Protocol of the Session on July 10, 2015

Wir Grüne wollen den Koalitionsvertrag, den Antrag und die Eindrücke aus Gesprächen mit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen und natürlich auch Vereinen und Verbänden als Grundlage nehmen, um über eine sinnvolle, nachhaltige und finanziell tragfähige Novellierung des Gleichstellungsgesetzes zu sprechen. Nur so kann die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als gesamtgesellschaftlicher Lernund Gestaltungsprozess gelingen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Werner hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste, im Namen der Landesregierung möchte ich zum Antrag der Fraktion der CDU Folgendes ausführen:

Zum Ersten, Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Seit dem Kabinettsbeschluss im April 2012 besitzt der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention landesweit Geltung. Mit insgesamt 285 Maßnahmen stellt er einen wichtigen Schritt in der Politik für Menschen mit Behinderungen im Freistaat dar. Der Maßnahmenplan ist richtungsweisend im Prozess der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Thüringen. Als Prozess muss auch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen betrachtet werden. Eine Ressortabfrage im Jahr 2014 hat den folgenden Umsetzungsstand ergeben: 35 Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, das sind 12 Prozent. 198 Maßnahmen werden derzeit umgesetzt, das sind 70 Prozent. Bei 26 Maßnahmen hat die Umsetzung noch nicht begonnen, das sind 9 Prozent. Für fünf Maßnahmen muss die Umsetzung nochmals geprüft werden, das sind 2 Prozent. Für 21 Maßnahmen sind noch keine Antworten aus den Ressorts eingegangen, das sind 7 Prozent. Zur Aktualisierung der Umsetzungsergebnisse und zur Beurteilung der Umsetzungsentwicklung ist eine weitere Ressortabfrage vorgesehen. Erklärte Zielstellung der Landesregierung ist es, den Maßnahmenplan in der aktuellen Legislaturperiode zu evaluieren und fortzuschreiben. Dazu habe ich bereits im letzten Plenum auf eine Mündliche Anfrage von Frau Stange sehr ausführlich Stellung genommen. Nachdem nun die notwendigen haushalterischen Voraussetzungen geschaffen sind, soll eine externe Evaluierung des Maßnahmenplans noch im Jahr 2015 beauftragt und im Jahr 2016 durchgeführt werden. Auch wir sehen, dass der Prozess immer notwendig zu überprüfen ist und werden den Zielen und den Maßnahmen im Auftrag der UN-Behindertenrechtskommission gerecht, uneingeschränkte Teilhabe und selbstbestimmtes Leben sicherzustellen. Die Ausschreibungsunterlagen hierfür befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Gemäß den Prinzipien von Partizipation und Transparenz ist beabsichtigt, die Zivilgesellschaft und insbesondere die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in die Fortschreibung des Maßnahmenplans einzubeziehen, und zwar noch intensiver mit einzubeziehen, entsprechend der UN-Konvention „Nicht ohne uns über uns“. Hierfür ist unter anderem die Wiedereinberufung der bereits bei der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans gebildeten und sehr heterogen besetzten Arbeitsgruppen vorgesehen. Weiterhin ist die Durchführung von Fachkonferenzen geplant.

(Abg. Pfefferlein)

Zu I.2, Planungsstand zum Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen: Bereits in der 5. Legislaturperiode wurde entsprechend der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2009 ein Gesetzentwurf für eine Novellierung des ThürGIG erarbeitet. Grundlage für die Überarbeitung waren die UNBehindertenrechtskonventionen und die im Rahmen der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommenen Vorschläge der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen. Da im Rahmen der Ressortabstimmung in der letzten Legislatur keine Einigung erzielt werden konnte, konnte der Gesetzentwurf nicht in den Landtag eingebracht werden, was übrigens von den Behindertenverbänden sehr bedauert wurde. In der Koalitionsvereinbarung für die 6. Legislaturperiode wird die Überarbeitung des ThürGIG nunmehr erneut als eine Aufgabe benannt. Inhaltliche Schwerpunkte sollen unter anderem sein: Die Stärkung der Aufgabebefugnisse des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von hauptamtlichen und kommunalen Behindertenbeauftragten und die Einführung kommunaler Aktionspläne sowie die Förderung der Umsetzung von Maßnahmen aus vorhandenen kommunalen Aktionsplänen. Vor diesem Hintergrund wird gegenwärtig der Gesetzentwurf entsprechend der im Koalitionsvertrag genannten Schwerpunkte überarbeitet. Ebenfalls soll im Rahmen der Novellierung des ThürGIG der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigte Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt werden.

Frau Ministerin Werner, einen kleinen Moment bitte. Ich bitte die Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche nach draußen zu verlagern.

Sie können jetzt fortsetzen.

Danke schön.

Nach Fertigstellung einer ersten Arbeitsfassung soll diese zunächst den Vereinen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen zugeleitet werden, um so dem Gesetzgebungsverfahren ein breites Beteiligungsverfahren vorzuschalten – noch mal: unter dem Motto „Nicht ohne uns über uns“. Damit ist beabsichtigt, gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen Reformbedarfe zu identifizieren, Handlungsoptionen darzustellen und auch mögliche Auswirkungen aufzuzeigen. Es wird angestrebt, den Gesetzentwurf im I. Quartal 2016 ins Kabinett und im IV. Quartal in den Thüringer Landtag einzu

bringen. Ich freue mich dann sehr auf Ihre Unterstützung.

(Beifall DIE LINKE)

Zu I.3, Pläne im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Amts des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen: Entsprechend dem Auftrag der Koalitionsvereinbarung wird gegenwärtig geprüft, wie die Ernennung, die Aufgaben und Befugnisse des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ausgestaltet werden müssen, um den sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden Auftrag, das Amt des Beauftragten zu stärken, umzusetzen. Da wir diesen Prozess und die Diskussion dazu gemeinsam mit Akteuren und Betroffenen führen, werden Sie dazu jetzt keine vorweggreifenden Aussagen von mir hören. Das gebietet, denke ich, der Respekt vor der außerparlamentarischen Diskussion.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass ich mich natürlich, auch wenn ich Herrn Dr. Brockhausen nur sieben Monate begleiten konnte, den Dankesworten an Dr. Brockhausen sehr gern anschließen möchte. Ich denke, er hat wirklich Bemerkenswertes geleistet. Ich hoffe auch sehr, ihm das selbst noch ausrichten zu können und würde dann die Wünsche und den Dank, den ich hier von Ihnen gehört habe, ihm noch weitergeben. Danke schön.

(Beifall im Hause)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Herr Abgeordneter Emde.

Frau Präsidentin, ich möchte namentliche Abstimmung beantragen.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer um das Einsammeln der Stimmkarten und eröffne die Abstimmung.

Konnten alle ihre Stimme abgeben? Ich bitte um Auszählung.

Ich darf Ihnen das Ergebnis verkünden. Anwesende Abgeordnete: 89. Es wurden 88 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 36, mit Nein 44 bei 8 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 20 aufrufe, möchte ich noch bekannt geben, dass die Fraktionen übereingekommen sind, keine Mittagspause abzuhalten.

(Ministerin Werner)

Wir setzen in der Tagesordnung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 20 und danach dann die Fragestunde.

Nutzung der Windkraft in Thüringen mit Augenmaß: Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften durch ein Moratorium zum Windkraftausbau unterstützen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/833

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Tasch, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU-Fraktion will mit ihrem Antrag einen zeitweisen Stopp des Ausbaus der Windkraftanlagen in Thüringen erreichen, um den Wildwuchs zu verhindern, der sich aus der alleinigen Anwendung von § 35 Ziffer 5 des Baugesetzbuchs durch die Landratsämter ergibt und jeden Bau von Windenergieanlagen fast überall als privilegierte Vorhaben ermöglichen würde. Nachdem durch das OVG die Raumordnungspläne für die Planungsregionen Ost- und Mittelthüringen gekippt wurden und die Planungsgemeinschaften nun mit der Abarbeitung der Aufgaben begonnen haben, die ihnen das Gericht aufgegeben hat, ist es nach unserer Meinung dringend geboten, innezuhalten und diese Ausarbeitung inklusive der angestrebten Genehmigung abzuwarten.

Das OVG stellte fest, dass Windvorbehaltsgebiete bzw. Windkonzentrationszonen nicht mehr so wie bisher in den Regionalplänen ausgewiesen werden dürfen. Es sind stattdessen gut begründete Differenzierungen in weiche und harte Tabuzonen zu formulieren. Harte Tabuzonen sind beispielsweise Splitterflächen im Außenbereich, zusammenhängende Waldflächen, militärische Schutzgebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke und Naturparke, Nationalmonumente sowie Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete. Weiche Tabuzonen sind unter anderem Abstandsflächen zu Siedlungsbereichen, Abstandsflächen zum Schutz der Tiere und Flächen in den Wohnbebauungen mit Mindestgröße. Natürlich freuen wir uns zu vernehmen, dass der Thüringer Landesregierung inzwischen bewusst geworden ist, dass die Belange der Menschen und der Umwelt beim Bau von Windkraftanlagen verantwortungsvoll berücksichtigt und abgewogen werden müssen. Widersprechen müssen wir Ihnen, wenn Sie behaupten, Gesundheitsgefahren durch Infraschall würden jeder wissenschaftlichen Begründung entbehren. Natürlich sind wir alle täglich von mehr oder weniger großen Quellen des Infraschalls wie Haushalts

geräten und unseren Autos umgeben, aber die Größenordnung, um die es uns geht, und die sich auf die geplanten Anlagen von 200 bis 250 Metern Höhe mit Rotoren von 80 bis 100 Meter Durchmesser beziehen, ist bei Dauerbetrieb dieser Windenergieanlagen schon eine ganz andere Kategorie der Belastung für die Anwohner. Zudem laufen derzeit noch Feldversuche zur Infraschall-Belastung durch Windenergieanlagen, deren Ergebnisse Sie abwarten sollten, bevor Sie den weiteren Ausbau der Windkraft in Thüringen weiter so massiv vorantreiben. Zudem wird zwangsläufig der weitere Ausbau der Verteilernetze notwendig, da immer mehr Strom durch die bestehenden und hinzukommenden Windkraftanlagen ins Netz eingespeist und abtransportiert werden muss. Das gelingt jetzt schon nur unzureichend und viele der Windenergieanlagen müssen zwangsweise stillgelegt werden. Das sieht man auch, wenn man sie sich jeden Tag anguckt. Dieser Zustand wird sich noch verstärken und den Bürgern ist es nicht zu vermitteln, dass noch mehr Windenergieanlagen gebaut werden sollen, die dann noch häufiger angehalten werden müssen. Dass das den Betreibern egal ist, das wissen wir auch, denn sie bekommen ja laut EEG 95 Prozent Einspeisevergütung bezahlt, ob sie laufen oder nicht. Trotzdem hält die rot-rot-grüne Landesregierung verbissen an dem Ziel fest, die Windenergie in Thüringen zu verdreifachen.

Wir bitten Sie, denken Sie einmal über ein Mengenziel nach und nicht nur über ein Flächenziel. Wer Energiepolitik mit der Brechstange und aus ideologischen Gründen betreibt, wird die Bürgerinnen und Bürger nicht gewinnen können, um den erneuerbaren Energien aufgeschlossen gegenüber zu stehen, und diese Entwicklung muss auch vor Ort mitgetragen werden. Ein Moratorium trägt eben dadurch zu einer vernünftigen Auflösung des Konflikts bei, denn so wird den regionalen Planungsstellen die Zeit eingeräumt, welche sie zu einer sach- und fachgerechten Umsetzung der Forderung des OVGs unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Bürger und Kommunen benötigen. Ein vernünftiger Windkrafterlass kann hilfreich sein, aber nicht die Bürgerbeteiligung und die Arbeit der Planungsgemeinschaften ersetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat sich Abgeordneter Harzer von der Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, liebe Frau Tasch!

(Vizepräsidentin Jung)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, lieber Herr Harzer!)

Wir sind heute wieder nett miteinander. Ja, aber ich kann nicht ganz so nett bleiben, denn wenn ich Ihre ganzen Anträge mittlerweile sehe, die Sie seit Beginn dieser Legislatur zu Windkraft hier eingebracht haben, dann müsste man die unterschreiben: Die CDU in Thüringen spaltet das Land, verhindert Windkraft und macht Politik gegen die Energiewende in Thüringen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wäre eigentlich die richtige Aussage, denn außer viel Polemik, ein paar schwarzen Buchstaben auf weißem Papier, haben Sie dort nichts zu sagen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist nicht wahr!)

Sie nehmen irgendwelche Gesetzestexte, ohne vorher richtig gelesen zu haben,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie können vielleicht nicht lesen!)

was in diesen Gesetzestexten drinsteht. Ich nehme an, Herr Gruhner, beim Studium der Politikwissenschaften lernt man auch, wie man Gesetze zu lesen hat. Dann müsste es eigentlich aufgehen, dass in dem zitierten § 14 Raumordnungsgesetz steht: „Die Raumordnungsbehörde kann Planung und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit … untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet ….“

Da sind wir doch bei der Crux dieser ganzen Angelegenheiten. Die Raumordnungsbehörde kann im Moment gar nichts untersagen, weil sich in Ostthüringen, das ist ja der einzige, der gegenwärtig im rechtsfreien Raum – auch nicht im rechtsfreien Raum – ist, sondern es gilt 35 BauGB, die keinen Raumordnungsplan in Aufstellung haben.

Sie müssten erst mal Ihre Hausaufgaben machen. Sie müssten Ihrer Frau Schweinsburg als Parteimitglied sagen, dass sie nun endlich einen Raumordnungsplan für die Windkraft – diesen Teilplan in Aufstellung – macht. Das bedeutet, dass man etwas auf das Papier bringt, dass man das in der Planungsversammlung als Entwurf beschließt und öffentlich auslegt. Dann haben wir einen in Aufstellung befindlichen Raumordnungsplan nach § 14 Raumordnungsgesetz und dann kann die Raumordnungsbehörde für zwei Jahre befristet die Nutzung untersagen, also den Bau von Windkraftanlagen. Erst dann. Das bedeutet aber, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Ort endlich Ihre Hausaufgaben machen. Aber davor haben Sie Angst.

Sie versuchen stattdessen, der Landesregierung die Schuld zu geben, weil Sie Angst haben, dass dieses Urteil von den Damen und Herren Landräten

und Bürgermeistern, die jetzt gegen Windkraft hetzen, berücksichtigt werden muss und dass Sie dann hineinschreiben müssen, dass es Windflächen gibt, die bisher nach dem beklagten Raumordnungsplan tabu waren. Davor haben Sie Angst – den Menschen die Wahrheit zu sagen, den Menschen zu sagen, was in diesem Land Gesetz ist und den Menschen zu sagen, was in diesem Land der Rechtsprechung unterliegt.

Sie haben das Bundesverwaltungsgericht – harte und weiche Standortfaktoren – zitiert, Frau Tasch. Dort ist deutlich formuliert, was harte und weiche sind. Harte sind die, die für die Nutzung von Windenergie nicht zur Verfügung stehen und kraft Gesetzes oder aus tatsächlichen Gründen als Konzentrationsfläche für die Windenergienutzung ausscheiden. Das sind harte Nutzungsfaktoren. Weiche sind nach dem Willen des Planungsgebers aus unterschiedlichen Gründen ausscheidende Flächen. Diese sind grundsätzlich der planerischen und begründeten Abwägung zuzuordnen.

Diese Abwägung ist nicht gemacht worden. Deswegen müssen Sie handeln. Sie nicht, aber Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Ort müssen endlich handeln. Frau Keller – als zuständige Ministerin der Raumordnungsbehörde – hat schon mehrfach betont, dass sie diese Nutzungsuntersagung auch ins Auge fassen, wenn sich denn endlich gesetzeskonforme Raumordnungspläne für den Windteil in Aufstellung befinden. Aber das tun Sie nicht. Seit 2014, seit 9. April 2014, als das Urteil gesprochen worden ist, war Möglichkeit, für die regionale Raumordnungsplanung in Ostthüringen eine entsprechende Ersatzvariante zu machen und diese mit der Beschlussfassung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar dieses Jahres in Kraft zu setzen, also als Entwurf zu beschließen und entsprechend dort die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Sonderregelung des § 14 Abs. 2 Raumordnungsgesetz greifen kann.

Das ist nicht passiert – und von der Warte aus, sage ich, Sie machen hier nur Polemik. Sie wollen nur gegen die Landesregierung aufhetzen, weil die formalen Gründe nicht vorhanden sind,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir hetzen nicht!)