Protocol of the Session on November 27, 2015

(Staatssekretärin Dr. Albin)

arbeitsmarktbezogenes Angebot unterbreiten zu können.

Ich komme noch zu einem Punkt, der Sie nicht überraschen wird. Aus Sicht der Landesregierung sollten für Flüchtlinge keine anderen Standards gelten als für alle anderen Beschäftigten auch.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn lehnt die Landesregierung daher entschieden ab. Auch geflüchtete Menschen sollen perspektivisch ihren Lebensunterhalt durch das Arbeitsentgelt bestreiten können.

(Beifall DIE LINKE)

Es besteht zudem bei einer Ausnahmeregelung die Gefahr, dass Flüchtlinge als Arbeitskräfte bevorzugt im Niedriglohnsegment ohne Perspektive auf Qualifizierung und nachhaltige Beschäftigung eingesetzt werden. Durch eine flächendeckende Beschäftigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Niedriglohnbereich würden Arbeitsplätze oberhalb des Mindestlohns mit den entsprechenden sozialen Folgen wahrscheinlich abgebaut werden. Deswegen ist unbedingt am gesetzlichen Mindestlohn auch für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge festzuhalten.

Aber auch die Hochschulen und ihre wichtige Rolle bei der Integration in den Arbeitsmarkt dürfen keineswegs aus dem Blick geraten. Daher beabsichtigt die Landesregierung, das Angebot von Sprachkursen sowohl am Staatlichen Studienkolleg Nordhausen als auch an den Thüringer Hochschulen auszubauen. So ist zum einen angestrebt, am Baustein 2 – Studierfähigkeit sicherstellen – fachliche und sprachliche Vorbereitungen – des Maßnahmenpakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu partizipieren, wonach der Bund in den kommenden vier Jahren rund 2.400 zusätzliche Plätze an den Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen der Hochschulen finanzieren wird. Zudem sollen mit den Hochschulen weitere Gespräche geführt werden, wie und in welchem Umfang das Angebot von Sprachkursen zur Erlangung des für ein Hochschulstudium erforderlichen Sprachniveaus erweitert wird. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich gemäß § 41 Abs. 6 Geschäftsordnung eine zehnminütige Pause.

Dann setzen wir die Beratung um 11.35 Uhr fort.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratung fort. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt, deswegen stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1316 ab. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Mit den Jastimmen der CDU-Fraktion und den Gegenstimmen der anderen Mitglieder des Hauses ist der Antrag abgelehnt.

Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/1338. Herr Abgeordneter Möller.

Wir beantragen die namentliche Abstimmung.

Ich eröffne die namentliche Abstimmung und bitte die Schriftführer.

Hatten alle die Gelegenheit abzustimmen? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Ich darf Ihnen das Ergebnis verkünden: anwesende Abgeordnete 86. Es wurden 85 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 8, mit Nein 77 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Alternativantrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Feststellung der Beendigung der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1314

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen mir keine Wortmeldungen vor und solche kann ich auch jetzt nicht erkennen. Damit ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen in Drucksache 6/1314. Wer die

(Staatssekretärin Dr. Albin)

sem zustimmt, den bitte ich ums Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen von Teilen der Fraktion der AfD ist dieser Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Fragestunde

Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Als erste Frage, die Frage des Abgeordneten Henke der Fraktion der AfD in Drucksache 6/1263. Herr Abgeordneter Henke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Betätigung von Islamisten und Salafisten an den Thüringer Landeserstaufnahmestellen und Gemeinschaftsunterkünften

Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk – Drucksache 6/1198 – zum religiösen Extremismus betätigen sich einzelne Personen, die dem islamistischen oder salafistischen Spektrum zugeordnet sind, in Thüringen ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle welcher Art von humanitärer Betätigung seitens wie vieler Islamisten und Salafisten an Thüringer Landesaufnahmestellen und Gemeinschaftsunterkünften sind der Landesregierung im Jahr 2015 bislang bekannt geworden?

2. Geht nach der Erkenntnis der Landesregierung die humanitäre Betätigung in der Flüchtlingshilfe seitens der Islamisten und Salafisten mit Rekrutierungsbemühungen in die islamistische oder salafistische Szene einher bzw. kann diese humanitäre Betätigung als ein Versuch gewertet werden, über humanitäre Hilfe Unterstützung und Zustimmung zu islamistischen und salafistischen Positionen zu erzeugen?

3. Welche weiteren Maßnahmen – außer der Verteilung von Info-Material – unternimmt die Landesregierung, um das an Landeserstaufnahmestellen und Gemeinschaftsunterkünften tätige Personal über Islamismus, Salafismus bzw. islamistische und salafistische Bestrebungen aufzuklären?

4. Welche Einschätzung nimmt die Landesregierung im Hinblick auf die Entwicklung des islamistischen und salafistischen Personenpotenzials in Thüringen in den nächsten Jahren vor und welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung aus der vorgenommenen Einschätzung, insbesondere

vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von jungen männlichen muslimischen Asylbewerbern?

Vielen Dank.

Es antwortet für die Landesregierung Staatssekretär Götze vom Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Dem Amt für Verfassungsschutz liegen derzeit vereinzelte Hinweise auf Personen vor, die aus extremistischen salafistischen bzw. islamistischen Zusammenhängen bekannt geworden sind und ehrenamtlich im Bereich der Flüchtlingshilfe aktiv sind. Diese Hilfe umfasst, wie bereits in der Bezug genommenen Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk zum religiösen Extremismus in Thüringen am 05.11.2015 ausgeführt, in erster Linie Übersetzungsdienste, praktische Unterstützung oder Hilfe bei Behördengängen.

Die Antwort zu Frage 2: Es liegen dem Amt für Verfassungsschutz bislang keine konkreten Hinweise vor, dass im Rahmen ehrenamtlicher, caritativer Hilfsangebote in Thüringen für eine extremistische islamistische Sichtweise auf den Islam geworben wurde.

Die Antwort zu Frage 3: Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamts sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtungen im Hinblick auf ein mögliches Auftreten von extremistischem Islamismus, Salafismus bzw. von extremistischen islamistischen und salafistischen Bestrebungen hinreichend sensibilisiert, was sich insbesondere auch daran zeige, dass entsprechende Verdachtsfälle dem Thüringer Landesverwaltungsamt angezeigt werden. Die Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention führte bereits zu Beginn des Jahres, im Februar 2015, eine Weiterbildung von Multiplikatoren aus den Dienststellen der Landespolizei zum Themenfeld Flucht und Asyl durch. Darüber hinaus wurden Informationen zur Religion des Islam und zu den Herkunftsländern von Flüchtlingen sowie ergänzende polizeipraktische Hinweise zum Umgang mit diesen Menschen gegeben. Die geschulten Polizeibeamten fungieren als Multiplikatoren und stehen als Ansprechpartner für das in den Landesaufnahmestellen und in Gemeinschaftsunterkünften tätige Personal zur Verfügung.

Die Antwort zu Frage 4: Die Beobachtung der extremistischen, islamistischen und salafistischen

(Vizepräsidentin Jung)

Szene in Thüringen im Verlauf des Jahres 2015 zeigt, dass die Zahl der extremistischen Islamisten, wenn auch nur geringfügig, gestiegen ist. Dabei fällt auf, dass die Bedeutung lokaler Strukturen wie zum Beispiel der Moscheegemeinde vor Ort zugunsten virtueller Vernetzung über soziale Medien im Internet zurückgegangen ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Entwicklungen in Syrien und im Irak, dabei insbesondere die Propaganda und Aktivitäten der Terrororganisation Islamischer Staat, radikalisierende Wirkung entfalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt keine Nachfragen. Doch, es gibt eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Muhsal.

Danke schön, Frau Präsidentin. Sie hatten in der Antwort zu Frage 1 gesagt, dass es vereinzelte Hinweise gäbe. Können Sie das in konkreten Zahlen ausdrücken, also zwischen 1, 2, 3, 10, 20 oder so differenzieren?

Das werde ich Ihnen hier nicht in konkreten Zahlen ausdrücken, weil mir diese auch nicht vorliegen.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich auf die Anfrage des Abgeordneten Brandner in der Drucksache 6/1264.

Straftaten gemäß § 21 Versammlungsgesetz bei Kundgebungen in Thüringen?