Der Antrag spricht bei den einheitlichen Anforderungen an die Einlagensicherungssysteme in Europa von, ich zitiere: einer „wichtige[n] Säule [...] für einen stabilen Bankensektor in Europa“. Wichtige und tragfähige Säulen für den Bankensektor sind etwas ganz anderes, nämlich die Verantwortung, die Selbstverantwortung der Banken in Europa für ihr Handeln und die Verantwortung der Nationalstaaten für ihre Bankensysteme. Das ist die Position der AfD.
Das Motto „Gewinne privatisieren und Verluste verstaatlichen“ oder genauer „Verluste zahlen die deutschen Steuerzahler“ muss überwunden werden. Das gilt auch für die Einlagensicherung der Banken.
Sehr verehrte Kollegen, wer mit dem Feuer spielt, kann sich auch verbrennen. Wenn wir weiterhin das Feuer der anderen mit dem eigenen Wasser löschen, dann haben wir kein Wasser mehr, wenn es bei uns lichterloh brennt, wir sitzen dann auf dem Trockenen. Also noch einmal: Nein zur Rettungspolitik, Nein zum Vergemeinschaftungswahn und Ja zu einer Rückbesinnung auf marktwirtschaftliche Prinzipien. Deshalb lehnen wir den Antrag der CDU ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf Herrn Kuschel und auf Herrn Pidde möchte ich eigentlich noch sagen: Es ist noch nicht alles erledigt. Das, was noch nicht erledigt ist, ist nämlich ein klares Bekenntnis unseres Thüringer Landtags. Andere Landtage halten das für notwendig
Wie Sie sich erinnern, haben Peer Steinbrück und Angela Merkel inmitten der Banken- und Finanzkrise am 5. Oktober 2008 erklärt: Die deutschen Spareinlagen sind sicher. Die Sparer konnten zu Recht auf die Bemühung der Regierung vertrauen, ihre Einlagen zu schützen, denn sowohl die Geschäftsbanken, die Privatbanken als auch Volksbanken und Sparkassen in Deutschland haben seit vielen Jahren eigene systematisch voneinander unabhängig funktionierende Sicherungssysteme für Kundeneinlagen. Und dabei wurden die Maximalbeträge der gegen Bankenpleiten geschützten Einlagen in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehrfach angehoben.
Meine Damen und Herren, seitdem beispielsweise das Sicherungssystem der Sparkassengruppe in Deutschland vor vier Jahrzehnten gegründet wurde, hat noch nie ein Sparkassenkunde einen Verlust seiner Spar- oder Sichteinlagen erlitten. Das nennt man im Übrigen Stabilität.
Oder wenigstens die Höflichkeit gegenüber einer Dame haben, die etwas stimmlich gehindert ist. Aber Höflichkeit ist vielleicht ein Fremdwort.
Die erst im Jahr 2014 verabschiedete neue Einlagensicherungsrichtlinie hat das Schutzniveau für die Einlegerinnen und Einleger in der EU weiter verbessert. Die neuen Bestimmungen gewährleis
ten einen ausreichenden Einlagenschutz. Sie müssen allerdings auch von allen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden. Das ist trotz des Fristendes im Juli 2015 erst von rund der Hälfte der betroffenen Länder erfolgt. Deutschland hat aber gehandelt. Einheitliche Standards für die Einlagen von Bankkunden sind richtig und wichtig, zuständig für die Umsetzung sind die Nationalstaaten. Die CDUFraktion ist und bleibt der Auffassung, dass das vernünftig ist und auch so bleiben muss. Unsere bewährten Einlagensicherungsstandards, unsere funktionierenden Eigensysteme stehen dabei nicht zur Disposition. Das ist übrigens auch konkret gelebter, praktischer Verbraucherschutz. Natürlich ist angesichts der Erfahrungen aus der Staatsschuldenkrise, insbesondere in Griechenland, nachvollziehbar, dass die EU Verfahren etablieren und implementieren will, um weitere Verwerfungen zu vermeiden. Vor dem Hintergrund, dass viele der Maßnahmen noch gar nicht mit Leben erfüllt sind, kommt der Vorschlag der fünf Präsidenten, eine europäische Einlagensicherung in Form einer Rückversicherung zu installieren, zur Unzeit. Darüber hinaus ist es auch unverhältnismäßig. Aber zu diesem Punkt möchte ich eigentlich gar nicht weiter ausführen, das ist nicht das abschließende Thema.
Sie haben das richtig gesagt: Sowohl die Bundesregierung als auch die Deutsche Kreditwirtschaft haben die Vorschläge der Europäischen Kommission bereits abgelehnt. Aber dieser Ablehnung möge sich der Thüringer Landtag auch klar und deutlich anschließen bzw. seine eigene Position dazu bestätigen. Morgen besteht im Bundesrat Gelegenheit, wenn es um die Unterstützung einer kritischen Stellungnahme des Bundesrats zu dem Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems geht. Deshalb legen wir diesen Antrag heute hier vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den Punkt gebracht, es ist schon zusammengefasst: Eine Vergemeinschaftung nationaler Bankenrisiken lehnen wir ab.
Nicht zuletzt ist der Haushalts- und Finanzausschuss bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und hat sich in seiner letzten Sitzung klar und deutlich für eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen und unterstützt damit auch die Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat. Leider fand diese Empfehlung des HuFA am Freitag vor einer Woche im Europaausschuss keine Mehrheit. Meiner Auffassung nach ist es eigentlich kein Thema, dass sich für übermäßige parteipolitische Positionierung oder Profilierung eignet, sondern es erfordert den gemeinsamen Einsatz, nämlich im Interesse der Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Gerade die in unseren Städten und Kreisen verorteten und regional ausgerichteten Sparkassen und Volksbanken sind ohne Zweifel durch zahlreiche aufsichtsrechtliche Vorgaben durch anhaltend niedriges Zinsniveau zusehends betroffen und stehen schon genug in einem schwierigen Marktumfeld und deshalb, meine Damen und Herren, gilt es ausdrücklich zu schützen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zum Antrag der Koalitionsfraktionen sagen. Wenn Sie die Anträge nebeneinander legen, werden Sie unschwer erkennen, dass die CDU-Fraktion eigentlich die Urheberschaft für sich reklamieren kann, das tun wir auch, jedoch halten wir an Punkt III unseres Antrags fest. Die Koalitionsfraktionen wollen von einem klaren Zeichen gegen die Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung ablenken. Da war der Europaausschuss schon weiter und hat auf Antrag der Fraktion Die Linke den Punkt III des CDU-Antrags angenommen. Dieses Zeichen, meine Damen und Herren, sollten wir eigentlich auch im Thüringer Landtag setzen und deshalb bitten wir um Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es war heute eine besonders stimmlich herausfordernde Leistung Ihrerseits.
Mir liegen jetzt von den Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue noch einmal in das Plenum. Das bleibt auch so. Dann erteile ich der Landesregierung das Wort, Frau Finanzministerin Taubert.
Sehr geehrte Damen und Herren, man mag es den Abgeordneten der AfD gönnen oder nicht, aber sie sind von der Herkunft und ihrer Berufswahl die absoluten Profiteure des Euro.
Ob man nun Lehrer ist und von Steuergeldern lebt, ob man Jurist oder Zahnärztin ist, die gut zahlende Kunden benötigen, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, gerade die Abgeordneten der AfD sind diejenigen, die auf sichere Arbeitsplätze und eine gut florierende Wirtschaft bauen müssen.
Deswegen ist es gut und richtig, dass wir den Euro eingeführt haben in Europa und dass wir ihn auch behalten werden.
Frau Ministerin, einen kleinen Augenblick bitte. Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit seitens der Abgeordneten für die Rede der Ministerin. Herzlichen Dank.