Wir kommen nun zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/ 1053. Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen. Das bleibt auch dabei. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 6/1053. Wer diesem seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und des Abgeordneten Helmerich. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion, der AfD und des Abgeordneten Krumpe. Die Stimmenthaltungen. 1 Stimmenthaltung vom Abgeordneten Gentele. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/227. Dazu liegt uns zunächst ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/ 1021 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfDFraktion. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Gegenstimmen aller anderen Abgeordneten, aller anderen Fraktionen dieses Hauses. Damit ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/227 und dazu ist mir namentliche Abstimmung angezeigt. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann bitte ich um die Auszählung.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis der Abstimmung zu Drucksache 6/227, einem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Es wurden 89 Stimmen abgegeben. Dabei entfielen auf Ja 35 Stimmen, auf Nein 53 Stimmen und es gab 1 Enthaltung. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 3).
Ich schließe diesen Tagungsordnungspunkt und, wie vorhin angekündigt, unterbreche ich die Sitzung und wir setzen um 15.10 Uhr mit der Fragestunde fort.
Meine Damen und Herren hier im Plenarsaal, an den Mikrofonen, Radiogeräten und Bildschirmen, ich habe eine Information: Die Sitzung bleibt voraussichtlich noch bis 16.00 Uhr unterbrochen. Weitere Informationen erfolgen dann zu gegebener Zeit. Es gibt noch Abstimmungsbedarf seitens einer Fraktion dieses Hauses.
Für die Kabinettsmitglieder, unter dem Vorbehalt einer hinreichenden Unbestimmtheit, muss ich sagen, dass es möglicherweise dazu kommt, dass die gesamten Fragen heute in der Fragestunde an einem Stück abgearbeitet werden, um dann morgen mit voller Kraft und Energie die Tagesordnung abzuarbeiten. Aber das obliegt jetzt noch der Entscheidung des Ältestenrats, es wird zumindest diskutiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde gern mit der Beratung fortsetzen und bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Ich möchte Sie auch zunächst darüber informieren, warum wir eine Ältestenratssitzung hatten und womit wir uns auseinandergesetzt haben.
Ich bin heute Morgen vom Oberbürgermeister gebeten worden, mit ihm zu sprechen. Das habe ich gemacht. Er hat mich darüber informiert, dass sich die Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Erfurt weiter in einem unvorhergesehenen Ausmaß zuspitzt, insbesondere was die Unterbringung von nicht begleiteten Minderjährigen anbelangt. Er hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass nach Ansicht der Stadt nach aktuellen Erkenntnissen damit zu rechnen sei, dass sich in Erfurt momentan 76 unbegleitete Minderjährige aufhalten und täglich 20 hinzukommen. Diese Minderjährigen bedürfen aber einer besonderen Betreuung auch durch Sozialarbeiter und auch einer besonderen Unterbringung. Die Stadt habe daher die bereits infrage kommenden städtischen Liegenschaften, wie etwa das Gästehaus der Stadt Erfurt, eine Jugendherberge, belegt und bat mich, darüber relativ zeitnah nachzudenken, inwieweit wir das Haus der Abgeordneten für die außergewöhnliche Belastung zur Verfügung stellen können. Ich habe daraufhin den Ältestenrat heute Morgen über diese Bitte informiert. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nach einer Unterbrechung, wo auch die Fraktionen selbst noch mal die Gelegenheit haben, mit den einzelnen Abgeordneten über diese Frage zu sprechen, diese Sitzung heute Nachmittag fortzusetzen. Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass wir in Anbetracht dieser besonderen Notlage eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt Erfurt anstreben. Das heißt, dass wir unser gegenwärtiges Vertragsverhältnis mit der Stadt ab spätestens Mittwoch nächster Woche aussetzen wollen, also Rechte und Pflichten sollen dann ruhen. Die Stadt Erfurt kann dann diese Immobilie für die Flücht
lingsunterbringung nutzen. Das wollen wir zunächst unbefristet machen, bis wir dann, wenn sich diese Lage irgendwie entspannt, gegebenenfalls diese Immobilie auch wieder zur weiteren Nutzung als Haus der Abgeordneten zurückerhalten. In der Zwischenzeit haben wir uns verständigt, dass wir als Abgeordnete, die das betrifft, auch bei der Frage des Räumens der Zimmer unterstützen und auch eine angemessene anderweitige Unterbringung in der Stadt Erfurt sicherstellen wollen, um die Arbeit des Landtags sicherstellen zu können. So weit zunächst einmal dazu. Darauf haben wir uns einmütig verständigt. Ich schreibe die Kollegen dann noch an. Ich wollte Sie jetzt erst einmal darüber informieren, was dazu der Stand ist.
Wir haben uns zweitens darüber verständigt, dass wir jetzt mit der Fragestunde fortfahren und diese heute auch abschließen werden, sodass ich jetzt den Tagesordnungspunkt 19
aufrufe. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Anfragen vorzutragen. Als Erstes rufe ich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Bühl von der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/948 auf.
Erstmals im Jahr 2012 wurde ein Thüringer Tourismusbudget ausgelobt, um touristische Angebote und Service qualitativ weiterzuentwickeln. Es werden jedes Jahr 750.000 Euro an die Gewinner ausgeschüttet. Der Wettbewerb wird vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ausgelobt. Über die Vergabe des Tourismusbudgets entscheidet eine Jury, deren Mitglieder vom Thüringer Wirtschaftsministerium berufen werden. Das Tourismusbudget ist eine Empfehlung aus der „Landestourismuskonzeption Thüringen 2015“.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Erfolge des Tourismusbudgets aufgelistet nach den bisherigen Gewinnern ein?
2. Plant die Landesregierung zukünftig Änderungen im Hinblick auf die Vergabe des Tourismusbudgets und sieht sie insbesondere Spielräume für eine Erhöhung des Preisgelds?
3. Wie gestaltet sich der Verfahrensablauf der Vergabepraxis bisher und wie setzt sich die VergabeJury zusammen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Es antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Minister Tiefensee.
Zu Frage 1: Im Jahr 2015 wurde der Wettbewerb um das Tourismusbudget zum dritten Mal durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Qualität, den Service und die Angebote im Thüringer Tourismus zu stärken. Dem Preisträger stehen für die Umsetzung seines Gesamtkonzepts 750.000 Euro zur Verfügung. Erster Gewinner des Tourismusbudgets war im Jahr 2012 der Tourismusverband der Welterberegion Wartburg Hainich. Im Jahr 2013 wurden zwei Gewinner prämiert, der Tourismusverband Vogtland e. V. und der Ilm-Kreis, die sich das Preisgeld teilten. Die Umsetzung der jeweiligen Projekte befindet sich in der Endphase. Die Projektlaufzeiten enden mit Abschluss des Jahres. Unser Haus schätzt die Durchführung der Tourismusbudgets insgesamt als erfolgreich ein. Im Hainich lässt sich dies beispielsweise an den gestiegenen Zahlen bei Übernachtungen und Gästeankünften erkennen. Dies resultiert unter anderem aus den investierten Marketingmaßnahmen. Im Rahmen des Projekts konnte zudem eine verstärkte Vernetzung der Leistungsträger in der Region erreicht werden. Auch im Vogtland sind in den letzten zwei Jahren steigende Zahlen bei den Ankünften und Übernachtungen zu registrieren. Im Rahmen des Tourismusbudgets wurde unter anderem ein Marketingkonzept der nunmehr gemeinsamen Destination Vogtland mitfinanziert. Das war ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Fusion eines thüringischen mit einem sächsischen Tourismusverband zum Tourismusverband Vogtland e. V. Im Ilm-Kreis wurde der Fokus auf die Entwicklung von touristischen Angeboten und deren Verknüpfung mit Mobilitätsangeboten gelegt. Erfolgreich wurde mit den regionalen Partnern für und mit dem Rennsteigshuttle geworben. Darüber hinaus wurde eine gemeinsame Marke für Mobilitätsangebote der Region entwickelt. Der aktuelle Gewinner des Wettbewerbs 2015 ist der Tourismusverband Jena-Saale-Holzland e. V. mit dem Konzept zur Thüringer Tischkultur. Die Projektarbeit wurde gerade erst begonnen, eine Einschätzung ist somit noch nicht möglich.
Zu Frage 2: Im Hinblick auf die positiven Ergebnisse der bisher umgesetzten Projekte ist eine Änderung bei der Vergabe des Wettbewerbs derzeit nicht geplant. Eine Erhöhung des zu vergebenden Preisgelds ist nicht vorgesehen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen ist die Höhe des Preisgelds angemessen, allerdings gibt es derzeit Überlegun
gen, die Laufzeit zu verlängern. Es hat sich im Laufe der Umsetzung herausgestellt, dass die Projektlaufzeiten knapp bemessen sind. Durch eine angemessene Verlängerung könnten so die Projekte inhaltlich noch fundierter und erfolgreicher umgesetzt werden.
Zu Frage 3: Der Wettbewerb um das Tourismusbudget wird alle zwei Jahre durchgeführt, das Verfahren startet mit der Auslobung. Bewerben können sich Tourismusmarketingorganisationen, im Tourismus tätige Verbände, Vereine und Stiftungen. Diese werden innerhalb einer angemessenen Frist zur Einreichung ihrer Bewerbung aufgefordert. Die Beiträge werden durch das Ministerium und eine fachkundige Jury bewertet. Abschließend wird in einer Jurysitzung der Gewinner ausgewählt. Die Zusammensetzung der Jury variiert jeweils. Die Mitglieder werden durch das Ministerium berufen. Beim diesjährigen Wettbewerb haben beispielsweise je ein Vertreter der Thüringer Tourismus GmbH, des DEHOGA Thüringen, der IHK Südthüringen, der Stiftung Schlösser und Gärten sowie des MDR in der Jury mitgearbeitet.
Vielen Dank, Herr Minister. Eine Nachfrage noch: Die Entscheidung der Jury, inwieweit ist die dann auch für die Vergabe des Budgets bindend, also entscheidet das Ministerium anders oder ist die Entscheidung bindend?
Soweit ich weiß, ist diese Entscheidung handlungsleitend und da sie durch eine sehr fachkundige Mitgliedschaft in dieser Jury gefällt worden ist, folgt das Ministerium dieser Entscheidung.
Vielen Dank, Herr Minister Tiefensee. Weitere Nachfragen aus dem Haus sehe ich nicht, sodass wir zur nächsten Anfrage, einer des Herrn Abgeordneten Dr. Pidde in der Drucksache 6/958, kommen. Sie haben das Wort, Herr Pidde.
Seit 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Der neue Personalausweis verheißt ein sicheres Online-Ausweisen und die si
2. Welche Funktionen können bisher von den Behörden des Freistaats Thüringen zur Verwendung für den Bürger angeboten werden?
3. Welche zusätzliche Technik ist für den Bürger notwendig, damit die Funktionen genutzt werden können?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Herr Staatssekretär Götze, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Neben der Onlineausweisfunktion, mit deren Hilfe sich Ausweisinhaber bei einem Diensteanbieter authentifizieren können, bietet der neue Personalausweis die Möglichkeit, eine eigenhändige Unterschrift mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur zu generieren, welche eine dauerhafte Zurechenbarkeit der unterzeichnenden Person ermöglicht. Im Rahmen der Biometriefunktion werden das Foto und auf Wunsch des Ausweisinhabers zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Speicherung dieser biometrischen Daten dient ausschließlich der behördlichen Identitätsprüfung.
Zu Frage 2: Die Unterschriftsfunktion kann bislang im Rahmen des Thüringer Antragsystems für Verwaltungsleistungen zur Unterzeichnung von Antragsformularen für Verwaltungsleistungen aufgrund der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt genutzt werden. Als Beispiel für Antragsformulare sind hier die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung eines Hundes oder auch der Wohngeldantrag zu nennen.
Zu Frage 3: Für die Verwendung der Onlineausweisfunktion am eigenen Computer werden ein Lesegerät und Treibersoftware, zum Beispiel die AusweisApp, benötigt. Für die Verwendung der Unterschriftsfunktion mit dem neuen Personalausweis werden ein Signaturzertifikat, eine Signatur-PIN und ein Komfortlesegerät mit PIN-Pad benötigt.
Zu Frage 4: Die Daten, die sich auf dem Personalausweis befinden, werden nicht zentral gespeichert. Die Fingerabdrücke werden gemäß § 26 Abs. 2 des Personalausweisgesetzes nur auf dem Chip sowie kurzzeitig während der Ausweisproduktion gespeichert. Weiterhin sorgen digitale Sicherheitsmechanismen dafür, dass die Daten auf dem Personalausweis nur von den berechtigten Personen ausgelesen werden können. Dabei wird sichergestellt, dass diese Berechtigten auch nur Zugriff auf die Daten haben, die sie benötigen. Auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sind weiterführende Informationen zum Datenschutz bereitgestellt. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht, sodass wir zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/959 in der korrigierten Fassung kommen. Herr Krumpe.
Der Zeitplan zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie sieht seit dem 28. Dezember 2012 die Bereitstellung von Download- und Transformationsdiensten unter Einhaltung aller in der Verordnung (EG) Nr. 1088/2010 festgelegten qualitativen Anforderungen vor. Aus der Drucksache 6/310 geht hervor, dass die vollständige Bereitstellung dieser Dienste durch die Landesregierung einen Rückstand von mehr als zweieinhalb Jahren aufweist.