Protocol of the Session on January 28, 2016

die offensichtlich selbst ernannten „Jungen Wilden“ heute den Versuch unternommen haben – ich hoffe doch nicht mit Anschub des Fraktionsvorsitzenden –, die Landesregierung zu diskreditieren, weil sie nicht anwesend sei. Nun bin ich nicht beleidigt, weil ich da war. Aber Sie müssen schon eines zur Kenntnis nehmen: Ich habe auch persönlich in der letzten Legislaturperiode und auch in dieser Legislaturperiode als Mitglied der Landesregierung sehr darauf gedrungen, dass die Landtagssitzungen eben nicht stattfinden, wenn Bundesrat ist. Falls das jemandem entgangen ist, so möge er das nachlesen.

Wir haben mit der Landtagsverwaltung – das Präsidium, der Ältestenrat – darum gerungen, dass es auch in diesem Jahr endlich anders der Fall sein wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen finde ich es nicht angemessen – ich will mich sehr freundlich ausdrücken – jetzt dem Ministerpräsidenten oder auch Frau Siegesmund vorzuwerfen, dass sie in Berlin zur Vorbereitung eines Treffens mit der Bundeskanzlerin sind. Ich hoffe, dass solche Dinge auch nicht wieder vorkommen. Ich glaube nicht, dass das einer gedeihlichen Zusammenarbeit im Thüringer Landtag entgegenkommt.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen, meine Herren, es gibt viel zu sagen zum Antrag der CDU-Fraktion. Ich will das auch gern tun, damit mir auch vonseiten des Antragstellers nicht vorgeworfen wird, die Landesregierung verweigere ihren Beitrag zu diesem Antrag.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion nimmt Bezug auf den Verordnungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Einlagensicherungssystems. Ich möchte Ihnen sagen, worum es geht. Die Kommission beruft sich bei dieser Maßnahme auf den Abschluss der Bankenunion. Durch die Bankenunion soll der Bankensektor durch die Übertragung von nationalen Kompetenzen auf zentrale Institutionen und die Schaffung von einheitlichen gemeinsamen Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten auf eine solidere Grundlage gestellt werden. Bisher sind bereits die ersten beiden Stufen mit der Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus sowie des einheitlichen Abwicklungsmechanismus verwirklicht. Die nationalen Einlagensicherungssysteme als dritte Säule wurden vor Kurzem mit der sogenannten EU-Einlagensicherungsrichtlinie vom 16. April 2014 auf EU-Ebene harmonisiert. Deren Umsetzung ist trotz Fristablauf derzeit noch nicht in allen Mitgliedstaaten erfolgt. Die Europäische Kommission hat am 24. November 2015 sodann den vorliegenden Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung eines Einlagensicherungssystems für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU unterbreitet. Dessen erklärtes Ziel soll es sein, die nationalen Einlagensicherungen in einem europäischen Einlagenversicherungssystem zusammenzuführen, um die Bankenunion zu vollenden. Ab 2017 soll in den drei Schritten bis 2024 eine vollständige Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der Eurozone über die Schaffung eines zentralisierten europäischen Einlagenversicherungsfonds erreicht werden. Die erste Stufe – die Rückversicherung – wird von 2017 bis 2019 laufen. In einer zweiten Stufe wird die Mitversicherung über 2020 bis 2023 laufen und in einer dritten Stufe die Vollversicherung ab 2024.

Ohne hier auf nähere Details dieses Vorschlags eingehen zu wollen, so ist im Ergebnis festzustellen, dass es Absicht der Kommission ist, eine Gleichbehandlung aller nationalen Einlagensicherungssysteme zu erreichen. Wenn man aber auf die tatsächlich vorhandenen Mittel abstellen würde, würde man bei einer Umsetzung dieses Vorschlags im Ergebnis diejenigen nationalen Einlagensicherungssysteme benachteiligen, die bereits in der Vergangenheit Mittel angespart haben. Dies betrifft namentlich die bestehenden Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland.

(Ministerin Taubert)

Der Verordnungsvorschlag der Kommission ist daher in Deutschland auf heftige Kritik gestoßen. Auch wir lehnen den vorliegenden Vorschlag der Kommission aufgrund seiner negativen Auswirkungen auf die Systeme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken deutlich ab. Nach Ansicht der Thüringer Landesregierung sollte die Kommission jetzt zunächst für eine Umsetzung der bereits beschlossenen Einlagensicherungsrichtlinie in allen Mitgliedstaaten sorgen. Damit wäre ein wichtiger Schritt zur europäischen Bankenunion getan. Erst wenn dies umgesetzt ist und evaluiert werden kann, sollte über weitere Schritte nachgedacht werden. Im Interesse des Freistaats Thüringen und der flächendeckenden Versorgung mit Finanzdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen können und wollen wir aber vor allem unsere kommunalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht beschädigen. Auf deren bestehende Institutssicherungssysteme hätte der vorliegende Vorschlag, wie bereits ausgeführt, massive negative Auswirkungen. Dies gilt es in unser aller Interesse und unter allen Umständen zu vermeiden. Die die Landesregierung tragenden Parteien und Fraktionen haben sich im Rahmen des Koalitionsvertrags bereits zu diesen Instituten bekannt. Denn es heißt im Koalitionsvertrag: „Thüringen wird deshalb keine Regelungen unterstützen, die darauf abzielen, den wirtschaftlichen Handlungsspielraum von öffentlichen Unternehmen und Genossenschaften einzuschränken.“ Und weiter: „Das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen sowie Genossenschaftsbanken sind tragende Säulen der bundesdeutschen Bankenlandschaft. Die Koalitionspartner unterstützen diejenigen Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung dieser – für kleine und mittlere Unternehmen unverzichtbaren – Kreditunternehmen beitragen.“ So weit der Koalitionsvertrag.

Der Freistaat Thüringen und wir als Regierung finden uns dabei in Deutschland in einem breiten Schulterschluss mit zahlreichen anderen Akteuren wieder. Es ist erwähnt worden: Der Deutsche Bundestag hat entsprechende Pläne in der Sitzung im November 2015 abgelehnt. Auch der Bundesrat hat sich am 18. Dezember 2015 dazu negativ geäußert. Die Bankenverbände haben sich deutlich dagegen ausgesprochen und auch der Finanzausschuss des Bundesrats hat mit der Stimme Thüringens seine Ablehnung des Vorschlags mit Beschluss vom 14. Januar 2016 bekräftigt. Raum für eine sogenannte Subsidiaritätsrüge bleibt nach mehrheitlicher Auffassung in einem Handlungsfeld, in dem auf europäischer Ebene bereits zahlreiche Regelungen getroffen wurden, übrigens offensichtlich nicht. Unser Interesse bleibt, den vorgelegten Vorschlag der Kommission zu kritisieren und dessen Umsetzung zu verhindern. Am Freitag dieser Woche – das ist morgen – wird dieser Punkt noch einmal auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen. Wir als Thüringer Landesregierung werden un

ter anderem folgender Formulierung zustimmen: „Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Aufnahme der Tätigkeit des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und der Errichtung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus in der Eurozone sowie der Harmonisierung der Regeln zur Einlagensicherung in allen Mitgliedstaaten der EU – den sogenannten drei Säulen der Bankenunion – wichtige Voraussetzungen für einen stabileren Bankensektor in Europa geschaffen worden sind. […] Der Bundesrat lehnt den Verordnungsvorschlag zur Errichtung eines europäischen Einlagenversicherungssystems mit einem gemeinsamen Einlagenversicherungsfonds ab. [...] Er hält die in der Vorlage vorgeschlagene Errichtung der europäischen Einlagensicherung – in drei Schritten von einer Rückversicherung in Ergänzung zu den vorhandenen nationalen Einlagensicherungssystemen über eine Mitversicherung hin zu einer Vollversicherung – aus folgenden Gründen für nicht akzeptabel und zielführend: […] Mit der von der Kommission vorgeschlagenen Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems würde den Mitgliedstaaten ohne funktionierende Einlagensicherung der Anreiz genommen, entsprechende Systeme aufzubauen. Darüber hinaus sieht der Bundesrat die Gefahr, dass bei einer vorzeitigen Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems die validen Sicherungssysteme in Deutschland auf EU-Ebene überführt würden, ohne dass sich die anderen Mitgliedstaaten in gleichem Maße einbringen. Der Bundesrat betont daher die Notwendigkeit, die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten, der Banken und deren Sicherungssysteme zu stärken.“ So weit der Beschluss, dem wir zustimmen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, das Thüringer Finanzministerium und die Thüringer Landesregierung haben sich seit 2015 mit dieser Sachfrage auseinandergesetzt und bereits im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer, der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, der heimischen Wirtschaft und unseres Landes insgesamt gehandelt. Ich freue mich, dass der Thüringer Landtag durch die beiden Anträge, die dann doch ein klein wenig unterschiedlich sind, unsere Arbeit so ausdrücklich gutheißen. Und ich freue mich, ebenfalls an der Stelle sagen zu können, die Arbeit bei diesem Thema geht weiter. Unterstützen Sie – und das haben Sie zumindest bald mehrheitlich schon hier mit Ihren Äußerungen getan – auch unsere Arbeit.

Damit ich Ihnen nicht noch die Langfassung vorlese oder damit ich Ihnen noch Nachfragen beantworten könnte, will ich Ihnen sagen, woraus ich dieses Jahr meine Freude ziehe, auch hier zu diesem Thema sprechen zu dürfen. In China ist das Jahr des Affen. Sie wissen das, es ist immer mal ein anderes Jahr und die haben diese Tierzeichen. Und zu dem Affen wird Folgendes ausgeführt: „Dieses freche Tier platzt mit Überschwung herein und bringt ein

(Ministerin Taubert)

blitzschnelles Tempo und fantastische Motivation mit sich. Der Affe erhöht Kommunikation, Humor und Witz und hilft uns durch stressige Zeiten mit Anmut und Leichtigkeit.“ Einen guten Abend!

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin, auch für die philosophischen Einlassungen am Ende Ihrer Rede. Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Wünscht noch jemand das Wort? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen. Ausschussüberweisung wurde mir nicht angezeigt. Ich gehe davon aus, das bleibt auch dabei.

Dann stimmen wir zunächst direkt über den Antrag der CDU in der Drucksache 6/1642 ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Helmerich. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1695. Da wurde mir angezeigt, dass vonseiten der CDU-Fraktion Einzelabstimmung zu den Punkten gewünscht ist. Dann verfahren wir so. Der Antrag hat vier Punkte.

Demzufolge stelle ich nunmehr die Ziffer I des Antrags in Drucksache 6/1695 zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion ist diese Ziffer des Antrags angenommen. Die Gegenstimmen kamen von der AfD-Fraktion.

Ich stelle zur Abstimmung die Ziffer II des Antrags. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier die Zustimmung aus den Koalitionsfraktionen und der CDU. Die Gegenstimmen? Die kommen aus der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist auch die Ziffer II angenommen.

Jetzt steht zur Abstimmung die Ziffer III. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Zustimmungen aus den Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Helmerich. Die Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Und last, but not least die Ziffer IV. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Die kommen aus den Reihen der AfD. Enthaltungen? Sehe ich nicht. Damit ist auch die Ziffer IV dieses Antrags angenommen.

Eine Gesamtabstimmung erübrigt sich, weil für jeden der Einzelpunkte eine Mehrheit für diesen Antrag war. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Bevor ich die Sitzung schließe, noch der Hinweis an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses 6/2: Der Treffpunkt unmittelbar jetzt nach dem Ende der Sitzung ist der Raum F 202. Ich schließe die heutige Sitzung.

Ende: 20.14 Uhr