Aufgrund der Redezeit der Landesregierung liegen jetzt noch 30 Sekunden Redezeit pro Fraktion vor. Wünscht noch jemand das Wort? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
a) Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/684 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/1336
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/685 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/1358
Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landeswahlgesetzes, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, heute abschließend zu beraten. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Kuschel aus dem Innen- und Kommu
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die beiden Gesetze wurden gemeinsam beraten, insofern werde ich bei der Dokumentation des Beratungsverlaufs nicht unterscheiden zwischen dem Gesetz zur Änderung der Verfassung und dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, sondern dann erst bei der Beschlussempfehlung die Unterscheidung herbeiführen, weil es da zwei unterschiedliche Beschlussempfehlungen an den Thüringer Landtag gibt.
Durch Beschluss des Landtags in seiner 19. Plenarsitzung – die fand am 19. Juni 2015 statt – sind beide Gesetzentwürfe an den Innen- und Kommunalausschuss federführend, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen worden. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 2. Juli 2015, in seiner 12. Sitzung am 22. September 2015, in seiner 13. Sitzung am 24. September 2015 und in seiner 14. Sitzung am 29. Oktober 2015 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Zudem gab es in der 12. Sitzung des Ausschusses am 22. September 2015 eine mündliche Anhörung. An den Anhörungen haben sich insgesamt 27 Anzuhörende beteiligt. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 16. Sitzung am 17. November 2015 beraten. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Gesetzentwürfe in seiner 17. Sitzung am 20. November 2015 beraten. In seiner 18. Sitzung am 25. November 2015 hat der federführende Innenund Kommunalausschuss den Gesetzentwurf aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 81 Abs. 3 der Geschäftsordnung erneut beraten.
Im Rahmen der Anhörungen, die zu beiden Gesetzentwürfen in der 12. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 22. September stattfanden, hat sich die übergroße Mehrheit der Anzuhörenden für beide Gesetzentwürfe ausgesprochen, 85 Prozent. 15 Prozent der Anzuhörenden haben den Gesetzentwurf abgelehnt. Ich möchte auf zwei Anzuhörende im besonderen Maße eingehen, das sind die beiden kommunalen Spitzenverbände. Der Landkreistag hat die vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung und des Kommunalwahlgesetzes als kritisch betrachtet, auch aufgrund von Erfahrungen in den anderen Flächenbundesländern, die bereits ein Wahlalter von 16 Jahren haben. Der Gemeinde- und Städtebund hat in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, dass es innerhalb der Städte und Gemeinden eine kontroverse Debatte über den
Gesetzentwurf und die Änderung der Verfassung gab. Streitpunkt war bei beiden Stellungnahmen die Fragestellung: Sind Jugendliche bereits mit 16 Jahren reif, eine politische Entscheidung zu treffen, oder sind sie eher in einem Alter, wo sie manipulierbar sind? Meine sehr geehrten Damen und Herren, darauf wird in der Debatte dann sicherlich noch mal einzugehen sein.
Es gab zwei Beschlussempfehlungen. Zunächst die Beschlussempfehlung zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landeswahlgesetzes. Der Gesetzentwurf in der Drucksache 6/684, so lautet die Beschlussempfehlung des federführenden Innen- und Kommunalausschusses, ist zu teilen in einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wahlgesetzes. Die zuvor genannten Gesetzentwürfe erhalten dabei die nachfolgenden Regelungen – ich erspare Ihnen, das jetzt alles vorzulesen, das können Sie den Drucksachen entsprechend entnehmen. In Artikel 1 ist die Änderung der Verfassung vorgesehen. Ziel dieser Verfassungsänderung ist die Herabsetzung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Im Landeswahlgesetz erfolgen dann die entsprechenden Anpassungen mit der gleichen Zielstellung, wie die Änderung der Verfassung dies erfordert. Die Änderung der Verfassung bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Die Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes ist ein einfach gesetzliches Verfahren und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes: Dort empfiehlt der Innenund Kommunalausschuss, dass der Gesetzentwurf mit folgenden Änderungen angenommen wird: Es wird ein neuer § 41 a eingeführt, der Übergangsregelungen beinhaltet. Auch den will ich jetzt nicht wörtlich vorlesen, sondern die Zielstellung hier darstellen. Die Zielstellung besteht darin, dass diese Neuregelung im Kommunalwahlgesetz nicht auf laufende Verfahren hinsichtlich der Abwahl von Bürgermeistern oder von Bürgerentscheiden Anwendung findet. Aktuell gibt es in Thüringen mehrere Verfahren, sowohl die Abwahlverfahren nach § 28 Abs. 6 der Thüringer Kommunalordnung betreffend als auch Bürgerentscheide, die anstehen. Diese werden nach den alten gesetzlichen Regelungen realisiert. Um es auf den Punkt zu bringen: Hier dürfen sich nur Wahlberechtigte ab 18 Jahre beteiligen. Es wird eine zweite Regelung in Artikel 2 getroffen, nämlich dass das Gesetz nach der Verkündung in Kraft tritt. Bei beiden Gesetzen wird der Landtagspräsident ermächtigt, die gesetzlichen Regelungen und die Folgeänderungen bei der Ausfertigung und Verkündung redaktionell einzuarbeiten. Danke schön.
Bevor wir mit der zweiten Beratung der beiden Gesetzentwürfe beginnen, möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Innen- und Kommunalausschuss die Teilung des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/684 in ein Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes empfiehlt. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Abgeordneten Kellner, CDU-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, wir verhandeln in dieser Legislatur erneut genau diesen Sachverhalt, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Das hatten wir in der letzten Legislaturperiode schon intensiv beraten. Heute stehen die zwei Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung. Einmal die Änderung der Landesverfassung und zum anderen die Änderung des Kommunalwahlrechts, beides mit dem Ziel, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken.
Wir haben in der letzten Legislatur schon intensiv darüber diskutiert und ich kann Ihnen gleich vorwegschicken, auch diese Diskussion, auch die Anhörung in den letzten Wochen zu diesen beiden Gesetzentwürfen hat bei uns in der CDU-Fraktion keine neuen Erkenntnisse gebracht. So wird es Sie auch nicht überraschen, dass wir diese Gesetzentwürfe ablehnen.
Ich komme jetzt zu den einzelnen Sachverhalten bzw. Argumenten, warum wir nach wie vor der Meinung sind, das Wahlalter nach wie vor an die Volljährigkeit zu koppeln. Das haben wir auch in der letzten Legislatur schon kundgetan und mitgeteilt. An der Stelle hat sich nichts geändert. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass man das nicht trennen kann. Auf der einen Seite hat die Gesellschaft klare Regeln festgelegt, was die Volljährigkeit beinhaltet, welche Verantwortung man hat und wann man letztendlich auch für verantwortungsvoll erklärt werden kann. Auf der anderen Seite möchte man ihnen mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 die Möglichkeit und auch die Kraft geben, diese Gesellschaft entschieden mitzugestalten, nämlich über das Wahlrecht, was letztendlich ein hohes Gut ist.
Was für uns nach wie vor unverständlich ist, ist diese Trennung in aktives und passives Wahlrecht. Das ist halbherzig. Wenn die Regierungsfraktionen schon einen Gesetzentwurf einbringen, dann hätte man das auch mit aufnehmen können. Uns erschließt sich nicht, warum man auf der einen Seite zwar Wahlrecht bekommt, auf der anderen Seite aber nicht wählbar ist. Das widerspricht sich doch. Entweder ich gebe jemandem das Vertrauen, dass
er weitreichende Entscheidungen treffen kann – und das ist bei einer Wahl eine weitreichende Entscheidung –, dann kann ich ihm auf der anderen Seite aber nicht absprechen, dass er auch Verantwortung wahrnehmen kann an der Stelle, wo er mitbestimmt und worüber er auch bestimmen soll. Das ist ein eklatanter Widerspruch,
der bis heute nicht aufgelöst werden konnte, zumindest ist man die Antwort schuldig geblieben. Das zeigt letztendlich, dass man nicht unbedingt das Vertrauen in die 16-Jährigen hat, das Wahlrecht auf der einen Seite zu nehmen, aber auf der anderen Seite keine Verantwortung zu bekommen.
Was von Ihnen auch immer ganz gern angeführt wird, ist die Wahlbeteiligung. Dass man damit die Wahlbeteiligung erhöht, dass man die Wahlbeteiligung zumindest nicht absenkt, hat sich aber bei den letzten Wahlen, wo das schon der Fall war, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, nicht bewahrheitet. 2009 waren es gerade mal 29,3 Prozent der unter 18-Jährigen, also der 16- und 17-Jährigen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Im Durchschnitt waren es 38 Prozent, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Auch hier zeigt sich, dass das, was hier immer vorgetragen wird, zu kurz greift bzw. nicht eintritt. Bei der Kommunalwahl in Neumünster 1998 waren es ganze 4 Prozent, die letztendlich an der Wahl teilgenommen haben, die Wahlbeteiligung insgesamt lag bei 52 Prozent. Auch hier zeigen die Zahlen das Gegenteil dessen, was Sie ständig hier vorbringen, dass die Jugendlichen schon viel weiter seien und aktiver in die Politikgestaltung eingreifen wollten.
Zum anderen möchte ich auf den Punkt kommen, was die Bevölkerung in Thüringen davon hält. Hier gab es entsprechende Umfragen, wie es gesehen wird, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Ich erinnere an die INSA-Studie. 62 Prozent der Thüringer lehnen nach wie vor ab, dass Jugendliche, 16- und 17-Jährige das Wahlrecht bekommen. Auch das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen! Darüber kann man doch nicht hinweggehen, wenn das so ein erheblich großer Anteil der Bevölkerung in Thüringen ablehnt und das sicherlich aus gutem Grund.
Ich möchte auch noch auf die Personengruppe zu sprechen kommen, die es direkt betrifft, nämlich die Jugendlichen und die, die jetzt als Nächstes dort hineinwachsen, zum Beispiel die Schülerklassen. Wir hatten erst jetzt im November eine Schülerklasse aus Hildburghausen hier, eine zehnte Klasse. Da wurde auch die Frage gestellt, wie sie das denn sehen mit dem Wahlrecht ab 16. Zwei Drittel der Schüler haben es abgelehnt, fünf haben es befür
wortet und fünf haben sich keine abschließende Meinung dazu gebildet. Ich denke, auch das sollte man zur Kenntnis nehmen.
Ich habe das in der letzten Legislatur schon gesagt: Wenn ich mit Schülerklassen spreche, mich mit Schülern darüber unterhalte, dann habe ich bisher noch in keiner Klasse erlebt, dass die Mehrheit gesagt hat, wir wollen das Wahlalter mit 16 haben.
Auch das hat man in der Anhörung nicht berücksichtigt. Ich komme gleich zur Anhörung, da spielt das auch noch mal eine Rolle.
Wir haben den Thüringen-Monitor. Auch hier ist noch mal abgefragt worden, wie man zu diesen Punkten steht. Die Hälfte der 18- bis 24-Jährigen hat kein Verhältnis zur Politik oder wenig Interesse. Jetzt kann man natürlich sagen, die 16- bis 17-Jährigen sind viel interessierter und legen es mit 18 wieder ab. Auch das muss man zur Kenntnis nehmen. Der Thüringen-Monitor ist ganz frisch, der ist ganz neu. Man kann letztendlich nicht sagen, das sind alte Zahlen und es hat sich im Bewusstsein der 17- und 16-Jährigen eine ganze Menge geändert.
Wenn ich jetzt zur Anhörung komme – Herr Kuschel hat es in der Berichterstattung gebracht, wir hatten eine mündliche, aber auch eine schriftliche Anhörung –, da haben wir auch das Online-Diskussionsforum gemacht. Das war auch immer ein Argument von Ihnen: Wir müssen die Jugendlichen darüber erreichen, denn sie sind im Netz aktiver, sie sind mittlerweile ständig bei Facebook und im Internet unterwegs. Deswegen haben wir natürlich auch dieses Medium genutzt, das machen wir regelmäßig. Aber an der Stelle war es aus meiner Sicht besonders wichtig, weil das immer Ihr Hauptargument war, wo sich die Jugendlichen informieren, was Politik anbelangt, und sie wollen auch mitdiskutieren. Jetzt haben an den Diskussionsforen ganze 17 Personen teilgenommen. Davon haben zehn Personen der Absenkung zugestimmt und sieben Personen waren dagegen. Auch hier zeigt sich, dass das, was Sie hier immer vortragen, dass die Jugendlichen ständig in den Netzen unterwegs sind und deswegen viel reifer sind, weil sie sich umfassender informieren können, an der Stelle nicht greift. Da hätte ich nämlich erwartet, dass natürlich ein großer Teil der Jugendlichen genau an diesem Diskussionsforum teilnimmt und sich darüber artikuliert.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wie machen Sie eigentlich Werbung für das Diskussionsforum?)
Also das war nicht der Fall, das kann man sich hier ansehen. An der Stelle greift Ihr Argument auch nicht.
Ich komme jetzt noch zur weiteren Anhörung, der Kollege Kuschel hat es gesagt. Der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund haben sich – ich sage mal – sehr zurückhaltend geäußert. Sie haben es nicht befürwortet. Aber ich muss sagen, wenn man sich nicht dazu äußert, ist das meiner Ansicht nach schon ein deutliches Zeichen, dass man erhebliche Probleme damit hat, denn sonst sind die Spitzenverbände nicht so, sondern sie sagen ganz klar, was sie davon halten. An der Stelle wurde das eben nicht so gemacht, dass man es klar befürwortet hat. Ich gehe davon aus, dass man sich natürlich damit nach wie vor schwertut, weil es eine deutliche Zurückhaltung gab. Das war aber auch in den letzten Legislaturperioden nicht anders.
Ein weiterer Anzuhörender war Herr Beck vom Bündnis für mehr Demokratie. Er ist eigentlich ein glühender Verfechter der Absenkung des Wahlalters. Ich habe ihn auch in der Anhörung gefragt, inwieweit er mit den Betroffenen – mit der Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen – direkt gesprochen hat. Herr Beck hatte das damals verneint und gesagt, es haben keine Gespräche stattgefunden. Auch das zeigt mir, dass, wenn man angehört wird und dann eine Meinung äußert, man sich natürlich im Vorfeld erst mal mit der Altersgruppe unterhalten muss, wie sie denn wirklich darüber denkt. Das hat mich etwas überrascht, dass das so gewesen ist. Und was er noch gesagt hat – und das fand ich besonders interessant und das ist auch unsere Meinung –, ist, dass hier eine Zersplitterung des Wahlrechts stattfindet. Wir sortieren hier mittlerweile, was eine wichtige und was eine unwichtige Wahl ist. Wir gehen erst mal in die Kommunalpolitik, das ist vielleicht nicht ganz so wichtig.
Dann fängt man an, wir wollen das Landeswahlrecht ändern, das will man versuchen – gut, vielleicht kriegt man es hin, wohlwissend, dass Sie die Zweidrittelmehrheit in diesem Haus nicht hinbekommen, das wissen Sie von vornherein, also darüber müssen wir nicht reden. Das andere ist: Auf Bundesebene besteht nach wie vor Wahlrecht nur mit 18 Jahren. Da sollte man doch erst mal eine einheitliche Regelung für das ganze Land auf Bundesebene schaffen.
Ja, aber dafür gibt es auch einen Grund. Wenn man das nicht hat, sollte man auch überlegen, ob das der richtige Weg ist. Das muss ich auch sagen. Man sollte das nicht zersplittern. Da hat Herr Beck
ich bin nicht immer seiner Meinung – an der Stelle absolut recht. Wir machen hier eine Zersplitterung. Das kann ich nur unterschreiben, genauso ist das. Wir legen eine Wertigkeit von Wahlen fest, indem wir sagen: Hier ist es nicht so schlimm, da können auch mal die Jugendlichen mitwählen. Bei den anderen ist es viel komplizierter, das können wir denen nicht zutrauen. Das ist unehrlich und zeigt letztendlich auch, dass es Ihnen an der Stelle nicht ernst ist mit der Verantwortung von Jugendlichen.
(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Diese Argumentation sollten Sie noch mal selbstkri- tisch überprüfen!)
Ich komme zum Nächsten. Das ist die Konrad-Adenauer-Stiftung, Herr Eisel, der das intensiv betrachtet hat. Ich fand bemerkenswert, dass er noch einmal herausgestrichen und darauf verwiesen hat, dass es gerade für so eine weitreichende Gesetzesänderung, nämlich das Wahlalter abzusenken – es ist sehr weitreichend, wenn man in das Wahlgesetz eingreift –, doch eine recht knappe Mehrheit von einer Stimme in diesem Hause gibt. Und dass es sicherlich nicht angemessen ist, dass man über ein Wahlgesetz mit so einer knappen Mehrheit entscheidet, was eigentlich eine breite Mehrheit braucht, gerade das Wahlgesetz. Deswegen sind ja auch die zwei Drittel wichtig, wenn man das Wahlgesetz auf Landesebene ändern will, das macht man nicht umsonst. Also, man braucht eine breite Mehrheit. Wenn man das jetzt mit einer Stimme Mehrheit durchdrückt, ich sage mal, bei uns hätten Sie wahrscheinlich gesagt, das ist die Arroganz der Macht. Das haben Sie uns weit voraus.