Protocol of the Session on December 17, 2015

Im Bereich Sport sind 10 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2018 und 2019 veranschlagt, mit denen insbesondere Investitionsmaßnahmen in Verbindung mit der Bewerbung um eine Biathlonweltmeisterschaft im Jahr 2020 oder 2021 in Oberhof finanziert werden sollen.

Im Rahmen der Beratung dieses Einzelplans wurde unter anderem die beabsichtigte Erhöhung der Einnahmen für Unterkunft und Verpflegung bei den Spezialgymnasien diskutiert. Kritisch hinterfragt wurde die Höhe der veranschlagten Zuwendungen an die Volkshochschulen im Hinblick auf deren Leistung insbesondere bei der Vermittlung von Sprache, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingszahlen.

Der Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz –, der Ressorthaushalt mit dem geringsten Volumen, umfasst Ausgaben von circa 157 Millionen Euro in 2016 und von circa 171,4 Millionen Euro in 2017 bei Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro in 2016 und in Höhe von 36,2 Millionen Euro in 2017. In erster Linie sollen laut Ministerin der Naturschutz weiter gestärkt

sowie Hochwasserschutzmaßnahmen und die naturnahe Gewässerentwicklung vorangetrieben werden. Zudem sollen neue Akzente bei der Energieförderung gesetzt werden. Dementsprechend sollen in 2016 6,6 Millionen Euro und in 2017 13,4 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel für den naturnahen Gewässerausbau und für den Hochwasserschutz verausgabt werden. Die Kofinanzierung der EU-Mittel werde damit gesichert.

Die Ausgaben für das nach EU-Maßgaben umzusetzende Natura-2000-Monitoring sollen im Kontext des notwendigen Aufholprozesses auf 9,7 Millionen Euro in 2016 und auf 11,8 Millionen Euro in 2017 verdoppelt werden. Unterstützt werden sollen im Weiteren Initiativen und Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu den Klimafolgen. Das 1000-Dächer-Solar-Programm soll fortgesetzt werden.

Intensiv nachgefragt wurde im Haushalts- und Finanzausschuss hinsichtlich der veranschlagten Einnahmen aus der geplanten Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe ab 2017 auf Grundlage eines angekündigten Gesetzentwurfs.

Der Einzelplan 05 – Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – ist durch zwei Schwerpunkte geprägt, nämlich das Flüchtlings- und Asylwesen sowie die Justiz. Das Ausgabevolumen dieses Einzelplans sieht deutliche Veränderungen vor. Rechnet man die nunmehr im Einzelplan 16 eingestellten IT-Ausgaben hinzu, sind für das Asyl- und Flüchtlingswesen, die Justiz und den Teil des Verbraucherschutzes, der in Verantwortung dieses Ministeriums liegt, insgesamt rund 757 Millionen Euro im Jahr 2016 und circa 899 Millionen Euro im Jahr 2017 veranschlagt. Verglichen mit dem Haushalt 2015 entspricht dies etwa einer Verdoppelung der Ausgaben bis zum Jahr 2017. Bei seinen grundsätzlichen Ausführungen im Haushalts- und Finanzausschuss erklärte der Minister, die aktuelle Flüchtlingsentwicklung stelle Thüringen in vielerlei Hinsicht vor eine gewaltige Aufgabe. Die immensen Herausforderungen, vor denen das Land und die gesamte Gesellschaft stünden, bestünden darin, die hier ankommenden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen und alle Anstrengungen im Weiteren darauf zu legen, den hier schutz- und hilfesuchenden Menschen eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Denn es sei davon auszugehen, dass für viele eine Rückkehr über Jahre keine realistische Option sein werde. Laut aktueller Zahlen stammten von den in Thüringen ankommenden Menschen lediglich 2,5 Prozent aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und 97,5 Prozent aus Bürgerkriegsregionen mit einer guten Bleibeperspektive. Der Minister zeigte sich davon überzeugt, dass dieses Land und die Gesellschaft auf Zuwanderung angewiesen seien, weil ansonsten der Wohlstand und das Lebensniveau angesichts der demografischen Veränderun

gen nicht aus eigener Kraft aufrechterhalten werden könnten. Unter diesen Voraussetzungen müsse man den aktuellen Flüchtlingsandrang vor allem auch als Chance begreifen.

Während der Ministerpräsident, wie bereits berichtet, in seiner Grundsatzrede im Ausschuss von Kosten für das Asyl- und Flüchtlingswesen von insgesamt 469 Millionen Euro im Jahr 2016 und von circa 600 Millionen Euro im Jahr 2017 ausging, sind im Entwurf des Einzelplans 05 für 2016 376,1 Millionen Euro und für 2017 515,4 Millionen Euro vorgesehen. Niemand könne laut Minister Lauinger derzeit abschließend einschätzen, ob diese Beträge ausreichend oder – im Gegenteil – vielleicht sogar zu hoch veranschlagt seien.

Die Veranschlagung stütze sich auf die Flüchtlingsprognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wonach für das Jahr 2016 von 800.000 Flüchtlingen auszugehen sei. Die Landesregierung habe vorsichtshalber mit 50.000 mehr gerechnet und eine Zahl von 850.000 Flüchtlingen angesetzt. Entlastung sei sicherlich aus der vom Bund zugesagten Kostenbeteiligung zu erwarten. Ab 2016 beteilige sich der Bund strukturell und dauerhaft an den Kosten der Länder mit 670 Euro monatlich je Flüchtling für die Zeit von der Registrierung bis zur Entscheidung im Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wobei der Bund eine Verfahrensdauer von drei bis fünf Monaten anstrebe. Die Höhe und Auskömmlichkeit der Kostenansätze für das Asyl- und Flüchtlingswesen war Gegenstand kritischer Nachfragen im Ausschuss. Im Hinblick auf die erhebliche Haushaltsrelevanz hat der Ausschuss zu diesem Komplex eine regelmäßige Berichterstattung in jeder regulären Ausschusssitzung beschlossen.

Zum Bereich Justiz legte der Minister dar, dass eine funktionierende Justiz mit effizient arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften auch einen Standortfaktor darstelle, wenn es um die Ansiedlung von Unternehmen gehe. Der Haushalt der Thüringer Justiz ist geprägt durch rechtlich verpflichtend vorgegebene Ausgaben, sodass nur geringe Gestaltungsspielräume bestehen. Die Personalausgaben bilden mit 333 Millionen Euro bzw. 339 Millionen Euro einen gewichtigen Ausgabeblock.

Die Steigerungen bei den Personalkosten gegenüber 2015 seien laut Minister vor allem auf steigende Gehälter und Bezüge der Justizbediensteten und auf die stark zunehmenden Versorgungslasten zurückzuführen. Vorsorge habe man auch zur weiteren Erhöhung der Sicherheit in den Gerichten getroffen. In den Jahren 2016 und 2017 sollen die Zugangskontrollen in zwei Schritten so ausgeweitet werden, dass alle Gebäude der ordentlichen Gerichtsbarkeit Thüringens davon profitierten.

Gemäß Stellenabbaukonzept sollen 33 Planstellen und Stellen im Jahr 2016 und 28 Planstellen und Stellen im Jahr 2017 abgebaut werden. Zur Verbesserung der dramatischen Altersstruktur bei Richtern und Staatsanwälten soll weiterhin eine Einstellungsreserve aufgebaut werden. Hierfür seien im Jahr 2016 vier und im Jahr 2017 sechs neue Richterplanstellen vorgesehen. Drei der im Jahr 2017 ausgebrachten neuen Planstellen sollen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeschlagen werden, auch weil man Vorsorge dafür treffen müsse, dass es an den Verwaltungsgerichten in Zukunft steigende Zahlen in Asylsachen geben könne.

Zum Bereich Verbraucherschutz verwies der Minister auf das Schulobstprogramm sowie auf verschiedene Zuschüsse an Verbraucherschutzorganisationen.

Bezüglich der IT-Ausgaben der Justiz, die nunmehr im Einzelplan 16 Kapitel 16 05 veranschlagt sind, ist die neue Titelgruppe 70 hervorzuheben. Diese betrifft die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, dessen technische und organisatorische Voraussetzungen laut einer bundesgesetzlichen Verpflichtung bis zu Beginn des Jahres 2020 geschaffen werden müssen.

Nachdem in den Vorjahren keine haushalterischen Vorkehrungen getroffen wurden, sind mit Ansätzen von 1.797.000 Euro in 2016 und 2.067.700 Euro in 2017 und Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamtgrößenordnung von 2.020.000 Euro erhebliche Mittel für diesen Bereich vorgesehen.

Der Einzelplan 08 – Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – sieht für das Jahr 2016 Gesamtausgaben in Höhe von 594,4 Millionen Euro und für das Jahr 2017 in Höhe von rund 613,8 Millionen Euro vor. Der Zuschussbedarf liegt für das Jahr 2016 bei rund 235,9 Millionen Euro und für das Jahr 2017 bei rund 240,9 Millionen Euro, während er für das Jahr 2015 noch bei rund 160,4 Millionen Euro gelegen hat. Die Ursachen dieses erhöhten Zuschussbedarfs liegen nach Angabe der Ministerin im Wesentlichen im Auslaufen der siebten Förderperiode des Europäischen Sozialfonds begründet.

Obwohl ein leichter Anstieg bei den Personalausgaben zu verzeichnen ist, sinkt der prozentuale Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben im Einzelplan 08 kontinuierlich auf 7,7 Prozent im Jahr 2017. In den beiden Jahren 2016 und 2017 würden zudem jeweils etwa 20 Planstellen abgebaut. Die Einrichtung des neuen Fachreferats für Frauenpolitik im Ministerium sei laut Ministerin Werner durch organisatorische Umsetzungen ermöglicht worden.

Zum Ausgabenanstieg trügen nach Angabe der Ministerin die Aufstockung der Zuschüsse für die öffentlich geförderte und gemeinwohlorientierte Beschäftigung sowie die geplante Einführung eines

Sinnesbehindertengeldes ab dem 1. Juli 2016 bei. Weiterhin würden höhere Ausgaben für die gesundheitliche Untersuchung von Asylbewerbern und vor allem auch für die psychosoziale Versorgung von geflüchteten Menschen sowie höhere Kostenerstattungen im Bereich des Maßregelvollzugs zu Buche schlagen.

Die Ministerin wies vor dem Haushalts- und Finanzausschuss darauf hin, dass 78 Prozent der Ausgaben auf Leistungen entfielen, die gesetzlich oder in sonstiger Weise rechtlich fixiert seien. Im Bereich der freiwilligen Leistungen lägen die Ausgaben im Jahr 2016 bei rund 35,3 Millionen Euro und im Jahr 2017 bei rund 36 Millionen Euro. Beispielhafte Maßnahmen, die aus diesem Budget finanziert würden, seien die Stabilisierung des Landesarbeitsmarktprogramms auf dem bisherigen Niveau von rund 7,5 Millionen Euro mit dem neuen Schwerpunkt der Integration von Migranten, Migrantinnen und Flüchtlingen auf dem Thüringer Arbeitsmarkt. Weitere rund 7,5 Millionen Euro entfielen auf Maßnahmen der öffentlich geförderten und gemeinwohlorientierten Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen. Des Weiteren werde die Förderung des Ausbaus von Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren sowie die geplante Einführung eines Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ ab 2018 mit diesen Mitteln finanziert. Ebenso würden damit die Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung im Freistaat Thüringen und die Verbesserung von Maßnahmen zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen finanziert.

Im Rahmen der Beratung dieses Einzelplans wurde wiederum zu einer Vielzahl von Einzelpositionen nachgefragt, zum Beispiel zur Förderung öffentlich geförderter und gemeinwohlorientierter Beschäftigung, zum Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“, zum Landesblindengeld bzw. zum Sinnesbehindertengeld sowie zur medizinischen Betreuung von Menschen ohne Papiere.

Beim Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof – standen die mit dem anstehenden Umzug des Gerichtshofs in die Jenaer Straße in Weimar verbundenen Posten, insbesondere für die Anmietung eines externen Sitzungssaals und für die Bewirtschaftung des neuen Objekts, im Mittelpunkt der Erörterung.

Zum neuen Einzelplan 16 – Informations- und Kommunikationstechnik – führte die Finanzministerin im Haushalts- und Finanzausschuss grundlegend aus, dass dieser neue Einzelplan Teil der IT-Strategie des Freistaats Thüringen sei, die unter anderem die einheitliche Beschaffung und Sicherheit verfolge. So sei im Bereich E-Government vorgesehen, gemeinsame Plattformen anzubieten, die den Bürgern die Kommunikation mit den Behörden einfacher machten. Die Zentralisierung der IT im Freistaat

Thüringen führe zu einem Ausgabenaufwuchs an zentraler Stelle und erst mittelfristig zu einer Entlastung der einzelnen Ministerien. Wesentlicher Baustein für die Zentralisierung sei auch die Green-IT, also die Einsparung von Energie und damit auch von Betriebskosten. Die zentrale Steuerung der IT und des IT-Governments im Bereich Bund, Länder und Kommunen solle gestärkt und ausgebaut werden. Die Mittel für den Ausbau der einheitlichen Sicherheitsorganisation und der technischen Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen auf Verwaltungsnetze und -verfahren seien im Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt worden.

Zudem erläuterte die Finanzministerin auf Nachfrage, dass das Landesrechenzentrum nunmehr wieder in den Haushalt integriert wurde, weil es überwiegend Landesprogramme umsetze. In diesem Zusammenhang wurde zum Beispiel auch zur geplanten Investition in einen energieeffizienten Rechenzentrumserweiterungsbau mit gleichzeitigen Investitionen in eine leistungsfähige und klimafreundliche IT-Technik nachgefragt.

Der Einzelplan 06 – Thüringer Finanzministerium – macht lediglich circa 2 Prozent des Landeshaushalts aus. Er ist damit der zweitkleinste Ressorthaushalt. Die Einnahmen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind mit jeweils rund 19 Millionen Euro im Wesentlichen in ähnlicher Höhe veranschlagt wie im aktuellen Haushalt 2015. Gleiches gilt für die vor allem wegen höherer Personalkosten moderat ansteigenden Ausgaben, die für 2016 mit 184,3 Millionen Euro und für 2017 mit 187,3 Millionen Euro ausgewiesen sind.

Für den Ankauf von Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher sind im Gegensatz zum laufenden Haushaltsjahr keine Mittel mehr eingestellt worden.

Die Ausgaben für Baumaßnahmen sind mit jeweils 260.000 Euro doppelt so hoch wie im Ansatz 2015 und erklären sich aus der beabsichtigten Ertüchtigung der LAN-Verkabelung in den Finanzämtern und einer ausreichenden Klimatisierung der Serverräume.

Was das Stellenabbaukonzept anbelangt, sind im Thüringer Finanzministerium ab 2012 insgesamt 695 abzubauende Stellen vorgesehen. Bis einschließlich 2015 sind hiervon bereits 397 Planstellen und Stellen abgebaut worden. In den nächsten zwei Jahren werden noch einmal 39 bzw. 60 Stellen und Planstellen abgebaut werden.

Wie die Beratung dieses Einzelplans unter anderem ergab, ist bei den Personalausgaben nunmehr eine Stelle in der Besoldungsgruppe B 3 mit der Amtsbezeichnung „Ministerialrat“ aufgeführt. Es handelt sich hierbei um den sogenannten Chief Information Officer, der für die Aufgaben der strategischen und operativen Führung der Informationstechnik zuständig ist.

Bezüglich des Einzelplans 17 – Allgemeine Finanzverwaltung – wurden im Rahmen der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss insbesondere die Auswirkungen der Steuerschätzungen erörtert. Die Landesregierung informierte hierzu, aufgrund der besseren Konjunktur seien auf Grundlage der Steuerschätzung im Mai 2015 78 Millionen Euro für 2016 und 98 Millionen Euro für 2017 mehr eingestellt worden. Außerdem seien noch 32 Millionen Euro für die Grunderwerbsteuer 2017 eingeplant, sodass sich eine Summe von 6,812 Milliarden Euro für 2016 und 7,026 Milliarden Euro für 2017 ergeben. Da Steuererleichterungen und Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen in den Jahren 2016 und 2017 zu Steuermindereinnahmen führen würden, müsse dieser Haushaltsansatz im Hinblick auf die November-Steuerschätzung nicht angepasst werden. Die zu erwartenden Umsatzsteueranteile, die der Bund zur Mitfinanzierung der Flüchtlingsaufgabe zur Verfügung stelle, seien mit eingestellt worden. Die momentan planmäßigen Rücklagen würden im Jahr 2017 aufgelöst und darüber hinaus werde zum Haushaltsausgleich auch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer herangezogen.

Bezüglich des Thüringer Haushaltsgesetzes 2016/2017 als solches ist insbesondere auf die Regelungen in § 2 zu den Kreditermächtigungen hinzuweisen, die hinsichtlich kurz- und mittelfristiger Kredite eine rechtlich nicht unproblematische Flexibilität gewährleisten sollen, um vom aktuellen niedrigen Zinsniveau profitieren zu können, sowie auf das sogenannte Besserstellungsverbot, das in § 12 mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung neu geregelt wurde. Auf die Änderung in der Beschlussempfehlung, die einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu § 2 des Haushaltsgesetzes folgt, der dem in Artikel 98 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Verfassung verankerten Bestimmtheitsgebot für Kreditermächtigungen Rechnung tragen soll, möchte ich bereits an dieser Stelle hinweisen.

Gegenstand der Haushaltsberatungen waren auch der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 für den Freistaat Thüringen sowie der Finanzbericht der Landesregierung. Die Vorausschau auf die Entwicklung des Haushalts im genannten Zeitraum gestaltet sich laut Landesregierung insbesondere wegen der Ungewissheit über die Anzahl der noch nach Thüringen gelangenden Flüchtlinge und Asylbewerber schwierig, und zwar einerseits wegen der damit verbundenen Kosten für die öffentlichen Haushalte und der Unklarheit über die Beteiligung des Bundes an diesen Kosten, andererseits aber auch wegen der damit verbundenen möglichen positiven Auswirkungen auf die Zahl der erwerbsfähigen Personen vor dem Hintergrund der demografischen Rahmenbedingungen. Die Landesregierung plant gleichwohl, ab 2018 wieder in die Tilgung einzusteigen. Jedoch ist für das Jahr 2018 noch eine

Finanzierungslücke vorhanden, weshalb ein Konsolidierungsbedarf in Höhe von 251 Millionen Euro im Jahr 2018 bzw. 299 Millionen Euro im Jahr 2019 gesehen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Mittelfristige Finanzplan und der Finanzbericht enthalten wesentliche Aussagen zur Zukunftsfähigkeit unseres Freistaats und zur Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen. Ihr Inhalt ist zwar nicht vordergründig aktuell wie der Streit um einzelne Haushaltstitel, als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses – dieses persönliche Wort wollen Sie mir bitte gestatten – wünsche ich aber beiden Beratungsgrundlagen für die Zukunft eine noch intensivere Würdigung in der politischen Auseinandersetzung.

Als letzter Einzelplan wurde im Ausschuss der Einzelplan 11 – Thüringer Rechnungshof – behandelt. Dieser ist vor allem geprägt durch die Personalkosten, die 95 Prozent der Ausgaben ausmachen. Hinsichtlich der Sachausgaben ist ein Rückgang zu verzeichnen, der im Wesentlichen auf die im Zuge der Integration der Überörtlichen Kommunalprüfung in den Rechnungshof wegfallende Miete für ein Gebäude in Waltersleben zurückzuführen ist. Es ist geplant, sämtliche Mitarbeiter vor Ort in Rudolstadt unterzubringen, sodass diese Mietausgaben voraussichtlich Ende 2016 eingespart werden können. Im Rahmen der Beratung dieses Einzelplans plädierte der Präsident des Thüringer Rechnungshofs, Herr Dr. Dette, erneut nachdrücklich für eine Hebung der Direktorenstellen von B 4 auf B 5 entsprechend der Besoldung von Ministerialdirigenten als Leiter einer Abteilung bei einer obersten Landesbehörde.

Meine Damen und Herren, in den soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, namentlich des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen und des Thüringischen Landkreistags, sowie weiterer Verbände und Institutionen eingeflossen. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte in Form von insgesamt drei Anhörungsrunden, nämlich zwei schriftlichen und dazwischen einer mündlichen Anhörung, die in der 20. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 20. November 2015 stattfand. Gegenstand dieser Anhörungsrunden waren das Haushaltsgesetz, das Gesetz zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs und das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer. Überdies erwies es sich im Rahmen der dritten, schriftlichen Anhörungsrunde Ende November noch als erforderlich, die kommunalen Spitzenverbände zu einem von den Regierungsfraktionen eingebrachten kommunalrelevanten Änderungsantrag betreffend das Gesetz zur Änderung des Förderfondsgesetzes um Stellungnahme zu bitten. Ursprünglich war im Hinblick auf die durchzuführende

Mitberatung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz geplant gewesen, dieses Gesetz bereits in der 19. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 9. November 2015 abschließend zu beraten. Da die Regierungsfraktionen allerdings zu diesem Zeitpunkt noch Klärungsbedarf sahen, wurde die abschließende Beratung dieses Gesetzes im Haushalts- und Finanzausschuss auf dessen 21. Sitzung am 11. Dezember 2015 verschoben. Anfang Dezember wurden im Rahmen der dritten Anhörungsrunde weiterhin noch nachgereichte Änderungsanträge übersandt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden überdies zu dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes in der Drucksache 6/1089 und zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes in der Drucksache 6/1101, das von der CDU-Fraktion eingebracht wurde, angehört. Die kommunalen Spitzenverbände erhielten selbstverständlich auch Gelegenheit, zu den Ausführungen des jeweils anderen Spitzenverbands und der übrigen Angehörten Stellung zu nehmen.

Schließlich habe ich im Nachgang an die 21. Sitzung des Ausschusses am 11. Dezember 2015 auf Bitte der Regierungsfraktionen am 15. Dezember 2015 veranlasst, dass die kommunalen Spitzenverbände ein weiteres Mal kurzfristig angehört wurden, und zwar zu vier kommunalrelevanten Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen betreffend die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die nach der letzten durchgeführten Anhörungsrunde noch abgeändert worden waren. Die Ergebnisse dieser Anhörungsrunde liegen den Mitgliedern des Landtags in Bezug auf die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds mit der Zuschrift 6/363 vor. Der Thüringische Landkreistag hat noch nicht geantwortet.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, auf meine eingangs gebrauchten Worte zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines geordneten parlamentarischen Haushaltsberatungsverfahrens zu verweisen. Mit dieser letzten Anhörung habe ich versucht, meinen Beitrag dazu zu leisten, das letztlich von der parlamentarischen Mehrheit Beschlossene umsetzen zu helfen. Bereits in der Ausschusssitzung am vergangenen Freitag wurde die Problematik angesprochen. Derartige Verfahren dürfen aber nicht der Regelfall werden. Parlamentarische Anträge müssen geordnet entwickelt, beraten und mit den Betroffenen erörtert werden können, ohne dass sich das Anhörungsgebot als faktische Grenze für die für besser gehaltene Regelung erweist oder die verfassungsrechtliche Kooperationspflicht der kommunalen Spitzenverbände überspannt wird.

Abgesehen von den kommunalen Spitzenverbänden wurden weitere Verbände und Institutionen schriftlich angehört, so zum Gesetz zur Änderung

des Thüringer Förderfondsgesetzes unter anderem der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ebenso wie der Vermieterbund Erfurt und der Deutsche Mieterbund, zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer unter anderem die Architektenkammer Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrieund Handelskammern und die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern sowie zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes und zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes unter anderem der Landessportbund Thüringen, die Lotterie-Treuhandgesellschaft Thüringen, die Stiftung Thüringer Sporthilfe und der Deutsche Olympische Sportbund, um jeweils nur einige der Angehörten zu nennen. Bezüglich der beiden letztgenannten Gesetzesvorhaben in den Drucksachen 6/1089 und 6/1101 wurde zudem der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.

Was den Inhalt der eingeholten Stellungnahmen angeht, möchte ich mich ihrer verfassungsrechtlich herausgehobenen Bedeutung entsprechend an dieser Stelle auf die Ausführungen der beiden kommunalen Spitzenverbände beschränken, die im Rahmen der in der 20. Sitzung am 20. November 2015 erfolgten mündlichen Anhörung ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert wurden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisierte die aus seiner Sicht bestehende massive Unterfinanzierung der Thüringer Kommunen. So würden insgesamt mindestens 100 Millionen Euro fehlen. Die Thüringer Kommunen seien im Vergleich der Flächenländer Ost die einzigen, deren Finanzzuweisungen durch das Land seit 2010 gesunken seien. Mit 1.160 Euro je Einwohner erhielten die Thüringer Kommunen im laufenden Jahr 2015 zudem mit Abstand die niedrigsten Finanzzuweisungen im Vergleich der Flächenländer Ost. Die Differenz zu den Kommunen in den übrigen neuen Ländern betrage zwischen 220 und 259 Euro pro Einwohner. Zum Ende des III. Quartals seien noch immer etwa 120 Kommunen ohne Haushalt, ein Teil davon schon seit Jahren, was verdeutliche, dass im Verhältnis der Finanzausstattung des Landes und der Kommunen etwas aus den Fugen geraten sei. Dies gelte umso mehr, als das Land nach eigenen Angaben in diesem Jahr Mehreinnahmen von 242 Millionen Euro erwarte, die Kommunen hingegen gerade einmal 17 Millionen Euro. Auch sei zu kritisieren, dass der Garantiefonds ersatzlos gestrichen worden sei.

Insbesondere wies der Präsident des Gemeindeund Städtebunds Thüringen auf die Kindertagesstättenfinanzierung hin. In den Schlüsselzuweisungen seien nur circa 70 Millionen Euro für den Auf

gabenbereich Kindertagesbetreuung enthalten. Die Kommunen müssten aber circa 256 Millionen Euro aus ihren eigenen Steuereinnahmen verwenden, um die Aufgabe Kindertagesbetreuung auszufinanzieren.

Die Berechnung der Finanzausgleichsmasse für 2016/2017 widerspreche den gesetzlichen Vorgaben des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, weil hier die niedrigere Mai-Steuerschätzung anstatt – wie es korrekt wäre – die höhere Steuerschätzung im November zugrunde gelegt worden sei. Außerdem seien darüber hinaus nicht alle finanzausgleichsrelevanten Einnahmen des Landes bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse einbezogen worden. Die enorme Reduzierung der Schlüsselzuweisungen werde dazu führen, dass die steuerschwachen Kommunen noch ärmer würden und die Zahl der Kommunen, die in eine extreme Haushaltsnotlage geraten, weiter ansteigen werde. Die Kürzung der Schlüsselzuweisungen werde für die kreisangehörigen Kommunen zudem zu einer deutlichen Mehrbelastung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Kreisumlage führen. Mit der Reduzierung der Schlüsselzuweisungen vermindere sich aber auch der finanzielle Ausgleich für die steuerschwachen Kommunen im Landesvergleich. Die Nivellierungsfunktion der Schlüsselzuweisungen werde deutlich eingeschränkt, sodass bereits hierdurch verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Umschichtung zugunsten leistungsunabhängiger Finanzzuweisungen bestünden.

Der Thüringische Landkreistag bemängelte ebenfalls die unzureichende Finanzausstattung unter Hinweis darauf, dass die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise um 46 Millionen Euro reduziert werden sollen. Er forderte, die Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs zusätzlich zur Finanzausgleichsmasse durchzuführen und nicht – wie nach der derzeitigen Systematik – die Summe für die Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs der Schlüsselmasse zu entnehmen. Dies zwinge die Landkreise im Ergebnis dazu, eine Kreisumlage für rein staatliche Aufgaben zu erheben, was verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei. Die Ausgabensteigerungen bei den Landkreisen müssten berücksichtigt werden. So seien die Ausgaben der Kommunen im Personalbereich von 2010 auf 2014 um durchschnittlich 37 Millionen Euro gestiegen und bei den sozialen Leistungen sei im gleichen Zeitraum ein durchschnittlicher Anstieg pro Jahr von 36 Millionen Euro festzustellen.

Der Landkreistag forderte zudem eine allgemeine Investitionspauschale vor dem Hintergrund, dass sich die Investitionen der Kommunen von 2009 auf 2014 um 261 Millionen Euro reduziert hätten. Schließlich basiere der finanzbedarfsermittelte Kommunale Finanzausgleich nicht auf validen Grundlagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die geschilderten Beratungen und durchgeführten Anhörungen mündeten in eine Vielzahl von Änderungsanträgen. So lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss am vergangenen Freitag insgesamt annähernd 500 Änderungsanträge vor, von denen rund 300 Anträge zum Haushaltsplan – nämlich die der Regierungsfraktionen – und drei Anträge zu haushaltsbegleitenden Gesetzen angenommen wurden.

Die Regierungsfraktionen brachten – wie soeben bereits gesagt – rund 300 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf ein, die weitgehend Umschichtungen im Haushalt vorsahen. So betrafen allein 142 Anträge die Umsetzung der Ansätze im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik in den Einzelplänen 03 und 04 in den Einzelplan 16, also die Einbeziehung auch der Ministerien für Inneres und Kommunales und für Bildung, Jugend und Sport in den neuen zentralen IT-Einzelplan 16, was ich vorhin bereits angesprochen habe.