Protocol of the Session on December 17, 2015

(Abg. Korschewsky)

ich Ihnen gesagt, zu der ich dann auch Strafanzeige bei der Polizei stellen musste.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Strafanzei- ge? Da weiß ich doch nichts davon!)

Das wissen Sie, darauf gehe ich jetzt nicht weiter ein. Sie diffamieren damit dieses Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Ich frage mich: Aus welchem Grund tun Sie das? – erstes Beispiel. Zweites Beispiel: Lernen am anderen Ort. Ich habe Ihnen das in einer Mündlichen Anfrage aufschreiben lassen, also in der Antwort auf eine solche. Ich habe Ihnen das im Ausschuss erklärt. Sie haben wieder nachgefragt, wie es sich mit dem Lernen am anderen Ort verhält. Ich kann Ihnen sagen, der Mittelabfluss 2015, der Kassenschluss ist so, dass wir 2015 immer noch Geld übrig haben. Wenn Sie sich dann hierhinstellen und sagen, ich würde mich hinter der Staatssekretärin verstecken, weil Ihnen gestern nicht genau gesagt werden konnte, wie die Ablehnungsgründe einer oder zweier Klassenfahrten am Abbe-Gymnasium in Jena waren, dann kann ich Ihnen nur eins sagen: Wir haben organisiert, dass das künftig ohne diese Budgets passiert.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Thema verfehlt, Frau Ministerin!)

Wir haben das organisiert. Immer noch versuchen Sie, jedwede Öffentlichkeit zu nutzen, um dieses Thema damit zu verbinden, dass Klassenfahrten nicht mehr stattfinden. Ich finde das ziemlich schändlich.

(Beifall DIE LINKE)

Drittes Beispiel: die Frage der Spezialgymnasien. Sie machen tatsächlich an einer Verwaltungsrichtlinie, die noch gar nicht fertig ist, zu der gestern mit den Schulleitern beraten worden ist, zu der noch mit den Verwaltungsleitern beraten wird, zu der noch mit den Eltern beraten wird und natürlich – das ist von den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen auch schon gesagt worden – wir noch einmal sehr genau schauen, wie wir dort und ob wir dort die richtige soziale Steuerung haben. Aber Sie stellen zur Disposition, Rot-Rot-Grün würde die Thüringer Spezialgymnasien für Sport und Musik nicht mehr in der Form ausstatten. Ihre Lüge hat sich bis auf die Ebene des Bundestags hingesprochen. Da sage ich: Wenn Ihnen wirklich nichts Besseres einfällt als eine Kritik an der Regierung von Rot-Rot-Grün,

(Unruhe CDU)

wenn Ihnen wirklich nichts Besseres einfällt, dann haben Sie in der Opposition gnadenlos versagt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ziemlich schade, weil nämlich das Regierungsgeschäft erst richtig in Gang kommt, wenn es eine gute Opposition gibt.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Dafür haben Sie doch uns!)

Ich verweise noch einmal darauf und bedanke mich übrigens ausdrücklich bei den Rednerinnen und Rednern aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die in einem, ich sage mal, interessanten Wechselspiel all die Haushaltsansätze, die uns wichtig sind, und die Veränderungen, die uns allen wichtig sind, gebracht haben: 500 Lehrerinnen und Lehrer pro Jahr als Festeinstellung – das sind bis zum Ende dieser Haushaltsperiode 1.500 Lehrerinnen und Lehrer neu im System –, 100 Vertretungsreserve, über 100 Stellenäquivalente für Menschen, die in der Lage sind, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten; die gesicherte Finanzierung der freien Schulen und dabei die entsprechenden Aufwüchse, verankert im Haushalt; die gesicherte Organisation der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen über Clearingstellen, über Einrichtungen der Jugendhilfe, über die bis jetzt nahezu reibungslos gestaltete Organisation auch dessen, was an fachlicher Unterstützung dabei zu leisten ist. Bis zum heutigen Tag sind knapp über 1.000 im Land. Wir wissen inzwischen etwas, was wir im Sommer bei der Haushaltsaufstellung noch gar nicht wissen konnten, dass wir nach Königsteiner Schlüssel – das ist Ihnen auch bekannt gegeben worden – 1.600, 1.700, 1.800 solcher Kinder und Jugendlichen erwarten. Das Gesetz ist ein Bundesgesetz und wir werden es nach den entsprechenden Standards hier in diesem Land ausgestalten, weil jedes Kind, egal, woher es kommt, das gleiche Recht hat, welches ihm aus diesem Gesetz heraus zugemessen wird.

(Beifall DIE LINKE)

Ich finde es ein regelrechtes Zündeln, wenn man dann darüber redet, das deutsche Kind sei billiger als das ausländische, weil dort noch Investitionskosten eingesetzt werden müssen, zum Teil für die Erweiterung von Einrichtungen. Ich finde es auch ziemlich absurd, wenn mir jemand, der auf der Bundesebene regiert – wir bekommen übrigens nach Königsteiner Schlüssel sowohl die Flüchtlinge als auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zugewiesen –, sagt, wir hätten einen unsoliden Haushaltsansatz gebracht. Wir werden diese gesetzliche Leistung finanzieren und ich hoffe, dass Sie sich auf CDU-Seite auch nach Ihrem Parteitag dafür einsetzen werden, dass wir für die zusätzlichen Kinder und Jugendlichen, die wir bekommen, noch zusätzliche Mittel erhalten. Wir können sie gut gebrauchen. Im Moment finanzieren wir die Masse aus eigener Kraft. Weil Sie dann auch, auf Kinderund Jugendarbeit angesprochen, erzählen, im Landesjugendhilfeausschuss wäre die Entmutigung

(Ministerin Dr. Klaubert)

komplett passiert mit dem Hinweis darauf, dass die Finanzierung nicht erhöht werden kann. Ja, es ist richtig, es ist im Moment außerordentlich schwierig vor dem Hintergrund dessen, dass wir einen Haushalt gemacht haben, der ohne Neuverschuldung auskommt, und dass meine Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen noch einmal dafür sorgten, dass zum Beispiel 300 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden oder dass wir diese Mittel für die Jugendpauschale vorziehen konnten. Dazu haben wir die Kraft aller Ministerien gebraucht, um das zu erreichen, weil wir den Haushalt nicht noch aufblähen wollten und in eine Neuverschuldung kommen wollten. Was machen Sie? Da haben Sie keinerlei Würdigung dafür, aber Sie wollen mehr Geld für Lernen am anderen Ort und Sie wollen mehr Geld dafür und ich soll auch noch mehr Lehrer einstellen und ich soll auch mehr Mittel für die Jugendarbeit bereitstellen. Ich hätte sehr gern von Ihnen diese Anträge gesehen und ich kann Ihnen versichern, jeder einzelne Euro, den Sie beantragt hätten und mit einer soliden Deckungsquelle versehen hätten, wäre in diesem Bereich weiterhin gut angelegt gewesen. Aber dazu sind Sie nicht in der Lage. Solide Oppositionsarbeit sieht anders aus.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zum Bereich des Thüringer Sports kann ich Ihnen nur sagen – da sind mehrere Abgeordnete aus den Fraktionen einzeln darauf eingegangen –, dass Thüringen ein Land ist, in dem Breiten- und Spitzensport sich miteinander symbiotisch verflechten, das haben mir die Mitglieder der Koalitionsfraktionen deutlich gemacht. Sie haben gewürdigt und ich möchte das gern noch einmal tun, dass insbesondere in unseren Sportvereinen – übrigens auch bezogen auf die Integration von Kindern und Jugendlichen aus fremden Ländern – eine ungeheure Integrationsleistung erbracht worden ist. Wir haben ihnen zum Teil im Zuge der Haushaltsdurchführung auch ermöglichen können, dass wir zusätzliches Geld für die Sportvereine auf der Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte zur Verfügung stellen konnten. Die Peinlichkeit mit ihrem Antrag „Sportfördergesetz“ erspare ich Ihnen jetzt. Das ist Ihnen, glaube ich, schon an anderer Stelle gesagt worden. Ich kann Ihnen nur sagen: Auf diese Koalition konnte ich mich bei der Beratung dieses Haushalts verlassen. Bei der Formulierung von Änderungsanträgen gab es ein außerordentlich gutes Zusammenwirken. Sie haben auch viel nachgefragt, aber sie haben was daraus gemacht. Sie haben gefragt und an Kleinigkeiten versucht die Leistung dieser Koalition zu diffamieren.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ach, Quatsch!)

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Mitgliedern der Fraktionen Die Linke, der SPD und der Grünen.

(Unruhe CDU)

Wir haben gezeigt: „Wir schaffen das!“ Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es ergibt sich nach meiner Wahrnehmung kein weiterer Redebedarf zum Einzelplan 04. Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Einzelplan und rufe auf den Einzelplan 05 – Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz –. Ich eröffne die Aussprache und als Erstem gebe ich das Wort Herrn Abgeordneten Herrgott, CDU-Fraktion.

(Zuruf Abg. Herrgott, CDU: Herr Scherer macht es!)

Gut, Herr Abgeordneter Scherer, wenn Sie sich so geeinigt haben. Dann bitte schön, Herr Abgeordneter Scherer.

So, dann fahre ich mal mit der Diffamierung fort, Herr Präsident. Darüber könnt ihr jetzt nicht lachen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind viel zu schlau!)

Ich wollte es nur ein bisschen auflockern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt könnt ihr doch lachen, okay.

Also, ich will hier zu den Haushaltsthemen des Einzelplans 05 – allerdings ohne das Kapitel 05 02, das macht der Kollege Christian Herrgott, er wird nachher dazu Stellung nehmen –, also im Grunde genommen zu dem früheren Justizhaushalt sprechen. Da könnte ich eigentlich nahtlos an den 2015er-Haushalt anknüpfen. Was wir dort auszusetzen hatten, das können wir eigentlich so lassen. Gerade dort, wo wir damals die großen Brocken an Einsparungen angemahnt und beantragt hatten, aber insgesamt abgeblockt worden ist, hat die Entwicklung im Jahr 2015 gezeigt, dass unsere damaligen Anträge richtig waren, angefangen beim unrealistischen Einnahmeansatz aus Gerichtskosten, wo 2014 schon 63 Millionen Euro angesetzt waren, 2015 66 Millionen Euro. Bis Ende November dieses Jahres waren gerade mal 50 Millionen Euro da und 2016 wird es dann auf 69 Millionen Euro erhöht und 2017 auf 70 Millionen Euro. Das ist völlig an der Realität vorbei. Oder bei den Ausgaben, da könnten wir mal die Unterbringung in den JVAs anderer Länder nehmen. Diese hatte im Jahr 2014 648.000 Euro gekostet. Es waren 2015 2,4 Millionen Euro angesetzt. Wir haben gesagt, kürzen bitte

(Ministerin Dr. Klaubert)

auf 1,3 Millionen Euro – abgelehnt! Das Ist beträgt im Moment 1,1 Millionen Euro. Also man sieht daran, hättet ihr es mal so gemacht, wie wir es in unseren Änderungsanträgen 2015 beantragt hatten, wäre eigentlich vieles in Ordnung. Auch das ist eine reine Luftnummer.

Ich könnte weitermachen beim Verbraucherschutz, wo die Erhöhung letztlich auch nur dazu führt, dass die Thüringer Verbraucherschutzzentrale ihre Personalkosten im nächsten Jahr um 30 Prozent erhöht von 685.000 auf 903.000 Euro. Wenn man mehr Geld gibt, wird es natürlich auch entsprechend ausgenutzt. So kann man das fortschreiben. Im Grunde genommen ist der Justizhaushalt eine schlichte Fortschreibung des Haushalts 2015, und zwar mit der Übernahme der Mängel, die da drin sind, und diese werden auch noch zusätzlich ausgebaut.

Ich will aber drei aktuelle Beispiele für die verfehlte Haushaltspolitik im Justizbereich nennen, nur drei kleine Beispiele.

Wir hatten in der letzten Legislaturperiode noch dafür gesorgt, dass Justizwachtmeister in den mittleren Dienst eingestuft worden sind – die verdienen wahrlich nicht viel –, was den gewachsenen Ansprüchen, diese Einstufung, an deren Tätigkeit geschuldet ist. Dafür sind folgerichtig dann im Haushalt 2015 für diejenigen A6-Einstufungen vorgenommen worden. Das hatten wir schon im letzten Haushalt moniert, die Leiter der Justizwachtmeistereien sind auch in der A6. Also alle Bediensteten, die da tätig sind, sind in der A6. Auch diejenigen, die zum Beispiel an den Landgerichten oder in den Justizzentren 20 bis 30 Wachtmeister täglich einzusetzen haben, die kriegen dasselbe Geld wie einer, der als Justizwachtmeister neu eingestellt wird. Deshalb hatten wir schon 2015 gesagt: Macht doch wenigstens mal sechs Beförderungsstellen für die! Jetzt haben wir den Haushalt 2016/2017 und immer noch nichts drin – Gleichmacherei, wo es nur geht.

Ein anderes Beispiel mit den Dienstposten, so was Ähnliches: Mit den Lippen wird immer gesagt, dass die Justiz wegen der bevorstehenden Pensionierungswelle zukünftig dringend gut qualifizierten Nachwuchs braucht. In Wirklichkeit wird dabei aber kontraproduktiv gehandelt. Der Referendardienst in der Justiz, unser Einstellungsreservoir für Richter und Staatsanwälte, wird bewusst dessen beraubt, was bisher unser Vorteil gegenüber anderen Ländern war. Rechtsreferendare sollen zukünftig nicht mehr Widerrufsbeamte sein, sondern Angestellte. Zu Recht prangert der Dekan der Friedrich-SchillerUniversität Jena an, dass es in Zukunft nicht mehr im bisherigen Maße gelingen wird, gerade besonders qualifizierte Absolventen durch dieses Alleinstellungsmerkmal für den Thüringer Vorbereitungsdienst zu gewinnen. Aber damit nicht genug: Zukünftig werden die Rechtsreferendare auch noch

schlechter bezahlt als die Lehramtsanwärter in Thüringen, und zwar erheblich schlechter. Da kann man sich fragen, was dahintersteckt, bei einem Linken-Minister hätte ich gesagt, ideologische Gründe, bei einem Grünen-Minister kann ich das nicht so recht überblicken, vielleicht die fehlende Durchsetzungskraft, ich weiß es nicht. Ich zitiere mal aus dem Gesetzentwurf: „Bei Absenkung des Grundgehalts auf 1.100 Euro monatlich“ – so viel sollen die noch bekommen – „sind Einsparungen pro ausgebildetem Rechtsreferendar in Höhe von 6.825 Euro [...] möglich.“ Da haben wir was gekonnt. Im Übrigen suggeriert der Begriff „Grundgehalt“, dass da noch was draufkäme; da kommt aber nichts mehr drauf. Es bleibt bei den 1.100 Euro und es zeigt, dass die Referendare offenbar keine Lobby haben. Ein gut bezahlter Lehrling verdient in guten Branchen fast genauso viel wie unsere Anwärter für den höheren Landesdienst als spätere Richter, Staatsanwälte und Regierungsräte. So ähnlich war das früher auch schon mal – noch mal Thema „Gleichmacherei“.

Ich könnte jetzt – das würde allerdings zu weit führen – auch noch das Thema „Unterbringung von Straftätern in der Jugendstrafanstalt“ ansprechen. Das soll auch Effizienzgewinne bringen. Da könnte ich die Finanzministerin verstehen, wenn sie darauf Wert legen würde – den Justizminister nicht. Aber ich will in der Kürze der Zeit noch ein anderes Beispiel bringen, und zwar zu dem Thema: „Was passiert eigentlich mit dem Geld?“ Da gibt es das Amtsgericht Rudolstadt, das ist dringend sanierungsbedürftig. Da war mal geplant, im Jahr 2016 4,5 Millionen Euro zu investieren. Jetzt sind es plötzlich nur noch 2,25 Millionen Euro, also die Hälfte. Jetzt könnte man sagen, gut, dann dauert es eben länger, aber – und das Aber ist ein dickes Aber – das komplette Gericht ist mittlerweile wegen der geplanten Sanierung in Behelfsräume gezogen: Kosten der Miete pro Jahr – Kaltmiete – 325.000 Euro. Das ist in meinen Augen nicht richtig, wenn man das Ganze so händelt. Das spiegelt – will ich mal sagen – die Justizpolitik beim Haushalt wider. Auf diese Art und Weise ist keine ordentliche Justizgewährung bei Gerichten, Staatsanwälten oder auch im Justizvollzug gewährleistet.

(Beifall CDU)

Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Frau Lehmann, SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen, dass das Thema „Flüchtlingspolitik“ eines ist, das uns derzeit am meisten bewegt. Weltweit gibt es Krisenherde, viele Menschen sind bedroht von Verfolgung, Folter,

(Abg. Scherer)

Krieg oder Ausgrenzung. Mehr als 60 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht und nur ein relativ kleiner Teil davon kommt in Deutschland bzw. in Thüringen an, nämlich 1 Million bzw. knapp 27.000 in diesem Jahr. Das ist dennoch deutlich mehr, als wir das aus den vergangenen Jahren kennen. 2015 waren es nur etwa 6.000 Menschen, die nach Thüringen gekommen sind. Es ist aber nicht absehbar, dass diese Zahl kurzfristig sinken wird, weil die vielen Krisenherde, mit denen wir derzeit konfrontiert sind, einfach auch mit kurzfristigen Maßnahmen nicht zu lösen sind.

Der Beitrag, den wir hier leisten können, ist, einfach die Menschen hier gut aufzunehmen. Genau das bildet sich auch im Haushalt ab. Das ist jetzt mit den vergangenen Jahren nicht ganz so leicht vergleichbar, weil sich die Ressortzuschnitte nicht ganz unwesentlich geändert haben. Aber es ist so, dass wir im Jahr 2014, wenn man die Einzelpläne 03 und 05 zusammenrechnet, ungefähr 45 Millionen Euro für die Frage von Asyl- und Migrationspolitik hatten. In den Jahren 2016 und 2017 sind es deutlich mehr, nämlich 375 Millionen Euro bzw. mehr als 500 Millionen Euro im Jahr 2017.

Etwas mehr als die Hälfte dessen, was wir hier eingestellt haben, sind Leistungen und Zuweisungen, die an die Landkreise und kreisfreien Städte gehen, nämlich 190 Millionen Euro im Jahr 2016. Im Jahr 2014 waren es nur 36 Millionen Euro. Weil diese Frage immer wieder aufkommt: Nur ein relativ kleiner Teil der Leistungen, die wir hier eingestellt haben, kommt tatsächlich vom Bund.

Im Jahr 2016 werden das ungefähr 78 Millionen Euro sein. Das ist die Pauschale, die sich aus dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ergibt, wobei noch unklar ist, inwieweit diese Pauschale zum Beispiel die Leistungen mit abgedeckt, die wir auch für die unbegleiteten Minderjährigen bekommen. Aber allein in unseren Landeshaushalt haben wir für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Jahr 2016 76 Millionen Euro eingestellt. Das zeigt auch, dass Thüringen als Land weit mehr leistet als das, was vom Bund kommt, weil der Bund nämlich die Pauschale auch nur für diejenigen zahlt, die derzeit noch im Verfahren sind, bei denen das Verfahren also noch gar nicht abgeschlossen ist.

Ein ganz großer Teil der Leistungen, die wir im Haushalt festgeschrieben haben, sind gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Unterbringung und Versorgung müssen schlicht sichergestellt werden, weil auch wir hier natürlich nicht an den geltenden rechtlichen Bedingungen vorbeikommen, aber auch weil es ein Gebot der Menschlichkeit ist und es schlicht und ergreifend keine Alternative gibt.