Protocol of the Session on September 10, 2015

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich die einzelnen Fragen beantworte, eine Vorbemerkung: Soweit durch Herrn Dr. Voigt ausgeführt wird, dass bis zum heutigen Tag noch keine entsprechende Richtlinie für die Breitbandförderung vorliege, ist dies unzutreffend. Tatsächlich besteht mit der Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen in unterversorgten Gebieten Thüringens, Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau, vom 12.12.2011 eine nach wie vor geltende Bestimmung, auf deren Basis eine Bewilligung der im Haushalt eingestellten Mittel für den Breitbandausbau durch den Zuwendungsgeber, die Thüringer Aufbaubank, erfolgt. Diese Richtlinie ist bis zum 31.12.2015 in Kraft. Hierbei ist es unschädlich, dass seit der Förderperiode 2014 bis 2020 ab 2015 die Mittel für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden. Darüber hinaus können auf Basis dieser Richtlinie auch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ verausgabt werden. Schließlich kann der Freistaat Thüringen gemäß den §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung Zuwendungen für im Haushaltplan festgelegte Zwecke außerhalb bestehender Förderrichtlinien auf Basis der sonstigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen gewähren. Vor diesem Hintergrund bestand zu keinem Zeitpunkt die Gefahr, dass Fördermittel nicht abfließen können. Im Gegenteil war es den Gemeinden immer möglich, Fördermittel für den Breitbandausbau zu beantragen. Dies ist auch ausweislich der Unterlagen der Thüringer Aufbaubank geschehen.

Dies sei vorausgeschickt und im Übrigen auch, Herr Dr. Voigt, dass wir die Zahlen, die Sie zum Breitbandausbau in Ihrer Präambel ausgeführt haben, mittlerweile nach oben korrigieren können.

Zu den Fragen 1 und 2: Auf der Grundlage vorangegangener Abstimmungen mit dem Bund, insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungen zum Breitbandausbau mit Herrn Staatssekretär Bomba in meinem Haus am 28. April 2015, bestand Einvernehmen, die Förderung des Breitbandausbaus durch den Bund und die Länder jeweils eng miteinander zu verzahnen. Zu diesem Zweck war seitens der Landesregierung der Erlass der eigenen Förderrichtlinie bis zum Vorliegen eines belastbaren Entwurfs für die Bundesförderung zunächst zurückgestellt worden. Bis heute liegt den Ländern lediglich eine allgemeine Presseerklärung des zuständigen Bundesverkehrsministeriums über die Höhe der anteiligen Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und zur Mindestbeteiligung der Ge

meinden in Höhe von 10 Prozent der Aufwendungen vor. Weiterhin hat der Bund ein sogenanntes Scoring-Modell zur Bewertung der Einzelprojekte auf Ebene der Gemeinden, die Alleinempfänger der Fördermittel sein sollen, übermittelt. Bereits dieses Scoring-Modell wirft eine Fülle von Fragen auf, die eine zeitnahe Klärung der Problemstellung unwahrscheinlich erscheinen lassen. Schließlich begegnet die Absicht des Bundes, die Fördermittel im Rahmen seiner Förderrichtlinie den Gemeinden unmittelbar auszuzahlen, erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Es ist also zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann und mit welchen Inhalten der Bund seine Förderrichtlinie zum Breitbandausbau bekannt gibt. Es ist daher beabsichtigt, bis Anfang Oktober 2015 eine eigenständige Förderrichtlinie des Freistaats Thüringen zu erlassen, die ihren Anknüpfungspunkt sowohl in der Fortführung der bisherigen Wirtschaftlichkeitslückenförderung hat, zukünftig aber den Fokus stärker auf investive Maßnahmen zur Schaffung einer nachhaltigen Dateninfrastruktur lenken wird.

Zu Frage 3: Zum Stand 20.8.2015 liegen vier noch nicht beschiedene Anträge vor, die von der Thüringer Aufbaubank bearbeitet werden. Zur Information: Seit 2013 wurden 67 Anträge bereits beschieden, davon sieben abgelehnt.

Zu Frage 4: Ja, sofern Anträge mit Förderprojekten in entsprechender Höhe gestellt werden.

Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch den Antragsteller.

Recht herzlichen Dank, Herr Minister. Wie viele Anträge sind 2015 insgesamt gestellt worden und in welcher Förderhöhe ist bewilligt worden?

Das reiche ich Ihnen schriftlich nach, damit es genau ist.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Berninger in Drucksache 6/1012, vorgetragen durch Abgeordneten Dittes.

Bericht über gefährliche Gegenstände an Meininger Grund- und Regelschule sowie begangene Straftaten im Meininger Freibad

Während der 23. Sitzung des Thüringer Landtags am 24. August 2015 berichtete der CDU-Abgeordnete Michael Heym, Flüchtlingskinder an einer Meininger Grund- und Regelschule (es handelt sich nach den Ausführungen des Abgeordneten Heym wohl um die Schule „Am Kiliansberg“) brächten nicht selten Messer und Pfefferspray mit, Zitat: „selbst Handfeuerwaffen waren schon unterwegs“. Auch würden Kinder und Eltern, die Derartiges berichten, eingeschüchtert. Gespräche („mit Schullei- tung, Schulamt, Schulträger“) und Bemühungen hätten nichts gebracht, im Ergebnis sei der Lehrplan nicht zu erfüllen, es gebe einen hohen Krankenstand unter den Lehrkräften und zahlreiche Abmeldungen von der Schule.

Weiterhin berichtete der Abgeordnete von einer – Zitat: „nie da gewesenen Dimension“ durch von „Gruppen“ „Jugendlicher aus Südosteuropa“ begangener Diebstähle im Meininger Freibad. Zitat: „Vom Gesicht her bekannte“ Jugendliche sollen persönliche Sachen der Badegäste entwendet haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der berichteten gefährlichen Gegenstände bzw. Waffen an der genannten Schule vor?

2. Entspricht es den Tatsachen, dass aufgrund der beschriebenen Zustände der Krankheitsstand unter den Lehrerinnen und Lehrern hoch ist und daher der Lehrplan nicht umgesetzt werden konnte?

3. Wie viele und welche im Meininger Freibad begangene Straftaten wurden im Zeitraum 1. Mai 2015 bis 31. August 2015 und im Vergleichszeitraum 1. Mai 2014 bis 31. August 2014 angezeigt?

4. Wird durch die Ermittlungsbehörden gegen bestimmte Täter/Tätergruppen ermittelt?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zeitraum von 2014 bis 2015 sind insgesamt vier Vorkommnisse an der Regelschule „Am Kiliansberg“ Meiningen bekannt geworden. In einem Fall wird wegen gefährlicher Körperverletzung gegen drei kosovarische Kinder ermittelt. Diese stehen im Verdacht, zwei Schüler geschlagen und mit einem Springmesser bedroht zu haben. In einem anderen Fall sollen zwei aus dem Kosovo stammende Kinder Mitschüler mit einem an der Hosentasche sichtbar getragenen Messer verbal be

droht haben. In zwei weiteren Fällen wurde gegen deutsche Schüler ermittelt, diese hatten gegenüber anderen Schülern in einem Fall mit Pfefferspray und in einem anderen Fall mit einer Schere gegenüber Mitschülern und Lehrern agiert. Darüber hinaus habe ein aus dem Kosovo stammender Schüler der Regelschule im Juni 2015 einen Mitschüler außerhalb der Schule mit einem Messer bedroht.

Zu Frage 2: Die staatliche Regelschule „Am Kiliansberg“ verzeichnete im Schuljahr 2014/2015 keinen erhöhten Krankenstand. Die staatliche Grundschule „Ludwig Bechstein“ Meiningen verzeichnete zwar mehrere Ausfälle, dies jedoch aus Gründen von mutterschutzbedingten Beschäftigungsverboten. Hierzu erfolgten Maßnahmen zur Kompensation.

Zu Frage 3: Am Tatort „Freibad Meiningen“ wurden im genannten Zeitraum im Jahr 2015 insgesamt zwei Anzeigen polizeilich bekannt. In einem Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und im zweiten Fall um einen Hausfriedensbruch. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2014 wurde ein Fall polizeilich registriert. Hierbei handelt es sich um einen Fahrraddiebstahl.

Zu Frage 4: Nein. Es wird nicht gegen bestimmte Tätergruppierungen ermittelt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es eine Nachfrage? Abgeordneter Dittes.

Auf Grundlage der sehr sachlichen Fragestellungen und der eher sehr sachlich gegebenen Antwort: Kann die Landesregierung der Einschätzung zustimmen, dass die Darstellung in ihrer Gesamtheit durch den Abgeordneten Heym wahrheitswidrig erfolgt ist?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Frage und nicht so einen dummen Nöl!)

(Unruhe im Hause)

Das Wort hat Staatssekretär Götze.

Zumindest gibt es eine Diskrepanz zwischen der Darstellung und dem Sachstand, den ich Ihnen jetzt vorgetragen habe.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Kießling.

(Abg. Dittes)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine kurze Rückfrage zu den Messerattacken. Sind der Landesregierung noch mehrere solche Attacken bekannt an Schulen, die von wem auch immer gemacht worden sind? Denn in Arnstadt gab es auch einen Vorfall an einer Schule, da wurde mit dem Messer sogar zugestochen. Vielleicht können Sie dazu mal ausführen, ob da noch mehr bekannt ist.

Das kann ich Ihnen aus dem Kopf für ganz Thüringen nicht darstellen. Ich will schauen, was sich hier recherchieren lässt, und Ihnen dann eine schriftliche Antwort geben.

Ich rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Tasch in der Drucksache 6/1018.

Förderung der Dorferneuerung in Thüringen im Jahr 2015

Die Förderung im Rahmen der Dorferneuerung ist ein bewährtes und außerordentlich erfolgreiches Mittel, die ländlichen Räume als geeignete Lebensund Wirtschaftsräume sowie als Natur-, Kultur-, Bildungsund Erholungsräume weiterzuentwickeln und zu sichern. Ziel der Dorferneuerung und Dorfentwicklung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden zu unterstützen.

Gegenwärtig (2015) sind 169 Dörfer bzw. Orte und zwei Dorfregionen mit zehn Orten bzw. Ortsteilen als Förderschwerpunkte anerkannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist eine Förderrichtlinie bereits veröffentlicht und wenn nein, nach welchen Regeln werden die Fördermittel im Jahr 2015 ausgereicht?

2. Wie hoch ist für die im Jahr 2015 von den kommunalen und privaten Antragstellern beabsichtigten Maßnahmen jeweils das beantragte, das bewilligte und das ausgezahlte Fördervolumen?

3. In wie vielen Fällen wurde mit welchem Fördermittelvolumen insgesamt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt?

4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass alle beantragten Maßnahmen im laufenden Haushalt bewilligt, umgesetzt und abgerechnet werden können?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Tasch, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Eine Förderrichtlinie ist bislang noch nicht veröffentlicht.

Die Bewilligung und Ausreichung der Fördermittel der Dorferneuerung und -entwicklung soll entsprechend der mit der Thüringer Staatskanzlei, dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof abgestimmten Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen nach deren Inkrafttreten in der 37. oder 38. Kalenderwoche erfolgen. Mit Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre im Rahmen der damals geltenden Förderrichtlinie bewilligte Vorhaben können bereits ausgezahlt werden.