Oder ist es das Ansinnen der Landesregierung, den juristischen Vorbereitungsdienst in diesem Lande nur noch für jene zugänglich zu machen, die aus staatsnahen – weil aus staatlicher Besoldung sicher finanzierten – Familien stammen? Jedenfalls wird es Referendare, die aus familiären Gründen auf eine Unterhaltsbeihilfe generell nicht angewiesen sind, kaum zu einer Landesregierung dieser Couleur ziehen, was dann vielleicht positive Effekte beinhaltet.
Herr Ramelow, wo immer Sie sind, Sie betreiben einen sozialen Kahlschlag in derselben kurzsichtigen und hektischen Art und Weise, in der Sie bereits Interessen dieses Landes auf anderen Themenfeldern Ihren ideologisch begründeten Irrwegen – Hommage an Björn – geopfert haben.
Der Gipfel dieses Unvermögens in diesem Gesetzesverfahren ist es, wenn ein aus dem Sparpotenzial pro Referendar und einem Ausbildungsgang errechnetes Gesamtvolumen von nicht einmal 700.000 Euro genutzt wird, die zukünftigen Referendare in das soziale Abseits zu stellen. Angesichts der Millionen und Milliarden, die die von Ihnen beabsichtigten Integrationsmaßnahmen bei und für Menschen ohne jedes Bleiberecht dieses Land kosten, wird durch die Sparmaßnahmen der
Die Kürzung der Bezüge im juristischen Vorbereitungsdienst ist ein fieser Schlag ins Gesicht des juristischen Nachwuchses, meine Damen und Herren. Wenn man bedenkt, dass die der Landesregierung verbundene Asyl- und Sozialindustrie durch finanzielle Wohltaten gepäppelt und Demonstrationstourismus aus Steuergeldern finanziert wird, ist dieser Gesetzentwurf eine Versündigung, eine weitere Versündigung an der Zukunft dieses Landes und der Menschen, die hier wohnen. Sie schaffen mit diesem Gesetz – sollte es beschlossen werden – ein akademisches Lumpenproletariat.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … in allen anderen Bun- desländern längst gang und gäbe!)
Vor diesem Hintergrund, Frau Marx, wird es Sie wenig überraschen, dass wir diesen Gesetzentwurf genauso wenig positiv begleiten werden, wie den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 4 – dieses Enteignungsgesetz, was Sie hier auf den Weg gebracht haben. Dieser Gesetzentwurf, der hier jetzt vorgelegt wird, unter diesem Tagesordnungspunkt, ist schlicht eine Frechheit, die man als vernünftiger Mensch nur ablehnen kann. Weil wir in der AfDFraktion inzwischen nur noch Vernünftige haben, lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
Für die Fraktion der SPD hat sich Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet. Abgeordnete Marx hat ihren Redebeitrag zurückgezogen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mit nüchternen Zahlen beginnen, weil uns das vielleicht tatsächlich wieder auf den Boden der Realität zurückbringt. Das sind die Zahlen der Beihilfen, die die Referendare in den einzelnen Bundesländern erhalten. Wir wissen alle, das Referendariat ist Teil der Ausbildung – das nur noch mal zur Erinnerung, darauf sind wir sonst auch immer hingewiesen worden.
Jetzt die Zahlen: In Baden-Württemberg erhalten die Referendare 1.152,51 Euro, in Bayern 1.202,08 Euro, in Berlin 1.008,25 Euro, in Brandenburg 1.228,89 Euro, in Bremen 1.133,61 Euro, in
Hamburg 950 Euro, in Hessen 1.030 Euro, in Mecklenburg 950 Euro, in Niedersachsen 1.058,94 Euro, in Nordrhein-Westfalen 1.104,17 Euro, in Rheinland-Pfalz 1.083,96 Euro, im Saarland 1.046,89 Euro, in Sachsen 1.205,20 Euro, in Sachsen-Anhalt 1.081,75 Euro,
in Schleswig-Holstein 1.104,79 Euro und in Thüringen derzeit noch 1.309,97 Euro. Wir sind damit absoluter Spitzenreiter. Fragen Sie sich einfach mal, wie viele der Referendarinnen und Referendare aus den anderen Bundesländern wegen dieses Standortvorteils nach Thüringen gekommen sind. Es sind so gut wie keine.
Vielleicht liegt das, meine Kollegin Henfling hat das richtig eingeworfen, nicht am Geld, meine sehr geehrten Damen und Herren. Thüringen ist das einzige Bundesland, das Referendare als Beamte auf Widerruf einstellt. In allen anderen Bundesländern stehen die angehenden Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Und wer hier von „Lumpenproletariat“ spricht, hat tatsächlich einmal mehr das Plenum mit einem Marktplatz verwechselt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Weil Frau Walsmann auch auf diejenigen verwiesen hat, die vielleicht in dem Alter schon Familie haben: Es gibt selbstverständlich zusätzlich zu den Grundgehältern bei Bedarf auch einen Familienzuschlag. Das sind im Schnitt etwa 119 Euro, die da gezahlt werden. Zusätzlich gibt es auch einen Zuschlag pro Kind in Höhe von etwa 102 Euro, das ist Stand August 2015, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer hier von einer qualitativen Abwärtsspirale spricht, dem geht es offenkundig nicht um eine sachliche Debatte. Uns geht es in der Tat um eine Angleichung an die anderen Bundesländer und ja, das verhehle ich nicht, ich werde darauf auch noch eingehen, es wird dadurch dem Land auch etwas gespart.
Liebe Frau Walsmann und sehr geehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, man kann nicht Tag für Tag Rot-Rot-Grün zum Sparen auffordern, sobald wir aber irgendwo einen Vorschlag machen, der sich im Übrigen völlig im Rahmen hält, schreien: Hier aber auf keinen Fall. Auch mit der jetzt beabsichtigten Zahlung von 1.100 Euro liegen wir im Bundesvergleich immer noch im oberen Drittel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich glaube, das ist für einen Teil der Ausbildung immer noch eine vernünf
tige Bezahlung. Wenn die CDU dann plötzlich ihr so soziales und christliches Herz entdeckt und über den Mindestlohn spricht, frage ich sie einmal: Wer hat denn dafür gesorgt, dass Jugendliche und Auszubildende vom Mindestlohn ausgenommen sind? Das waren Sie! Wer hier vorn so janusköpfig argumentiert, meine sehr geehrten Damen und Herren, der kann nicht für sich in Anspruch nehmen, eine tatsächlich ernsthafte Debatte zu führen.
Mit der Neuregelung des Gesetzentwurfs wird die Verbeamtung auf Widerruf von Rechtsreferendaren, ein Thüringer Einstellungsmerkmal – wie ich es eben schon sagte –, eingestellt. Stattdessen findet die Juristenausbildung zukünftig in einem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis statt. Das ist dann genauso wie in anderen Bundesländern auch. Genau dafür sind die Änderungen im Thüringer Gesetz und auch hier in dem vorliegenden Gesetzentwurf notwendig. Eine Verbeamtung, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern, dass ich das sage, ist mitnichten erforderlich, denn der Vorbereitungsdienst ist keine Voraussetzung zur Berufsausübung, auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung. Schauen Sie doch mal, wo die Mehrzahl der Referendarinnen und Referendare anschließend arbeitet. Das ist nicht im öffentlichen Dienst, sondern in der Regel als Rechtsanwalt, als Notar oder in anderen Bereichen der Privatwirtschaft. Das heißt, wir brauchen dieses Alleinstellungsmerkmal auch hierfür überhaupt nicht.
Jetzt kommen wir zur Frage der Haushaltskonsolidierung und welchen Beitrag das Gesetz auch hier leistet. Pro Einstellungsjahrgang – so haben wir es berechnet – könnten 682.000 Euro eingespart werden. Durch die Absenkung des Grundgehalts auf 1.100 Euro im Monat ergeben sich Einsparungen pro Rechtsreferendar. Um es ganz genau zu machen – Frau Walsmann, Sie haben von 7.000 Euro gesprochen –, es sind genau 6.825 Euro jährlich. Die Befürchtungen, dass für Thüringen ein Standortnachteil entstehen könnte, wenn die Verbeamtung wegfällt, dürfte sich nicht bewahrheiten, denn ich habe es Ihnen bereits gesagt, es findet sich nur eine sehr überschaubare Anzahl Referendarinnen und Referendare aus anderen Bundesländern hier wieder. Vielleicht müssen wir eher über andere Standortfaktoren nachdenken, die dazu ermutigen, nach Thüringen zu kommen und dafür wollen wir beispielsweise mit einer gelebten Willkommenskultur gern sorgen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich freue mich auf die Beratungen zu dem Gesetzentwurf im Ausschuss und bitte Sie um die Überweisung. Vielen herzlichen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Frau Staatssekretärin Dr. Albin, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktionen der Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Status der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des Freistaats Thüringen. Wir haben es gehört, sie sollen zukünftig nicht mehr verbeamtet werden, sondern den juristischen Vorbereitungsdienst stattdessen in einem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren und das bei gleichzeitiger Absenkung der Bezüge.
Hintergrund für den Gesetzentwurf ist folgender – lassen Sie mich hierzu zunächst ein paar Ausführungen zur bisherigen Rechtslage machen: Vor wenigen Tagen, nämlich am 2. November 2015, wurden in Thüringen 42 junge Bewerberinnen und Bewerber noch unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ernannt. Thüringen ist zurzeit, das haben wir gehört, das einzige Land, in dem der juristische Vorbereitungsdienst grundsätzlich noch im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wird, soweit nicht beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die verbeamteten Referendarinnen und Referendare erhalten Anwärterbezüge, die sich an den Bezügen des Eingangsamts orientieren. Dieser Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit circa 1.300 Euro. Dieser kann sich durch weitere Leistungen wie Familienzuschlag und Zuschläge für zu berücksichtigende Kinder erhöhen. Thüringen ist damit auch das Land, in dem die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Vergleich zu allen anderen Ländern die höchste Vergütung erhalten. Hinzu kommt, dass diejenigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die nach ihrem Ausscheiden aus dem regulär 24 Monate dauernden juristischen Vorbereitungsdienst nicht im öffentlichen Dienst tätig werden, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden müssen. Dies trifft in der Praxis auf die Mehrzahl der ausscheidenden Referendarinnen und Referendare zu. Hierfür fallen pro Person in der Regel circa 6.000 Euro an. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung schließt sich Thüringen der Verfahrensweise aller anderen Länder an, nach der der juristische Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert wird. Letztendlich soll die Ausbildungssituation der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, das heißt sowohl deren Status als auch die Höhe der Bezü
ge, an die der anderen Länder angepasst werden. Und im Übrigen, die Abgeordnete Frau Rothe-Beinlich hat darauf bereits hingewiesen: Der juristische Vorbereitungsdienst ist auch Voraussetzung zur Ausübung eines Berufs außerhalb der öffentlichen Verwaltung ohne Bezug zu hoheitlichen Tätigkeiten. Da, wie ich gerade ausgeführt habe, die Mehrzahl, sogar die deutliche Mehrzahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nach Abschluss des juristischen Vorbereitungsdiensts nicht im öffentlichen Dienst tätig wird – und diese Tendenz nimmt eher zu –, ist eine Verbeamtung während des Vorbereitungsdiensts nicht erforderlich, denn für eine Verbeamtung ist auch ein sachlicher Grund notwendig. Das haben auch die anderen Länder bereits erkannt. Allein das Festhalten am Status quo rechtfertigt diese nicht.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes, über das wir heute im Plenum beraten, sollen die in Zukunft einzustellenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren und eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.100 Euro monatlich erhalten. Für die Zahlen, die Frau RotheBeinlich hier zum Vergleich mit anderen Bundesländern vorgetragen hat, bin ich an dieser Stelle nochmals dankbar.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Walsmann, es ist uns bewusst, dass diese Statusänderung einen Einkommensverlust der Rechtsreferendare in Thüringen zur Folge haben wird. Wir bewegen uns künftig nur noch oder immer noch im Mittelfeld der in allen anderen Ländern gezahlten Unterhaltsbeihilfe. Wir machen damit aber nicht zwingend Thüringen als Standort weniger attraktiv, da sich die Attraktivität nicht allein am Salär bemisst. Das wurde hier auch schon von den Abgeordneten entsprechend ausgeführt. Mit dieser Absenkung des Grundgehalts leisten wir aber einen wichtigen Beitrag zu der auch von dieser Landesregierung immer wieder eingeforderten und zwingend erforderlichen Haushaltskonsolidierung. Dieses Gesetz ist Teil eines Gesamtkompromisses für den kommenden Doppelhaushalt, der darauf abzielt, die Situation bei der Festeinstellung für junge Juristinnen und Juristen zu verbessern.
Denn die Einsparung würde es uns ermöglichen, dem absehbaren Mehrbedarf an Richterinnen und Richtern besser gerecht zu werden. Frau Walsmann hat hier auch auf die demografische Entwicklung abgestellt, die wir in der Richterschaft im Blick behalten müssen. Die 17 Proberichterstellen sind bereits besetzt und wir haben sogar noch zwei weitere zur Besetzung, vielleicht hat sich damit auch die Nachfrage erledigt. Bei Absenkung des Grundgehalts auf 1.100 Euro monatlich sind Einsparungen pro Person in Höhe von etwa 6.800 Euro während des juristischen Vorbereitungsdienst s möglich und damit bewegt sich das Potenzial der jährlichen Ersparnis für unseren Freistaat abhängig von den Einstellungszahlen und -daten sowie von Abbrechern bei etwa 682.000 Euro pro Einstellungsjahrgang.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wird sich an der Ausbildung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdiensts durch die Statusänderung weder qualitativ noch quantitativ etwas verändern. Bereits in der Vergangenheit wurden immer wieder einzelne Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nicht verbeamtet, sondern wurden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis berufen, nämlich Ausländerinnen und Ausländer, die nicht Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nach Artikel 17 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind. Mit dem heute in Rede stehenden Gesetz würde dann gleichzeitig auch die Ungleichbehandlung zwischen deutschen und ausländischen Referandarinnen und Referendaren beendet. Zur Vermeidung von Missverständnissen darf ich darauf hinweisen, dass das Gesetz eine Übergangsregelung für die bereits unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhält. Diese sollen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf verbleiben.
Meine Damen und Herren, aus den von mir dargelegten Gründen halten wir dieses Gesetz als wichtigen Beitrag zur zwingend erforderlichen Haushaltskonsolidierung für unabdingbar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei den Gegenstimmen der AfD-Fraktion ist die Ausschussüberweisung beschlossen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1212 - Neufassung ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion. – Keiner da? Okay. Dann rufe ich Frau Abgeordnete Marx von der SPD-Fraktion auf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht noch mal ums Feiertagsgesetz, dem haben wir uns in diesem Haus erst vor Kurzem zugewendet, und die Frage, welche weiteren Gedenktage es in Thüringen über den 8. Mai hinaus noch geben sollte. Sie hatten eigentlich einen fast wortgleichen Änderungsantrag schon in der letzten Sitzung, in der es um dieses Feiertagsgesetz ging, eingebracht. Das bringen Sie jetzt als eigenen Antrag. Das ist auch in Ordnung, weil wir Ihnen bereits gesagt haben, dass wir grundsätzlich überhaupt nichts dagegen haben, auch für weitere wichtige Daten der Thüringer Geschichte die Gedenktagswürdigkeit zu überprüfen. Insbesondere der 17. Juni spielt da für uns und für meine Fraktion eine herausgehobene Rolle. Ich erinnere hier auch an den Redebeitrag meiner Kollegin Birgit Pelke, den sie in dem Zusammenhang gehalten hat.
Deswegen kann ich mich hier relativ kurzfassen. Selbstverständlich unterhalten wir uns gern mit Ihnen im zuständigen Ausschuss darüber, welche weiteren Gedenktage es in Thüringen geben sollte, auch noch mal darüber, ob es sinnvoll ist, jetzt wieder so eine Sammelregelung vorzusehen, die Sie beantragt haben, oder ob wir vielleicht doch einzelne Tage wegen der besonderen Bedeutung herausgreifen sollten. Wie gesagt, darüber reden wir gern mit Ihnen, verhandeln wir gern mit Ihnen, das hatten wir auch angekündigt. Wir könnten uns als Koalition vorstellen, möglicherweise auch einen eigenen Antrag einzubringen, der erst einmal nur den 17. Juni herausnimmt. Aber, wie gesagt, darüber wollen wir mit Ihnen allen in einen konstruktiven Dialog eintreten. Deswegen habe ich möglicherweise jetzt gar nichts anderes gesagt als der Kollege Walk, der nun den Saal betreten hat. Herr Walk, ich habe Ihren Redebeitrag vielleicht schon mitgehalten. Wir beantragen deswegen die Überweisung Ihres Antrags an den zuständigen Innen- und Kom