Protocol of the Session on December 17, 2015

Die Regierungsfraktionen brachten – wie soeben bereits gesagt – rund 300 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf ein, die weitgehend Umschichtungen im Haushalt vorsahen. So betrafen allein 142 Anträge die Umsetzung der Ansätze im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik in den Einzelplänen 03 und 04 in den Einzelplan 16, also die Einbeziehung auch der Ministerien für Inneres und Kommunales und für Bildung, Jugend und Sport in den neuen zentralen IT-Einzelplan 16, was ich vorhin bereits angesprochen habe.

Im Übrigen sind bezüglich der Änderungsanträge hervorzuheben: die Ausbringung eines neuen Titels im Einzelplan 02 für das Programm „Kulturagenten für kreative Schulen“, die Aussetzung des Stellenabbaus bei der Polizei im Jahr 2016, die befristete Einstellung von insgesamt 300 zusätzlichen Lehrkräften in den Jahren 2016 und 2017 zur Unterrichtung von Flüchtlingskindern, die auf das Jahr 2016 vorgezogene Erhöhung der Jugendpauschale in Höhe von 1 Million Euro, die Erhöhung der Zuschüsse an die Studentenwerke für Investitionen um insgesamt 1,3 Millionen Euro und schließlich die Verwendung der 28 Millionen Euro, die gemäß dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Thüringen pro Jahr mehr an Kompensationsmitteln des Bundes für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und für das Wohnungsbauvermögen zur Verfügung stehen werden.

Je ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen betraf das Haushaltsgesetz 2016/2017, und zwar dessen § 1 und § 2, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderungfondsgesetzes im Hinblick auf die zu erwartenden Sonderzuweisungen des Bundes und das Thüringer Gesetz zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel, die Transparenz hinsichtlich der in den Schlüsselzuweisungen enthaltenen Mittel für die Kindertagesbetreuung zu erhöhen.

Die AfD-Fraktion legte 184 Änderungsanträge vor. Kürzungspotenzial sieht sie bei den Ausgaben für das Sachverständigen- und Beauftragtenwesen, bei den Kosten in den Ministerien, hier vor allem bei den Dienstreisen, bei den Entschädigungen der Abgeordneten, die auf dem Niveau des Jahres 2015 eingefroren werden sollen, und schließlich bei den Kosten für Flüchtlinge. Mehr ausgeben, als im Haushaltsentwurf der Landesregierung vorgesehen, will die AfD-Fraktion insbesondere für die

Schulen in freier Trägerschaft und für die zusätzliche Förderung von Internaten. Im Bereich der Polizei sollen höhere Mittel für Schutzausrüstungen und für mehr Stellen bereitgestellt werden. Hebammen sollen durch einen Hebammenfonds entlastet werden. Zu guter Letzt will die AfD-Fraktion in 2016 40 und in 2017 über 80 Millionen Euro Schulden tilgen.

(Beifall AfD)

Der fraktionslose Abgeordnete Jens Krumpe reichte ebenfalls Änderungsanträge ein. Hierzu ist zunächst anzumerken, dass der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 16. Sitzung am 26. Oktober 2015 beschlossen hatte, fraktionslosen Abgeordneten zu gestatten, Änderungsanträge zu den Haushaltsberatungen einzubringen, und diese Änderungsanträge auch in die Anhörung des Ausschusses einzubeziehen. Grund hierfür war die Überlegung, dass zum einen die fraktionslosen Abgeordneten in der zweiten Beratung des Landeshaushalts 2016/2017 im Plenum Änderungsanträge stellen können und eine sachliche Entscheidung über diese Änderungsanträge bei kommunalrelevanten Vorschlägen nur möglich wäre, wenn vorher eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden hätte, und zum anderen, dass es Aufgabe des Ausschusses ist, ein möglichst vollständiges Votum an das Plenum zu übermitteln. Die sechs Änderungsanträge des Abgeordneten Krumpe beinhalteten eine Stellenmehrung beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Schaffung eines Normenkontrollrats beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, die Bereitstellung von Mitteln für das Integrationsprojekt „xLabs for Refugees“, die Förderung der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch freie Träger der Sozialwirtschaft, die Förderung des Breitbandausbaus und schließlich Investitionen in die Entwicklung eines Open Data Portals Thüringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/1426 aufgeführten Änderungen anzunehmen. Was den Inhalt dieser Änderungen angeht, kann ich im Wesentlichen auf das verweisen, was ich soeben zum Inhalt der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen, die in Gänze angenommen wurden, berichtet habe.

Darüber hinaus kann, um nur einige Beispiele zu nennen, noch angeführt werden eine Erhöhung der Mittel im Jahr 2016 für die Beschaffung von Lernmitteln um 500.000 im Einzelplan 04 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Auch werden

die Zuschüsse an Sportvereine und -verbände in beiden Jahren 2016/2017 auf jeweils 800.000 Euro verdoppelt. Die Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände für Maßnahmen im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport werden hingegen in beiden Jahren um jeweils 600.000 Euro abgesenkt.

Im Einzelplan 05 – Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – wird ein neuer Titel „Ehrenamtskoordination zur Unterstützung ehrenamtlicher und zivilgesellschaftlicher Hilfe für geflüchtete Menschen“ geschaffen, der in den Jahren 2016 und 2017 mit jeweils 200.000 Euro ausgestattet wird.

Die im Einzelplan 09 vorgesehenen Zuschüsse für Investitionen an die Anstalt „Thüringer Fernwasserversorgung“ sollen im Jahr 2016 um gut 400.000 Euro reduziert werden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt weiter vor, der Finanzministerin, dem Präsidenten des Landtags sowie der Landtagsverwaltung die im Einzelnen in der Beschlussempfehlung enthaltenen redaktionellen Ermächtigungen zu erteilen, einschließlich der Ermächtigung, den Wirtschaftsplan des Universitätsklinikums Jena, die Wirtschaftspläne der in der Beschlussempfehlung aufgeführten Hochschulen, den geänderten Wirtschaftsplan der Thüringer Lotterieverwaltung und den geänderten Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Thüringer Wohnungsbauvermögen“ gegebenenfalls angepasst in die entsprechenden Einzelpläne zu übernehmen, soweit dies nicht in der Anlage 3 der Beschlussempfehlung bereits geschehen ist, bzw. die in Anlage 3 der Beschlussempfehlung bereits enthaltenen Wirtschaftspläne zu berichtigen.

Außerdem wird vorgeschlagen, dem Haushaltsund Finanzausschuss die Entscheidungen über die Aufhebung von Sperrvermerken in den Landeshaushaltsplänen 2016 und 2017 zu übertragen, soweit sie der Einwilligung des Landtags bedürfen.

Ebenso empfiehlt der Ausschuss, das Thüringer Gesetz zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs in der Drucksache 6/1097 mit den beiden Änderungen laut der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/1427 anzunehmen. Der Ausschuss schlägt sodann gemäß der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/1428 vor, dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer in Drucksache 6/1098 zuzustimmen.

Während der Ausschuss empfiehlt, dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes in der Drucksache 6/1089 mit der in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/1344 genannten Änderung zuzustimmen, empfiehlt er bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes in der Drucksache 6/1101, den Gesetzentwurf – unter Ausklammerung und Zurück

stellung des Artikels 1 der Drucksache 6/1101 zur Fortberatung im Haushalts- und Finanzausschuss – abzulehnen. Hierzu sei auf die Beschlussempfehlung in Drucksache 6/1265 verwiesen.

Bezüglich des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes in der Drucksache 6/1090 empfiehlt der Ausschuss die Annahme mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/1429 genannten Änderungen.

Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 6/1171 als auch den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 6/1172 zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 6/ 1430 und 6/1431.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/1432 entsprechend, dem Entwurf der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes – Laufzeit 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019 – in Drucksache 6/1188 antragsgemäß zuzustimmen.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive Arbeit danken. Der Landesregierung, allen voran der Finanzministerin, sei gedankt für die Begleitung der gesamten Beratung und für die zahlreichen ergänzenden Zuarbeiten. Diesbezüglich gilt der Dank ausdrücklich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien. Die gewohnt hervorragende technische Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats 33 des Finanzministeriums sei in diesem Zusammenhang besonders gewürdigt. Ich nenne hier stellvertretend Frau Bitzer, Herrn Geißdorf, Herrn Ziegenbalg sowie Frau Cohrs, die mittlerweile ihren wohlverdienten Ruhestand genießen und sich von den Strapazen der Haushaltsaufstellung erholen kann – meine besten Wünsche hierzu.

(Beifall im Hause)

Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals und nachdrücklich für die engagierte und kritische Kooperation, gerade auch unter den Bedingungen des eng gesteckten Zeitrahmens. Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Sebastian Dette, sowie seinen Kollegen und Mitarbeitern gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratungen im gesamten Verfahrensverlauf.

Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere dem Geschäftsführer des Haushaltsund Finanzausschusses, Herrn Dr. Thomas Poschmann, seinem Stellvertreter Herrn Volker Bieler und

Herrn Michael Apel für die fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung.

(Beifall im Hause)

Aber auch den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, so dem Parlamentssekretariat, der Druckerei, der Poststelle, dem EDV-Referat und dem Inneren Dienst. Insbesondere möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebiets Protokollierung, namentlich und stellvertretend Frau Marlene Ruft, meinen ausdrücklichen Dank für die ebenso sorgfältige wie auch rasche Erstellung der Sitzungsprotokolle aussprechen.

(Beifall im Hause)

Ohne dieses große und für den Erfolg der Haushaltsberatung entscheidende Engagement wäre der ambitionierte Zeitplan nicht zu halten gewesen. Schließlich möchte ich auch unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern für ihre Verdienste bei den Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge danken, allen voran den Herren Markus Steinmeier, Andreas Schuster, Stefan Schambach, Reimond Hoffmann und Alexander Drygalla.

(Beifall im Hause)

Ganz zum Schluss, aber nicht minder danke ich Ihnen für die gewährte Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Herr Geibert, wir danken Ihnen für diesen umfassenden Bericht aus dem Ausschuss.

Im Haushalts- und Finanzausschuss wie auch im Ältestenrat hat man sich darauf verständigt, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes sowie das Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes, Artikel 2 und 3, für die Bestimmung der Gesamtredezeit insgesamt als ein haushaltsbegleitendes Gesetz zu betrachten, sodass Grundlage der Gesamtredezeit sechs Beratungsgegenstände sind. Daraus ergibt sich dann eine gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung lange Redezeit als grundsätzliche Gesamtredezeit der Fraktionen in Höhe von 15 Stunden und 48 Minuten. Also wir freuen uns alle. Die Gesamtredezeit von je 30 Minuten der fraktionslosen Abgeordneten verteilt sich zu gleichen Teilen von je 10 Minuten auf die Komplexe Generalaussprache, Einzelpläne und Schlussrunde.

Im Ältestenrat wurde darüber hinaus vereinbart, dass jede Fraktion über die Aufteilung ihrer Gesamtredezeit innerhalb der Einzelpläne selbst entscheiden kann. Die Landesregierung hat dem Ältestenrat mitgeteilt, dass man grundsätzlich für jeden Einzelplan 19 Minuten vorsehe. Dabei gebe es zwei Ausnahmen: Das Finanzministerium erhalte 10 Minuten Redezeit und das Ministerium für Inneres und Kommunales 28 Minuten. Sobald die Landesregierung diese Redezeit überschreitet, gilt auch hier, dass sich die Redezeiten der Fraktionen entsprechend § 29 Abs. 4 GO entsprechend verlängern.

Damit eröffne ich die Debatte und erteile dem Abgeordneten Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal einen herzlichen Dank an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, Herrn Geibert, für die ausführliche Berichterstattung.

(Beifall CDU)

Danke schön auch dafür, dass Sie diese wichtige Aufgabe mitten in den Haushaltsberatungen übernommen haben. Die Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 waren äußerst umfangreich und intensiv. Das konnten Sie in der Berichterstattung vernehmen, auch aufgrund des großen Informationsbedarfs und der Nachfragen meiner Fraktion. Wir möchten uns an dieser Stelle auch dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere der Verwaltung anschließen, die es aufgrund des großen Umfangs unserer Beratungen auch nicht immer leicht hatten.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie Kinder haben, sind Sie heute Morgen vielleicht über das eine oder andere Lichtschwert gestolpert. Zumindest für Star-Wars-Fans ist heute ein guter Tag mit der Premiere des neuen Films, habe ich mir sagen lassen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Stars-Wars-Blasphemie, oder was?)

Kein guter Tag ist heute für unseren Freistaat mit Blick auf den vorgelegten Doppelhaushalt von RotRot-Grün.

(Beifall CDU, AfD)

Das Erwachen der dunkelroten Macht vor einem Jahr, bei vielen Linkspolitikern hat das sicher Glücksgefühle ausgelöst, für zahlreiche Thüringerinnen und Thüringer war es allerdings ein dunkler, ein sehr dunkler Tag.

(Abg. Geibert)

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall CDU)

Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt sind dabei alle Befürchtungen noch schneller eingetroffen als zunächst vermutet. Es gibt schon zu denken, dass SPD und Grüne nach einem Jahr in diesem dunkelroten Paralleluniversum regelrecht versunken sind. Denn die Hauptrolle in dieser Koalition spielt der Regierungschef Herr Bodo Ramelow.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist auch richtig und das merkt man schon an der Besoldung!)

Die Pressemitteilungen zum Landeshaushalt in den vergangenen Tagen zeigen: Es ist um den demokratischen Umgang in diesem Land, in unserem Hohen Hause schlecht bestellt. Auch das ist ein Ergebnis von einem Jahr Rot-Rot-Grün.