Protocol of the Session on February 25, 2016

2. Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren Grenzwertüberschreitungen für Bakterien und andere Keime in den beiden Gemeinden festgestellt?

3. Wie oft werden bei auffällig gewordenen Proben Nach- bzw. Kontrolluntersuchungen durchgeführt?

4. Was wird unternommen, um Grenzwertüberschreitungen dauerhaft auszuschließen?

Vielen Dank, Frau Scheringer-Wright. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt und ich möchte sagen, die Mündliche Anfrage ergänzt die Kleine Anfrage 747 der Abgeordneten Frau Dr. Scheringer-Wright vom 18. Dezember 2015. Die Antwort meiner Kollegin Anja Siegesmund liegt dem Hohen Haus bereits vor und wird in Kürze als Drucksache veröffentlicht.

Zu Frage 1 – Wurden bzw. werden die Einwohner bei Grenzwertüberschreitungen informiert? –: Bei Grenzwertüberschreitungen mikrobiologischer Parameter wie coliformer Bakterien wird geprüft, ob die Grenzwertüberschreitung auf fäkale Verunreinigungen zurückzuführen ist. Ist dies der Fall, wird entsprechend den Leitlinien des Umweltbundesamts gehandelt, die Bevölkerung informiert und ein Abkochgebot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen. Dies hatte sich in Kella 2012 und 2013 nicht bestätigt. Bei Grenzwertüberschreitungen mikrobiologischer Parameter fäkalen Ursprungs, zum Beispiel E. coli und Enterokokken, wie 2015 in Hohengandern und Kella, wurden die Verbraucher der beprobten Einrichtung informiert. Es wurde ein Abkochgebot ausgesprochen. Die sofortigen Nachkontrollen waren ohne Beanstandung. Im Fall der bestehenden Grenzwertüberschreitung des Sulfatgehalts wurde laut Information des Gesundheits

(Staatssekretär Götze)

amts die Bevölkerung durch den Wasserversorger informiert.

Zu Frage 2 – Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren Grenzwertüberschreitungen für Bakterien und andere Keime in den beiden Gemeinden festgestellt? –: Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen traten in Hohengandern zwischen 2010 und 2014 nicht auf. Im Jahr 2015 gab es positive Befunde, zweimal mit coliformen Bakterien, einmal mit E. coli und einmal mit Enterokokken. In Kella sind in den Jahren 2010, 2011 und 2014 keine mikrobiologischen Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden. In den Jahren 2012 und 2013 kam es jeweils zu einer Grenzwertüberschreitung mit coliformen Bakterien und im Jahr 2015 zu einer Überschreitung mit coliformen Bakterien und E. coli.

Zu Frage 3 – Wie oft werden bei auffällig gewordenen Proben Nach- bzw. Kontrolluntersuchungen durchgeführt? –: Es erfolgt bei mikrobiologischen Überschreitungen sofort eine Nachkontrolle und wenn notwendig erfolgen weitere Kontrollen, bis die Parameter entsprechend der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Der Sulfatgehalt im Trinkwasser in Hohengandern wird zweimal im Jahr geprüft.

Zu Frage 4 – Was wird unternommen, um Grenzwertüberschreitungen dauerhaft auszuschließen? –: Das Wasser der Gemeinden Hohengandern und Kella wird ständig mit Natriumhypochlorit desinfiziert, um die bakteriologischen Grenzwerte einzuhalten. Wie die Ergebnisse aus dem Jahr 2015 zeigen, entsprach die Trinkwasserqualität beider Anlagen trotz dieser Maßnahmen nicht immer den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Für beide Anlagen sind Maßnahmen erforderlich, die auch bei Starkniederschlägen eine ordnungsgemäße Trinkwasserqualität garantieren. Eine Aufbereitungsanlage würde die mikrobiologische Qualität verbessern, senkt aber nicht den Sulfatgehalt. Das Gesundheitsamt sucht gemeinsam mit dem Wasserversorger Lösungen, um diese Probleme langfristig abzustellen. Es wird für die Anlage in Hohengandern langfristig eine Lösung angestrebt, welche eine Reduzierung des Sulfatgehalts unter 250 Milligramm pro Liter ermöglicht. Derzeit besteht die Möglichkeit, durch eine Trinkwasserleitung das Wasser aus der Wasserversorgungsanlage Arenshausen nach Hohengandern zu transportieren.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage von Frau Abgeordneter Scheringer-Wright. Bitte schön.

Wie genau wurden denn die Einwohner in Hohengandern und Kella informiert?

Das muss ich Ihnen schriftlich nachreichen.

Eine weitere Nachfrage.

Ja. Die zweite Nachfrage bezieht sich auf die Antwort auf Frage 4, und zwar haben Sie ausgeführt – das wurde auch in der Antwort zur Kleinen Anfrage deutlich –, dass es eine Leitung von Arenshausen nach Hohengandern gibt. Damit könnte auch das Wasser in Hohengandern, das durch geogene Bedingungen so hoch mit Sulfat belastet ist, gemischt werden. Meine Frage ist jetzt: Warum ist das – da die hohen Werte bekannt sind – nicht passiert?

Es gibt wohl technische Gründe, aber die genauen Gründe kann ich Ihnen leider auch nur schriftlich nachreichen.

Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und alles wird nachgeliefert. Vielen Dank, Frau Ministerin.

Jetzt kommt die Anfrage des Abgeordneten Kowalleck für die CDU-Fraktion in der Drucksache 6/1786. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Facebook und die Persönlichkeitsrechte von Thüringerinnen und Thüringern

Das soziale Netzwerk Facebook ist seit geraumer Zeit in der Kritik, da Hasspostings nicht oder nur unzureichend gelöscht wurden. Die Bundesregierung hat sich gegenüber Facebook dafür starkgemacht, dass derartige Meinungen in dem sozialen Netzwerk gelöscht werden. Es kursieren weiterhin Fotos, unter anderem von politischen Mandatsträgern, die mit ehrverletzenden Texten besetzt sind. Auch Fotos von Mitgliedern des Thüringer Landtags werden zweckentfremdet und widerrechtlich verwendet. Das soziale Netzwerk Facebook reagiert bisher nicht auf Hinweise der Betroffenen.

Ich frage die Landesregierung:

(Ministerin Werner)

1. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, dass Fotos von Thüringerinnen und Thüringern auf Facebook zweckentfremdet und widerrechtlich verwendet werden?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für Betroffene in Thüringen, insbesondere auch für politische Mandatsträger, Verletzungen der Persönlichkeitsrechte auf Facebook abzustellen bzw. den betroffenen Account sperren zu lassen?

3. Welche konkrete Unterstützung gibt es dabei vonseiten der Landesregierung?

4. Inwieweit gab es in der Vergangenheit vonseiten der Thüringer Landesregierung gerichtliche Auseinandersetzungen aufgrund von Beiträgen in sozialen Netzwerken?

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Für die Landesregierung kommt das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger, zu Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, dass Fotos von Thüringerinnen und Thüringern auf Facebook zweckentfremdet und widerrechtlich verwendet werden? Antwort: Über die vom Abgeordneten Kowalleck hinaus geschilderten Angaben wurden der Landesregierung keine entsprechenden Vorfälle bekannt gemacht. Eine gesonderte statistische Erfassung derartiger Vorkommnisse erfolgt nicht.

Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für Betroffene in Thüringen, insbesondere auch für politische Mandatsträger, Verletzungen der Persönlichkeitsrechte auf Facebook abzustellen bzw. den betroffenen Account sperren zu lassen? Antwort: Der Betroffene hat in der Regel selbst seine Ansprüche, insbesondere Abwehransprüche nach § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz, gegenüber dem Verursacher bzw. Facebook geltend zu machen. Insbesondere ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht abtretbar, da es sich insoweit um ein höchstpersönliches Recht handelt.

Frage 3: Welche konkrete Unterstützung gibt es dabei vonseiten der Landesregierung? Antwort: Wie soeben bei der Antwort zu Frage 2 ausgeführt sind die Abwehransprüche gegen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte höchstpersönliche Rechte. Eine konkrete Unterstützung vonseiten der Landes

regierung gibt es im Rahmen der Fürsorgepflicht für Bedienstete des Freistaats Thüringen. Hier gilt der im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium geschaffene Runderlass des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Thüringen vom 20.09.1994. Den Bediensteten können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die notwendigen Kosten für eine Rechtsverteidigung erstattet werden. Voraussetzung für eine solche Erstattung ist unter anderem ein dienstliches Interesse an der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

Frage 4: Inwieweit gibt es in der Vergangenheit vonseiten der Thüringer Landesregierung gerichtliche Auseinandersetzungen aufgrund von Beiträgen in sozialen Netzwerken? Antwort: Die Landesregierung war bislang nicht in gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Beiträge in sozialen Netzwerken involviert.

Vielleicht noch eine grundsätzliche Bemerkung von mir zum Abschluss. Ich unterstütze ausdrücklich das, was der Bundesjustizminister im Moment anstrebt, nämlich in Gesprächen mit Facebook Bedingungen zu erreichen, dass es in Zukunft schwieriger wird, solche Sachen zu posten oder dass diese tatsächlich im Netz erscheinen. Aber das sind Gespräche des Bundesjustizministers mit Facebook, in die ich auch nicht näher involviert bin und Ihnen dazu auch keine näheren Angaben machen kann. Aber meine grundsätzliche Unterstützung findet das allemal.

Vielen Dank, Herr Minister Lauinger. Bitte schön, Herr Abgeordneter Kowalleck.

Danke, Herr Minister Lauinger. Danke, Herr Präsident. Dann möchte ich mal konkret werden in meiner Fragestellung: Inwieweit kann die Landesregierung den Abgeordneten Kowalleck bei seinem Vorhaben gegenüber Facebook unterstützen, damit in dem sozialen Netzwerk dessen Foto nicht mehr zweckentfremdet für das Angebot von Finanzierungsmöglichkeiten verwendet wird?

Das habe ich versucht, Ihnen zu beantworten. Es handelt sich um höchstpersönliche Rechte, die können Sie nur selbst geltend machen. Und da Sie, wenn Sie mich nicht eines Besseren belehren, nicht Landesbediensteter dieses Landes sind, gilt das, was ich eben gesagt habe, nicht, sodass wir Sie da eigentlich nur moralisch unterstützen können, aber

(Abg. Kowalleck)

nicht in anderer Art und Weise. Es sind Ihre höchstpersönlichen Rechte, die können nur Sie geltend machen.

Eine weitere Nachfrage, bitte schön.

Die Landesregierung, Herr Minister, kann sich dann auch nicht vorstellen, bei gehäuftem Missbrauch von Fotos oder Darstellungen der Mitglieder des Thüringer Landtags hier in Gespräche mit Facebook zu treten?

Ich habe gerade gesagt, ohne dass Sie das gefragt hatten, dass es diese Gespräche vonseiten des Bundesjustizministers mit Facebook gibt. Ich weiß nicht, ob es besonders sinnvoll ist, wenn die einzelnen Landesjustizminister jetzt parallel zu diesen Gesprächen auch noch Gespräche mit Facebook führen. Ich würde zunächst einmal abwarten wollen, was der Bundesjustizminister an dieser Stelle erreicht.

Vielen Dank. Und wenn ich noch einen Hinweis geben darf an die Landesregierung, der wir ja keine Vorschriften machen wollen: Da die Abgeordneten die Fragen schon vorlesen, erübrigt es sich eigentlich, dass die Minister dann noch mal die Fragen vorlesen. Es reicht uns, wenn Sie die Antworten reichen. Vielen Dank!

Wir kommen nun zur Anfrage des Abgeordneten Tischner, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1787. Bitte, Herr Tischner.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Genehmigung von Schülerauslandsfahrten im Schulamtsbereich Mittelthüringen

Auf Antrag der Fraktion der CDU ist im Thüringer Landtag vielfach über Probleme bei der Durchführung von Klassenfahrten diskutiert worden. Die Landesregierung erklärte dazu, dass die Schulbudgets für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen von Lernen am anderen Ort aufgehoben und künftig alle genehmigungsfähigen Maßnahmen auch stattfinden werden.

Ich frage die Landesregierung: