Die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2015 ist gemäß dem in § 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes verankerten Partnerschaftsgrundsatz, der eine gleichmäßige Entwicklung der Einnahmen von Land und Kommunen beinhaltet, auf rund 1,8 Milliarden Euro und damit um 14,23 Millionen Euro höher als im Jahr 2014 festgelegt. Die größte Einzelposition innerhalb der Finanzausgleichsmasse stellen die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bewirtschafteten Schlüsselzuweisungen dar. Die Gesamtschlüsselmasse ist gegenüber 2014 um rund 12 Millionen Euro gestiegen. Sie beträgt insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro.
Daneben sind insbesondere noch der Mehrbelastungsausgleich und der Landesausgleichsstock zu nennen. So sind für den Mehrbelastungsausgleich 209,3 Millionen Euro veranschlagt. Von den insgesamt knapp 311 Millionen Euro für die Sonderlastenausgleiche entfallen rund 210 Millionen Euro auf den Bereich Kindertagesbetreuung und 100,6 Millionen Euro auf den Bereich Schulen und Schülerbeförderung.
Im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich wurde auch die sogenannte kleine Revision nach § 3 Abs. 5 und 6 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes thematisiert. Deren Ergebnis lag zum Zeitpunkt der Beratung über den Kommunalen Finanzausgleich in der 6. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015 noch nicht vor, sondern wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss erst am Abend des 28. Mai 2015 zunächst per E-Mail zugeleitet. Im Interesse einer zügigen Beratung sollten zukünftig solche gesetzlichen Evaluierungs- und Dokumentationspflichten auch als Informationspflichten gegenüber dem Parlament gehandhabt werden.
Das Ausgabebudget des Einzelplans 08 des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie steigt gegenüber dem IstStand des Jahres 2014 um 45,5 Millionen Euro, mithin um 9,5 Prozent auf 528,8 Millionen Euro. Von dieser Erhöhung entfallen circa 80 Prozent auf die Erhöhung bundesgesetzlicher Leistungen. Die Aufwüchse gegenüber 2014 resultieren unter anderem aus der Erhöhung der Opferrente, aus höheren Ausgaben für die Kosten der Unterkunft, der Grundsicherung nach SGB XII, höheren Ausgaben für Schutzimpfungen für Asylbewerber, aber auch aus der Steigerung der Kosten des Maßregelvollzugs in Thüringen. Die freiwilligen Leistungen erhöhen sich lediglich um 5,6 Millionen Euro auf ein Volumen von 26 Millionen Euro und machen damit nur knapp 5 Prozent des gesamten Ausgabenbudgets des Ministeriums aus.
Mit dem Einzelplan 09 des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz beabsichtigt die Landesregierung, bereits erste neue Schwerpunkte für Umwelt-, Energie- und Naturschutzpolitik
zu setzen. Gegenüber 2014 werden vor allem die Personalausgaben im Zuge der erfolgten Umstrukturierung des Geschäftsbereichs unter Einbeziehung des verabredeten Stellenabbaupfads zurückgehen. Für die Zukunft wird gleichwohl eine personelle Stärkung des Bereichs Naturschutz aufgrund einschlägiger Vorgaben der EU für erforderlich gehalten.
Die Sachausgaben im Jahr 2015 werden gegenüber 2014 nahezu unverändert bleiben. Wichtige neue Schwerpunkte beim Naturschutz sollen mit dem Natura-2000-Monitoring, dem Hochwasserschutz und der Stärkung der Arbeit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur gesetzt werden.
Im Bereich der Energienutzung werden neue EUProgramme mit EFRE-Förderung beginnen. Der Freistaat soll an dieser Stelle seinen Anteil dazu beitragen, die Energiewende in Thüringen nicht nur zu flankieren, sondern auch deutliche Akzente zu setzen. Mit dem 1.000-Dächer-Solar-Programm sollen 2015 vor allem Genossenschaften unterstützt werden.
Aus aktuellem Anlass sei auf die Einstellung von Mitteln für die Fortschreibung des Managementplans für den Wolf hingewiesen, wodurch 25 im Hauptgewerbe tätige Schäfer in einem Umkreis von 30 Kilometern um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf durch eine Richtlinie Unterstützung für Präventionsmaßnahmen wie den Erwerb von Herdenschutzhunden oder Elektrozäunen erhalten können. Ich verweise hierzu auf die Diskussion in der Aktuellen Stunde vom gestrigen Tag.
Der Einzelplan 10 des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist inhaltlich geprägt durch die Neuorganisation der Landesregierung. So hat sich die Anzahl der Abteilungen von vier auf sechs erhöht. Im Haushaltsplan sind sieben Fachkapitel aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz umgesetzt worden. Personell ist das Ministerium mit zwei Fachabteilungen, sieben Landwirtschaftsämtern, drei Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung, der Landesanstalt für Landwirtschaft und der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau um insgesamt 1.143 Stellen, darunter 155 Stellen im Ministerium selbst, verstärkt worden. Das Stellenabbaukonzept für den Geschäftsbereich des Einzelplans 10, der einen Stellenplan von insgesamt 1.234 Stellen und Planstellen vorsieht, soll beibehalten werden, wenngleich es noch kein abschließendes Strukturkonzept gibt.
Mit der Wohnungsbauförderung will die Landesregierung die Nachhaltigkeit des Wohnungsbestands und die qualitative Anpassung des Wohnungsmarkts an die Erfordernisse des demografischen Wandels sowie des Klimaschutzes unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange sichern.
Die Städtebauförderung soll auf hohem Niveau entsprechend fortgesetzt werden. Maßnahmen von überregionaler Bedeutung, wie die Landesgartenschau oder das Reformationsjubiläum, sollen im erforderlichen Maße unterstützt und vorbereitet werden.
Für die Planung, den Neu-, Um- und Ausbau, vor allem aber für die Erhaltung sowie die Unterhaltung von Landesstraßen sind im Jahr 2015 117 Millionen Euro vorgesehen, rund 20 Millionen Euro weniger als der mögliche Bedarf, aber unter Berücksichtigung der in diesem Jahr noch realisierbaren Ausgaben, da Investitionen erfahrungsgemäß einen langen Planungs- und Ausschreibungsvorlauf benötigen.
Im Bereich der Landwirtschaft werden die Ausgaben im großen Umfang von der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER bestimmt.
Was den Einzelplan 18 anbelangt, soll der Strategiewechsel vom Neubau hin zur Erhaltung weiter fortgeführt werden. Damit die Bauunterhaltungsmittel so effizient wie möglich eingesetzt werden können, werden sie ab diesem Jahr in Kapitel 18 25 zentralisiert.
Die einzige Ausnahme von dieser zentralisierten Herangehensweise bietet der Aus- und Neubau von Hochschulen. Hier wird wie in den Vorjahren 1 Million Euro direkt für die Hochschulen zur Umsetzung in Eigenregie zur Verfügung gestellt.
Als große Baumaßnahmen sind neben den Hochschulbaumaßnahmen insbesondere die Abfinanzierung der Neubauten für die Bereitschaftspolizei und das Landeskriminalamt in der Kranichfelder Straße in Erfurt, die Sanierung der Amtsgerichte in Mühlhausen und Rudolstadt sowie die Modernisierung der Berufsakademie in Gera, Schloss Tinz, hervorzuheben.
Die Zuschüsse an das Universitätsklinikum Jena zur Durchführung des zweiten Bauabschnitts und die Zuweisungen zum Bau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit Sachsen in Zwickau-Marienthal werden die Ausgaben des Einzelplans 18 in den nächsten Jahren erheblich dominieren.
Der Einzelplan 10 enthält unter anderem auch Mittel für Zuwendungen an Gemeinden in Form von Einzelprojektförderungen, namentlich in Höhe von 340.000 Euro für die Stadtentwicklung von Oberhof und 900.000 Euro für die Vorbereitung des Lutherjahres Eisenach mit den beispielhaften Einzelprojekten Zentraler Busbahnhof, Lutherplatz, Nikolaikirche und Predigerplatz. Für den Bau des Stadions in Jena ist eine Zuwendung in Höhe von 2 Millionen Euro veranschlagt.
Der Etat des Thüringer Landtags im Einzelplan 01 ist unter Berücksichtigung der notwendigen Haushaltskonsolidierung danach ausgerichtet, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments, seiner Gremien, der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten gewahrt bleibt. Insofern ist tendenziell ein immer höheres Arbeitsaufkommen festzustellen, wie bereits der Vergleich zwischen der vierten und fünften Wahlperiode aufzeigt. So hat sich die Zahl der Plenarsitzungen von 112 auf 162 und somit um 44 Prozent, der Drucksachen von 5.500 auf 8.200 und somit um 49 Prozent, der Kleinen Anfragen von 2.900 auf 4.100 und somit um 41 Prozent und der Vorlagen von 2.900 auf 4.800 und somit um 67 Prozent erhöht. Bei der Sitzungszahl von Sondergremien sowie Untersuchungsausschüssen ist ein Anstieg von etwa 130 Prozent zu verzeichnen gewesen.
Auch ist festzustellen, dass die Arbeit des Parlaments und seiner Gremien zunehmend umfangreicher, intensiver und teilweise auch komplizierter wird. Die Fachausschüsse führen in zunehmendem Maße unter Einbeziehung eines tendenziell größer werdenden Kreises von Institutionen und Personen Anhörungen durch, nicht zuletzt weil Fragen des Europarechts ein immer stärkeres Gewicht erlangen. Dafür ist ein hoher Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung durch die Landtagsverwaltung notwendig.
Dazu kommt eine stetig steigende Zahl von Veranstaltungen außerhalb der Gremiensitzungen. So wurden im Jahr 2012 im Landtag 213 Veranstaltungen durchgeführt, im Jahr 2013 bereits 391 und im Jahr 2014 394 Veranstaltungen. Um dieses Arbeitsaufkommen bewältigen zu können, muss in der Landtagsverwaltung das entsprechende Personal mit der nötigen technischen Ausstattung vorgehalten werden, wobei in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, dass der Landtag zur Bewältigung von Spitzenlasten nicht auf Mitarbeiter nachgeordneter Behörden zurückgreifen kann. Da das sich verstetigende Arbeits- und Mehraufkommen nicht mehr nachhaltig durch Aushilfskräfte zu bewältigen ist, sieht der Einzelplan 01 einen moderaten Stellenaufwuchs vor.
Wegen des Ausscheidens von Abgeordneten aus dem Landtag im Ergebnis der Landtagswahl 2014 waren entsprechende Mittel zu veranschlagen, um die für die ehemaligen Abgeordneten gesetzlich vorgesehenen Leistungen abdecken zu können.
Bei den Landesbeauftragten, das heißt bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie dem Bürgerbeauftragten, deren Etats ebenfalls im Einzelplan 01 veranschlagt sind, ist ebenfalls ein erheblich höherer Personalbedarf zu konstatieren. Dies resultiert teils aus einer Ausweitung der Aufgaben
bereiche durch Gesetze, teils aus einer erhöhten Inanspruchnahme der Angebote der Beauftragten durch die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere die Ansätze der Mittel für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren in diesem Zusammenhang Gegenstand der Erörterungen im Haushalts- und Finanzausschuss.
Im Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei widerspiegelt sich im Vergleich zu den vorausgegangenen Haushaltsjahren der Umstand, dass im Zuge des Regierungswechsels zum Aufgabenbereich der Staatskanzlei nun auch der Sachbereich Kultur, der auch die Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umfasst, hinzugekommen ist. Hierdurch ist es zu einer deutlichen Erweiterung des Stellenvolumens und damit insgesamt des Haushaltsvolumens gekommen. Bezüglich dieses Einzelplans wurden im Haushalts- und Finanzausschuss insbesondere die erhöhten Ausgaben für Dienstreisen und der Stellenpool zur Steigerung der europäischen Kompetenz ebenso wie die Mittel für die Veranstaltungen des Landes und des Bundes anlässlich des 70. Jahrestags der Befreiung der KZ Buchenwald und Mittelbau-Dora und die Zuschüsse an Grenzmuseen thematisiert.
Der Einzelplan 04 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Gesamtausgaben von 1,52 Milliarden Euro vorsieht, ist vor allem durch Personalausgaben geprägt. Jeder zweite Euro der Personalausgaben des Landes entfällt auf den Einzelplan 04. Mit 20.462 von 46.006 Planstellen und Stellen ist nahezu jede zweite Stelle des Landeshaushalts im Einzelplan 04 ausgebracht. Dabei handelt es sich überwiegend um Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer. Mit Blick auf die Möglichkeiten zukünftiger Landeshaushalte hat die Landesregierung keine neuen Stellen für Lehrerinnen und Lehrer in den Haushaltsplan aufgenommen. Gleichwohl sollen 2015 im Rahmen der Stellenplanung 500 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt und soll zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls an Schulen zudem mit dem Aufbau einer Vertretungsreserve begonnen werden, indem Leerstellen für die Vertretung langzeitkranker Lehrkräfte ausgebracht werden.
An Hilfen für ehemalige Heimkinder in der DDR werden 2015 insgesamt 5,923 Millionen Euro gegenüber circa 0,9 Millionen Euro im Jahr 2014 veranschlagt. Die Erhöhung des Ansatzes ist erforderlich, weil das ursprünglich vorgesehene Fondsvermögen „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage nicht mehr ausreichend ist. In Thüringen haben sich 2015 bereits 4.800 Betroffene angemeldet.
Da das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig ist, wurden die Ausgaben in Höhe von
4,2 Millionen Euro für die erforderlichen Maßnahmen und Erstattungen in Ansatz gebracht. Wegen der schlechten Prognostizierbarkeit der Flüchtlingszahlen sind hier exakte Berechnungen schwierig.
Im Einzelplan 04 sind Mittel für Alphabetisierungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenbildung vorgesehen. Nach einer Studie aus dem Jahr 2011 sind circa 200.000 deutsch sprechende Erwachsene in Thüringen als funktionelle Analphabeten anzusehen, wovon circa 60 Prozent einen Migrationshintergrund aufweisen.
Gegenstand der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss waren unter anderem die Mittel für das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, mit dem lokale Aktionspläne in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen gefördert werden sollen, weil die Kommunen als entscheidende Räume für die Auseinandersetzung mit den Fragen von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit angesehen werden.
Beim Einzelplan 07, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, hat es aufgrund der Neustrukturierung einen Aufwuchs an Budgetmitteln gegeben. Förderprogramme wie Thüringen-Invest und Thüringen-Dynamik sollen sowohl Innovationen fördern als auch Auslandsmärkte besser erschließen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der Kreativwirtschaft, als Beispiel seien hier der automotive thüringen e. V. und das Thüringer Innovationszentrum Mobilität genannt. Die Erschließung von internationalen und nationalen Märkten, gerade auch für mittelständische Unternehmen, soll durch Zuschüsse zur sogenannten Thüringen-Akquisition erfolgen, die neben Auslandsreisen Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Präsenz auf Messen, beinhaltet.
In Thüringen stellt der Tourismus einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Bis zu 100.000 Menschen sind direkt und indirekt von diesem Wirtschaftszweig abhängig. In Anbetracht der bevorstehenden Jubiläen will die Landesregierung vermehrt Investitionen tätigen. Unter Beteiligung von Sachverständigen sollen zudem tourismusrelevante Konzeptionen und Gutachten erstellt werden. In diesem Zusammenhang wurde vom Haushalts- und Finanzausschuss auch die veranschlagte Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Leistungssteigerung im Tourismus und für Investitionen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur hinterfragt.
Darüber hinaus wird die institutionelle Förderung sowie Planbarkeit der Hochschullandschaften als von entscheidender Bedeutung angesehen. Die Verwendung der Hochschulpaktmittel und der durch die Übernahme der BAföG-Zahlungen durch den Bund frei werdenden Mittel war in diesem Zusammenhang Gegenstand der Erörterung des Haushalts- und Finanzausschusses.
In Bezug auf den Einzelplan 12, betreffend den Thüringer Verfassungsgerichtshof, wurde vom Haushalts- und Finanzausschuss insbesondere erörtert, dass die in der Planung ursprünglich vorgesehenen Kosten für die Anmietung eines Sitzungssaals zunächst nicht anfallen werden, weil der geplante gemeinsame Umzug des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in das Verwaltungsgerichtsgebäude in der Jenaer Straße in Weimar, wo erst 2023 ein Sitzungssaal im neuen Justizzentrum zur Verfügung stehen wird, auf Ende 2016 verschoben wurde.
Der Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beinhaltet bloße 4,8 Prozent der Gesamtausgaben des Landeshaushalts – trotz der Bedeutung der Justiz als dritter Staatsgewalt und als wesentlicher Standortfaktor für Wirtschaftsansiedlungen.
Im Vergleich zu den Vorjahren sind im Einzelplan 05 zwei Bereiche mit nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen hinzugekommen, nämlich das Migrations- und Flüchtlingswesen einschließlich des Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge und der Verbraucherschutz. Schwerpunkt des Justizetats sind traditionell die Personalausgaben, die 51 Prozent der Gesamtausgaben dieses Etats ausmachen, und zum anderen nunmehr als zweitgrößter Ausgabenposten das Flüchtlings- und Migrationswesen.
Letzteres liegt im Wesentlichen an den stark steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland und damit natürlich auch in Thüringen. Dieser Bereich umfasst inzwischen 78,5 Millionen Euro, wovon 58,5 Millionen Euro direkt an die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Unterbringung und Sozialbetreuung weitergegeben werden. In diesem Bereich herrscht allerdings eine große Unsicherheit, welche Kosten letztendlich anfallen werden und in welcher Weise sich der Bund an diesen Kosten beteiligen wird. Seiner Bedeutung entsprechend nahm die Beratung des Haushaltsund Finanzausschusses einen breiten Raum ein. Insbesondere wurde der Aspekt der finanziellen Unterstützung der Kommunen und die hierfür vom Bund bereitgestellten Mittel erörtert, aber auch zum Beispiel die vorgesehene Rückführhilfe für die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimatländer.
Ein weiterer Schwerpunkt beim Justizetat ist der Bereich IT. Beispielhaft zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Einführung der elektronischen Akte, für die verschiedenste Vorbereitungen zu treffen sind. Die Erhöhung der Sicherheit in den Gerichten, insbesondere durch Einrichtung von Eingangskontrollen bzw. von kontrollierten Zugängen, ist mit 546.000 Euro angesetzt.
des Etats ausmachen. Dieser Einzelplan weist eine Steigerung von rund 500.000 Euro aus, die sich dadurch erklärt, dass die Personalausgaben 2014 zu knapp angesetzt waren, sodass das Personalausgabenbudget um knapp 600.000 Euro erhöht werden musste. Im Gegenzug können bei den Sachausgaben voraussichtlich 100.000 Euro eingespart werden. Der Rechnungshof sieht sich derzeit in einem Umbauprozess, im Zuge dessen sich seine Struktur und Organisation ändern. Nachdem 2011 eine Direktorenstelle eingespart wurde und eine Abteilung weggefallen war, wurde 2013 eine dritte Direktorenstelle gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist allerdings bis heute unbesetzt; zudem ist derzeit eine weitere Direktorenstelle vakant.
Im Jahr 2014 ist die Integration der Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen in Suhl und Gera abgeschlossen worden. Zudem strebt der Rechnungshof an, die Überörtliche Kommunalprüfung zu integrieren. Zum 31. März 2015 waren rund 20 Stellen nicht besetzt. Dies ist teils der üblichen Fluktuation, teils aber auch der Tatsache geschuldet, dass sich die Problematik der Personalgewinnung beim Rechnungshof zum Teil schwieriger gestaltet als bei den anderen obersten Landesbehörden. Um mit hochwertigen Stellen die notwendigen qualifizierten Kräfte zu gewinnen, sollen für das Jahr 2015 insgesamt vier Hebungen im Prüferbereich vorgenommen werden.
Ausführlich wurde im Haushalts- und Finanzausschuss die Initiative des Rechnungshofs diskutiert, die Besoldung der drei Direktorenstellen von B4 nach B5 zu heben. Da insoweit bei Erstellung des Einzelplans keine Einigung mit der Landesregierung, die eine solche Stellenhebung ablehnt, zu erzielen war, wurde dem Entwurf des Haushaltsplans der Voranschlag des Rechnungshofs gemäß § 29 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung beigefügt.
Der Einzelplan 06 des Thüringer Finanzministeriums weist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 leicht erhöhte Einnahmen von nunmehr 18,86 Millionen Euro und Ausgaben von 182,4 Millionen Euro aus. Bei den Ausgaben ist eine Steigerung um 8,8 Millionen Euro insbesondere wegen der zu berücksichtigenden Tarif- und Besoldungssteigerungen zu verzeichnen, wenngleich im Zuge des Stellenabbaus der Wegfall von 33 Planstellen und Stellen vorgesehen ist. Unter anderem sind auf der Ausgabenseite auch Mittel für den Ankauf von CDs und Daten von Steuerschuldnern veranschlagt, wovon sich das Finanzministerium – neben dem tatsächlichen Gewinn – auch einen erzieherischen Effekt im Sinne einer größeren Steuerehrlichkeit erhofft.
Im Rahmen der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Einzelplan 17 – Allgemeine Finanzverwaltung – wurde unter anderem die stark
zunehmende Anzahl von Fiskalerbschaften in Thüringen ebenso thematisiert wie die etatisierten Mittel für die Inanspruchnahme des Freistaats aus Bürgschaften. So sind für das ehemalige CD-Werk in Suhl circa 25 Millionen Euro zu zahlen. Weiteren Raum nahm auch die Erhöhung der Verwendung der veranschlagten Zinseinnahmen aus angelegten Geldbeständen ein. Hinsichtlich des Thüringer Haushaltsgesetzes 2015 wurde im Haushalts- und Finanzausschuss insbesondere erörtert, inwieweit nicht die Möglichkeit einer aktiven Schuldentilgung ausdrücklich im Gesetz verankert werden sollte.
Kritisch hinterfragt wurde die im Haushaltsgesetz vorgesehene Streichung der Vorschriften betreffend die Sperren bei Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der institutionellen Förderung, wodurch die Unterrichtung des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Aufhebung dieser Sperren wegfallen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem gesamten Ihnen soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände – namentlich des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen und des Thüringischen Landkreistags – aus mehreren Anhörungsrunden eingeflossen. Die erste schriftliche Anhörungsrunde wurde durch die zweite mündliche Anhörungsrunde der kommunalen Spitzenverbände ergänzt, in der auch zu den jeweiligen Stellungnahmen des jeweils anderen Anzuhörenden aus der ersten schriftlichen Anhörung und zu den kommunalrelevanten Änderungsanträgen zu den Gesetzentwürfen Stellung genommen werden konnte. Diese mündliche Anhörung fand in zwei Etappen statt, und zwar zunächst am 2. Juni 2015 und sodann ergänzend am 12. Juni 2015. Diese Staffelung war notwendig, weil zum Zeitpunkt der ersten mündlichen Anhörung am 2. Juni 2015 noch keine Änderungsanträge vorlagen, zu denen die kommunalen Spitzenverbände sich hätten äußern können. Auf diese dem äußerst engen Zeitplan geschuldete Problematik habe ich bereits anfangs meiner Ausführungen hingewiesen.
Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisiert vor allem die aus seiner Sicht bestehende massive Unterfinanzierung der Thüringer Kommunen. Zur Verdeutlichung verwies er auf die Situation Ende des Jahres 2014, als 125 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept erstellen mussten und 71 Kommunen ihren Haushalt nicht ausgleichen konnten. Da die Steuereinnahmen des Landes deutlich stiegen, bei den Kommunen aber zurückgingen, hält der Gemeinde- und Städtebund Thüringen nach dem Partnerschaftsgrundsatz einen Anspruch auf Erhöhung des Finanzausgleichs für gegeben.