Meine Damen und Herren! Frau Mühlbauer, „zu kurz geworfen“, „zu kurz gegriffen“ haben Sie, glaube ich, dreimal gesagt in den 2 Minuten, die Sie hier vorn standen. Ich habe eher den Eindruck, als wenn wir da bei Ihnen schlafende Hunde geweckt haben. Wahrscheinlich hat bei Ihnen keiner daran gedacht. Sie und die Landesregierung haben es verpennt, wir bringen es auf die Tagesordnung und endlich wird über das gesprochen, was richtig und wichtig für Thüringen ist. Ich glaube, so wird ein Schuh daraus, Frau Mühlbauer, nicht daraus, dass hier etwas zu kurz geworfen und zu kurz gegriffen ist.
Das ist ja ganz beliebt bei Ihnen und bei Frau Liebetrau auch, wenn wir vernünftige Vorschläge machen – und ich kann eigentlich bisher nur vernünftige Vorschläge von uns erkennen im letzten Jahr –, dass dann immer gern alles Mögliche eingewandt wird, auch „zu kurz gesprungen“, „zu kurz gegriffen“. Ich sage nur „Parlamentsreform“ – so weit, wie Sie da springen, und so weit, wie Sie da greifen, gucken Sie sich die Wasserspender draußen an, mehr ist daraus noch nicht geworden. Genauso wird es wahrscheinlich auch hier, ohne unser Zutun wäre nichts passiert.
Meine Damen und Herren, besonderes Augenmerk bei der Möglichkeit, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken, wurde auf den Abschluss einer hinreichenden Haftpflichtversiche
rung gelegt, damit die Haftungsbeschränkung durch ein korrespondierendes Haftungsvermögen gesichert wird. Durch das gleiche Bundesgesetz, Frau Mühlbauer, wurden die notwendigen Änderungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer umgesetzt. Dadurch ist es den Angehörigen dieser Berufsgruppen ohne Weiteres möglich – seit über zwei Jahren –, eine in der Haftung für berufsbedingtes Fehlverhalten begrenzte Gesellschaft zu gründen. Die Probleme, die Sie hier wieder aufgeblasen haben, Frau Mühlbauer, gibt es nicht. In anderen Bundesländern ist das auch problemlos umsetzbar gewesen. Vielleicht machen Sie sich da mal kundig, bevor Sie das nächste Mal hier zum Rednerpult gehen.
Für weitere Berufsgruppen – Architekten und Ingenieure – ist dies bislang nicht möglich. Hier müssen die jeweiligen Landesberufsgesetze angepasst werden. Warum das in Thüringen nicht möglich sein soll, bleibt Ihr Geheimnis. Das Thüringer – das heißt wirklich so – Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass sich Thüringer Architekten und Ingenieure zur Berufsausübung zusammenschließen können. Auch eine Haftungsbeschränkung ist bereits jetzt möglich, aber nur durch gesonderte Vereinbarung – Frau Liebetrau hatte darauf hingewiesen. Das ist aber kein Geheimnis, was Sie hier verraten haben. Genau das wollen wir ja beibehalten, aber vereinfachen. Es geht nur darum, das zu vereinfachen, was sowieso schon möglich ist. Diese Haftungsbeschränkung bedarf bisher einer umständlichen schriftlichen Einbeziehung in das jeweilige Vertragsverhältnis. Nach dem geltenden Thüringer Recht haben selbstständige Architekten, beratende und bauvorlageberechtigte Ingenieure, Stadtplaner und Gesellschaften bereits jetzt zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftungsgefahren eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, also auch da ändert sich nichts. Es gibt die Versicherung, es gibt bisher auch die Möglichkeit; wir wollen es nur einfacher machen, also wenn Sie so wollen, entbürokratisieren.
Zur Einführung der gesetzlichen Möglichkeit, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken, dazu bedarf es noch einer ausdrücklichen Regelung im Gesetz – und um nichts anderes geht es hier. Da brauchen Sie nicht tief in die parlamentarische Mottenkiste zu greifen – „zu kurz gesprungen“, „zu kurz gegriffen“ –, das ist ein ganz vernünftiger Antrag, den wir hier gestellt haben. Frau Liebetrau, ich weiß nicht, wo Sie Ihre Informationen her haben, aber wir stehen in Kontakt mit der Architektenkammer und den anderen Beteiligten auch. Wir waren die Einzigen, die auf deren Anregung reagiert haben. Rufen Sie mal die entsprechenden Personen an! Allen anderen war das
scheißegal. Wir haben uns darum gekümmert. Wir sind die Kümmererpartei und deshalb ist der Antrag auch hier im Plenum gelandet.
Der Entwurf der AfD-Fraktion beinhaltet all dies, was ich gerade gesagt habe. Dabei bleiben die bisher bestehenden Formen der Berufsausbildung erhalten. Der Wunsch zur Schaffung der berufsgesetzlichen Voraussetzungen zur Eröffnung der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung für die Thüringer Architekten und Ingenieure wurde von vielen Seiten an die Fraktionen herangetragen, Frau Liebetrau. Mit der Umsetzung unseres Entwurfs kann sich Thüringen als moderner Staat im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte präsentieren und das ist dringend notwendig in Thüringen.
Flexibilität für die Thüringer Architekten und Ingenieure, Sicherheit für die Auftraggeber, das ist zukunftsorientiertes Handeln des Gesetzgebers, meine Damen und Herren. Deshalb ist unser Vorschlag auch hier weder populistisch noch überflüssig, sondern vielmehr richtig, notwendig und wichtig für die genannten Berufe und für Thüringen. Sie sollten deshalb vernünftigerweise hier über Ihren Schatten springen und so vernünftig abstimmen wie gestern in der letzten Schlussabstimmung, nämlich unserem Antrag folgen und die gesamte Sache an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überweisen. Die Überweisung beantrage ich hiermit, Herr Adams. Versuchen Sie, so vernünftig weiterzumachen, wie Sie gestern Abend aufgehört haben, dann wird alles gut in diesem Haus. Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, uns liegt heute ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes vor. Dieser Entwurf nimmt Punkte auf, die in der Tat gesetzgeberisch verändert werden müssen. So hat der Bund erste Voraussetzungen geschaffen, dass sich Angehörige freier Berufe zu einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung zusammenschließen können. Die Bundesländer müssen ergänzend dazu eine Berufshaftpflichtversicherung durch Gesetz vorgeben. Die Thüringer Landesregierung bereitet gerade eine entsprechende mit den Kammern besprochene Novellierung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes vor, die dies aufnehmen und Anforderungen an eine Berufshaftpflichtversicherung durch Gesetz vorgeben wird. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und wird dem Landtag noch im ersten Quartal 2016 vorgelegt werden.
Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Novellierung kein Zeitdruck besteht, möchte ich Sie bitten, den in Kürze vorliegenden abgestimmten Gesetzentwurf der Landesregierung als Grundlage Ihrer Beratung im Landtag zu nehmen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Aussprache schließe. Wir kommen zur beantragten Ausschussüberweisung. Die AfD-Fraktion hat beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDUFraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit mit Mehrheit abgelehnt. Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Energieeffizienzgesetz Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1626 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, Diskussionen zum Thema „Energiewende“ kreisen allzu oft alleine um die Frage, wie konventionell erzeugte Energie durch erneuerbare Energie ersetzt werden kann. Wenn wir das Ziel einer spürbaren Energiewende erreichen wollen, müssen wir jedoch die Themen „Energieeffizienz“ und „Energieeinsparung“ deutlich offensiver in den Blick nehmen. Die ständige Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien bei der Strom- und Wärmeversorgung ist nicht das Allheilmittel, um der Vorgabe der Erreichung der Klimaziele nachzukommen. Wichtig ist vor allem, Energie zu sparen und nachhaltiger einzusetzen, zumal der Großteil des Energieverbrauchs in Thüringen auf die Wohn- und Industrieinfrastruktur entfällt. Höhere Energieeffizienz und geringerer Energieverbrauch in Gebäuden und Netzen senken die Kosten und schonen die Umwelt gleichermaßen. Staat und Bürger sollen sich gemeinsam diesen Herausforderungen stellen. Um beide Prozesse mit wirtschaftlicher Vernunft und in sozialer Verantwortung zu gestalten, müssen Investitionen nachhaltig und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Bürgern und Wirtschaft erfolgen. Die Sanierungsmaßnahmen und Stadtumbauprozesse der vergangenen Jahre haben im Bereich der Wohnund Geschäftsgebäude bereits zu deutlichen Energieeinsparungen geführt. Dieser Weg muss konsequent weiter beschritten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hierbei muss der Freistaat Thüringen Anreize setzen, aber auch als Vorbild vorangehen. Durch den energetischen Umbau des Gebäudebestands in den Bereichen Verwaltung, Wohnen und Gewerbe kann in den kommenden Jahren eine jährliche Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 1 Prozent erreicht werden. Ziel des vorgelegten Gesetzes ist es, 2050 den Gesamtenergieverbrauch in Thüringer Gebäuden gegenüber dem Basisjahr 2010 zum einen insgesamt um mindestens 50 Prozent zu senken und zum anderen den verbleibenden Energiebedarf zu 50 Prozent durch erneuerbare Energien sicherzustellen. Dieses Gesetz soll auch dazu dienen, technologieoffene Anreize für die Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung von Energieeinsparungen in Gebäuden und Netzen in allen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Förderinstrumenten des Freistaats Thüringen zu verankern. Effektive Energieeffizienzstandards im staatlichen Hochbau, ein optimiertes Nutzerverhalten und ein nachhaltiges Liegenschaftsmanagement können hier entscheidende Fortschritte bringen. Um für die Landesimmobilien diese verstärkten Anreize zu setzen, soll das Land einen revolvierenden Energieeffizienzfonds einrichten.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird zudem ein verlässlicher Rahmen für private und öffentliche Investitionen in der Energieeinsparung, höhere Energieeffizienz und die Nutzung regenerativer Energieerzeugungsformen gesetzt. Für den wirkungsvollen Einsatz von Investitionsmitteln ist weiterhin bei der Erarbeitung von energetischen Umbaukonzepten eine umfassende und nachhaltige Quartiersbetrachtung vorzunehmen. Neben der Optimierung der Stromübertragungsnetze sollen Möglichkeiten zur Nutzung vorhandener bzw. der Neubau von Fern- und Nahwärmenetzen mittels kommunaler Wärmekonzepte geprüft werden.
Außerdem sind die jeweils im Quartier bereits durchgeführten oder geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen und die vorhandenen Strukturen der Energieerzeugung zu berücksichtigen. Dafür soll die dezentrale Erzeugung von Energie nach Möglichkeit gestärkt werden. Vor allem erscheinen die Potenziale der Bioenergie und der Geothermie ausbaufähig.
Meine Damen und Herren, die Arbeit der Landesregierung wird auch im Bereich des energetischen Umbaus an ihren Taten gemessen. Es genügt eben nicht, den Bürgern mit einer Verspargelung der Landschaft immer nur neue Großtechnik zur Erzeugung alternativer Energien vor die Nase zu setzen.
Unterstützte Freiwilligkeit und das Argument der Wirtschaftlichkeit sind die überzeugenden Leitgedanken, um die in Energieeffizienz und Energieeinsparung liegenden Potenziale zu heben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert. Das Wort hat zunächst für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Harzer.
Einen wunderschönen guten Morgen! Auch einen wunderschönen guten Morgen an die Damen und Herren von der CDU, die ein Thüringer Energieeffizienzgesetz eingebracht haben, was man eigentlich ein Gebäudeeffizienzgesetz nennen sollte, denn Energieeffizienz betrifft nicht nur Wohn- und Verwaltungsgebäude in Thüringen. Sie haben sich einiges an Mühe gegeben, Sie haben zumindest nichts Falsches aufgeschrieben, was schon mal ein Wert an sich ist.
Es ist auch so, dass ich schon, als ich das gelesen habe – Thüringer Energieeffizienzgesetz – dachte: Mensch, die CDU bewegt sich, die CDU erkennt an, dass wir bei Energie, bei Energieeinsparung, beim Umbau unserer Energielandschaft hin zu erneuerbaren Energien einen Schritt nach vorn machen müssen. Als ich aber das Gesetz gelesen habe, ist mir aufgefallen, dass doch einige Sachen nicht ganz passen, dass auch einige Sachen fehlen. Darüber können wir gern mal diskutieren. Klar ist die Gebäudeenergieeffizienz ein wichtiger Punkt; 40 Prozent der Energie wird am Wärmemarkt in Deutschland insgesamt verbraucht. Manche sprechen auch vom schlafenden Riesen, der bisher nicht erkannt ist. Aber es gibt einige Herausforderungen. Auf diese Herausforderungen am Wärmemarkt geht die CDU mit ihrem Wärmeenergieeffizienzgesetz – so müsste man es eigentlich nennen, oder Gebäudeenergieeffizienzgesetz – gar nicht ein.
Erstens – 70 Prozent der Gebäude wurden vor der Ersten Wärmeschutzverordnung gebaut, circa 1 Prozent – Stand 2012 – war saniert. Wenn wir die Ziele der CDU von 1 Prozent im Jahr umsetzen, dann sind wir in 100 Jahren fertig. Dann schaffen wir auch in 50 Jahren, bis 2050, nicht das Ziel, das die CDU in dem Gesetz vorgibt.
Zweitens – die Heizungsmodernisierung: Ein Viertel ungefähr ist auf aktuellem technischen Stand. Auch hier gibt es keine Aussagen im Gesetzentwurf der CDU zu dieser Frage der Heizungsmodernisierung. Die Eigentümerstruktur spielt erst gar keine Rolle. Es sind ja nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser, auch wenn 83 Prozent der Häuser in Deutschland dazugehören. Es bilden sich nämlich 60 Prozent der Wohnfläche ab und 40 Prozent der Wohnfläche sind Mehrfamilienhäuser. Auch das Mieter-Vermieter-Verhältnis als Herausforderung haben Sie nicht aufgenommen. Circa 50 Prozent der Menschen in Deutschland leben als Mieter – auch in Thüringen –, in Großstädten bis zu 85 Prozent. Das wird alles nicht bedacht. Die demografische Entwicklung ist ebenfalls für Sie nicht von Belang. 50 Prozent der Besitzer von Eigenheimen, die vor 1990 gebaut worden sind, sind älter als 60 Jahre. Auch für die ist es natürlich aufgrund der langen Amortisationszeiten ein finanzielles Problem, hier aktiv zu werden.
In die Gesetzgebung haben Sie überhaupt nicht hineingeguckt, denn es gibt schon eine sehr komplexe Rechtssetzung in diesem Bereich, angefangen vom Ordnungsrecht, Mietrecht, Baurecht, Denkmalschutz, Energieeinsparverordnung usw. usf. Wir könnten da noch eine ganze Weile aufzählen. Und jetzt machen wir noch ein Gesetz. Was das mit Bürokratieabbau und Entflechtung von gesetzlichen Vorschriften zu tun haben soll, das bleibt die große Frage. Wir schaffen immer wieder neue gesetzliche Voraussetzungen, extra in jedem Bereich möglichst eine,
Liebe Damen und Herren von der CDU, wie schon gesagt, Sie betrachten andere Bereiche in der Energieeffizienz überhaupt nicht, Sie denken überhaupt nicht nach über den Bereich Verkehr, über den Bereich Industrie. Das betrachten Sie nicht. Sie betrachten auch nicht, dass 10 Prozent der Gebäude keine Wohngebäude sind, dass 10 Prozent der Gebäude andere – Verwaltungsgebäude, Industriegebäude – sind. Sie betrachten auch nicht, dass zum Beispiel eine Schule eine völlig andere Anforderung an Energieeffizienz hat als eine Lagerhalle. Man kann halt nicht einfach bei der Lagerhalle draußen was anbringen und damit ist alles gut.