Aber ich will in dem Kontext jetzt noch mal zum Thema kommen, auch mit Blick auf die am 20.10.2015 vorgelegte Entwurfsfassung der Rahmenvereinbarung IV. Damit wurde nicht nur eine wichtige Grundlage der Hochschulfinanzierung für die Jahre 2016 und 2019 geschaffen, sondern wenn ich genauer in die Präambel schaue, dann ist dort beispielsweise folgender Satz zu lesen: „Alle Hochschulen bieten kritischem Denken Raum und sind somit zentraler Ort …
Herr Präsident, wir reden hier in einer Debatte über die Hochschulzukunft in diesem Lande und es ist kein Mitglied der Landesregierung anwesend. Ich bitte nach § 34 der Geschäftsordnung, ein Mitglied der Landesregierung herbeizurufen.
Nun gut. Es ist ein Antrag zur Geschäftsordnung, Herr Kollege, und der ist demzufolge auch entsprechend abzustimmen. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem Antrag auf Herbeirufung der Landesregierung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sieht ziemlich einstimmig aus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Dann machen wir genau das jetzt. Und im Moment trifft ein Mitglied der Landesregierung ein. Frau Keller, ein herzliches Willkommen im Thüringer Landtag.
Demzufolge können wir unsere Sitzung fortsetzen und das Wort hat immer noch Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke.
Danke schön. Ich will noch einmal auf den Satz in der Präambel der Hochschulrahmenvereinbarung hinweisen, wo steht: „Alle Hochschulen bieten politischem Denken Raum und sind somit zentrale Orte der notwendigen Reflexion der Gesellschaft. Sie erfüllen wichtige Funktionen für die Bewahrung und Weiterentwicklung unserer Gesellschaft.“ Um aber genau dieser Verantwortung der Hochschulen gerecht zu werden, muss ein entsprechendes Umfeld geschaffen werden. Kritisches Denken ist nur dann in dem hier gewünschten Maße möglich, wenn Hochschulen Orte des demokratischen Lebens, Lernens und darüber auch Arbeitens in den Selbstverwaltungsstrukturen und den akademischen Selbstverwaltungsstrukturen sind. Die Ansätze solcher breit aufgestellten und selbstverwalteten akademischen Strukturen sind beispielsweise durch die letzte große Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes im Jahr 2006 unter der CDU-Alleinregierung erheblich beschnitten worden. Unter anderem wurde dort mit der Einführung der Hochschulräte der Einfluss externer Akteurinnen und Akteure gesteigert, was in der Praxis manchmal dazu führte, dass man hier nicht mehr nur von einer Hochschulautonomie, sondern von einer Leitungsautonomie und – ja, ich sage das auch so offen – manchmal von einer Leitungsautokratie sprechen kann. Es wurden Hochschulräte gegründet, die zum großen Teil, wie es beispielsweise der Hochschulforscher – Sie haben vorhin auf Halle verwiesen – Peer Pasternack zu Recht sagt, die als hochschul- und wissenschaftspolitische Laien zu bezeichnen sind. Ich will da jetzt nicht falsch verstanden werden, ich möchte nicht, dass der externe Blick auf die Hochschulen komplett verschwindet, denn manchmal ist es, um der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, auch notwendig, diesen von außen zu haben. Aber: Diese Externen haben nach § 32 Thüringer Hochschulgesetz erhebliche Eingriffsbefugnisse, die wir so nicht mittragen wollen, wenn es um die Frage geht, inwiefern sie bei der Beschlussfassung über Strukturentwicklungspläne, die Grundsätze der Mittelausstattung oder aber die Grundordnung einbezogen sind. Unsere Perspektive ist es zu sagen: Wenn wir Externe an der Hochschule haben wollen, dann wollen wir sie gern als beratende Mitglieder, die der Hochschule den Einblick geben, tatsächlich ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen zu können. Darüber hinaus muss wieder die Arbeit der Senate gestärkt werden, wo dann entsprechend die Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichendem Maße die Möglichkeit haben, ihre demokratischen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. So wurden beispielsweise die Konzile damals abgeschafft, wo eben die
Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit hatten, in diesen Entscheidungsprozessen tatsächlich in dem Sinne und Maße mitwirken zu können. Nicht umsonst hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft genauso wie die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften zuletzt bei der Gesetzesnovelle 2013 moniert, dass in den letzten Jahren hinsichtlich der Demokratisierung an den Hochschulen ein erheblicher Rückschritt zu bemerken ist, wenn diese Gruppen – beispielsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Personalräte, die Studierenden – nicht ausreichend in die Beratung über Strukturentwicklungspläne und Maßnahmen zur Hochschulentwicklungsplanung einbezogen wurden. Wir stehen jetzt wieder vor derselben Situation: Wir hatten erst vor Kurzem einen Vertreter der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften bei uns und der hat uns genau dasselbe Leid geklagt wie die letzten Jahre auch schon. Es gab eine Hochschule, die sich von sich aus geöffnet hat, die gesagt hat, sie will alles mit allen Mitgliedern an der Hochschule von sich aus offen diskutieren, was die Strukturentwicklungsplanung, was die Ziel- und Leistungsvereinbarung angeht. An anderen Hochschulen haben wir das Problem, dass den Senatsmitgliedern oder eben den Hochschulratsmitgliedern Unterlagen nur sporadisch oder erst kurz vor Beschlussfassung vorgelegt werden, sodass hier nicht diskutiert werden kann. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf.
Wenn wir an der Stelle über Demokratisierung sprechen, dann will ich auch noch mal über den Begriff der Hochschulautonomie sprechen, den ich gerade schon angedeutet habe. Für uns als Linke bedeutet der Begriff der Hochschulautonomie – so haben wir es auch beispielsweise bei einer Fachtagung im Juni dieses Jahres deutlich gemacht – die Verknüpfung von Wissenschaftsfreiheit, Demokratie und gesellschaftlicher Einbindung der Hochschulen. Deswegen ist es für uns zentral, dass Autonomie ein sozialer und politischer Begriff ist statt – wie es momentan ist – ein Begriff der Verwaltungs- und Finanzierungsautonomie. Auch deshalb ist es unglaublich notwendig, hier die Demokratisierung an den Thüringer Hochschulen als Ort für alle interessierten Menschen und der kritischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung tatsächlich wahr werden zu lassen. Das ist die Intention, mit der wir diesen Antrag hier vorgelegt haben.
Diese Demokratisierung wollen wir von Beginn an umsetzen und wir wollen eben nicht, wie es der Alternativantrag der CDU-Fraktion hier macht, vorgeben, über welche Paragrafen im Thüringer Hochschulgesetz oder auch in anderen Gesetzen, die die Hochschulen betreffen, wir dabei entsprechend diskutieren oder welche spezifischen Themen mög
licherweise auch vollends ausgeklammert werden. Denn was als bedeutsame und zu diskutierende Bereiche und notwendige Änderungsbedarfe im Thüringer Hochschulgesetz angemeldet wird, darüber sollen im Wesentlichen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in dem Diskussionsprozess mitreden, den wir hier initiieren wollen. Wir wollen dabei nicht nur Veranstaltungen an den jeweiligen Einrichtungen machen, sondern wir wollen tatsächlich alle hochschulpolitisch relevanten Akteurinnen und Akteure an einen Tisch holen und dann anhand des hier vorgegebenen inhaltlichen Leitfadens die notwendigen Änderungsbedarfe diskutieren. In welche Richtung das dann geht, da haben wir, wie gesagt, die Hochschulstrukturentwicklungsplanung, die erst mal einen Rahmen gibt. Aber was das Gesetz angeht, ist es notwendig, dass hier tatsächlich alle Statusgruppen die Möglichkeit haben, erst mal gleichberechtigt auf Augenhöhe ihre Änderungsbedarfe anzumerken. Das bedeutet dann beispielsweise darüber hinaus, Gewerkschaften oder Vertreterinnen der Hochschullehrer genauso mit an den Tisch zu holen wie die fachpolitischen Abgeordneten, die beispielsweise in den letzten Jahren, wenn es um die Frage Strukturentwicklungspläne, Hochschulentwicklungsplanung und einen langfristigen zeitlichen Horizont ging, tatsächlich nicht in dem ausreichenden Maße beteiligt wurden, dass man von einer parlamentarischen Fachdebatte sprechen kann.
Ausgehend von dieser Diskussion wollen wir darüber hinaus einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, der Ende 2016 vorliegen soll. So garantieren wir, dass wir am Ende einen Maßnahmenkatalog haben, der in den Gesetzentwurf einmünden kann, sodass alle Statusgruppen sich in diesem Gesetzentwurf für eine große Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes entsprechend wiederfinden können und hier ein Kompromiss gefunden wird, der dann auch von allen getragen werden kann.
Der von uns vorgeschlagene und nicht abgeschlossene Themenentwurf, der hier im Antrag zu sehen ist, geht nämlich, wie gesagt, über den von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Diskussionsbedarf hinaus, weil wir auch soziale Aspekte bei der Debatte nicht hinten runterfallen lassen wollen. Wir müssen beispielsweise offen darüber reden, wie momentan das Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz ausgestaltet ist, welche finanziellen Belastungen für Studierende damit einhergehen und welche Ausnahmetatbestände möglicherweise noch mit eingefügt werden, um der sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Wir müssen aber auch darüber diskutieren, wie wir denn endlich den Maßnahmenkatalog von den Bologna-Foren, der seit 2012 vorliegt, wo auch Hochschullehrende, Hochschulleitungen und Studierende beteiligt waren – das ist richtig –, der aber seit 2012 vorliegt. In den letzten Jahren – auch das habe ich als Vertreter in
der KTS damals gemerkt – bestanden diese Dialogforen daraus, dass sich alle Beteiligten ihr Leid geklagt haben, aber nicht darüber gesprochen wurde, welche konkreten Umsetzungsstrategien man jetzt gemeinsam angehen möchte, und jedes Jahr dieselben Probleme wieder auf dem Tisch lagen. Auch das wollen wir hiermit ändern. Wir wollen klar aus der Diskussion herausgehen, was der Änderungsbedarf im Gesetz ist und wie wir entsprechend das, was bereits an Papieren vorliegt, wie beispielsweise durch die Dialogforen zum Thema Bologna, dann entsprechend auch gesetzlich implementieren können. Wir müssen auch darüber sprechen, welche Anpassungen im Hochschulgesetz zum Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ vorgenommen werden müssen. Herr Voigt, vielleicht noch eine Anmerkung, weil Sie gerade gemeint haben, wir sprechen da mit dem Wissenschaftsvertragszeitgesetz über Bundesgesetzgebung, das ist richtig. Aber wir haben auch konkrete Möglichkeiten, den Herrschinger Kodex im Thüringer Hochschulgesetz umzusetzen. Das wüssten Sie – wir hatten auch die Einladung an Sie geschickt –, wenn Sie beispielsweise zur Fachtagung im September gekommen wären, wo die GEW einen Vorschlag vorgelegt hat, welche Punkte ganz konkret im Gesetz wie ausgestaltet werden müssten, um den Herrschinger Kodex Wahrheit oder Praxis werden zu lassen. Aber vielleicht noch zur Information, die Veranstaltungsdokumentation wird demnächst hochgestellt. Dann können Sie auch noch mal reinschauen.
Dass es notwendig ist, zeigen auch die Zahlen, die Ende Oktober beispielsweise in der Presse verlautbart wurden. Wenn wir derzeit die 9.800, weit über 9.800 wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte und Mitarbeiterinnen an den Hochschulen betrachten, von denen nur 37 Prozent auf einer Vollzeitstelle arbeiten und nur knapp über 30 Prozent unbefristete Verträge haben, dann kann hier nicht von sicheren, langfristigen und nachhaltigen Arbeitsverhältnissen gesprochen werden. Deswegen sehen wir hier in der Debatte genauso wichtigen Handlungsbedarf, dies auch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren. Wir müssen beispielsweise auch mit den Verantwortlichen in den Hochschulen darüber reden, wie wir die Hochschulen tatsächlich durchlassungsfähig machen, wenn wir über die Frage von Seiteneinsteigerinnen reden. Die letzte Gesetzesnovelle im Jahr 2013 mit der Neugestaltung des § 63 im Thüringer Hochschulgesetz war da ein erster Schritt. Aber wenn wir uns die letzten Zahlen, die uns auch vorgelegt wurden, anschauen und sehen, dass nur 1,1 Prozent der Studierenden nach Art der Hochschulzugangsberechtigung Personen mit einer beruflichen Qualifizierung sind, sehen wir, dass wir da noch einen langen Weg vor uns haben, wenn wir hier tatsächlich diese Perspektive auch für beruflich Qualifizierte öffnen wollen.
Weil erst vor Kurzem noch eine Stellungnahme des Studierendenwerks kam oder um genauer zu sein, des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung, ist es uns auch ein wichtiges Anliegen, diese oder diesen Input mit aufzunehmen, denn dort wurden ganz konkret zwei Punkte diskutiert bzw. uns ans Herz gelegt, nämlich die Stärkung des Amts der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten, die zum einen gesetzlich verankert werden muss, zum anderen aber auch wie die Gleichstellungsbeauftragte die Möglichkeit haben muss, bei der Bestellung und Wahl von neuen Mitgliedern in Gremien etc. oder mit neuen Aufgaben betraut zu werden, um weitere Mitwirkungsrechte, auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen, an der Hochschule intensiv wahrnehmen zu können und das nicht als ehrenamtliche Tätigkeit auf andere Mitarbeiterinnen abzulasten. Übrigens liegen auch da schon seit Längerem, nämlich seit Anfang 2014, Maßnahmen vor. Die AG 6 „Studium und Behinderung“ des Beirats Inklusive Bildung hat dort mit den aktuellen Behindertenbeauftragten wie Studierenden und Lehrenden und Hochschulleitungen einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeitet. Auch der kann Grundlage werden und muss nicht neu erfunden werden. Aber da muss man genauso – und das wollen wir dann auch – in diesem Dialog über konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Umsetzungsschritte sprechen. All das sollten nur ein paar Beispiele sein, wo wir momentan Handlungsbedarfe sehen, die wir eben in dem demokratischen Diskussions- und Entscheidungsprozess entsprechend zur Vorbereitung der Novelle für das Thüringer Hochschulgesetz vorlegen und diskutieren wollen. Aber – das hat auch die Abgeordnetenkollegin Henfling schon gesagt – das ist kein abschließender Katalog, denn wir wollen den Platz bieten, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit haben, den zu erweitern oder den einen oder anderen Fokus zu setzen. Wenn dann auch die Parlamentarier und Parlamentarierinnen mit eingebunden sind, haben auch Sie, Herr Voigt, die Möglichkeit, da noch mal den einen oder anderen Akzent zu setzen. Aber da geht es dann wie gesagt um die Vorbereitung der Gesetzesnovelle und noch nicht um die Frage, wie diskutieren wir die Hochschulentwicklungsplanung über 2020 hinaus. Da bin ich voll bei Ihnen, das müssen wir machen. Aber dazu müssen wir entsprechend die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass alle Statusgruppen gleichberechtigt auf Augenhöhe darüber diskutieren können. Das ist derzeit nicht der Fall. Dieser Diskussionsprozess mit den relevanten hochschulkritischen wissenschaftspolitischen Akteurinnen und Akteuren ist auch deshalb notwendig, damit der § 5 Abs. 1 im Thüringer Hochschulgesetz keine leere Phrase bleibt. Wenn dort steht, dass sich die Hochschulen in ihrer Tätigkeit vom Geist der Freiheit in Verantwortung für soziale Gerechtigkeit,
Frieden, Bewahrung und Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen leiten lassen sollen, dann ist es unser Auftrag, das durch die Demokratisierung der Hochschulen auch Wirklichkeit werden zu lassen. Ich bitte daher für den Einstieg in die demokratische Debatte um die Zustimmung zu diesem Antrag, damit wir im kommenden Jahr die Zeit haben, intensiv die Debatten zu führen, wie wir das Thüringer Hochschulgesetz und die anderen hochschulpolitischen und wissenschaftspolitischen Gesetze entsprechend anpassen wollen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat das Wort für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Möller.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste, die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen planen die Einrichtung von sogenannten Dialogveranstaltungen zur Vorbereitung einer umfassenden Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes und einiger Nebengesetze des Landeshochschulrechts. Auf den ersten Blick sieht das gut aus. Es klingt zumindest enorm demokratisch und bürgerfreundlich. Versuchen wir aber, aus Ihrem bisherigen Umgang mit Bürgerbeteiligung und Dialog auf die Zukunft zu schließen, dann bleibt es leider nicht bei diesem ersten oberflächlichen Eindruck. Solche Dialogveranstaltungen bedeuten bei Ihnen nämlich nichts anderes als Schaufensterpolitik, um Bürgerbeteiligung zu suggerieren und den teilnehmenden Interessengruppen das Gefühl zu geben, dass sie die Möglichkeit hatten, ihre Ansichten zu vertreten. Ich führe das gleich noch im Detail aus. Hören Sie genau zu, dann können Sie es vielleicht auch nachvollziehen.
Was Sie unter Dialog verstehen, haben wir bereits bei den bisherigen Anhörungen zu den durchgeführten Gesetzesvorhaben gemerkt. Zu nennen wäre da beispielsweise das Bildungsfreistellungsgesetz und das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft. Die geladenen Anzuhörenden tragen über mehrere Stunden ihre Gegenargumente vor, machen Verbesserungsvorschläge und legen ihre in der Regel berechtigten Ängste und Sorgen dar. Die Regierungsfraktionen wiederum beteuern ihr vermeintliches Interesse an den Ansichten der Teilnehmer. Die ressortzuständigen Minister der Landesregierung verdeutlichen dabei bereits durch ihre Abwesenheit, wie viel Stellenwert sie solchen Veranstaltungen beimessen. Und dann verabschiedet man sich und es passiert schlicht und ergreifend nichts. Keiner der Vorschläge wird aufgenommen,
keinerlei Änderungen werden durchgeführt, denn wenn Sie Ihre rot-rot-grüne Politik zusammenrühren, meine Damen und Herren, folgen Sie offenkundig ganz genau Ihrem eigenen ideologischen Reinheitsgebot.
Einen ergebnisoffenen Dialog bekommen Sie nicht einmal hier im Plenum oder in den Ausschüssen hin. Dass Sie bei Ihren totalitären Wurzeln aus der DDR-Vergangenheit, liebe Kollegen von der Linken, mit uns, also einer echten Oppositionsfraktion, nicht reden können, ist geschenkt.
Aber selbst der CDU, die nun oft genug Ihre Position im Plenum selbst dann unterstützt, wenn sie ihre Restbestände an konservativen Überzeugungen dafür hergeben muss, nicht mal dieser freundlich handzahmen CDU geben Sie eine Chance.
Wie gesagt, nicht mal im Plenum bekommen Sie es hin, ergebnisoffene Dialoge zu führen und genauso ergeht es allen, die aus dem außerparlamentarischen Bereich zu Diskussionen bereit sind. Exemplarisch kann man das am Umgang mit dem Online-Diskussionsforum sehen.
Die Ergebnisse werden kurz zusammengefasst, mit zwei Sätzen im Ausschuss beschrieben, es wird viel genickt und anschließend alles ignoriert, wenn es nicht auf der politischen Linie liegt, die Sie vorgegeben haben. Weil das Ihre Vorstellung von Beteiligung und Dialog ist, werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. Wir sind nämlich nach allen Erfahrungen mit Ihnen davon überzeugt, dass Ihre Dialogveranstaltungen zu einer Hochschulreform genauso ablaufen werden, wie ich es eben für die Vergangenheit beschrieben habe.
Was gibt es sonst noch inhaltlich zu Ihrem Antrag zu sagen? Nun, da findet man auf jeden Fall eine ganze Menge inhaltsleere Phrasen und eine Hommage an das Templiner Manifest. Ihre Funktionärsfreunde von der GEW finden das bestimmt ganz toll. Aber es wird Sie sicherlich nicht verwundern, Herr Wolf, dass wir als konservativ-bürgerliche Politiker für Ihr Faible für Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und die links-grüne Worthülse von Nachhaltigkeit keine Begeisterung entwickeln können.
Ich bin einmal gespannt, Frau Kollegin Henfling, was Ihre Nachhaltigkeitsforschung Tolles herausfindet und wie Sie diese Worthülse dann irgendwann mit Leben erfüllen. Aber so ein bisschen graut mir auch davor.
Typisch verlogen – das muss ich einfach so sagen, im Hinblick auf Ihren behaupteten pazifistischen Anspruch einerseits und die Wirklichkeit andererseits – ist Ihre Forderung nach Zivilklauseln. Denn auch der rot-rot-grün regierte Freistaat verfügt nach wie vor über Aktien am Rüstungskonzern Jenoptik, der Teile für Panzer, Kriegsschiffe, Jagdbomber, Drohnen, Kampfhubschrauber und Flugabwehrraketen liefert.
Ich persönlich habe damit auch gar kein Problem, das muss ich Ihnen einmal so sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren vom rot-rot-grünen Block.
Aber Ihre pazifistische Attitüde können Sie stecken lassen, die nimmt Ihnen keiner mehr ab, der noch alle sieben Sinne beisammen hat.
Als pazifistische Kraft geht keine Ihrer Parteien durch, für Sie alle war und ist vielmehr ausschließlich relevant, gegen wen sich Gewalt richtet. Davon hängt ab, ob Sie Gewalt gutheißen, ob Sie sie nur klammheimlich begrüßen oder ob Sie sie ablehnen.