Protocol of the Session on October 1, 2015

Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Das ist also deckungsgleich mit den Ausführungen, die sich auch in unserer Verfassung wiederfinden. Entscheidend ist tatsächlich, dass ein freies Mandat, was jede und jeder auch hier von uns gewonnen hat, was ihn oder sie hier in den Thüringer Landtag geführt hat, tatsächlich an keinerlei konkrete Aufträge oder Weisungen bindet und die Freiheit des Einzelnen beinhaltet, Entscheidungen zu treffen. Und das ist nicht immer nur einfach. Was bedeutet denn eine Trennung? Eine Trennung bedeutet ganz klar eine Einschränkung der Handlungsfreiheit und auch der Freiheit des Mandatierten im Allgemeinen. Deshalb sagen wir ganz deutlich, in der Verfassung wäre eine solche Regelung, wie Sie sie vorschlagen, sogar abträglich für frei gewählte Abgeordnete, denn es muss jede und jeder selbst entscheiden, ob er oder sie neben dem Mandat oder mit dem Mandat gegebenenfalls auch noch eine andere Funktion übernimmt. Doch dann gibt es die Parteien. Die Parteien sind nicht zu verwechseln mit den Fraktionen. Das fällt Ihnen, glaube ich, manchmal ein bisschen schwer von der AfD, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Parteien können sich in der Tat Regularien geben und jede und jeder ist frei, sich in einer Partei zu engagieren, und ja, ich gehöre zu einer Partei, Bündnis 90/Die Grünen, wo die Trennung von Amt und Mandat schon immer eine große Rolle gespielt hat.

Auch ich war beispielsweise fast zehn Jahre lang Landessprecherin, Landesvorsitzende dieser Partei und habe immer gesagt, dass, wenn ich in den Thüringer Landtag einziehe, für mich beispielsweise selbstverständlich ist, dass ich nicht mehr als Landessprecherin der Partei kandidiere, sondern

(Beifall AfD)

dann das Mandat im Landtag wahrnehme. Das habe ich auch so gehalten. Unsere Partei hat im letzten Jahr einen Beschluss gefasst, der genau regelt, wie sich die Partei die Trennung von Amt und Mandat vorstellt, auch und gerade wenn es um Regierungsämter geht, und wir haben das abgewogen, weil uns die Freiheit des Mandats eben auch sehr wichtig ist und deshalb eine Übergangsfrist eingeräumt und an die halten sich unsere Mitglieder, seien Sie unbesorgt. Das ist aber eine Sache der Partei, die die Partei regelt. Wie gesagt, Sie von der AfD sind da im wahrsten Sinne des Wortes zu spät gekommen. Ihre Aufforderung brauchen wir wahrlich nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese unsere Regelung halten wir für richtig, aber trotzdem verlangen wir von keiner anderen Partei, ihre Satzung entsprechend zu gestalten, denn genau das ist auch Freiheit, dass Parteien sich selbst Regeln geben und dass Parteien entscheiden, ob ihre Vertreterinnen sowohl im Landtag als auch in einer Regierung gegebenenfalls solche Ämter vereinen können oder nicht. Kurzum, ich will es jetzt relativ schnell zum Schluss bringen, weil mein Kollege Blechschmidt beispielsweise schon sehr genau ausgeführt hat, aber auch Herr Scherer, aus welcher Geschichte quasi die gleichzeitige Mitgliedschaft im Parlament und der Regierung entstammt und auch als selbstverständlich betrachtet wird und dass sogar die gleichzeitige Mitgliedschaft in Parlament und Regierung mit der Notwendigkeit eines engen Kontakts zwischen Regierung und Regierungsparteien begründet sein kann. Wir halten Ihren Antrag für überflüssig. Wir lehnen diesen Gesetzesvorstoß ab, er ist in der Tat reiner Populismus, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Brandner.

Ja, meine Damen und Herren, ich melde mich öfter zu Wort, dafür rufe ich dann weniger dazwischen.

Frau Rothe-Beinlich, vielen Dank zunächst mal dafür, dass nicht Sexismus, Rassismus oder Parlamentsreform kam. Da habe ich mich so ein bisschen verschätzt bei Ihnen. Sie scheinen doch nicht so kalkulierbar zu sein, wie ich mir das gedacht habe. Allerdings, so ein paar Sachen muss ich richtigstellen. Sie haben sich vielleicht nicht den ganzen Antrag vorlesen lassen, so wie er gestellt wurde. Es geht um die Trennung von Amt und Mandat.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Gegensatz zu Ihnen kann ich selber sehr gut lesen!)

Frau Rothe-Beinlich, dann haben Sie aber da vielleicht etwas Falsches gelesen. Es geht hier um die Trennung von Amt und Mandat und nicht, wie von Ihnen dargestellt, um die Trennung von Mandat und Beruf. Darüber können wir natürlich auch diskutieren und dann bringen Sie den entsprechenden Antrag ein oder den entsprechenden Änderungsantrag und dann reden wir über die Trennung von Mandat und Beruf. Aber darum geht es hier und heute nicht.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Wenn Sie auf meinen Rechtsanwaltsberuf ansprechen, dann habe ich das so verstanden, der Rechtsanwalt ist ja nun weder Amt noch Mandat. Oder sehen Sie das anders? Also ich sehe das so.

Was den Herrn Krumpe angeht, man soll über Abwesende nicht reden – Sie haben damit angefangen –, aber ich kann Ihnen sagen, Sie sollten nicht alles glauben, was der Herr Krumpe erzählt. Zumindest insoweit sollten Sie sich vielleicht von Ihrer Kollegin Henfling abgrenzen, die ihm ja fast zu Füßen liegt,

(Beifall und Heiterkeit AfD)

sage ich immer mal, aber Sie sollten da möglichst kritischer rangehen und nicht alles glauben, was der Ihnen erzählt.

Glauben Sie mir, genau wie ich auch gelegentlich mal daneben liege,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wem von der AfD kann man denn glauben?)

bei Kollegen Krumpe ist das noch öfter der Fall.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sparen Sie sich Ihre Ver- ächtlichkeiten!)

Einigkeit, Frau Rothe-Beinlich, können wir vielleicht dahin gehend erzielen, dass heute nicht der 15.10. ist. Und wenn ich gesagt habe: Frau Siegesmund, geben Sie Ihr Mandant heute zurück – sie sitzt ja tatsächlich bei Ihnen, das hat ja schon ein bisschen was genutzt –, dann heißt das natürlich heute und nicht in 14 Tagen. So einfach ist das.

(Beifall AfD)

Heute ist nicht der 15.10. und genau das ist doch die Frage. Frau Rothe-Beinlich, begründen Sie doch einfach mal, warum Frau Siegesmund heute ankündigt, am 15.10. das Mandat zurückzugeben, oder warum sie nicht heute ankündigt, heute das Mandant zurückzugeben. Das hat genau diese Gier nach Rentenansprüchen im Rücken und nichts anders. Frau Siegesmund möchte locker ein paar Steuergelder für die nächsten Jahre einsacken und das war‘s.

(Beifall AfD)

Und was Sie da zuletzt beschlossen haben mit der Einjahresübergangsfrist, das war nichts anders als die „Lex Siegesmund“, die Sie da beschlossen haben, um Frau Siegesmund einen gleitenden Übergang in Pensionsansprüche sicherzustellen. Das ist unredlich, was anderes habe ich gar nicht zu sagen. Danke schön.

(Beifall AfD)

Es gibt eine weitere Wortmeldung, Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich beginne mit einer ersten Entschuldigung, dass ich mit meinem jetzigen zweiten Beitrag ein wenig Lebenszeit für einen Antrag sozusagen abringe, der es eigentlich, wie schon formuliert, nicht wert ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine zweite Entschuldigung möchte ich für den letzten Absatz meines Beitrags geben, der eine scheinbare juristische Sachkompetenz in der AfD vermutete. Auch dafür entschuldige ich mich, es ist gar keine vorhanden.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe AfD)

Weil, ich will es auch deutlich begründen, ich habe vom Kollegen Brandner hier kein einziges Wort zu verfassungsrechtlichen Fragen innerhalb seines Antrags gehört.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe wirklich, ich muss es sagen, nur populistischen Kram gehört, der versucht hat, deutlich zu machen, dass es politische Positionen gibt. Und diese politischen Positionen sollen zwingend in Verfassungsrecht umgesetzt werden. Wenn das Ihr Verständnis von Politik und von Gestaltung von Gewaltenteilung ist, dann wahre uns wirklich derjenige welche, der vielleicht über uns ist, dass Sie irgendwann einmal, wie Sie es angedeutet haben, hier Verantwortung bekommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Da haben Sie selbst Angst davor.)

Ich wiederhole mich, es ist es nicht wert im Ausschuss weiter behandelt zu werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Aber es ist unredlich!)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Herr Gentele? Ja, dann bitte.

(Abg. Brandner)

Werte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete – Besucher haben wir wieder nicht –, mit der Drucksache 6/1100 liegt uns mal wieder ein Gesetzentwurf der Höcke-AfD-Fraktion vor, der nur auf eines abzielt, aber ich sage es nicht, Sie wissen ja, worum es geht. Einmal mehr ein unnötiger Antrag einer Fraktion, die aufgrund ihrer Häufigkeit an sinnlosen Anträgen und ihrer unsachgemäßen Argumentation nicht ernst zu nehmen ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Thema „Trennung von Amt und Mandat“. Jedes Mitglied der Landesregierung muss doch für sich selbst entscheiden können, ob es sein Mandat behält oder nicht. So steht es im Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Deshalb, Siggi, wollen wir das ja ändern!)

Schließlich wurde ja der oder die Abgeordnete vom Wähler beauftragt. Die AfD-Fraktion will sich mal wieder beim besorgten Bürger ins rechte Licht rücken.