tern gesprochen und hätten Sie das getan, was ich Ihnen gleich erzähle, was wir seitdem getan haben, würden Sie auch nicht im Dunkeln tappen, sondern hier eine ganz andere Rede halten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit den Gesprächen kommt einer Nebenbestimmung des wasserrechtlichen Bescheids über die Feststellung von Inhalt und Umfang des fortgeltenden Wasserrechts zu den Saaletalsperren besondere Bedeutung zu. Nach der Bescheidlage bedarf die Übertragung der fortgeltenden Wasserrechte der vorherigen Zustimmung der oberen Wasserbehörde. Seit 1. Oktober 2015 ist die Wasserkraftsparte des Unternehmens vollumfänglich in einer eigenständigen Tochtergesellschaft ausgegliedert, der sogenannten Vattenfall Wasserkraft GmbH & Co. KG. Diese Ausgliederung bedurfte der Zustimmung der oberen Wasserbehörde.
Wegen der besonderen Bedeutung der Saaletalsperren, aber auch des Pumpspeicherwerks Goldisthal hat das Thüringer Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit meinem Haus diese Ausgliederung sehr eng begleitet und alle Gestaltungsmöglichkeiten genutzt, die uns zur Verfügung stehen, um für das Land Sicherheit zu maximieren. Es ist uns gelungen, Dinge, die in der Vergangenheit nicht klar geregelt waren, zu sichern. Ich will Ihnen drei davon nennen.
Erstens: Die seit 2008 allein auf freiwilliger Absprache basierende deutliche Erhöhung der Hochwasserschutzräume auf 35 Millionen Kubikmeter im Sommer bzw. 55 Millionen Kubikmeter im Winter ist jetzt verbindlich in der Zulassung geregelt und kann damit auch von einem neuen Betreiber nicht aufgekündigt werden. Das, was bislang freiwillig war, weil Sie es nie gesetzlich fixiert haben, ist jetzt fixiert und damit ist ein wichtiger Aspekt für das Land Thüringen errungen.
Zweitens: Die praktizierte Steuerung der Saaletalsperren insbesondere im Hochwasserfall durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, die bisher rechtlich nicht voll abgesichert war, ist explizit verankert. Es gibt also kein Kompetenzgestreite, sondern es gibt ganz klar rechtlich verankerte Zuständigkeiten. Auch das ist ein Punkt, der sich ergeben hat, den wir festschreiben konnten.
Als dritter Punkt wurden im Bescheid zur Vorsorge für den Fall, dass der Betreiber den ordnungsgemäßen Betrieb der Talsperren nicht gewährleistet, erstmals die Verpflichtungen für Sicherheitsleistungen verankert. Auch das hatten Sie nicht geregelt.
Drei Punkte, die Sie nicht geregelt hatten – und, Herr Gruhner, da finde ich es befremdlich, wie Sie hier auftreten.
Wir reden über das größte Talsperrensystem in der Bundesrepublik. Wir tragen eine große Verantwortung und der kommen wir auch nach.
Zur Absicherung, dass Vattenfall als Gesamtkonzern auch finanziell für die neue Tochtergesellschaft einsteht, ist als Sicherheitsleistung für die erfolgte Ausgliederung eine sogenannte harte Patronatserklärung von Vattenfall unterzeichnet worden. Das ist Punkt 4, wie wir uns vorbereiten, wie wir das Land maximal absichern.
Noch wichtiger war, dass mit der Änderung bereits Vorsorge für eine eventuelle Veräußerung eben dieser ausgegliederten Tochtergesellschaft an einen Dritten getroffen wurde. So können bei einem künftigen Eigentümerwechsel nun Sicherheitsleistungen in angemessener Höhe für den dauerhaft ordnungsgemäßen Betrieb der Saaletalsperren von einem zukünftigen Betreiber ausdrücklich verlangt werden. Da sind wir in guter Position.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtige Hochwasserschutzfunktion der Saaletalsperren für den Freistaat ist damit rechtlich gut, betreiberunabhängig gesichert. Neben den Hochwasserschutzräumen hat insbesondere die gute und verlässliche Zusammenarbeit von Vattenfall als Betreiber mit den Behörden, insbesondere dem TLUG, die erfolgreiche Wirkung der Saaletalsperren im Hochwasserfall ausgemacht. Mit der zusätzlich verankerten Möglichkeit zur Erhebung von Sicherheitsleistungen stehen uns Instrumente zur Verfügung, die gewährleisten, dass jedweder Erwerber diesen Betreiberverpflichtungen ebenso zuverlässigerweise nachkommen muss.
Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Die Ausgliederung hat sich als Chance für die Neuordnung der wasserrechtlichen Zulassungen erwiesen,
die wir konsequent genutzt haben. Mängel der Vergangenheit konnten zum Wohle des Landes ausgeräumt werden, Rechtsklarheit wurde zum Vorteil der Saale-Anlieger geschaffen. Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen liegen mir nicht vor und die Landesregierung hat jetzt gesprochen. Ich schließe damit den ersten Teil der Aktuellen Stunde.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Vier Jahre danach – Schlussfolgerungen aus dem NSU-Skandal in Thüringen konsequent umgesetzt?“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1225
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste sowohl hier im Plenarsaal als auch am Livestream! „Vier Jahre danach – Schlussfolgerungen aus dem NSU-Skandal in Thüringen konsequent umgesetzt?“ – so lautet unsere Aktuelle Stunde, und das natürlich aufgrund des Datums: Heute vor vier Jahren wurde in Eisenach das Wohnmobil mit den zwei Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entdeckt und im Anschluss begann das, was wir bis heute nicht im Gesamten verstehen, nämlich der sogenannte NSU-Komplex mit mehr als 200 bis heute bekannten Unterstützern im Neonazibereich mit einer Unmenge – bisher bekannt 44 – V-Leuten im Umfeld und mit all den offenen Fragen, die man in unterschiedlichen Untersuchungsausschüssen und im NSU-Prozess in München zu beantworten versucht.
Vier Jahre danach soll es aber heute hier nicht darum gehen, was alles an offenen Fragen da ist und was wir an Details alles schon aufgearbeitet haben, sondern: Inwieweit sind denn die Konsequenzen, die im ersten NSU-Abschlussbericht gefordert wurden, hier in Thüringen schon umgesetzt worden und wie ist es auf Bundesebene bzw. wie ist es vielleicht auch im Vergleich zu anderen Bundesländern? Und da möchte ich an der Stelle ein Zitat bringen aus einem offenen Brief von 29 Nebenklägeranwälten, die im NSU-Prozess Opferangehörige vertreten und die jetzt zur Errichtung des zweiten Bundestagsuntersuchungsausschusses geschrie
ben haben: „So hat die große Koalition inzwischen unter anderem zwar eine Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz beschlossen: Statt aber dessen Befugnisse zumindest an den Stellen einzuschränken, an denen sie missbraucht wurden oder aber zumindest kontraproduktiv gewirkt haben, sind nunmehr die Macht und die praktischen sowie finanziellen Mittel des Bundesamtes massiv ausgebaut worden. Man hat aus den im vorangegangenen Untersuchungsausschuss festgestellten Fehlentwicklungen nichts gelernt – man hat sie vielmehr weitestgehend legalisiert.“
Es sind immerhin 29 Nebenkläger, die sich gemeinsam an den Bundestagsuntersuchungsausschuss gewendet haben, der jetzt in einer zweiten Instanz versuchen wird, weiterhin mit aufzuklären. Im Gegensatz dazu ist, wenn man Thüringen und das, was in Thüringen bisher an Konsequenzen umgesetzt wurde, betrachtet, das doch ein positives Beispiel, zumindest angesichts der vielen nicht umgesetzten Konsequenzen auf Bundesebene, aber auch in anderen Ländern.
Ich möchte nur beispielsweise einige Konsequenzen nennen: Zum einen natürlich der neue NSUUntersuchungsausschuss, der auch mit den Stimmen und mit der CDU gemeinsam eingesetzt wurde. Das war ja eine der gemeinsamen Folgerungen und der gemeinsamen Konsequenzen. Entscheidend jedoch – besonders im Vergleich zu allen anderen Bundesländern – ist das Abschalten der VLeute, ist die Beschränkung der Möglichkeiten des Landesamts für Verfassungsschutz und ist demzufolge auch die finanzielle Einschränkung, die wir hier in Thüringen schon umgesetzt haben. Dafür sage ich ein ganz klares Dankeschön, ich denke im Namen aller Fraktionäre der rot-rot-grünen Koalition.
Denn das ist die einzig richtige Logik, abgesehen von der Abschaffung des Verfassungsschutzes im Generellen, an der wir natürlich noch arbeiten, die man nach NSU ziehen kann. Was wir dazu getan haben, ist, dass wir MOBIT, die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen, finanziell und personell gesichert und gestärkt haben. Dasselbe gilt für ezra, das ist die mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Allerdings sind wir in Thüringen auch noch nicht mit allen Konsequenzen, die zu ziehen wären, am Ende. Wir haben noch einiges vor uns. Vieles haben wir uns im Koalitionsvertrag als Aufgabe mitgegeben, uns auch zu eigen gemacht, unter anderem alle gemeinsamen Forderungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses hier in Thüringen. Für 2016 werden wir zumindest einmal in die Gespräche gehen mit den Opferangehörigen und
mit den Betroffenen der Sprengstoffanschläge, um über eine entsprechende Gedenk- und Mahnstelle hier in Thüringen nachzudenken, mit ihnen darüber zu reden und diese auch zu errichten. Wir werden aber auch die Polizeivertrauensstelle in Angriff nehmen. Und nicht zuletzt, weil es eine der entscheidenden Konsequenzen ist, werden wir uns dem institutionellen und gesellschaftlich weit verbreiteten Rassismus stellen, und zwar in Form der Enquetekommission Rassismus. Diese ebenso wie die Forschungs- und Dokumentationsstelle wollen wir hier im Jahr 2016 errichten, nur um ein letztes Beispiel zu bringen. Insbesondere in Bezug auf den Rassismus müssen wir diesen als zentrales Thema öffentlich anklagen, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit politisch organisiertem Rechtsextremismus, auf welchen er oft reduziert wird, sondern im Zusammenhang mit der gesamten Gesellschaft. Da setze ich auf die Zusammenarbeit der rot-rot-grünen Koalition und hoffe aber auch auf Unterstützung durch die CDU-Fraktion, weil ich denke, das ist ein Thema, was uns alle angeht. Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, der 04.11. vor vier Jahren hat sicherlich nicht nur Thüringen erschüttert, sondern die ganze Bundesrepublik. Keiner hat an dem Tag ahnen können, welche Dimensionen das beinhaltet, nachdem der NSU in Eisenach aufgeflogen ist. Wir sitzen heute in der Aktuellen Stunde hier zusammen, um darüber zu diskutieren, was auf den Weg gebracht wurde. Das war ja die Intention der Antragsteller. Ich hätte mir aber an der Stelle gewünscht, dass wir keine Aktuelle Stunde machen, sondern dass es ein ordentlicher Tagesordnungspunkt wäre, um gerade ausgiebiger zu diskutieren, wie eben meine Vorrednerin Frau König berichtet hat, wie umfangreich die ganze Sache ist und welche Maßnahmen hier ergriffen wurden und werden. Ich bedaure es, dies in nur fünf Minuten abzuhandeln. Aber ich denke, es gibt noch Gelegenheit dazu.
An der Stelle möchte ich als Erstes meinen Dank an all die richten, die sich intensiv in den letzten vier Jahren damit beschäftigt haben, nicht nur die Untersuchungsausschüsse. Thüringen hatte ja den ersten Untersuchungsausschuss, der sich dieser Thematik angenommen hat, andere folgten, bis auch der Bund letztendlich einen Untersuchungsausschuss eingerichtet hat, jetzt auch in zweiter Auflage. Auch wir in Thüringen haben den zweiten
Untersuchungsausschuss zu diesen NSU-Fällen aufgerufen und sind jetzt schon mitten in der weiteren Bearbeitung, hier speziell das Auffinden des Wohnmobils in Eisenach und der Mord an Michèle Kiesewetter.
Wir hatten in den zurückliegenden Jahren natürlich auch in der CDU-SPD-Koalition vieles auf den Weg gebracht. Die Reform des Verfassungsschutzes – hier wurden umfangreich die Parlamentarier gestärkt, zum Beispiel die Parlamentarische Kontrollkommission hat umfangreiche Rechte, auch umfangreiche Kontrollrechte erhalten. Es wurde ein Stab eingerichtet, der speziell für die ParlKK arbeitet, um den Verfassungsschutz zu kontrollieren. Wir sind bei Weitem nicht der Auffassung wie meine Vorrednerin, den Verfassungsschutz abzustellen bzw. abzuschaffen. Wir sind der Auffassung, dass nach wie vor unsere Verfassung bedroht ist, und zwar nicht nur von rechts, sondern auch von anderen Extremisten, und nicht zuletzt – und das will ich an der Stelle sagen – wissen wir auch nicht, was über den IS unter Umständen hier nach Thüringen getragen wird. Aus dem Grund halten wir den Verfassungsschutz nach wie vor für gerechtfertigt und zwingend erforderlich.
Was ich an der Stelle auch sagen möchte: Die Abschaltung der V-Leute hier in Thüringen hat natürlich auch große Verwunderung in den anderen Bundesländern ausgelöst, um nicht zu sagen Kopfschütteln. Wir sind an der Stelle ein Stück weit isoliert, weil gerade in diesem Bereich, in diesem Metier auf V-Männer bzw. Informationen nicht verzichtet werden kann. Aber wir reden auch über die Organisierte Kriminalität, die gerade in den Schlagzeilen ist, was die mafiosen Strukturen anbelangt – auch da brauchen wir V-Leute. In dieses Metier kommt man nicht mit Verdeckten Ermittlern rein. Das ist eine eingeschworene Gemeinschaft, genauso wie bei den Rechtsextremen oder bei anderen Extremisten. Also wir sind nach wie vor der Auffassung, der Verfassungsschutz hat seine Berechtigung, mehr denn je, und damit ist das falsche Signal gesetzt worden. Ich hoffe auch, dass die Regierung darüber noch einmal nachdenkt und unter Umständen das eine oder andere im Interesse des Landes Thüringen korrigiert.
An der Stelle möchte ich noch einmal deutlich machen, wenn wir den Rückblick wagen in die letzten vier Jahren, dass gerade die CDU-SPD-Koalition vieles auf den Weg gebracht hat und nicht zuletzt auch unser Innenminister, der Herr Geibert, der unmittelbar nach Auffliegen des NSU die SchäferKommission eingerichtet hat. Das war am 23.11. Am 04.11. ist der NSU aufgeflogen, am 23.11. hat der Innenminister die sogenannte Schäfer-Kommission eingerichtet, in der sich der ehemalige Bundesrichter mit dieser Thematik befasst hat und um
fangreich ermittelt hat, was da alles schiefgelaufen ist. Das wurde zum Teil auch in den Untersuchungsausschüssen bestätigt. Das zeigt an der Stelle deutlich, dass man unverzüglich gehandelt hat, wir als regierungstragende Fraktion mit der SPD gemeinsam, und die vielen Maßnahmen, die auf den Weg gebracht wurden, sprechen letztendlich auch dafür. Was die Zusammenarbeit mit dem Bund anbelangt, die hat sich an der Stelle erheblich verbessert. Es gibt eine höhere Kommunikation zwischen Bund und Ländern. Auch hier wurden in der Bund-Länder-Kommission Festlegungen getroffen, wie zukünftig die Zusammenarbeit der Länder und der Verfassungsschutzämter der Bundesländer erfolgen soll. Ich denke, wir haben da deutliche Zeichen gesetzt in Thüringen, dass wir die Sache ernst meinen. Ich denke auch, dieser Untersuchungsausschuss, der jetzt wieder ins Leben gerufen wurde, zeigt, dass wir die Sache auch weiterhin ernst nehmen und an Aufklärung interessiert sind. Vielen Dank.