Protocol of the Session on May 29, 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zur Ehrlichkeit gehört es auch, dass Sie nicht einer Umsetzung und einer Änderung dieser Grundlagen, auf denen wir diese Mittel vergeben – an denen waren Sie nicht nur beteiligt, sondern Ihre Innenminister haben die federführend umgesetzt –, wenn Sie also so unzufrieden damit sind, wie das gerade läuft, dann hätten Sie die letzten 25 Jahre Gelegenheit gehabt, das auch zu realisieren. Aber das wollten Sie gar nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Ganz im Gegenteil: Sie haben gezeigt, dass Ihnen das gar nicht so wichtig ist, sondern viele Entscheidungen haben Sie verschlafen. Da steht die Ent

(Abg. Herrgott)

scheidung für die Erstaufnahmeeinrichtung exemplarisch für einige Beispiele. Es geht auch um den Bereich der medizinischen Versorgung, der Sozialbetreuung, der Schulung von Personal, nicht nur in Gemeinschaftsunterkünften oder in den Erstaufnahmeeinrichtungen, sondern auch in Kindertagesstätten, in Jugendhilfeeinrichtungen. All das sind Sachen, mit denen Sie sich in den letzten 25 Jahren überhaupt nicht beschäftigt haben.

Einige dieser Aufgaben sind auch Landesaufgaben. Jetzt so zu tun, als gebe es auf Landesebene keine finanzielle Dimension für Flüchtlingspolitik und so zu tun, als müsste sich das nicht im Haushalt widerspiegeln, das ist einfach nur unehrlich.

(Beifall DIE LINKE)

Wir wissen auch, dass die 13 Millionen Euro, die Thüringen hier vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, nicht reichen werden, um die Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten. Es zeichnet sich auch ab, dass die auf Bundesebene bereitgestellten 500 Millionen Euro weit davon entfernt sind, Spielräume zu schaffen, sondern dass es eine Nothilfe ist. Das, was wir vor allem brauchen, ist, dass wir hier eine strukturelle Förderung haben und keine kurzfristige Finanzspritze, sondern auch Sicherheit über 2016 hinaus. Da geht mein Appell an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Das können wir nicht alleine regeln, auch wenn Sie es vielleicht vergessen haben, weil Sie in Thüringen nicht mehr regieren. Im Bund regieren Sie noch. Ich glaube, dass wir genau dann etwas erreichen können, wenn wir uns gemeinsam im Bund dafür einsetzen, dass es eine bessere finanzielle Ausstattung der Länder genau für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Setzen Sie sich dafür ein bei Ihrer Partei im Bund! Das SPD-Präsidium hat Anfang Mai dazu einen entsprechenden Antrag formuliert. Ich habe den dabei, wenn Sie möchten, kann ich Ihnen den nachher gerne noch einmal geben, ansonsten steht er auch später zum Download im Netz zur Verfügung. Setzen Sie sich bei Ihrem Bundesinnenminister dafür ein, dass es eine bessere Ausstattung der Länder gibt, setzen Sie sich mit Ihren Bundestagsabgeordneten dafür ein! Wir tun das zum Beispiel, die ostdeutschen Länder, in der SPD-Bundestagsgruppe Ost sitzen wir zusammen und reden genau darüber, wie wir mit der Thematik weiter umgehen können. Lassen Sie uns die Wege, die wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben, nutzen, denn dann profitieren beide, die Kommunen und die Flüchtlinge. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. Ich sehe keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Ich erteile das Wort Herrn Minister Lauinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die steigende Zahl ausländischer Flüchtlinge stellt sowohl das Land als auch die zur Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern verpflichteten Landkreise und kreisfreien Städte vor große Herausforderungen. Dies – und das hat man heute wieder gesehen – wird vielfach sehr emotional und ganz oft auch allein unter finanziellen Gesichtspunkten diskutiert.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass die mit der Betreuung von Flüchtlingen in den Kommunen und beim Land befassten Mitglieder täglich vor sehr schwierigen Herausforderungen stehen und oftmals an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn Sie an vielen Stellen erleben würden, was die Mitarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Unterbringungen auf kommunaler Ebene leisten, dann ist es – glaube ich – an dieser Stelle mal mehr als notwendig, ein großes Dankeschön zu sagen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mit der Haushaltsplanung 2015 und mit den Planungen für 2016 und 2017 werden wir insbesondere unter Berücksichtigung der Mehrbelastungen der Kommunen den Spagat zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren versuchen, um möglichst gute Voraussetzungen zu schaffen. Die Landesregierung ist sich dabei ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen durchaus bewusst. Thüringen verfügt derzeit über ein Kostenerstattungssystem für die Landkreise und kreisfreien Städte, in dem sowohl die Kosten der Unterbringung als auch ein umfangreiches Erstattungssystem geregelt sind. Dieses Erstattungssystem nach der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung setzt sich aus Zuweisungen von Pauschalen und der Spitzabrechnung zusammen. Danach – und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal aufzählen – erhalten die Kommunen im Rahmen der Pauschalerstattung erstens eine Unterbringungspauschale pro Monat und Flüchtling in Höhe von 206 Euro, bei qualifizierter Sozialbetreuung auch eine Sozialbetreuungspauschale pro Monat und Flüchtling in Höhe von

(Abg. Lehmann)

31 Euro und eine Leistungspauschale pro Monat und Flüchtling, die die Kosten der Verpflegung, Bekleidung und Krankenkosten umfasst, sowie daneben noch im Rahmen der Spitzabrechnung die Kosten der Bewachung und Pfortendienst bei Gemeinschaftsunterkünften sowie Krankenkosten und Kosten für Schwangerschaft und Geburt ab einem gewissen Betrag zusätzlich zur Pauschale spitz abgerechnet und erstattet.

Seit 2014 erstattet das Land den Kommunen zusätzlich zur Unterbringungspauschale eine Investitionspauschale für die Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften. Mit dieser Pauschale werden die Kommunen in die Lage versetzt, bereits vor der Aufnahme von Flüchtlingen zu investieren und Unterbringungsplätze zu schaffen. Diese Pauschalerstattung an die Kommunen ist nicht statisch, sondern wird im zweijährigen Turnus evaluiert, das bedeutet, gemeinsam mit den Kommunen überprüft und an die Kostenentwicklung angepasst. Die letzten Steigerungen gab es 2014. Zudem erfolgt in diesem Bereich noch eine jährliche Dynamisierung dieser Leistungspauschale. Dieses Erstattungssystem, wie wir es derzeit in Thüringen haben, wird in den nächsten Wochen mit Blick auf eine weitere Anhebung der Sozialbetreuungspauschale überprüft werden. Die Einführung einer Investitionspauschale für die Neuschaffung dezentraler Unterbringungsplätze wird eingeführt werden. Es gibt im Moment in diesem Bereich eine sehr enge Absprache mit den Spitzenverbänden der Kommunen, um genau in dem Bereich eine Regelung zu schaffen, die auch den Interessen der Kommunen gerecht wird. Diese Einführung wird nach unserer Planung zum 1. Januar 2016 greifen.

Weitere Verbesserungen im Interesse einer besseren Integration der Flüchtlinge sind wünschenswert, stoßen aber ganz oft auch – das sage ich hier an dieser Stelle ganz deutlich – an die Grenzen der verfügbaren Haushaltsmittel. Dabei betone ich in Bezug auf die Kommunen ganz deutlich, was auch Herr Herrgott gesagt hat: Die Kostenerstattung an die Kommunen ist nicht nur eine verfassungsrechtliche Verpflichtung und damit eine Selbstverständlichkeit, es ist auch eine Aufgabe, die die Landesregierung so wahrnehmen wird. Mit den genannten Prüfungen und Änderungen soll den Kommunen weiter entgegengekommen werden, um die steigenden Aufgaben in Folge steigender Flüchtlingszahlen besser bewältigen zu können. Daher begrüße ich ausdrücklich die Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch mit zwei Dingen aufräumen, die in dieser Debatte einfach falsch dargestellt wurden. Wenn Sie die Verständigung des Bundes und der Länder vom 11. Dezember 2014 nehmen – und ich zitiere noch einmal aus

Punkt 4 dieser Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern –, heißt es: „Der Bund erklärt sich bereit, Länder und Kommunen im Jahre 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. [...] Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt.“ Wie klarer kann man noch sagen, dass diese 500 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt werden, weil die Zahlen in sämtlichen Bundesländern stark ansteigen? Da, lieber Herr Mohring – ich habe heute Morgen auch noch einmal sehr gut zugehört – ist es eben nicht so, wie Sie es darstellen, dass diese zusätzlichen Aufwendungen des Bundes zur Verfügung gestellt werden, um Qualitätsstandards in den Kommunen zu steigern. Ich würde mir das wünschen, sage ich ganz ausdrücklich, wenn der Bund sagen würde, es kommen jetzt Gelder und die haben die Länder zur Steigerung der Qualitätsstandards in den Kommunen zu verwenden. Das wäre großartig,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

aber so ist es nicht. Diese 500 Millionen Euro werden vom Bund zur Verfügung gestellt, um einfach die weit und stark gestiegene Zahl der Flüchtlinge zu bewältigen. Mit anderen Worten: Es geht hier um Mehrbelastungen bei den Ländern und den Kommunen und leider nicht um eine Qualitätssteigerung bei der kommunalen Unterbringung.

Ich könnte es mir noch in einem zweiten Punkt leicht machen: Nach dem derzeitigen Planungsstand im Haushaltsentwurf werden 2015 im Vergleich zum Haushaltsansatz für das Vorjahr etwa 58,5 Millionen Euro eingestellt, die direkt an die Kommunen überwiesen werden. Ein Betrag von 58,5 Millionen Euro, der von Landesseite direkt an die Kommunen geht. Im Vergleich zu den Ist-Ausgaben von 2014 in Höhe von 38,3 Millionen Euro ist dies also eine Steigerung von mehr als 20 Millionen Euro. Bereits daran sehen Sie, dass die Landesregierung die Kommunen in deutlich größerem Maße unterstützt als „nur“ die vom Bund zur Verfügung gestellten 13 Millionen Euro. Mit anderen Worten: Der Vorwurf, die Landesregierung würde die Kommunen hier in den Regen stellen, ist völlig an den Haaren herbeigezogen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erlauben Sie mir – es ist an dieser Stelle vielleicht schon mehrfach erwähnt worden – auf einen Artikel in der FAZ vom 17.04. hinzuweisen, in dem der Landkreistag, also nicht der Thüringische Landkreistag, sondern der bundesweite Landkreistag, schreibt: Es gibt große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Eine erste Gruppe übernimmt mehr als 90 Prozent der Kosten, die in den Kom

(Minister Lauinger)

munen entstehen. Dazu gehören Bayern, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern. Die zweite Gruppe übernimmt lediglich 75 Prozent, BadenWürttemberg, Brandenburg und Sachsen. Eine dritte Gruppe übernimmt rund zwei Drittel der Kosten, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt in diesem Fall vielleicht besonders erwähnenswert, denn in dem Fall ist es auch leicht, sich als sachsen-anhaltinische Regierung hinzustellen und zu sagen, die Mittel, die wir vom Bund bekommen, reichen wir im vollem Umfang durch, wenn man bis dato lediglich zwei Drittel der Kosten erstattet hat, dann ist das keine große Kunst. – Und es gibt Länder, die erstatten lediglich die Hälfte der Unterbringungskosten der Kommunen. Wenn man das alles sieht und dann der Thüringer Landesregierung vorwirft, wir würden die Kommunen bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht im ausreichenden Maße unterstützen, dann blendet man die Realität aus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage aber auch ganz deutlich – und viele haben das angesprochen –, es gibt eine Steigerung der prognostizierten Zahlen. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass auch künftig eine strukturelle finanzielle Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern und geduldeten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den Ländern und Kommunen erforderlich ist. Thüringen setzt sich daher schon seit Wochen aktiv gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass sich der Bund bei den Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge oder den Kosten der Integration und der Sprachförderung stärker beteiligt. Auch die Aufnahme von Flüchtlingen und ihre Unterbringung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht allein die Kommunen vor Ort erfüllen können, sondern Länder und Bund und Kommunen im gemeinsamen Schulterschluss. Deshalb – und davon bin ich überzeugt – bedarf es eines deutlich größeren finanziellen Engagements des Bundes. Ich hoffe und gehe auch davon aus, dass hierfür am 18. Juni im Kanzleramt die Weichen gestellt werden. Denn, um es zum Abschluss nochmals zu sagen: Diese Flüchtlingszahlen, die stark gestiegen sind, sind kein Thüringer Problem, sie sind kein Problem der einzelnen Kommunen. Wenn Sie sich mit den anderen Bundesländern unterhalten, dann wissen Sie, dass das insgesamt eine Aufgabe ist, vor der das ganze Land steht. Der Bund hat diese einmaligen Mittel zu einem Zeitpunkt zugesagt, als wir noch von ganz anderen Zahlen ausgegangen sind. Wenn die Zahlen für 2015 sich tatsächlich so bewahrheiteten wie angekündigt, dann gibt es meiner Meinung nach auch keine Alternative dazu, dass der Bund genauso wie er die Zahlen nach oben korrigiert hat auch seine Hilfszahlungen nach

oben korrigieren muss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Minister Lauinger, es gibt eine Anfrage des Abgeordnete Brandner an Sie. Sind Sie bereit, die zu beantworten? Bitte, Herr Brandner.

Herr Minister, ich habe jetzt Ihnen und den Vorrednern von Rot-Rot-Grün aufmerksam und ganz entspannt zugehört, auch nicht dazwischengerufen. Ich habe auch fast alles verstanden. Das Einzige, was mir fehlt, ist, und das ist die Frage an Sie: Es gibt weltweit, man weiß nicht wie viel genau, aber ich schätze mal Hunderte von Millionen Flüchtlinge.

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: 51 Millionen genau.)

Weltweit, ich denke mal, es sind Hunderte von Millionen Flüchtlinge. Für mich stellt sich die Frage: Von Rot-Rot-Grün wird der Eindruck erweckt, alle seien willkommen, alle könnten kommen. Wo könnte man denn aus Sicht der Landesregierung eine Zahl festmachen, wo Sie sagen würden, wenn so viele Flüchtlinge in Thüringen angekommen sind, dann geht nicht mehr?

(Unruhe DIE LINKE)

Also eine konkrete Antwort auf diese konkrete Frage, die würde mich wirklich interessieren.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ein Mindestmaß an Kenntnissen müsste man doch haben!)

Ich glaube, die Landesregierung ist wie auch die Bundesregierung der Auffassung, dass es ein Grundrecht auf Asyl gibt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Menschen, die hierherkommen und dieses Grundrecht auf Asyl in Anspruch nehmen – unabhängig von der Zahl, muss dieses Grundrecht geprüft werden und dann entschieden werden. Ich persönlich bin – aber da sind wir bei einem anderen Thema – auch der Auffassung, dass es neben diesem Grundrecht auf Asyl dringend, aber wirklich dringend eines Zuwanderungsrechts nach Deutschland bedarf. Wenn wir dies bekommen sollten, dann bin ich gerne bereit, mit allen möglichen hier und mit allen Parteien darüber zu streiten, welches die Kriteri

(Minister Lauinger)

en dafür sind. Aber insgesamt bedarf es dringend eines Zuwanderungsrechts.

Was ich nicht tun werde, bevor Sie noch einmal eine Nachfrage stellen, hier irgendeine Zahl in den Raum werfen, ab der,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das ist dann Ihre Polemik, die Sie dann an dieser Stelle machen werden, nach draußen gehen und sagen, das ist die Zahl, ab der das Boot voll ist.