Protocol of the Session on September 30, 2015

Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Übergroße Mehrheit. Gegenstimmen? Mit den Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Mit übergroßer Mehrheit wird das gemeinsam beraten.

Dann hatten Sie gesagt, bei TOP 10 soll erste und zweite Beratung stattfinden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Auch das findet übergroße Mehrheit. Gegenstimmen? Aus den Reihen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Keine, sodass auch das so gemacht wird.

Hatten wir jetzt noch einen Punkt vergessen, Herr Blechschmidt? Bitte.

Ja, um es noch mal zu wiederholen: TOP 3, das Feiertagsgesetz, bitte nach der Regierungserklärung am Freitag und den TOP 6 plus das Thüringer Gesetz für die Errichtung von Fonds zur Förderung des Städte- und Wohnungsbaus nach der Haushaltseinbringung.

Das hatten wir schon abgestimmt. Nur das Feiertagsgesetz hatten wir noch nicht gemacht. Das Feiertagsgesetz soll nach der Regierungserklärung beraten werden?

(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nach der Regierungserklärung!)

Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Das ist die übergroße Mehrheit. Gegenstimmen? Aus den Reihen der AfDFraktion. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, sodass wir auch da so verfahren.

Gibt es jetzt noch irgendwelche Unstimmigkeiten zur Tagesordnung? Ergänzungswünsche? Das ist nicht der Fall, sodass wir die Tagesordnung dann so abarbeiten können.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, komme ich noch zu folgendem Sachverhalt: Gemäß § 50 Abs. 1 StPO sind die Mitglieder des Landtags während ihres Aufenthalts am Sitz der Versammlung dort zu vernehmen. Mit Schreiben vom 28. September 2015 beantragte Frau Abgeordnete König eine Genehmigung, vor dem Amtsgericht Suhl als Zeugin vernommen zu werden. Das heißt, es geht um eine Genehmigung dafür, an einem anderen Ort als dem Sitz des Landtags, also Erfurt, als Zeugin vernommen zu werden.

Zur Abweichung bedarf es nach § 50 Abs. 3 StPO der Genehmigung des Landtags. Form und Verfahren sind durch die Strafprozessordnung nicht geregelt. Bisher haben wir für diese Genehmigungserteilung auch keine Regelung innerhalb unserer Ge

schäftsordnung. Der Landtag kann beschließen, die Entscheidung über die Genehmigung einem Ausschuss zur abschließenden Entscheidung zu übertragen. Das Gericht hat den Termin für die Zeugenvernehmung für den 23. Oktober 2015 vorgesehen.

Ich schlage daher vor, den Antrag der Abgeordneten König auf Erteilung der Genehmigung nach § 50 Abs. 3 der Strafprozessordnung an den Ausschuss für Migration, Justiz, Verbraucherschutz zu überweisen und den Ausschuss zur abschließenden Entscheidung zu ermächtigen. Wer dem so folgt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Das ist eine übergroße Mehrheit. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das war sogar einstimmig. Prima, herzlichen Dank.

Dann steigen wir jetzt in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Ernennung und Vereidigung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs

Der Landtag hatte in seiner 25. Sitzung am 10. September 2015 eine Reihe von Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder wurden unmittelbar im Anschluss an diese Wahl ernannt und vereidigt. Die Mitglieder Herr Prof. Dr. Schwan und Herr Petermann waren an dem Tag nicht anwesend und erhalten heute ihre Ernennungsurkunden und leisten vor dem Landtag den Eid. Insofern würde ich jetzt die Herrschaften in den Saal bitten und Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes sieht vor, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine vom Präsidenten des Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag einen Eid leisten. Ich bitte nun die sich bereits hier eingefundenen Mitglieder, Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwan und Herrn Jens Petermann, nach vorn. Die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wir beginnen mit der Ernennung. Ich händige Ihnen zunächst die Ernennungsurkunden aus.

Herr Prof. Dr. Schwan, ich ernenne Sie zum Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

Herr Petermann, ich ernenne Sie zum weiteren Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

Wir kommen jetzt zur Vereidigung. Ich verlese zuerst den in § 5 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes enthaltenen Text der Eidesformel im Ganzen. Ich bitte Sie, diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre

(Präsident Carius)

es, so wahr mir Gott helfe.“ oder „Ich schwöre es.“ zu bekräftigen.

Ich verlese die Eidesformel: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Prof. Dr. Schwan.

Prof. Dr. Schwan:

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Herr Jens Petermann.

Herr Petermann:

Ich schöre es.

Vielen Dank. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall im Hause)

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24. Alle Fraktionen haben jeweils eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für das Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei den fraktionslosen Kollegen beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde 5 Minuten. Diese Gesamtredezeit kann auf die beantragten Themen der Aktuellen Stunde aufgeteilt werden. Hat die Landesregierung mehr als 10 Minuten in Anspruch genommen, wird die jeweilige Zeit auf die Fraktionen zu gleichen Teilen verteilt.

Ich rufe auf den ersten Teil der Aktuellen Stunde

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Tag der Zahngesundheit in Thüringen (25. September) – Zahnvorsorge für alle gewährleisten“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1115

Frau Abgeordnete Pfefferlein hat zunächst das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Gäste, die von uns vorgeschlagene Aktuelle Stunde ist jedes Jahr aufs Neue aktuell und soll in diesem Jahr einen Platz in der Plenardiskussion finden. Den „Tag der Zahngesundheit“ konnten wir in diesem Jahr schon zum 25. Mal begehen und zusätzlich das 25-jährige Jubiläum der Zahnärztekammer feiern. Dieser Tag ist zwar am 25. September, das Programm der Akteure läuft jedoch mehrere Tage davor und danach. Unsere Fraktion hat dieses Thema zur Aktuellen Stunde gewählt, da diese jährlich wiederkehrenden Tage auch immer eine gute Gelegenheit sind, sich über den aktuellen Stand und die aktuellen Probleme, Herausforderungen, aber auch über die wirklich guten Entwicklungen zu informieren. Die deutschlandweite Kampagne zum „Tag der Zahngesundheit“ hat vor allem Kinder im Fokus, denn Kinder sollen, ja müssen sogar im Kleinkindalter beginnen, die Grundzüge der Zahnpflege zu verinnerlichen und die Gesundheitserziehung an sich erfahren. Deshalb will ich auch die Anregung der Landeszahnärztekammer und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege unterstützen, dass in den Thüringer Kindertagesstätten das Zähneputzen täglich geübt und durchgeführt werden sollte. Auch wenn jetzt Zahlen im Raum stehen, dass Kindertageseinrichtungen, die schon täglich geputzt haben, sich davon wieder distanzieren, will ich lieber das Gesamtkonzept der Zahnvorsorge für alle ansprechen. Hier möchte ich gern ansprechen, was sich wirklich in den letzten 25 Jahren maßgeblich verbessert hat.

Erstens, die neuen Methoden und Herangehensweisen im Herantragen der Zahnpflege und Gesundheitserziehung schon im Kindergartenalter: Kindertageseinrichtungen bekommen viermal im Jahr Zahnbürsten und Zahnpasta zur Verfügung gestellt und es wird durch fachkundige Anleitung erklärt. Einmal pro Jahr bekommen das Tagesmütter. Es gibt Kontakt zu Hebammen und seit 2009 einen zahnärztlichen Kinderpass im U-Heft, Schulungen der Mitarbeiterinnen beim Programm „Frühe Hilfen“, um schon früh Zahnvorsorge und Mundgesundheit zu thematisieren.

Auch durch den seit 2011 geltenden Bildungsplan wurde das Thema Gesundheitserziehung grundsätzlich thematisiert. Hier will ich besonders das gemeinsame Kochen, gesundes Essen und das Einbeziehen von Bewegungsangeboten in die Alltäglichkeit der Kindertagesbetreuung und der Grundschulen nennen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber auch hier plädiere ich für einen ganzheitlichen Ansatz und das Einbeziehen der Gesundheitserziehung in den Alltag der Einrichtungen.

(Präsident Carius)

Als zweiten Erfolg will ich die umfassende Präventionsarbeit und Sensibilität im Umgang mit Patientinnen und Patienten – insbesondere mit Kindern und ängstlichen Menschen – direkt beim Zahnarztbesuch nennen, wobei sich die Karieslast in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern verringert hat.

Als Drittes möchte ich die Schmerztherapie bei Angstpatientinnen und Angstpatienten bei der Cariusbehandlung anführen, wo sich wirklich in den letzten Jahren viel bewegt hat.

Kariesbehandlung bitte, Frau Pfefferlein, Kariesbehandlung. Sie haben Cariusbehandlung gesagt. Wir haben uns darauf verständigt: Es gibt keine Verwarnung, auch nicht vom Präsidenten. Ich akzeptiere die Entschuldigung.

(Beifall und Heiterkeit im Hause)

Mit „K“. Jetzt habe ich es verstanden.

Dennoch möchte ich auch die Problembereiche ansprechen. Leider ist die zahnmedizinische Versorgung immer noch vom Sozialstatus abhängig. Dabei möchte ich zwei Zielgruppen ansprechen, wo noch besonders viel zu tun ist. Die Zahnbehandlung und Mundgesundheit bei Seniorinnen und Senioren, vor allen Dingen in der Pflege. Wir werden immer älter und haben nun eine hohe Anzahl von Pflegebedürftigen. Da braucht es neue Formen der Pflege und Reinigung von Zähnen und Mundgesundheit im Allgemeinen.

Traurigerweise können auch Menschen mit einer Behinderung oft nicht von den positiven Entwicklungen in der Mundgesundheit partizipieren. Hier braucht es auch besondere Konzepte, die auf Vertrauen, sehr gutes Wissen der betreuenden Personen und niedrigschwellige aber regelmäßige Angebote bauen sollten.

Sehr geehrte Damen und Herren, das wollen wir gemeinsam mit den zuständigen Akteuren verbessern, damit wir schon im nächsten Jahr zum „Tag der Zahngesundheit“ noch mehr Lob verteilen können.

Gesundheitserziehung als spezielles Feld kann aber nur der erste Schritt sein. Vor allem sollten aus unserer Sicht die Lebenswelten aller Kinder auf ein gesundes Leben ausgerichtet sein. Hier spielt die gesunde Ernährung eine wichtige Rolle. Vielen herzlichen Dank und Entschuldigung noch mal, Herr Präsident.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)