch nicht der geeignete Ort für eine Weiterentwicklung im Bereich der Kindertagespflege ist. Nach SGB VIII und § 7 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes ist dafür der Landesjugendhilfeausschuss zuständig. Darauf hat der Landkreistag in seiner Beteiligung an der Anhörung deutlich hingewiesen. Demzufolge ist es natürlich ganz logisch und folgerichtig, dass wir in unserem gemeinsamen Antrag die Landesregierung nun bitten, im Landesjugendhilfeausschuss als fachlich zuständiges Gremium einen Diskussionsprozess zu initiieren. An dessen Ende sollten dann auch tatsächliche und gründliche, fachlich explizite Empfehlungen für die Thüringer Kindertagespflege stehen. Das müssen wir, glaube ich, intensiv im Gremium, im Landesjugendhilfeausschuss, diskutieren. In diesen fachlichen Empfehlungen aus Sicht der Koali

tionsfraktionen und auch der Union wird es vor allem um das Qualifikationsniveau der Tagespflegepersonen gehen und um die Bedarfe an Fachberatung, worum es auch in diesem gemeinsamen Antrag geht.

Fort- und Weiterbildung war ein wesentlicher Punkt und die verbesserte Zusammenarbeit – das sage ich auch noch einmal deutlich – zwischen der Kindertagespflege und dem Kitabereich. Elternmitwirkung in der Kindertagespflege ist auch ein wesentlicher Aspekt. Es geht auch um die Reduzierung von bürokratischen Prozeduren, die die Tagesmütter durchstehen müssen. Ich bin mir also sicher, dass wir mit diesem gemeinsamen Antrag auf einem guten Weg sind, die Kindertagespflege in Thüringen weiterzuentwickeln, zu stärken und auch die Tagesmütter bei ihrer Arbeit noch mehr und zielgenauer zu unterstützen als bislang. Das sollte unser Auftrag sein, weil Tagesmütter und die Kindertagespflege genauso wie die Kitas in Thüringen die Säulen für unsere Kinderbetreuung sind. Dazu gehören natürlich und schlussendlich auch die Familien. Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Die Wahlfreiheit war nie infrage gestellt, war immer gegeben. Das müssen die Eltern dann für sich allein entscheiden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Für die Fraktion der CDU hat sich Abgeordneter Kowalleck zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat vor nunmehr einem Jahr den Antrag „Kindertagespflege in Thüringen stärken“ in den Landtag eingebracht. Meine Kollegin Beate Meißner hatte bei der Antragseinbringung dazu gesprochen und eine Lanze für die Kindertagespflege gebrochen. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön für das Engagement. Ich möchte noch kurz auf Frau Pelke eingehen. Es ist richtig, wir haben den Antrag gemeinsam ausführlich beraten. Sie sind jetzt auch auf das Thema „Kindergarten“ eingegangen. Das ist auch ein ganz wichtiges Thema in diesem Zusammenhang. Ich sage das bewusst für die Region Saalfeld-Rudolstadt. Wir stehen hier in Thüringen natürlich in der historischen Verantwortung von Friedrich Fröbel. Wir müssen gerade auch dieses Erbe hegen und pflegen. Der Kindergarten ist nun mal der Exportschlager Nummer 1 aus Thüringen und aus Deutschland.

(Beifall SPD)

(Abg. Pelke)

Das müssen wir auch weiterhin hochhalten. Meine Damen und Herren, es wurde auch von Frau Pelke erwähnt: Wir haben natürlich als Landtag insgesamt im Jahr 2010 das neue Kindergartengesetz beraten, novelliert und auf den Weg gebracht. Somit haben wir auch bessere Bedingungen für unsere Kinder und für die Erzieher auch vor Ort erreicht. Das war ein ganz wichtiges Vorhaben, das wir gemeinsam hier auf den Weg gebracht haben.

Es gibt aber eben auch noch andere Betreuungsformen. Das ist eben auch die Kindertagespflege. Aufgrund des vorliegenden CDU-Antrags wurde das Thema ausführlich im Bildungsausschuss beraten und eine schriftliche Anhörung der Betroffenen durchgeführt. Durch die verschiedenen Äußerungen und Hinweise konnten sich die Ausschussmitglieder umfangreich informieren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern ein wichtiges Anliegen. Für die CDU-Fraktion ist es besonders wichtig, dass Eltern die Betreuungsform auswählen können, die sie als die Beste für ihre individuelle Familiensituation ansehen. Neben dem Kindergarten und einer Betreuung durch die Eltern gibt es insbesondere für Kinder unter zwei Jahren das Angebot der Kindertagespflege. Die Kindertagespflege ist dabei durchaus nicht nur ein Ausweichangebot. Viele Eltern schätzen die Vorteile der familienähnlichen Betreuung mit kleinen Gruppen, mit einem geborgenen Umfeld und einer dauerhaften Bezugsperson. Von den Eltern wird dieses Angebot gezielt nachgefragt. Die Tagesmütter haben aber in ganz Thüringen mit einer geringen Bezahlung und fehlenden Vertretungsregelungen bei Krankheit und Urlaub zu kämpfen. Mit dem ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion, den wir bereits, das sagte ich, im Februar 2015 eingereicht hatten, wollten wir die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege verbessern, damit dieses alternative Angebot gleichberechtigt neben den Kindergärten stehen kann.

(Beifall CDU)

Gleichzeitig zur Beratung des Antrags hat das Thüringer Bildungsministerium die Verwaltungsvorschrift zu den laufenden Geldleistungen für die Tagespflegepersonen zum 01.04.2016 geändert. Dabei werden Punkte aus der Diskussion der letzten Monate umgesetzt. So ist geplant, den Stundensatz für die Anerkennung der Förderleistung zu erhöhen. Der Sachaufwand wird auf die Summe begrenzt, die üblicherweise in Kindergärten entsteht. Die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift erfolgte am 21.12. letzten Jahres im Thüringer Staatsanzeiger. In der bisher geltenden Verwaltungsvorschrift beträgt der Anerkennungsbetrag für die Förderleistung 1,38 Euro und der Sachaufwand 1,72 Euro, also insgesamt 3,10 Euro pro Stunde.

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift ändert sich die Förderleistung auf 2,53 Euro, der Sachaufwand auf

1,08 Euro. Insgesamt erhöht sich die Vergütung somit auf 3,61 Euro. Das sind circa 50 Cent je Stunde mehr. Durch die neue stundenbezogene Finanzierung werden die Thüringer Tagespflegepersonen 1,6 Millionen Euro mehr erhalten, die bereits im aktuellen Entwurf des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt sind. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, denn die Problemlagen der Thüringer Tagesmütter sind vielschichtig und von Region zu Region auch unterschiedlich ausgeprägt. Es wurde an dieser Stelle auch gesagt, wir haben in diesem Bereich eine Konzentration auf die großen Städte und man muss dann entsprechend reagieren, wenn Probleme an uns herangetragen werden.

Nach wie vor gibt es Punkte, die eben diskutiert werden müssen, zum Beispiel Regelungen im Urlaubs- und im Krankheitsfall. Außerdem haben die Änderungen, zum Beispiel in der Stadt Erfurt, auch Kritik hervorgerufen, da dort eine Verschlechterung der Situation der Tagesmütter befürchtet wird. Deshalb sind wir nach der mündlichen Anhörung und den anschließenden Diskussionen im Bildungsausschuss übereingekommen, mit den Koalitionsfraktionen gemeinsam zu einem etwas geänderten Antrag zu kommen. Anstatt der Einrichtung eines Runden Tisches – das war unser Vorschlag, das hatte auch meine Vorrednerin erwähnt – soll nun der Landesjugendhilfeausschuss einbezogen werden und über die verschiedenen Punkte diskutieren.

Insbesondere die Weiterentwicklung der Thüringer Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege soll dabei im Fokus stehen. Es sollen aber auch andere wichtige Punkte diskutiert werden, zum Beispiel die Fachberatung, Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung, die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Möglichkeiten der Entbürokratisierung.

Außerdem sprechen wir uns in dem gemeinsamen Antrag dafür aus, dass die krankenversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Personen in der Kindertagespflege auch nach 2018 Bestand haben. Die Sonderregelungen betreffen die Möglichkeit, bei der Betreuung von maximal fünf Kindern weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben. Somit müssen sich die Tagesmütter nicht privat versichern. Insgesamt muss es unser aller Ziel sein, die Kindertagespflege als wichtige Säule der Kinderbetreuung zu unterstützen und finanziell auf eine sichere Grundlage zu stellen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Wolf das Wort.

(Abg. Kowalleck)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, erst einmal freut es mich, festzustellen, dass wir heute hier einen gemeinsamen Änderungsantrag aller demokratischen Fraktionen nach intensiver Diskussion beraten und beschließen können.