Protocol of the Session on November 6, 2015

(Abg. Stange)

Thüringen tätig sind. Machen Sie weiter so und lassen Sie sich nicht entmutigen! Wir brauchen Sie!

(Beifall CDU, AfD)

Meine Damen und Herren, Hebammen sind in Kliniken und in der freien Geburtshilfe ein enorm wichtiger Pfeiler. Ich denke, das ist aus meinen Ausführungen deutlich geworden, aber aus den letzten Jahren weiß ich, dass das alle Fraktionen so sehen. Doch dieser Pfeiler wackelt. In den letzten Jahren haben wir uns deswegen hier sehr oft – es ist schon gesagt worden – zur Problematik der Haftpflichtversicherung unterhalten. Wir sind uns dessen bewusst, dass das ein Problem ist, was die Bundesebene lösen muss und bei dem wir als Thüringer Landtag begrenzte Einflussmöglichkeiten haben. Aber dennoch ist das wichtig und deswegen haben wir es auch in unseren Antrag aufgenommen. Wir wollen aber mit unserem Antrag über die Haftpflichtproblematik der Bundesebene hinausgehen. Deswegen, Frau Stange, haben wir auch mehr Punkte in dem Antrag aufgeführt als die, die Sie hier genannt haben. Um die auch hier mündlich mit unserer Begründung darzulegen, möchte ich darauf später noch einmal eingehen.

Aber vielleicht zur Haftpflichtproblematik: 2014 hatte eine Versicherung angekündigt, sich im Sommer 2015 aus dem Geschäft mit Hebammen zurückzuziehen. Damit bestand die Gefahr, dass sich Hebammen in Kürze überhaupt nicht mehr versichern könnten, weil es keine Anbieter mehr gibt. Der Bundesregierung gelang es aber, ein neues Angebot der Versicherer zu erwirken, und damit kann der Gruppenhaftpflichtvertrag des Deutschen Hebammenverbands zunächst bis Sommer nächsten Jahres weitergeführt werden. Der Vertrag des Bunds freiberuflicher Hebammen in Deutschland endete jedoch bereits im Sommer dieses Jahres. Da sehen wir auch die Brisanz der Thematik. Ab Juli dieses Jahres müssen diese selbstständigen Hebammen für ihre berufliche Haftpflichtversicherung nun 6.247 Euro pro Jahr aufbringen. Bei einem Durchschnittsverdienst zwischen 1.250 und 2.100 Euro Brutto ist das eine große finanzielle Hürde, vor der in den vergangenen Monaten schon etliche Hebammen kapituliert haben. Das sollte uns alle beunruhigen. Wir begrüßen daher die vom Bundesgesundheitsministerium bisher auf den Weg gebrachten Maßnahmen, auch wenn abzuwarten bleibt, inwieweit diese die wertvolle Arbeit der Hebammen dauerhaft unterstützen. Hätte Frau Ministerin Werner, wie in unserem Punkt I gefordert, einen Sofortbericht erbracht, dann hätte sie uns sicherlich gesagt, wie der aktuelle Stand zu dieser Thematik ist. Aber ich übernehme das an dieser Stelle gern.

(Beifall CDU)

So wurde am 1. Juli für Geburtshilfeleistungen ein Sicherstellungszuschlag zur Haftpflichtprämie eingeführt. Diesen sollen Hebammen erhalten, wenn

sie aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Versicherungsprämie wirtschaftlich überfordert sind. Die konkrete Ausgestaltung des Sicherstellungsauftrags zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Hebammenverbände war jedoch umstritten, weswegen die Schiedsstelle angerufen wurde.

Weiterhin wurde mit dem kürzlich in Kraft getretenen GKV-Versorgungsgesetz geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen zukünftig auf Regressforderungen gegenüber den Hebammen verzichten, soweit der entstandene Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Auch an dieser Stelle ist damit schon Streit vorprogrammiert, denn es fehlt bereits an einer allgemein verbindlichen Definition für „grobe Fahrlässigkeit“.

Eine tatsächliche Verbesserung hat das Präventionsgesetz gebracht, das der Bundestag am 18. Juni dieses Jahres beschlossen hat. Damit erhalten Familien die Möglichkeit, die Leistungen der Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung zukünftig zwölf Wochen statt wie bisher nur acht Wochen nach der Geburt in Anspruch zu nehmen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf ärztliche Anordnung.

Doch nun zurück zu Thüringen und zu dem Ihnen von uns vorgelegten Antrag. Fest steht, dass Deutschland – und auch wir hier in Thüringen – auf einen Hebammenmangel hinsteuern, wenn nicht sogar schon mittendrin stecken. So schildert die Vorsitzende des Thüringer Hebammenverbands, Elke Pirrhs, dass sie immer wieder verzweifelte Eltern erlebt, die nach 20 Anrufen noch immer keine Hebamme für die Betreuung von Mutter und Baby nach der Geburt gefunden haben. Grund hierfür ist allerdings auch, dass bisher zu wenig Hebammen in Thüringen ausgebildet worden sind. So ist bereits jetzt ein Fünftel der Hebammenstellen in Thüringer Kliniken unbesetzt.

Wir haben es schon gehört: Die Vorgängerlandesregierung hat daher zu Recht aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 27. Juni 2014 begonnen, eine tiefgründige Studie zur Situation der Hebammen in Thüringen zu erarbeiten. Es ist also schön, dass sich die aktuelle Koalition das in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat. Aber das sind fremde Federn, die stammen aus der Vorgängerlandesregierung, auch dieses Haus hat das beschlossen. Deswegen ist es zwar wichtig, das noch mal zu erwähnen, aber es ist vor allen Dingen auch wichtig, dass das Ganze umgesetzt wird.

(Beifall CDU)

Deswegen habe ich eine Kleine Anfrage gestellt. Aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 5. Februar dieses Jahres geht hervor, dass die Befragungen zu dieser Studie von März bis April dieses Jahres durchgeführt worden seien. Das Gut

achten, das insbesondere Aussagen zur Finanzierung der Hebammenleistungen beinhalten sollte, sollte im Mai vorliegen.

Da bot sich der Welthebammentag am 5. Mai für eine Pressemitteilung des Sozialministeriums an. In dieser verkündigte dann auch Frau Ministerin Werner öffentlich die Einberufung eines Runden Tisches zur Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Hebammen. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – mit Ihrer Erlaubnis Frau Präsidentin: „Laut Werner wird der Runde Tisch zum ersten Mal im kommenden Juli zusammentreffen. ‚Zu diesem Zeitpunkt werden uns die Ergebnisse eines Gutachtens vorliegen, das die Thematik umfassend beleuchtet.‘“ So weit, so gut.

(Beifall AfD)

Parallel dazu, wie passend, erreichte uns im Sozialausschuss auch ein Selbstbefassungsantrag der Regierungskoalition. Im Juli allerdings teilte uns Frau Werner mit, dass das erwartete Gutachten dem Thüringer Landtag nicht vor September 2015 zugeleitet werden kann. Dies ist leider bis heute nicht geschehen, weswegen unser Antrag heute hier nur denknotwendig ist und weswegen wir diesen dann auch Ende September hier eingereicht haben.

Weder das Gutachten liegt vor, noch wurde der runde Tisch einberufen. Damit – das muss man ganz einfach feststellen – verkürzt sich die Zeit zur Auswertung des Gutachtens bis zum Ende des Gruppenhaftpflichtvertrags Mitte nächsten Jahres umso mehr. Deswegen fordern wir in unserem Antrag nicht nur einen Bericht zum aktuellen Stand, sondern auch endlich die tatsächliche Einrichtung des runden Tischs. Ich nehme zur Kenntnis, dass unser Antrag auch schon etwas bewegt hat, zumindest gab es wohl jetzt schon erste Gespräche im Ministerium.

In unserem Antrag haben wir konkrete Vorschläge gemacht, die nicht nur in Zuständigkeit des Landes liegen, sondern die in diesen runden Tisch einfließen sollen. So haben wir zur Besetzung des rundes Tisches den Vorschlag gemacht, sich nicht nur auf Hebammen und Gynäkologen zu beschränken. Uns ist es wichtig, dass auch Elternvertreter beteiligt werden, wie beispielsweise der Verein Mother Hood Thüringen oder der Verband kinderreicher Familien Thüringen. Auch Kinderkrankenschwestern sollten als Vertreter von Geburts- und Kinderkliniken bei der Besetzung des runden Tisches nicht vergessen werden.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Steht alles im Koalitionsvertrag!)

Zum Zweiten bzw. in Nummer 3 schlagen wir als konkrete landespolitische Lösungsansätze einiges

vor, um den drohenden Hebammenmangel zu verhindern. Frau Stange hat, wie gesagt, das weggelassen, weswegen ich es hier an dieser Stelle gern noch einmal einzeln aufzählen möchte. Zum einen betrifft dies die Förderung kleinerer Geburtsstationen und Geburtshäuser im ländlichen Raum. Bereits jetzt gibt es Regionen, in denen eine werdende Mutter mehr als 30 Minuten zur nächsten Klinik braucht. Und da haben wir noch nicht über winterliche Straßenverhältnisse bzw. vorhandene Umleitungen gesprochen, wie es beispielsweise im Landkreis Sonneberg der Fall ist.

Auch bei den vorhandenen Geburtskliniken gibt es Ansätze, die Arbeit der Hebammen zu unterstützen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer hat‘s gemacht?)

Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund aktueller Zahlen von Kaiserschnittgeburten in Thüringen. Unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit empfinden ich und meine Fraktion Zahlen von fast 30 Prozent als alarmierend.

(Beifall CDU)

Durch Transparenz bei den Zahlen und Richtlinien der einzelnen Klinikstandorte, aber auch die Möglichkeit der Zertifizierung als „babyfreundlich“ können werdende Mütter besser einschätzen, wo, wie und durch wen sie ihr Kind auf die Welt bringen wollen. Eine oberflächliche Behandlung des Themas Geburt im Biologieunterricht oder Dokumentationen von einschlägigen Privatsendern sind in dieser Hinsicht nicht zuträglich. Um zukünftig mehr Interessierte für die Ausbildung zur Hebamme zu gewinnen, bedarf es gerade angesichts der öffentlichen Verunsicherung durch die Haftpflichtproblematik einer Imagekampagne zur Förderung dieses Berufsbilds. Dazu gehört auch die Unterstützung von Ausbildungsinhalten bei den Hebammen selbst, die dies im Gegensatz zu Krankenhäusern jedenfalls derzeit noch ehrenamtlich übernehmen können.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, stellen Sie sich folgendes Schreckensszenario vor – ich zitiere dazu eine Kampagne des Hebammenverbands –: „Herzlich willkommen bei Ihrer Geburtshilfehotline. Leider sind die letzten verfügbaren Hebammen in Ihrer Region derzeit im Einsatz. Wir verbinden Sie jedoch gern mit einem Gesprächspartner, der Sie während der Geburt Ihres Kindes telefonisch betreut. Wenn Sie vermuten, dass Ihre Wehen eingesetzt haben, dann wählen Sie die 1. Sollten Ihre Wehen bereits in Abständen von 5 bis 10 Minuten erfolgen, wählen Sie die 2. Ihre Fruchtblase ist geplatzt? Begeben Sie sich bitte umgehend in eine liegende Position oder kämpfen Sie für eine Zukunft mit Hebammen.“

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das ist ganz schlecht!)

In diesem Sinne fordere ich Sie auf, heute alle unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall AfD)

Es gibt gute Gründe dafür und ich weiß, viele von diesen Gründen teilen Sie auch. Deswegen lassen Sie uns ein Signal an die Hebammen setzen und mit ihnen gemeinsam kämpfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der SPD hat sich Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Beate Meißner, selbstverständlich wollen wir heute ein gemeinsames Zeichen für die Hebammen und für die Entbindungshelfer setzen. Das machen wir nicht nur heute, das machen wir schon seit vielen Jahren und das machen wir in großer Gemeinsamkeit in diesem Haus und das will ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen. Wir haben sowohl in der letzten Legislatur in einer anderen politischen Konstellation, der Großen Koalition, auch mit Beschluss des Landtags diese von Ihnen und von anderen angesprochene Studie in Auftrag gegeben. Das ist der eine Fakt: Es war schon 2014 hier im Haus beschlossen worden, dass eine solche Studie in Auftrag gegeben werden soll, aber es ist natürlich genauso richtig, dass im Koalitionsvertrag der jetzt regierungstragenden Fraktionen genau dieser Punkt mit verankert ist. Das zeigt, dass wir das, was hier geschrieben ist, natürlich umsetzen wollen. Das heißt: „Ein Runder Tisch ‚Geburt und Familie‘“, so steht es im Koalitionsvertrag, „wird 2015 ins Leben gerufen.“ Es steht auch schon drin – und darüber kann man natürlich gern noch reden –, wer denn alles an diesem runden Tisch teilnehmen soll, nämlich, so steht es im Koalitionsvertrag: „Daran teilnehmen sollen neben Hebammenverbänden, die Landtagsfraktionen, Ministerien, Frauen- und Kinderärztinnen und -ärzte (Ärztekammer), Krankenkassen, die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft und Elternverbände.“ Es steht auch in diesem Koalitionsvertrag deutlich drin bezüglich dessen, was 2014 beschlossen wurde: „Die Landesregierung legt die derzeit in Erarbeitung befindliche Studie zu konkreten Zahlen, Daten, Fakten über Hebammen und Geburtshelfer in Thüringen zügig nach ihrer Fertigstellung vor.“ Über die Fertigstellung ist nun sehr umfassend berichtet worden. Sie, Frau Meißner, haben selbst zitiert, dass wir uns nicht nur in der letzten Legislatur, wie Frau Stange

es ausgeführt hat, diesem Thema immer und intensiv gewidmet haben, sondern auch 2015. Sie haben alles angesprochen, es gab Ihre Kleine Anfrage im März dieses Jahres, es gab den Antrag der Koalitionsfraktionen am 7. Mai, wir haben uns im Sozialausschuss mit dem Thema beschäftigt, das war am 21. Mai, und da hat die Ministerin sehr ausführlich geschildert, weshalb wir im Moment im zeitlichen Verzug sind. Dann gab es die Information über das Ministerium an uns alle im Sozialausschuss, dass um Verständnis gebeten wird, dass das Gutachten dem Landtag nicht vor September 2015 vorgelegt werden kann. Und jetzt – Sie haben das vorhin so schön formuliert – kam passend im Umfeld des Hebammentags der Antrag von Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und es kam passend heute Ihr Antrag, eingereicht im September, aber heute auf der Tagesordnung, um vermeintlich noch einmal auf die Koalitionsfraktionen und das Ministerium Druck machen zu müssen. Das müssen Sie nicht. Wir alle wissen um die Wichtigkeit und Wertigkeit von Hebammen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben das auch immer deutlich gemacht, mit einer Einschränkung. Es tut mir leid um Ihren Antrag, dass er von der Erstrednerin der AfD-Fraktion wieder zu ideologischen Zwecken genutzt worden ist, aber dafür kann nun keiner was.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Schwach- sinn!)

Es ist nun mal so. Aber ich denke, da sind wir alle überhaupt nicht weit auseinander. Sie haben die einzelnen Punkte Ihres Antrags noch einmal aufgelistet, wir haben sowohl in der Diskussion im Sozialausschuss und weit darüber hinaus immer deutlich gemacht, was unsere Schwerpunkte sind. Frau Stange und Sie selbst haben darauf hingewiesen, dass die Frage der Haftpflichtversicherung eine Bundesangelegenheit ist. Natürlich, es wäre mal interessant, wenn man da im Sozialausschuss noch einmal eine Unterarbeitsgruppe macht, dass wir beide vielleicht mal darüber reden, wie man die Große Koalition in Berlin überzeugen kann, dass ein bisschen schneller gehandelt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Dazu bin ich gern bereit.

Ich gehe davon aus, auch in meiner Eigenschaft als Vorsitzende des Sozialausschusses, dass der runde Tisch in diesem Jahr kommen wird und dass dann durch die Gespräche am runden Tisch weitere Ableitungen notwendigerweise beraten und beschlossen werden müssen, um dem Rechnung zu tragen, was im Prinzip alle Vorredner eben schon angesprochen haben – wie gesagt, mit Ausnahme von einer. In diesem Sinne herzlichen Dank und ich bitte um Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss. Damit haben wir das gesamte Paket

(Abg. Meißner)

dann im Sozialausschuss und können ganz intensiv und in Ruhe darüber reden. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Abgeordnete Pfefferlein zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr schön, dass wir uns zurzeit alle mit diesem Thema „Hebammen“ beschäftigen und ich merke, wir sind hier in großen Teilen übereinstimmender Meinung, dass das Land Hebammen braucht. Dieses Thema spielt nicht nur auf der Bundes- und Landesebene eine entscheidende Rolle, nein, das Thema ist auch Teil unseres Koalitionsvertrags. Wie meine Vorrednerin schon sagte, im Mai hatte die Koalition schon einen Selbstbefassungsantrag gestellt, zu dem schon einige Fragen beantwortet wurden. Frau Stange hat es auch schon gesagt, ich möchte das auch noch einmal unterstreichen: Wir würden uns außerdem sehr freuen, wenn Sie sich auf Bundesebene dafür starkmachen würden, dass die Haftpflichtproblematik angegangen wird und dass die Beiträge nicht weiter steigen.

Ich möchte noch einmal auf Thüringen zu sprechen kommen. Im Koalitionsvertrag ist eine ganze Seite der Versorung mit Hebammenleistungen gewidmet. Das reicht von der Zusage, dass Hebammenleistung verfügbar, zugänglich, niederschwellig und qualitativ hochwertig sein soll über den besagten Runden Tisch „Geburt und Familie“, wo alle Akteure, die beteiligt sind, eingebunden werden, die Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bis hin zum Modellprojekt Hebammenkreißsaal. Den runden Tisch wird es in diesem Jahr noch geben. Davon gehen wir aus. Ich kann Ihnen auch versichern, dass wir als Bündnis 90/Die Grünen nicht lockerlassen werden, bis sich die Situation der Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen und auf Bundesebene nachhaltig verbessert hat. Wir lassen Hebammen nicht im Stich.