Ein Dauerthema ist auch die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit dem Bürgerbeauftragten. Wie aus entsprechenden Gesetzentwürfen meiner Fraktion in vorigen Wahlperioden zu ersehen ist, soll es weiterhin eine bzw. einen Bürgerbeauftragten geben. Allerdings sollte er zur klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten keine Parallelstruktur zur Bearbeitung von Petitionen neben dem Ausschuss sein. Besser wäre es, ihn mit einer klaren Ombudsfunktion zugunsten einer bürgerfreundlichen Verwaltung auszustatten.
In einer solchen Ausgestaltung könnte er eine wichtige Moderations- und Korrekturfunktion gerade auch mit Blick auf ins Auge gefasste Strukturveränderungen in der Thüringer Verwaltungslandschaft und Ähnliches haben. Diese Diskussion um eine etwaige Novellierung des Bürgerbeauftragtengesetzes steht meiner Auffassung nach noch an. Unabhängig von dieser Grundsatzdiskussion über die Ausgestaltung der Funktion möchte ich hier für die Ausschussmitglieder meiner Fraktion betonen, dass
es im Berichtszeitraum auch sehr wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Beauftragtem gegeben hat.
Als Stichwort sei der Problembereich „Ausgestaltung der Rundfunkbeiträge und das Handeln der Beitragseinzugsstelle“ genannt.
Petitionen können auch ein Anstoß für sachliche, inhaltliche Parlamentsinitiativen, wie die Petition zum Schüler- bzw. Azubiticket zeigte, sein. Gerade Petitionen, die strukturelle Probleme offenlegen, sollten verstärkt nach dem Potenzial für weitere parlamentarische Befassungen abgeklopft werden. Bei vielen geht es auch um Ermessensentscheidungen. Bei einer Anzahl von 1.121 Petitionen im Jahr 2014, der höchsten Zahl seit 16 Jahren, sollte der Ausschuss, eingeschlossen die Strafvollzugskommission, eine positive Erledigungsbilanz von mindestens – ich sage jetzt mal – 30 Prozent zugunsten der Petentinnen und Petenten anstreben. Die hohe Zahl von Petitionen – darunter auch der Sozialbereich prominent vertreten – zeigt, dass es in vielen Bereichen gesellschaftspolitischen Handlungsbedarf gibt. Bei den vorherrschenden neoliberalen Rahmenbedingungen ist das aber auch nicht verwunderlich. Exemplarisch sei hier der Fall benannt, dass erst auf Druck des Petitionsausschusses die problematische Pflegesituation in einer Einrichtung geprüft wurde.
Eine wichtige Petition zu strukturellen Problemen des Sozialrechts betraf auch den Bereich des Justizvollzugs. Es geht um die vom Petenten selbst aufgeworfene Grundsatzfrage der Einbeziehung von Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung. Hier gibt es immer noch große Defizite und Hürden, die nach Ansicht der Linken dringend beseitigt werden müssen. Das zeigt auch, dass Petenten aber nicht egoistisch an ihrem Einzelfall hängen, sondern sich auf diesem Weg für die Verbesserung der Gesamtsituation zugunsten von ebenfalls Betroffenen einsetzen. Denn der Petent hatte seinen Fall mittlerweile mit der Rentenversicherung klären können, hatte aber die Petition bezogen auf das Grundsatzproblem ausdrücklich aufrechterhalten. Die vielfältigen Petitionen über praktisch alle gesellschaftspolitischen Themenfelder kennzeichnet die Bandbreite der Arbeit des Ausschusses, vom hoffentlich positiv – im Sinne des betroffenen Petenten – gelösten Einzelfall, wenn nötig hin auch zur generellen Problemdiskussion und generellen Handlungsvorschlägen. Dabei gehe ich insbesondere auch davon aus, dass das Thema „Straßenausbaubeiträge“ – explizit die rückwirkende Erhebung – zügig und schnell von den Koalitionspartnern angegangen wird.
Damit hat der Petitionsausschuss mit Blick auf das Aufspüren von Problemen und Handlungsnotwendigkeiten eine wichtige Warn- und Anstoßgeberfunktion bezogen auf den Landtag als Ganzes, vor allem aber auch bezogen auf die Fachausschüsse. Hier könnte meiner Ansicht nach die Zusammenarbeit noch intensiviert werden. Und er ist ein wichtiges – sozusagen praktisches – Bindeglied zwischen Parlament und den Menschen in Thüringen, auch für den neuen, nun beginnenden Berichtszeitraum. Er sollte zur Erfüllung dieser verantwortungsvollen Aufgaben auch möglichst wirksame rechtliche Handlungsinstrumente in der Hand haben. Daher muss auch das Petitionsgesetz noch einmal auf den Prüfstand. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Für die CDU-Fraktion möchte ich mich zunächst auch ganz herzlich bei unserem Petitionsausschussvorsitzenden Herrn Heym für den gegebenen Bericht zum Jahr 2014 bedanken.
Ich kann gleich dazu sagen, Frau Kollegin Müller: Wir legen mehr Wert auf Qualität als auf Quantität, auch in der Ausschussarbeit, und ich denke, Herr Heym hat alles wirklich prägnant zusammengefasst und trotzdem in seinem Bericht auch die Vielfalt der Anliegen und Bitten der Bürger versucht darzustellen. Ich meine, es ist ab Seite 112 in dem Petitionsbericht, den die Landtagsverwaltung für uns dankenswerterweise so wunderbar erstellt hat, wo die Statistiken noch mal ersichtlich sind und jeder, der das möchte, auch noch mal die einzelnen Themen und die Anzahl der verschiedenen Petitionen für die einzelnen Schwerpunktthemen nachvollziehen kann. Wen es mehr interessiert, der kann natürlich auch den ganzen Bericht mit den Einzelbeispielen lesen. Ich finde, dass man das hier nicht alles vorgetragen bekommen muss, sondern jeder Abgeordnete ist sicherlich selbst in der Lage, den ihm zugegangenen Bericht dann auch zu lesen.
Ich finde, dass der Bericht von der Landtagsverwaltung akribisch erarbeitet wurde und auch, wie ich meine, interessant gestaltet wurde, sodass sicherlich auch der eine oder andere Gast sich diesen Bericht vielleicht auch mitnehmen kann, wenn er verfügbar ist, und auch die Besucher des Landtags
das auch gerne zu Hause dann noch nachvollziehen können. Insofern noch mal meinen Dank an die Landtagsverwaltung für die Erstellung des Arbeitsberichts 2014. Auch ich bin neu in diesem Ausschuss. Herr Ausschussvorsitzender Heym hat das angesprochen, es gibt zwei Kollegen aus der letzten Legislatur, die Petitionsausschusserfahrung haben, alle anderen Kollegen sind neu. Deswegen werde ich auf die Einzelfälle in dem Bericht 2014 nicht näher eingehen, weil ich das auch nicht beurteilen kann, weil ich die Fälle nicht mit bearbeitet habe. Insofern wird die Diskussion im nächsten Jahr dann hier an dieser Stelle vielleicht auch etwas ausführlicher oder mein Redebeitrag entsprechend detaillierter.
Aber ich will schon noch erwähnen: Im Jahr 2014 hatten wir die höchste Zahl der Neueingänge an Petitionen. Ich finde, dass die Änderungen in der letzten Legislatur, Petitionen auch online einzureichen, sicherlich auch dazu beigetragen haben und hier zu einer Vereinfachung für die Bürger beitrugen. Es waren immerhin 298 Petitionen, die online eingereicht wurden. Insofern zeigt das schon, dass diese Möglichkeit auch angenommen wird. Der Petitionsausschuss hat im Jahr 2014 insgesamt acht Sitzungen und auch eine öffentliche Anhörung sowie eine Vielzahl von Bürgersprechstunden durchgeführt und im Rahmen der Strafvollzugskommission die Außentermine wahrgenommen. All das können Sie auch im Arbeitsbericht 2014 nachlesen. Insofern schließe ich mich auch dem Dank des Herrn Vorsitzenden Heym an unsere Kollegen, die bisher die Arbeit in diesem Ausschuss durchgeführt haben, auf jeden Fall an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich auch an dieser Stelle bei der Landtagsverwaltung, bei Herrn Bräutigam und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats, ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit, die ich jetzt schon erleben durfte, und die viele Zuarbeit bedanken. Auch die Begleitung der Außentermine klappt sehr hervorragend. Wie Herr Heym es ansprach und es mir auch bekannt ist: In den anderen Bundesländern gibt es nicht so ein ausgereiftes System, auch was den technischen Zugriff auf die Petitionen für uns angeht. Insofern erleichtert uns das auf jeden Fall die Arbeit. Wir sind dabei, die 800 Petitionen, die aus dem letzten Jahr übrig geblieben sind, abzuarbeiten. Ich denke, wir haben davon auch schon einen ganzen Teil erledigt und werden weiterhin daran arbeiten. Es ist auch nach Auffassung der CDU-Fraktion so, dass die Petenten, wie es im Petitionsgesetz verankert ist, möglichst zügig Antwort auf ihre Petitionen oder – wenn es irgendwie geht – auch eine Erledigung haben möchten.
Die hier angesprochenen Probleme im Justizbereich sehen auch wir so. Hier ist es wünschenswert, dass die Petitionen, die aus den Justizvollzugsan
stalten bei uns eintreffen, noch schneller bearbeitet werden, insbesondere weil oftmals die Petenten schon entlassen sind, bis die Petition dann auch bei uns abschließend bearbeitet ist. Hier wünschen wir uns, dass das seitens des Justizministeriums, vielleicht auch durch personelle Verstärkung der Abteilung, bis dieser Rückstand abgearbeitet ist, doch etwas zügiger geht. Das wäre unsere Bitte.
Nichtsdestotrotz, Frau Kollegin Müller, können Sie in den einschlägigen Justizgesetzen Änderungen einbringen. Das ist Ihnen unbenommen, genauso wie alle anderen Dinge, die Sie hier beklagt haben, wo Sie meinen, Gesetzesänderungen herbeiführen zu müssen, ob es das Bürgerbeauftragtengesetz ist oder das Petitionsgesetz. Es liegt in Ihrer Hand. Sie regieren hier mit einer Mehrheit von einer Stimme und es liegt einfach und allein jetzt an Ihnen, Gesetzesänderungen einzubringen, die wir gern anschauen und diskutieren, um das Ganze auf den Weg zu bringen.
Aber nach Meinung der CDU-Fraktion ist es zum Beispiel beim Petitionsgesetz so, dass wir akut keinen Änderungsbedarf erkennen können. Das Gesetz wurde im Jahr 2013 novelliert und nach unserer Erfahrung, die bisher in dem Ausschuss von den Kollegen gesammelt wurde, klappt das sehr gut und das Gesetz scheint auch alle Fragen von Petitionen zu umfassen. Es ist dort eindeutig geregelt: Wann ist eine Petition zulässig? In welcher Form muss die Petition eingereicht werden? Auch zu den Fragen der einzelnen Erledigungsmöglichkeiten gibt es da die verschiedenen Varianten, nach denen der Ausschuss – wie ich meine – ordnungsgemäß, vernünftig und sachgerecht arbeiten kann und arbeitet.
Zu dem, was Sie ansprachen, Frau Kollegin Müller, öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses: Wir teilen diese Auffassung nicht, denn es geht in vielen Fällen nicht nur um allgemeine politische Fragen. Das haben wir auch, Petitionen zu Haushaltsrecht, zu manchen Straßenausbaubeiträgen und vielen anderen Dingen. Aber es gibt auch viele Petitionen, wo es um ganz persönliche Verhältnisse, um persönliche Daten geht. Insofern müssen Sie sich eigentlich der Frage widmen: Werden Bürger dann noch Petitionen einreichen, wenn sie Gefahr laufen, dass ihre ganz persönlichen Angelegenheiten öffentlich diskutiert werden oder am nächsten Tag dann in der Öffentlichkeit, in der Zeitung stehen? Da haben wir ganz große Bedenken, dass das rechtlich umsetzbar ist.
Dann hatten Sie noch – ich sage einmal – von sich aus den Wunsch geäußert, das hat mich ein bisschen an sozialistische Planwirtschaft erinnert, 30 Prozent der Petitionen positiv zu erledigen. Ich habe auch einen Wunsch: Ich wünsche mir auch, dass wir mehr Petitionen im Sinne des Petenten positiv erledigen können. Ich glaube, das geht allen
Kollegen im Ausschuss so, dass wir den Bürgern gern helfen möchten und gerade bei vielen Diskrepanzen mit Behörden da doch mehr für die Petenten erreichen möchten. Aber man muss auch immer sehen: Wie ist der Einzelfall? Wie ist die Sach- und Rechtslage? Was ist in dem jeweiligen Einzelfall bereits passiert? Sicherlich kommt die eine oder andere Petition manchmal etwas zu spät bei uns an, wo man sagen muss, man kann dem Bürger nicht mehr helfen, er hat alle Rechtsmittel ordnungsgemäß ausgeschöpft. Ich wünsche mir auch, dass wir mehr positiv abschließen können, aber ich denke, man kann hier keine Zahl vorgeben. Ich habe in den letzten Monaten, die ich im Petitionsausschuss schon mitwirken durfte, den Eindruck, dass wirklich alle Kollegen, auch parteiübergreifend, bemüht sind, den jeweiligen Petenten gerecht zu werden, durch die Einholung von Stellungnahmen den jeweiligen Einzelfall wirklich sachgerecht und vernünftig zu überprüfen, um im Sinne des Petenten eine gute Antwort, eine gute Lösung zu erzielen.
Meine Damen und Herren, ich möchte es nicht versäumen, mich ganz herzlich beim Bürgerbeauftragten für seine Arbeit, für die Arbeit seiner Mitarbeiter und für unsere gute Zusammenarbeit zu bedanken. Das ist das, was auch ich bisher sehr positiv erlebt habe. Sie nehmen ja immer an unseren Ausschusssitzungen teil und erfüllen die Ihnen übertragenen Aufgaben oder Fälle dann auch mit wirklich großer Sorgfalt und dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.
Denn durch die Arbeit des Bürgerbeauftragten wird in gewisser Weise auch der Petitionsausschuss entlastet. Wie viel wir hier abzuarbeiten haben, ist schon gesagt worden. Sie sind nah am Bürger dran, nutzen die Möglichkeit, vor Ort zu sein und die Bürger das eine oder andere Mal zu Hause aufzusuchen und die Dinge zu klären. Das unterstützt uns ungemein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass ich jetzt alles Wichtige, auch, was Frau Müller ansprach, aufgegriffen habe. Insofern werden wir uns dann in Kürze im Ausschuss sicherlich weiter über die einzelnen Dinge noch verständigen bzw. sehen wir dann Ihren Änderungsvorschlägen zu entsprechend von Ihnen erwähnten Gesetzen entgegen. Ich bedanke mich nochmals, auch für die Aufmerksamkeit bei den Zuschauern, bei den Kollegen und wünsche uns allen jetzt noch einen guten Verlauf der Plenarsitzung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Lehmann. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich diesen Tagesordnungspunkt schließe.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, mit dem vorliegenden Antrag fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, die Auswirkung des im Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 geregelten Kommunalen Finanzausgleichs zu evaluieren und dem Landtag bis zum September 2015 einen Bericht über die Ergebnisse der vollständigen Evaluation vorzulegen. Bereits in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, heute vor einer Woche, haben wir die Punkte in unserem Antrag angesprochen, darauf hingewiesen und angemerkt, dass Unterlagen und Berichte von der Landesregierung vorgelegt werden müssen. Wie Sie unserem Antrag entnehmen können, fordern wir, den Bericht zur kleinen Revision vorzulegen. Wir haben gestern zur Kenntnis genommen, dass der Bericht um 18.22 Uhr von der Landtagsverwaltung an die Abgeordneten verschickt wurde. Dafür zunächst natürlich herzlichen Dank. Mich hat überrascht, wenn man den Bericht anschaut, dass oben als Datum 27.10.2014 angegeben ist. Wie gesagt, das ist schon überraschend, da wir bereits darauf hingewiesen haben, dass wir diesen Bericht benötigen.
Meine Damen und Herren, weiterhin fordern wir, den zusätzlichen Bericht hinsichtlich der Prüfung der Regel des Thüringer Partnerschaftsmodells bis zum 12. Juni 2015 vorzulegen, rechtzeitig vor der abschließenden Beratung des Landeshaushalts 2015, und die Pauschalen zum Mehrbelastungsausgleich 2015 neu zu berechnen bzw. einen Bericht darüber zu erstellen, aus welchem Grund eine Änderung der Pauschalen für 2015 trotz der veränderten Aufgabenwahrnehmung, der gestiegenen Belastung und der veränderten Einwohnerzahlen nicht vorgenommen wurde.
Meine Damen und Herren, das Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 sieht im Jahr 2015 eine Übergangsevaluation für die Ausgleichsjahre 2016 und folgende vor, deren Prüfungsumfang sich nach der großen Revision der
angemessenen Finanzausstattung einschließlich der finanziellen Mindestausstattung richtet. Die Auswirkungen der Reform durch das Thüringer Gesetz zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vom 31. Januar 2013 sollen, wie gesetzlich vorgeschrieben, evaluiert werden. Im Jahr 2015 liegen erstmals Daten der Jahresrechnungsstatistik 2013 vor, die die Auswirkungen der Reform für 2013 statistisch abbildet. Der Bericht über die Evaluation soll den Landtag in die Lage versetzen, über die vollständigen Ergebnisse und die hierfür durchgeführten Zwischenschritte der Evaluation auf der Datenbasis 2013 rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 zu beraten. Entsprechend der Gesetzesbegründung soll damit dem Landtag ermöglicht werden, die Auswirkungen der Reform zu prüfen und gegebenenfalls eventuell Korrekturen vornehmen zu können. Ausgabenbelastungen der Kommunen und des Landes werden – wie für die sonst im Abstand von fünf Jahren stattfindende große Revision – auch mit einbezogen. Dies folgt dem Gedanken, dass der Einstieg in eine tiefgreifende Neuordnung des kommunalen Zuweisungssystems möglichst verkraftbar für alle Seiten erfolgen soll. Die Mittel aus dem kommunalen Hilfspaket und aus dem Garantiefonds, die bis zum Jahr 2017 zur Verfügung gestellt wurden, dienten dazu, auftretende Unsicherheiten im Kommunalen Finanzausgleich abzufangen. Die Evaluierung wird jetzt notwendig, damit die aktuellen Übergangsszenarien beseitigt werden und für die Kommunen Planungssicherheit geschaffen und erhalten wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erteile ich Herrn Mike Mohring für die CDU-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der Einzige, der den Finanzausgleich versteht! Jetzt erklärt er ihn uns!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Herr Kowalleck eben in der Begründung zu unserem Antrag gesagt hat, haben wir mit unserem Antrag die Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs in den Blick genommen, die sich aus der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes ergibt, die wir im Jahr 2013 als Koalition von CDU und SPD vorgenommen haben, um die Finanzausstattung der Kommunen in Thüringen, die der Städte und Gemeinden und die der Landkreise auf ein sicheres und verlässliches Fundament zu stellen. Damit das gelingt, haben wir in der Koalition vereinbart und im Finanzausgleichsgesetz festgeschrie
ben, dass das Land sich verpflichtet, mit bestimmten Überprüfungen der Finanzausstattung dafür zu sorgen, dass automatisch angepasst wird, wenn sich Aufgaben verändern, wenn sich Einnahmesituationen verändern, wenn sich neue Verhältnisse im Verhältnis zwischen Bund und Ländern und zwischen Ländern und Kommunen ergeben, dass die automatisch zu bestimmten Veränderungen der Finanzausgleichsmasse im Gesetz führen. Deswegen haben wir zur Berechnung der Finanzausgleichsmasse vereinbart, dass kleine Revisionen, also Überprüfungen der Modelle, der Finanzausstattung und der Eckpunkte, durch die Landesregierung vorgenommen, dokumentiert und natürlich dann auch parlamentarisch beraten werden. Das ist die Ausgangslage.
Wenn man darüber spricht, wie die Kommunen in Thüringen ausgestattet sind, muss man zunächst – ohne das großartig auszuführen – wissen, dass die Kommunen aus mehreren Quellen sozusagen ihre eigene Finanzausstattung beziehen. Das ist zum einen die Finanzmasse, die sie von dem Land erhalten, das sind die eigenen Steuereinnahmen, das sind Bundesmittel. Das zusammengenommen ergibt das zur Verfügung gestellte Portfolio, mit dem die Kommunen ihre eigene kommunale Verfassung, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebene kommunale Selbstverwaltung, auch ausüben können.
Damit das gelingt, muss das Land selbst eigene Finanzausgleichsmasse zur Verfügung stellen, die sich wiederum unterteilt in eine Mindestausstattung, die das Land unabhängig von seiner eigenen Finanzkraft jährlich leisten muss, und natürlich darüber hinaus in eine angemessene Finanzausstattung, die sicherstellt, dass insgesamt – neben der Mindestausstattung und der angemessenen Finanzausstattung, der sogenannten regelgebundenen Finanzausstattung – die Kommunen auch ihre eigenen Aufgaben im übertragenen eigenen Wirkungskreis in finanziellen Fragen, die sie freiwillig leisten und wo sie sozusagen eigene Prioritäten setzen können, erfüllen können. Wie viel ist das? Das ist die große Frage, der große Streit, der sich immer ergibt, wenn wir über kommunale Finanzausstattung reden. Um das festzustellen, sind bestimmte Parameter notwendig, die das Parlament auch braucht.
Jetzt sind wir mitten in der Haushaltsberatung für das Jahr 2015. Wir haben darüber debattiert, dass – aus unserer Sicht, aber auch aus Sicht der begleitenden Öffentlichkeit – die Landesregierung für dieses Jahr zumindest den Haushalt viel zu spät vorgelegt hat, sodass wir vermutlich erst in der Juni-Sitzung, also in der nächsten Plenarsitzung, in der Lage sind, den Landeshaushalt zu verabschieden. Im Finanzausschuss des Landtags reden wir aber schon über die Fragen: Verändern wir den Landeshaushalt in den Parametern, wie es die Lan
desregierung vorgelegt hat, oder reicht das aus, was an Gesamtbudget zur Verfügung steht? Nach dem Zeitplan des Finanzausschusses hätten die Landtagsfraktionen schon in der vorletzten Woche ihre Anträge vorlegen müssen,