Es geht aber auch um weitere Zielsetzungen, die in der Rahmenvereinbarung IV festgeschrieben werden. Da ist beispielsweise das Thema „BolognaProzess“ anzuschneiden. So ist in der Rahmenvereinbarung IV vereinbart, dass die Mobilität der Studierenden zu fördern ist und die Anerkennung bereits erfasster Studien- und Prüfungsleistungen Eingang in die geltenden Regelungen finden sollen. Auch da sind wir wieder bei einer Debatte, die wir schon seit 2012 führen, die ich damals schon als KTS-Sprecher mit begleitet habe, das ist nämlich die Frage, wie wir die Bologna-Empfehlungen und die Lissabon-Konvention mit den vorliegenden Empfehlungen, die auch gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen erarbeitet wurden, umsetzen. Auch das findet Erwähnung in der Rahmenvereinbarung IV und wird sicherlich bei der gemeinsamen Erarbeitung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in den kommenden Jahren noch mal Beachtung finden, auch die entsprechenden Maßnahmen zu implementieren. Das würde ich mir zumindest für die Studierenden und die Studienqualität an den Hochschulen zu deren Verbesserung noch wünschen.
Aber auch die Verbesserung von Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses hat Eingang in die Rahmenvereinbarung IV gefunden. So sollen zum einen Netzwerke für kooperative Promotionen zwischen Universitäten und Fachhochschulen geschaffen werden, um den Fachhochschulabsolventen auch neue Karrierewege zu eröffnen oder zu erleichtern. Dazu sollen entsprechende Standards entwickelt werden. Auch die Personalentwicklung soll mit entsprechenden Konzepten, die bis Ende 2016 vorliegen sollen, verbessert werden.
Darüber hinaus ist uns natürlich als Linke genauso wie auch unseren Koalitionspartnern besonders das Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ wichtig. Heute Abend wurde im Bundestag die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abschließend beraten und beschlossen. Natürlich kann man hier sagen, einige Punkte, die die Gewerkschaften gefordert haben, sind dort mit eingegangen. Aber viele Dinge, die beispielsweise auch das Land Thüringen gefordert hat, wie die Aufhebung der Tarifsperre, hat die Bundesregierung und hat die Große Koalition leider nicht berücksichtigt. Hier wird sich nun in den nächsten Jahren bei der praktischen Umsetzung des neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zeigen, was das für die Beschäftigten bedeutet. Aber einige Verbesserungen konnten – das muss auch an dieser Stelle gesagt werden – zumindest in kleinen Schritten durch die Große Koalition umgesetzt werden.
Aber darüber hinaus sei noch wichtig zu sagen – wir hatten dazu am 25. September dieses Jahres eine Fachkonferenz, die Ergebnisse sind mittlerweile auf unserer Fraktionsseite einsehbar –: Es wird auch das Thema „Leitlinien für gute Beschäftigung“ in der Rahmenvereinbarung IV erwähnt. Diese sollen unter Beteiligung der entsprechenden Statusgruppen entwickelt werden und somit werden wir auch hier Wort halten – wenn wir in den Koalitionsvertrag schauen –, dass wir gesagt haben, wir wollen auf Basis des Herrschinger Kodex für den wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit schaffen, die nächsten Jahre berechenbare Karrierewege und auch neue Karriereperspektiven zu ermöglichen und Wissenschaft tatsächlich zu einem noch besseren bzw. lohnenswerten Beruf werden zu lassen.
Der letzte Punkt, auf den ich noch kurz inhaltlich eingehen will – das wird der AfD wahrscheinlich wieder nicht schmecken –, das ist die Frage der Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit an den Hochschulen. Aber da will ich es noch mal sagen, ich habe das zwar in zwei Redebeiträgen zum Thema „Hochschuldemokratie und Hochschulentwicklung“ dieses Jahr auch schon mal gesagt: Wir haben das Problem der sogenannten gläsernen Decke im Wissenschaftsbetrieb. Es kann hier noch mal deutlich gesagt werden: Bei einem Anteil von über 50 Prozent Studentinnen kann es einfach nur ein strukturelles Problem sein. Wenn wir bei den Professoren hinschauen, dass es dort nur einen Anteil von 18 Prozent an den Hochschulen gibt, das ist dann in keiner Art und Weise mehr zu rechtfertigen. Und auch hier sind die Rahmenvereinbarung IV, die vom Kaskadenmodell spricht, und die Ziel- und Leistungsvereinbarung, wo zumindest Zielkorridore festgehalten sind – auch wenn die in meinen Augen nicht das sind, was wir mit dem Kaskadenmodell vorhatten –, ein erster Schritt, um die Verhältnisse aufzubrechen und auch die Karriereperspektiven von Frauen in der Wissenschaft zu fördern und zu unterstützen.
Damit die bis 2019 zur Verfügung gestellten 1,7 Milliarden Euro und damit auch der Aufwuchs von 160 Millionen Euro bis 2019 entsprechende Wirkung erzielen, hat sich das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen dem gewidmet oder der Kritik des Rechnungshofs sehr deutlich gewidmet, wenn zum einen die Transparenz im Mittelverteilungsmodell verbessert wird, wir nicht mehr über 50 verschiedene Fördertöpfe sprechen, sondern die drei neuen Säulen haben mit dem entsprechenden Vereinbarungsbudget, dem
Strategiebudget und darüber hinaus noch dem Strategie- und Innovationsbudget – das hatte ich gerade schon erwähnt. Ich will aber auch noch mal auf einen Punkt eingehen, der auch in den Diskussionen zum Landeshaushalt und zur Rahmenvereinbarung IV immer wieder angesprochen wurde, und da auf eine Antwort des Ministeriums im Nachgang zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsund Finanzausschuss verweisen.
Heiß diskutiert wurden die Versorgungsausgaben und der Versorgungslastenausgleich. Hier wurde gesagt, die steigenden Kosten würden zulasten des Aufwuchses in den nächsten Jahren gehen. Aber wie das Ministerium im Nachgang zu der Anhörung mitgeteilt hat – und das ist auch dem Papier zu entnehmen, was den Abgeordneten dann zugegangen ist –, bei Überschreitung der Ansätze werden die zusätzlichen erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt bzw. bei Unterschreiten die Einsparungen entsprechend in die Reserve zurückgeführt. Somit müssen die Hochschulen eben nicht befürchten, dass die steigenden Versorgungsausgaben zulasten der in der Rahmenvereinbarung IV festgelegten 160 Millionen Euro Steigerung bis 2019 gehen würden.
Eine Kritik muss an dem Punkt aber auch noch gestattet sein: So gut die wichtigen Weichenstellungen mit der Rahmenvereinbarung IV und den zusätzlichen 160 Millionen Euro sind, so wichtig ist es auch, die Kritik der Studierendenvertreterinnen und der Gewerkschaften zu nennen, wenn wir noch einmal über das Thema „Beteiligungskultur“ sprechen. Die Rahmenvereinbarung IV liefert eine solide Finanzgrundlage, spricht wichtige Punkte für die nächsten Jahre an, ist aber im Wesentlichen ohne Beteiligung der weiteren und breiteren Hochschulöffentlichkeit auf den Weg gebracht worden. Aber auch hier haben wir jetzt eine Grundlage gesetzt: Wir starten am 12.01. in den Dialogprozess mit allen beteiligten Akteuren an den Hochschulen, um dann einen Plan vorzulegen, wie wir das Thüringer Hochschulgesetz so weit öffnen und so demokratisieren wollen, dass in den nächsten Jahren eine langfristige und von einer breiten Basis getragene Hochschulstrategieentwicklung möglich werden kann.
Wir haben zudem – das sei kurz gesagt – die Haushaltsführung entsprechend flexibilisiert, sodass der Aufwuchs bis 2019 auch von den Hochschulen so verwendet werden kann, dass sie bis 2019 ihre eigenen Haushaltsplanungen, die Planungssicherheit im Haus, verbessern können.
Auf eines will ich noch eingehen, das ist das Thema „Studierendenwerk“, Herr Voigt. Zum einen – noch mal ganz wichtig: Wir haben gemeinsam mit unseren Änderungsanträgen als Koalitionsfraktionen deutlich gemacht, dass wir den finanziellen Bedarf des Studierendenwerks verbessern wollen. Wir ha
ben insgesamt 1,3 Millionen Euro in die investiven Zuschüsse für das Studierendenwerk gepackt. Und wenn Sie in die Titelgruppe schauen würden, dann würden Sie sehen, dass diese Titel deckungsfähig sind. Das Problem ist: Die Mittel können derzeit dem Studierendenwerk noch nicht zur Verfügung gestellt werden, weil Sie mit Ihrer Regierung bei der letzten Novellierung diesen Zustand hergestellt haben, dass es die Kostendeckelung auf 5 Millionen Euro gibt. Das wollen wir im nächsten Jahr gemeinsam angehen. Wir sind derzeit in enger Abstimmung mit dem Studierendenwerk, wie wir die gesetzliche Grundlage im Studierendenwerksgesetz schaffen können, damit über die Deckungsfähigkeit die 1,3 Millionen Euro über die investiven Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden können.
Wir machen damit deutlich, dass es dem Studierendenwerk möglich sein muss, seine Kosten durch die Zuschüsse des Landes angemessen decken zu können. Wir wollen damit auch die finanzielle Belastung der Studierenden durch die Beiträge vom Studierendenwerk begrenzen, den Leistungskatalog des Studierendenwerks aufrechterhalten und einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur und Beratungsstruktur an den Hochschulen ermöglichen. Diesem Ziel sind wir treu geblieben und, Herr Voigt, auch da kann ich nur noch mal sagen: Ja, Sie verweisen immer wieder auf den Entschließungsantrag. Aber wenn es Ihnen so wichtig gewesen wäre, dass das Studierendenwerk tatsächlich ausfinanziert wird, dann hätte man sich ja trotzdem noch mal bei Ihnen in der Fraktion durchringen und die entsprechenden Änderungsanträge formulieren können. Aber auch der Entschließungsantrag bleibt da in der Qualität, die Sie selbst die ganze Zeit ansprechen, weit hinter dem zurück, was man davon erwartet hätte.
Abschließend sei noch mal gesagt: Rot-Rot-Grün bekennt sich mit der Rahmenvereinbarung IV und dem Mittelaufwuchs bei den Hochschulen mit 160 Millionen Euro bis 2019 zu dem Hochschulund Wissenschaftsstandort Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörer und Zuschauer am Livestream, zuerst mal möchte ich mich ganz herzlich bei den Koalitionspartnern, bei meinem Arbeitskreis Rot-Rot-Grün bedanken.
Ich möchte mich ganz herzlich bei Christian Schaft bedanken, der eine sehr umfängliche, tief erarbeitete Rede über die Problematik Hochschulen, Wissenschaften gehalten hat und dem ich gern noch mehr Zeit eingeräumt hätte, der dann natürlich Ihre offenen Fragen gern beantwortet hätte, Herr Dr. Voigt. Aber wir werden das im Ausschuss weiter vertiefen.
Wie Herr Schaft hier angesprochen hat – ich verweise noch mal darauf –, wir haben eine gute Arbeitsteilung in dieser Fraktion. Da wir alle nur begrenzt Zeit haben und uns eigentlich vorgenommen haben, uns nicht auf ein Biertisch-Reden-Niveau reduzieren zu lassen, haben wir uns inhaltlich geeinigt, die Themen hier differenziert darzustellen. Ich stehe Ihnen hier für den Part „Wirtschaft und Tourismus“ zur Verfügung und habe mich eigentlich gefreut. Man lernt immer etwas dazu. Herr Dr. Voigt, ich habe Ihrer Ansage zum Thema „Vergabegesetz“ entnommen, gerade was die Beurteilung der Evaluierung und das Gutachten anbelangt, dass das gar nicht so schlecht ist, auf dem richtigen Weg ist, und dass man mit wenig Sachverstand diese unwesentlichen Kleinigkeiten vielleicht aus dem Weg schaffen würde. Diesbezüglich ist auch ein Lerneffekt bei der CDU-Fraktion festzustellen. Dieses Vergabegesetz, das wir 2009 gemeinsam auf den Weg gebracht haben, ist ein Erfolg. Da freue ich mich auch im Rahmen der Evaluierung, dieses mit Ihnen zu diskutieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, Thüringen hat sich in den letzten 25 Jahren positiv entwickelt. Das Land hat mittlerweile die niedrigste Arbeitslosenquote in ganz Ostdeutschland – aktuell im November 6,7 Prozent – und belegt bei den Patentanmeldungen unter den ostdeutschen Bundesländern den zweiten Platz hinter Sachsen. Thüringens Städte, insbesondere unsere Altstädte, bieten ein attraktives Wohnumfeld und Lebensgefühl, welche das Land für qualifizierte Fachkräfte und Familien attraktiv machen.
Bitte am Schluss. Nicht umsonst belegen die Thüringer Städte Erfurt, Jena und Weimar immer wieder Spitzenplätze in den verschiedenen Rankings zu Lebensqualität und Zukunftsperspektive. Mit Namen wie Bauhaus, Weimar, Oberhof verbinden weltweit Menschen Thüringen mit einzigartiger innovativer Architektur, kulturellen Leistungen und sportlichen Highlights in unserem Land.
Ja. Im Land sind über 96.000 Unternehmen angesiedelt. Einige davon – lassen Sie mich Jenoptik nennen, lassen Sie mich Opel nennen, lassen Sie mich Bosch nennen und natürlich auch N3 am Erfurter Kreuz – genießen dabei in ihren Branchen weltweit hohes Ansehen. Diese positive Entwicklung hat die SPD unter einer Reihe von erfolgreichen Wirtschaftsministern in den letzten Legislaturen maßgeblich mitgeprägt. Dass Thüringens Wirtschaft bei der SPD in guten Händen ist, zeigt auch der aktuelle ifo-Geschäftsklimaindex von 108,7 Punkten und die dazugehörigen Reaktionen der IHK Erfurt. Geschäftsführer Prof. Gerald Grusser erklärte dazu in einer, glaube ich, heute Morgen druckfrisch verteilten Pressemitteilung: „Nach wie vor bewegt sich der ifo-Index auf einem erfreulich hohen Niveau. [...] Ich bin optimistisch, dass uns auch in den nächsten Monaten die Nachrichten über positive Wachstumsraten begleiten werden.“ Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, es besteht kein Grund, Thüringen schlechtzureden. Die Menschen können stolz sein auf diese Aufbauleistung. Gleichwohl, meine sehr geehrten Damen
und Herren, muss sich die Politik verschiedenen wirtschaftspolitischen Herausforderungen stellen und bestehende Defizite abbauen.
Herr Voigt, meine Redezeit. Sie werden wahrscheinlich wesentlich die Fragen beantworten, aber bitte, jetzt stellen Sie sie, damit Sie sich auch wieder setzen können.
Ich wollte nur meiner geschätzten Kollegin Mühlbauer die Frage stellen, ob ihr bewusst ist, dass bei der Erfassung des Wirtschaftswachstums aller Bundesländer im ersten Halbjahr 2015 der Freistaat Thüringen auf dem drittletzten Platz gelandet ist und damit nicht nur unter dem bundesweiten Durchschnitt, sondern auch unter dem Durchschnitt der neuen Bundesländer liegt. Ist ihr das bewusst und könnte sie dadurch Rückschlüsse auf das erste tatsächliche Regierungsjahr von Rot-Rot-Grün ziehen?
Herr Voigt, manchmal ist Abwarten besser. Mein nächster Punkt „Produktivität und Wertschöpfungslücken“ widmen sich genau diesem Kapitel, das mir sehr wohl bewusst ist und das Sie jetzt angesprochen haben. Deswegen, Herr Dr. Voigt, es ist uns bewusst. Diese fallen aber bekanntlich nicht aus dem Himmel, sondern kommen auch aus einer 20 Jahre unter Umständen fehlgeleiteten Politik. Das steht genau hier in meinem Redemanuskript als nächster Grund. Ein Grund für diese Lücke ist unter anderem die kleinteilige Unternehmensstruktur. Unsere KMUs sind zwar einerseits in der Lage, flexibel auf Veränderungen am Markt zu reagieren, haben aber andererseits Probleme, Innovationsund Forschungsaktivitäten zu realisieren und ausländische Märkte für den Export zu erschließen. Auch in Thüringen ansässige Großbetriebe verfügen häufig nicht über eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen und damit über eine geringe Innovationskraft. Diese heute sich vorfindende Wirtschaftsstruktur ist auch ein Ergebnis der Landesregierung vor 2009, die besonders vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit oftmals zu oft auf den Lohnwettbewerb, auf Lohndumping gesetzt hat und eine Spirale nach unten in Gang gesetzt hat. Dies
hatte auch verheerende Folgen für die Qualität der Beschäftigten- und Entlohnungsstruktur, die mittlerweile durch die Einführung des Mindestlohns, Gott sei dank, und auch des Bekenntnisses zu tarifvertraglichen Verbindungen zumindest eingedämmt werden konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der demografische Wandel und der Wettbewerb um die Fachkräfte sind die Themen, die maßgeblich unser weiteres Wachstum, unsere Entwicklung prägen. Wir haben dort Defizite. Diese Defizite sind für uns maßgeblich, weil sie uns über die Verfügbarkeit von Fachkräften prägen. Thüringen befindet sich bundesweit in diesem Wettbewerb um Arbeitskräfte. Vor diesem Hintergrund bieten die Menschen, die momentan in großer Zahl Schutz und Zuflucht in Deutschland suchen, eine große Chance für die Wirtschaft, sofern es uns gelingt, sie entsprechend fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Die Äußerungen der Kammern und des Verbands der Wirtschaft Thüringen in der Vergangenheit zeigen deutlich, dass die Wirtschaft bereit ist, ihren Beitrag zu leisten, um Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und damit auch in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dies begrüßen wir als Sozialdemokraten ausdrücklich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch über Internationalisierung sprechen. Exportorientierte Unternehmen haben eine höhere Wertschöpfung, bauen mehr Beschäftigung auf und ihre Standorte wachsen stabiler. Thüringer Unternehmen müssen sich daher noch stärker auf internationalen Märkten positionieren, um die Wachstumschancen zu nutzen, die sich gerade durch die große wirtschaftliche Dynamik in den Schwellenländern ergeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schlussfolgerungen, die wir aus diesen Handlungsansätzen für den Doppelhaushalt 2016/2017 gewinnen: Innovation und Forschung fördern. Wenn Thüringen die geschilderten Herausforderungen meistern soll, muss die Gründung und Stärkung innovativer und technologieorientierter Unternehmen in den Fokus der Wirtschaftspolitik genommen werden. Mit dem Landeshaushalt fördert das Land die Gründung solcher Unternehmen. Bereits seit November dieses Jahres betreibt das Land gemeinsam mit den Kammern das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum. Die dort gebündelten Beratungs- und Unterstützungsangebote werden bis zum Jahr 2019 mit rund 12,3 Millionen Euro Landes- und ESF-Mitteln gefördert.